Bußgeldkatalog 2025 - (Stand: April 2025)


Aktueller Bußgeldkatalog & Punktekatalog 2025. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bußgeldkatalog und Punktekatalog. Unser aktueller Bußgeldkatalog 2025 mit integriertem Bußgeldrechner zeigt Ihnen übersichtlich, welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für welche Verstöße gegen das Verkehrsrecht (StVO, StVZO, StVG etc.) drohen. Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um mögliche Strafen schnell zu berechnen.
Zuschnell.org

Neuer Bußgeldkatalog und Punktesystem 2025

Wurden Sie geblitzt? Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog, eine Übersicht potenzieller Messfehler und können kostenlos Ihren Einspruch überprüfen lassen:

  • 56% der Messungen sind fehlerhaft (VUT-Studie).
  • Viele Blitzer speichern keine Messdaten.
  • Blitzer ist veraltet oder nicht geeicht.
  • Messfehler auch bei modernen Laserblitzern.
  • Fehler bei der Auswertung der Messbeamten.
  • Lohnt sich der Einspruch gegen Bußgeldbescheide?
    * Laut VUT-Studie sollen 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein!
    Hier kostenlos prüfen

    Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten oder werden als Zeuge befragt?

    Dann ist das der ideale Zeitpunkt einen Einspruch prüfen zu lassen. In der Regel haben Sie 14 Tage Zeit für einen Einspruch. Die Verkehrsrechtsexperten von RechtAktuell können häufig bereits nach kurzer Ansicht des Behördenschreibens abschätzen, ob es bei der Messung zu Fehlern gekommen ist. Das Schreiben von der Bußgeldstelle können Sie unkompliziert über dieses Online-Formular hochladen oder im Anschluss per E-Mail übermitteln.

    Hinweis:

    Die Ersteinschätzung ist völlig unverbindlich und kostenfrei. Es kommen also keine Kosten auf Sie zu. In der Regel erhalten Sie bereits innerhalb von wenigen Minuten Rückmeldung zu Ihren Chancen für einen Einspruch. Auf Wunsch können Sie den Einspruch bundesweit einlegen – ohne das ein Termin vor Ort notwendig ist.


    Wichtige Themen im Überblick:

    • Geschwindigkeit Geschwindigkeit

      Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland. Welche Strafen drohen, erfahren Sie hier.

    • Rote Ampel Rote Ampel

      Fast jeder Autofahrer hat schon einmal eine rote Ampel übersehen. Welche Konsequenzen das hat, können Sie hier nachlesen.

    • Geschwindigkeit Geschwindigkeit

      Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland. Welche Strafen drohen, erfahren Sie hier.

    • Rote Ampel Abstand

      Fast jeder Autofahrer hat schon einmal eine rote Ampel übersehen. Welche Konsequenzen das hat, können Sie hier nachlesen.

    • Abstand Abstand

      Wer den vorgeschriebenen Mindestabstand missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch die Strafe ausfällt, erfahren Sie hier.

    • Alkohol & Drogen Alkohol & Drogen

      Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist kein Kavaliersdelikt. Hier lesen Sie, welche Strafen, Punkte und Fahrverbote drohen.

    • Halten & Parken Halten & Parken

      Einmal falsch geparkt und schon liegt ein Bußgeldbescheid hinter der Windschutzscheibe. Hier finden Sie Informationen zu möglichen Strafen.

    • Probezeit Probezeit

      In der Probezeit gelten strengere Vorschriften. Welche Konsequenzen Verstöße haben, erfahren Sie hier.

    • Blitzer & Radarfallen Blitzer & Radarfallen

      Nicht jeder Blitzer misst korrekt. Erfahren Sie hier, welche Messfehler auftreten können und wie Sie sich dagegen wehren.

    • Umweltzone Umweltzone & Umweltplakette

      Das kann teuer werden! Welche Strafen drohen und warum Umweltzonen eingeführt wurden, lesen Sie hier.

    • Punkte in Flensburg Punkte in Flensburg

      Wie hoch ist Ihr Punktestand? Wann verfallen Punkte? Alles Wissenswerte dazu erfahren Sie hier.

