▶ Bußgeldkatalog Wildeshausen (Schleswig Holstein)

Bußgeldbehörde Landkreis Oldenburg
Landkreis Oldenburg ahndet Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Missachten einer Roten Ampel

Bußgeldstelle Wildeshausen
Landkreis Oldenburg
- Ordnung und Verkehr - Verkehrsordnungswidrigkeiten -
27793 Wildeshausen
Bundesland Schleswig Holstein
Landkreis Oldenburg
- Ordnung und Verkehr - Verkehrsordnungswidrigkeiten -
27793 Wildeshausen
Bundesland Schleswig Holstein
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Die Bußgeldstelle Wildeshausen ahndet und verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten wie
Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Abstandsverstöße
oder die Missachtung einer
Roten Ampel
in Schleswig Holstein.
Wenn Sie in Wildeshausen zu schnell fahren und sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten oder eine Rote Ampel überfahren, dann werden diese Ordnungswidrigkeiten von der Bussgeldstelle Wildeshausen "Landkreis Oldenburg - Abteilung Ordnung und Verkehr - Verkehrsordnungswidrigkeiten" geahndet und verfolgt.
Häufige Verkehrsverstöße in Wildeshausen sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 23 km/h, 27 km/h oder 31 km/h.
Ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho in Wildeshausen droht 1 Punkt in Flensburg und ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho sogar ein Fahrverbot von 1 Monat.
Nach vor Zustellung des Bußgeldbescheids erhält der Verkehrssünder in der Regel die "Anhörung im Bußgeldverfahren" aus Wildeshausen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Verkehrsordnungswidrigkeiten, die dem Betroffenen die Möglichkeit geben soll, sich zum vorgeworfenen Sachverhalt zu äußern.
Die Bußgeldbehörde Wildeshausen bietet die Möglichkeit, sich unter owi.kdo.de/oldenburg-kreis zum Tatvorwurf zu äußern. Dazu benötigen Sie den Benutzernamen und das Passwort, welches Sie auf dem Anhörungsbogen aus Wildeshausen (Landkreis Oldenburg) finden.
Laut einer Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG sind allerdings von 14.783 Fällen 1.183 Fälle (8 %) als technisch nicht korrekt, 3.696 Fälle (25 %) in der Beweisführung mangelhaft, 3.399 Fälle (23 %) mit geringen Mängeln und nur 6.505 Fälle (44 %) in Messung und Beweisführung als korrekt zu bewerten waren. Demnach sind 56 % der Fälle fehlerhaft.
Sollten Sie Zweifel an der Messung Ihres Anhörungsbogens aus Wildeshausen haben oder mit den dortigen Angaben zum Tatvorwurf von der Landkreis Oldenburg Abteilung Ordnung und Verkehr - Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht einverstanden sein, empfiehlt sich in vielen Fällen die Überprüfung Ihres Verstoßes von einer auf Verkehrsordnunswidrigkeiten spezialisierten Rechtsanwaltskanlei.
Akteneinsicht nach § 49 OWiG in die Messung des jeweiligen Verstoßes von der Bußgeldbehörde Landkreis Oldenburg wird in der Regel ausschließlich Rechtsanwälten gewährt.
Der Landkreis Oldenburg Abteilung Ordnung und Verkehr - Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, Anhörungsfragenbögen oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
Darüber hinaus verwahrt die Bußstelle Wildeshausen den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist.
Der Landkreis Oldenburg kann auch sichergestellte Autos verwahren.
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Wildeshausen können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einlegen.
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !
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* Studie
der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide
Der Bußgelbescheid der Bußgeldbehörde Wildeshausen sollte folgende Inhalte haben:
› die Angaben des Betroffenen in Schleswig Holstein,› die Tatbezeichnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht,
› was dem Betroffenen vorgeworfen wird,
› die Tatzeit und den Tatort,
› die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften,
› das Beweismittel,
› die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbotes.
Die Bußgeldstelle Wildeshausen muss den Bußgeldbescheid nicht weiter begründen.
Der Bußgeldbescheid muss folgende Belehrungen enthalten:
› Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Wildeshausen rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 OWiG eingelegt wird› Das bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffen abgewichen werden kann
› Der Empfänger muss bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides der Bußgeldstelle Wildeshausen die Geldbuße begleichen
› Ist der Betroffene zahlungsunfähig, muss er dies gegenüber der Bußgeldstelle Wildeshausen nachweisen
› Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass bei Nichtzahlung und nicht Darlegung der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach § 96 OWiG angeordnet werden kann
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