▶ Bußgeldkatalog Bernburg (Saale) (Sachsen-Anhalt)

Bußgeldbehörde Salzlandkreis
Salzlandkreis ahndet Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Missachten einer Roten Ampel

Bußgeldstelle Bernburg (Saale)
Salzlandkreis
- Fachdienst Ordnung und Strassenverkehr -
06400 Bernburg (Saale)
Bundesland Sachsen-Anhalt
Salzlandkreis
- Fachdienst Ordnung und Strassenverkehr -
06400 Bernburg (Saale)
Bundesland Sachsen-Anhalt
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Die Bußgeldstelle Bernburg (Saale) ahndet und verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten wie
Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Abstandsverstöße
oder die Missachtung einer
Roten Ampel
in Sachsen-Anhalt.
Wenn Sie in Bernburg (Saale) zu schnell fahren und sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten oder eine Rote Ampel überfahren, dann werden diese Ordnungswidrigkeiten von der Bussgeldstelle Bernburg (Saale) "Salzlandkreis - Abteilung Fachdienst Ordnung und Strassenverkehr" geahndet und verfolgt.
Häufige Verkehrsverstöße in Bernburg (Saale) sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 23 km/h, 27 km/h oder 31 km/h.
Ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho in Bernburg (Saale) droht 1 Punkt in Flensburg und ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho sogar ein Fahrverbot von 1 Monat.
Nach vor Zustellung des Bußgeldbescheids erhält der Verkehrssünder in der Regel die "Anhörung im Bußgeldverfahren" aus Bernburg (Saale) - Abteilung Fachdienst Ordnung und Strassenverkehr, die dem Betroffenen die Möglichkeit geben soll, sich zum vorgeworfenen Sachverhalt zu äußern.
Die Bußgeldbehörde Bernburg (Saale) bietet die Möglichkeit, sich unter www.salzlandkreis.de/verwaltung/fachdienste-plattform/32-ordnung-und-strassenverkehr/ zum Tatvorwurf zu äußern. Dazu benötigen Sie den Benutzernamen und das Passwort, welches Sie auf dem Anhörungsbogen aus Bernburg (Saale) (Salzlandkreis) finden.
Laut einer Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG sind allerdings von 14.783 Fällen 1.183 Fälle (8 %) als technisch nicht korrekt, 3.696 Fälle (25 %) in der Beweisführung mangelhaft, 3.399 Fälle (23 %) mit geringen Mängeln und nur 6.505 Fälle (44 %) in Messung und Beweisführung als korrekt zu bewerten waren. Demnach sind 56 % der Fälle fehlerhaft.
Sollten Sie Zweifel an der Messung Ihres Anhörungsbogens aus Bernburg (Saale) haben oder mit den dortigen Angaben zum Tatvorwurf von der Salzlandkreis Abteilung Fachdienst Ordnung und Strassenverkehr nicht einverstanden sein, empfiehlt sich in vielen Fällen die Überprüfung Ihres Verstoßes von einer auf Verkehrsordnunswidrigkeiten spezialisierten Rechtsanwaltskanlei.
Akteneinsicht nach § 49 OWiG in die Messung des jeweiligen Verstoßes von der Bußgeldbehörde Salzlandkreis wird in der Regel ausschließlich Rechtsanwälten gewährt.
Der Salzlandkreis Abteilung Fachdienst Ordnung und Strassenverkehr bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, Anhörungsfragenbögen oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
Darüber hinaus verwahrt die Bußstelle Bernburg (Saale) den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist.
Der Salzlandkreis kann auch sichergestellte Autos verwahren.
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Bernburg (Saale) können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einlegen.
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !
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* Studie
der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide
Der Bußgelbescheid der Bußgeldbehörde Bernburg (Saale) sollte folgende Inhalte haben:
› die Angaben des Betroffenen in Sachsen-Anhalt,› die Tatbezeichnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht,
› was dem Betroffenen vorgeworfen wird,
› die Tatzeit und den Tatort,
› die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften,
› das Beweismittel,
› die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbotes.
Die Bußgeldstelle Bernburg (Saale) muss den Bußgeldbescheid nicht weiter begründen.
Der Bußgeldbescheid muss folgende Belehrungen enthalten:
› Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Bernburg (Saale) rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 OWiG eingelegt wird› Das bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffen abgewichen werden kann
› Der Empfänger muss bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides der Bußgeldstelle Bernburg (Saale) die Geldbuße begleichen
› Ist der Betroffene zahlungsunfähig, muss er dies gegenüber der Bußgeldstelle Bernburg (Saale) nachweisen
› Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass bei Nichtzahlung und nicht Darlegung der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach § 96 OWiG angeordnet werden kann
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