▶ Bußgeldkatalog Rottenburg (Baden-Wuerttemberg) 
                        	
	  								
										
								
						
								Bußgeldbehörde Stadt Rottenburg am Neckar
Stadt Rottenburg am Neckar ahndet Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Missachten einer Roten Ampel

Bußgeldstelle Rottenburg
Stadt Rottenburg am Neckar
- Ordnungsamt -
72101 Rottenburg
Bundesland Baden-Wuerttemberg
Stadt Rottenburg am Neckar
- Ordnungsamt -
72101 Rottenburg
Bundesland Baden-Wuerttemberg
- 
								Die Bußgeldstelle Rottenburg ahndet und verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten wie 
								Geschwindigkeitsüberschreitungen,
								Abstandsverstöße
								oder die Missachtung einer 
								Roten Ampel
								in Baden-Wuerttemberg. 
 
Wenn Sie in Rottenburg zu schnell fahren und sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten oder eine Rote Ampel überfahren, dann werden diese Ordnungswidrigkeiten von der Bussgeldstelle Rottenburg "Stadt Rottenburg am Neckar - Abteilung Ordnungsamt" geahndet und verfolgt.
Häufige Verkehrsverstöße in Rottenburg sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 23 km/h, 27 km/h oder 31 km/h.
Ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho in Rottenburg droht 1 Punkt in Flensburg und ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho sogar ein Fahrverbot von 1 Monat.
Nach vor Zustellung des Bußgeldbescheids erhält der Verkehrssünder in der Regel die "Anhörung im Bußgeldverfahren" aus Rottenburg - Abteilung Ordnungsamt, die dem Betroffenen die Möglichkeit geben soll, sich zum vorgeworfenen Sachverhalt zu äußern.
Die Bußgeldbehörde Rottenburg bietet die Möglichkeit, sich unter www.rottenburg.de/verkehr+bussgeld+vollzug.28391.htm zum Tatvorwurf zu äußern. Dazu benötigen Sie den Benutzernamen und das Passwort, welches Sie auf dem Anhörungsbogen aus Rottenburg (Stadt Rottenburg am Neckar) finden.
Laut einer Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG sind allerdings von 14.783 Fällen 1.183 Fälle (8 %) als technisch nicht korrekt, 3.696 Fälle (25 %) in der Beweisführung mangelhaft, 3.399 Fälle (23 %) mit geringen Mängeln und nur 6.505 Fälle (44 %) in Messung und Beweisführung als korrekt zu bewerten waren. Demnach sind 56 % der Fälle fehlerhaft.
Sollten Sie Zweifel an der Messung Ihres Anhörungsbogens aus Rottenburg haben oder mit den dortigen Angaben zum Tatvorwurf von der Stadt Rottenburg am Neckar Abteilung Ordnungsamt nicht einverstanden sein, empfiehlt sich in vielen Fällen die Überprüfung Ihres Verstoßes von einer auf Verkehrsordnunswidrigkeiten spezialisierten Rechtsanwaltskanlei.
Akteneinsicht nach § 49 OWiG in die Messung des jeweiligen Verstoßes von der Bußgeldbehörde Stadt Rottenburg am Neckar wird in der Regel ausschließlich Rechtsanwälten gewährt.
Die Stadt Rottenburg am Neckar Abteilung Ordnungsamt bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, Anhörungsfragenbögen oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
Darüber hinaus verwahrt die Bußstelle Rottenburg den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist.
Die Stadt Rottenburg am Neckar kann auch sichergestellte Autos verwahren.
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Rottenburg können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einlegen.
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !
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     					* Studie 
     					der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide
            			
 
Der Bußgelbescheid der Bußgeldbehörde Rottenburg sollte folgende Inhalte haben:
› die Angaben des Betroffenen in Baden-Wuerttemberg,› die Tatbezeichnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht,
› was dem Betroffenen vorgeworfen wird,
› die Tatzeit und den Tatort,
› die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften,
› das Beweismittel,
› die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbotes.
Die Bußgeldstelle Rottenburg muss den Bußgeldbescheid nicht weiter begründen.
Der Bußgeldbescheid muss folgende Belehrungen enthalten:
› Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Rottenburg rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 OWiG eingelegt wird› Das bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffen abgewichen werden kann
› Der Empfänger muss bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides der Bußgeldstelle Rottenburg die Geldbuße begleichen
› Ist der Betroffene zahlungsunfähig, muss er dies gegenüber der Bußgeldstelle Rottenburg nachweisen
› Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass bei Nichtzahlung und nicht Darlegung der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach § 96 OWiG angeordnet werden kann
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Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts: