▶ Bußgeldkatalog Stade (Niedersachsen)

Bußgeldbehörde Landkreis Stade

Landkreis Stade ahndet Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Missachten einer Roten Ampel



Bußgeldstelle Stade
Landkreis Stade
- Rechtsamt/Bußgeldstelle -
21682 Stade
Bundesland Niedersachsen

    Die Bußgeldstelle Stade ahndet und verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder die Missachtung einer Roten Ampel in Niedersachsen.

    Wenn Sie in Stade zu schnell fahren und sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten oder eine Rote Ampel überfahren, dann werden diese Ordnungswidrigkeiten von der Bussgeldstelle Stade "Landkreis Stade - Abteilung Rechtsamt/Bußgeldstelle" geahndet und verfolgt.
    Häufige Verkehrsverstöße in Stade sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 23 km/h, 27 km/h oder 31 km/h.
    Ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho in Stade droht 1 Punkt in Flensburg und ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho sogar ein Fahrverbot von 1 Monat.



    Nach vor Zustellung des Bußgeldbescheids erhält der Verkehrssünder in der Regel die "Anhörung im Bußgeldverfahren" aus Stade - Abteilung Rechtsamt/Bußgeldstelle, die dem Betroffenen die Möglichkeit geben soll, sich zum vorgeworfenen Sachverhalt zu äußern.
    Die Bußgeldbehörde Stade bietet die Möglichkeit, sich unter owi.kdo.de/lkstd zum Tatvorwurf zu äußern. Dazu benötigen Sie den Benutzernamen und das Passwort, welches Sie auf dem Anhörungsbogen aus Stade (Landkreis Stade) finden.

    Laut einer Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG sind allerdings von 14.783 Fällen 1.183 Fälle (8 %) als technisch nicht korrekt, 3.696 Fälle (25 %) in der Beweisführung mangelhaft, 3.399 Fälle (23 %) mit geringen Mängeln und nur 6.505 Fälle (44 %) in Messung und Beweisführung als korrekt zu bewerten waren. Demnach sind 56 % der Fälle fehlerhaft.

    Sollten Sie Zweifel an der Messung Ihres Anhörungsbogens aus Stade haben oder mit den dortigen Angaben zum Tatvorwurf von der Landkreis Stade Abteilung Rechtsamt/Bußgeldstelle nicht einverstanden sein, empfiehlt sich in vielen Fällen die Überprüfung Ihres Verstoßes von einer auf Verkehrsordnunswidrigkeiten spezialisierten Rechtsanwaltskanlei.
    Akteneinsicht nach § 49 OWiG in die Messung des jeweiligen Verstoßes von der Bußgeldbehörde Landkreis Stade wird in der Regel ausschließlich Rechtsanwälten gewährt.



    Der Landkreis Stade Abteilung Rechtsamt/Bußgeldstelle bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, Anhörungsfragenbögen oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
    Darüber hinaus verwahrt die Bußstelle Stade den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist.
    Der Landkreis Stade kann auch sichergestellte Autos verwahren.

    Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Stade können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einlegen.

    Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !

    * Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide

    Der Bußgelbescheid der Bußgeldbehörde Stade sollte folgende Inhalte haben:

    die Angaben des Betroffenen in Niedersachsen,
    die Tatbezeichnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht,
    was dem Betroffenen vorgeworfen wird,
    die Tatzeit und den Tatort,
    die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften,
    das Beweismittel,
    die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbotes.

    Die Bußgeldstelle Stade muss den Bußgeldbescheid nicht weiter begründen.

    Der Bußgeldbescheid muss folgende Belehrungen enthalten:

    Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Stade rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 OWiG eingelegt wird
    Das bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffen abgewichen werden kann
    Der Empfänger muss bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides der Bußgeldstelle Stade die Geldbuße begleichen
    Ist der Betroffene zahlungsunfähig, muss er dies gegenüber der Bußgeldstelle Stade nachweisen
    Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass bei Nichtzahlung und nicht Darlegung der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach § 96 OWiG angeordnet werden kann

Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide

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Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts:




Geldbußen für zu schnelles Fahren