▶ Bußgeldkatalog Amberg (Bayern)

Bußgeldbehörde Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ahndet Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Missachten einer Roten Ampel

Bußgeldstelle Amberg
Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
92224 Amberg
Bundesland Bayern
Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
92224 Amberg
Bundesland Bayern
-
Die Bußgeldstelle Amberg ahndet und verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten wie
Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Abstandsverstöße
oder die Missachtung einer
Roten Ampel
in Bayern.
Wenn Sie in Amberg zu schnell fahren und sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten oder eine Rote Ampel überfahren, dann werden diese Ordnungswidrigkeiten von der Bussgeldstelle Amberg "Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz - Abteilung Körperschaft des öffentlichen Rechts" geahndet und verfolgt.
Häufige Verkehrsverstöße in Amberg sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 23 km/h, 27 km/h oder 31 km/h.
Ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho in Amberg droht 1 Punkt in Flensburg und ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho sogar ein Fahrverbot von 1 Monat.
Nach vor Zustellung des Bußgeldbescheids erhält der Verkehrssünder in der Regel die "Anhörung im Bußgeldverfahren" aus Amberg - Abteilung Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Betroffenen die Möglichkeit geben soll, sich zum vorgeworfenen Sachverhalt zu äußern.
Die Bußgeldbehörde Amberg bietet die Möglichkeit, sich unter www.anhoerung24.de/330 zum Tatvorwurf zu äußern. Dazu benötigen Sie den Benutzernamen und das Passwort, welches Sie auf dem Anhörungsbogen aus Amberg (Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz) finden.
Laut einer Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG sind allerdings von 14.783 Fällen 1.183 Fälle (8 %) als technisch nicht korrekt, 3.696 Fälle (25 %) in der Beweisführung mangelhaft, 3.399 Fälle (23 %) mit geringen Mängeln und nur 6.505 Fälle (44 %) in Messung und Beweisführung als korrekt zu bewerten waren. Demnach sind 56 % der Fälle fehlerhaft.
Sollten Sie Zweifel an der Messung Ihres Anhörungsbogens aus Amberg haben oder mit den dortigen Angaben zum Tatvorwurf von der Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz Abteilung Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht einverstanden sein, empfiehlt sich in vielen Fällen die Überprüfung Ihres Verstoßes von einer auf Verkehrsordnunswidrigkeiten spezialisierten Rechtsanwaltskanlei.
Akteneinsicht nach § 49 OWiG in die Messung des jeweiligen Verstoßes von der Bußgeldbehörde Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz wird in der Regel ausschließlich Rechtsanwälten gewährt.
Der Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz Abteilung Körperschaft des öffentlichen Rechts bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, Anhörungsfragenbögen oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
Darüber hinaus verwahrt die Bußstelle Amberg den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist.
Der Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz kann auch sichergestellte Autos verwahren.
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Amberg können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einlegen.
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !
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* Studie
der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide
Der Bußgelbescheid der Bußgeldbehörde Amberg sollte folgende Inhalte haben:
› die Angaben des Betroffenen in Bayern,› die Tatbezeichnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht,
› was dem Betroffenen vorgeworfen wird,
› die Tatzeit und den Tatort,
› die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften,
› das Beweismittel,
› die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbotes.
Die Bußgeldstelle Amberg muss den Bußgeldbescheid nicht weiter begründen.
Der Bußgeldbescheid muss folgende Belehrungen enthalten:
› Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Amberg rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 OWiG eingelegt wird› Das bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffen abgewichen werden kann
› Der Empfänger muss bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides der Bußgeldstelle Amberg die Geldbuße begleichen
› Ist der Betroffene zahlungsunfähig, muss er dies gegenüber der Bußgeldstelle Amberg nachweisen
› Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass bei Nichtzahlung und nicht Darlegung der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach § 96 OWiG angeordnet werden kann
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