    • Handy am Steuer Handy am Steuer

      Telefonieren während der Fahrt lenkt ab und wird geahndet. Welche Bußgelder drohen, lesen Sie hier.

    • Bußgeldbescheid Bußgeldbescheid

      Bußgeldbescheide sind nicht immer korrekt. Hier erfahren Sie, wie Sie Einspruch einlegen und wann eine Verjährung eintritt.

    • Fahrverbot Fahrverbot

      Unter welchen Umständen ein Fahrverbot verhängt wird und ob es Möglichkeiten gibt, es zu umgehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

    • Fahrschule Fahrschule

      Wie viele Fahrstunden sind vorgeschrieben? Was kostet der Führerschein? Und wie läuft die Prüfung ab? Hier gibt es alle wichtigen Infos.


    Bußgeldkatalog 2025 & das Flensburger Punktekonto


    Die Bußgeldtabelle folgt einem klaren Prinzip: Je nach Verstoß werden im Bußgeldkatalog bis zu 3 Punkte vergeben. Wer 8 Punkte ansammelt, verliert die Fahrerlaubnis.

    Ein Punkteabbau ist möglich, indem Sie an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnehmen – allerdings nur, solange Sie höchstens 5 Punkte haben. In diesem Fall können Sie alle 5 Jahre einen Punkt abbauen.

    Andernfalls verfallen die Punkte nach festgelegten Fristen, die sich nach der Schwere des Verstoßes gegen das Verkehrsrecht richten.

    Tipp:

    Um Punkte und Fahrverbote zu vermeiden, lohnt es sich, defensiv zu fahren und regelmäßig Neuerungen im Verkehrsrecht zu prüfen. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, Einspruch gegen dem Bußgeld einzulegen – beispielsweise, wenn ein Messfehler vorliegt oder ein Fahrverbot durch eine Erhöhung der Geldstrafe umgangen werden kann.


    Bußgeldbescheid für Geschwindigkeitsverstoß
    Bußgeldbescheid für Geschwindigkeitsüberschreitung


    Aktueller Bußgeldkatalog & Punktesystem 2025


    Das aktuelle Punktesystem legt fest, dass Punkte im Fahreignungsregister nur noch für Verstöße mit Sicherheitsgefährdung vergeben werden. Früher wurden auch geringfügige Verstöße mit Punkten geahndet, doch diese Praxis wurde abgeschafft. Der Bußgeldkatalog 2025 regelt die Punktevergabe nach folgendem Prinzip:

  • 1 Punkt für schwere Verstöße: Dazu zählt beispielsweise die Nutzung eines Handys am Steuer oder ein Vorfahrtsverstoß.
  • 2 Punkte Regelfahrverbot für sehr schwere Verstöße: Dazu gehört unter anderem ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung.
  • 3 Punkte für besonders schwere Straftaten: Diese Kategorie umfasst Trunkenheit oder Drogen am Steuer, schwere Nötigung, unterlassene Hilfeleistung und Fahrerflucht.
  • RechtAktuell.org
    Laura R.
    Wisst ihr, wie ärgerlich es ist, wenn man überzeugt ist, dass man nicht zu schnell gefahren ist, aber dennoch ein Bußgeld zahlen muss? Mit dem Bußgeldeinspruch-Check von RechtAktuell könnt ihr genau das kostenlos prüfen und euch dagegen wehren!

    Abstufungen im Punktesystem 2025

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informiert Sie regelmäßig über die Eintragungen in Ihrem Punktekonto. Dadurch werden Sie frühzeitig auf kritisches Fahrverhalten aufmerksam gemacht und können rechtzeitig Maßnahmen ergreifen – sei es durch eine Verhaltensänderung oder den Punkteabbau in speziellen Seminaren.

    Die folgenden Konsequenzen treten bei unterschiedlichen Punkteständen in Kraft:

  • 1 bis 3 Punkte: Vormerkung ohne weitere Maßnahmen.
  • 4 bis 5 Punkte: Ermahnung und Information über das Fahreignungssystem. Ein freiwilliger Punkteabbau (1 Punkt alle fünf Jahre) ist möglich.
  • 6 bis 7 Punkte: Verwarnung mit Hinweis auf ein Fahreignungsseminar.
  • 8 Punkte: Führerscheinentzug.

  • Verfall der Punkte im Punktesystem 2025

    Einträge im Flensburger Punktekonto verfallen nach festen Tilgungsfristen, abhängig von der Schwere des Verstoßes:

  • 1 Punkt (schwere Ordnungswidrigkeit): Verfall nach 2,5 Jahren.
  • 2 Punkte (besonders schwere Ordnungswidrigkeit): Verfall nach 5 Jahren.
  • 3 Punkte (Straftat im Verkehr): Verfall nach 10 Jahren.
  • Wichtig: Der Verfall der Punkte erfolgt unabhängig von neuen Eintragungen. Auch wenn weitere Verstöße hinzukommen, bleiben die ursprünglichen Tilgungsfristen bestehen. Das bietet Verkehrssündern den Vorteil, dass sie genau wissen, wann ein Eintrag aus dem Register gelöscht wird.

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid
    Einspruch gegen Bußgeldbescheid


    Neuer Bußgeldkatalog 2025: Beispiele für Verstöße

    Erreichen Sie 8 oder mehr Punkte in Ihrem Flensburger Punktekonto, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Doch Statistiken zeigen, dass die meisten Verkehrssünder nur wenige Punkte auf ihrem Konto haben. Diese können sich jedoch schnell durch verschiedene Verstöße ansammeln.

    Flensburger Punktekatalog: Verstöße mit 1 Punkt

    Die folgenden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden mit 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)* geahndet:

  • Handy am Steuer: 100 Euro
  • Verstoß gegen die Winterreifenpflicht: 60 Euro
  • Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen: 70 Euro
  • Falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung: 60 Euro
  • Kinder nicht (ausreichend) gesichert: 60 Euro
  • Kinder nicht (ausreichend) gesichert mit Gefährdung: 70 Euro
  • Zeichen oder Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt: 70 Euro
  • Einfacher Vorfahrtverstoß: 70 Euro
  • Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich: 60 Euro
  • Fahren ohne Zulassung: 70 Euro
  • Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten: 60 Euro
  • TÜV- oder HU-Frist um mehr als 8 Monate überzogen: 60 Euro
  • Fahren ohne Begleitung als 17-Jähriger: 70 Euro
  • Verstöße ohne Punkte – Nur Bußgelder

    Für einige Verkehrsverstöße werden keine Punkte vergeben, sondern nur Bußgelder verhängt:

  • Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette: 100 Euro
  • Fehlendes Kennzeichen: 60 Euro
  • Abgedecktes Kennzeichen: 65 Euro
  • Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage: 100 Euro
  • Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW: 380 Euro
  • Warnwesten-Pflicht für Autofahrer

    Zusätzlich zur Punktereform gilt seit dem 1. Juli 2014 die Warnwesten-Pflicht. In jedem Auto muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein, die der europäischen ISO-Norm 20471 entspricht und entsprechend gekennzeichnet ist. Diese Pflicht gilt für PKW, LKW und Busse, jedoch nicht für Motorradfahrer. Deutschland gehört damit zu den Nachzüglern in Europa, da diese Regelung in vielen anderen Ländern bereits seit längerer Zeit besteht.


    Wie viel Km/h zu schnell?


    Bußgeldbescheid: Die häufigsten Verstöße im Straßenverkehr

    Der Straßenverkehr in Deutschland ist streng geregelt, und Verstöße gegen die StVO oder das geltende Verkehrsrecht führen schnell zu einem Bußgeldbescheid. Doch welche Verstöße sind am häufigsten? Wo gibt es die meisten Strafzettel? Wir zeigen Ihnen die Top 5 der häufigsten Verkehrsverstöße.

    1. Falsches Parken und Halten

    Die meisten Bußgeldbescheide werden für falsches Parken oder Halten ausgestellt. Gründe dafür sind unter anderem:

  • Parken in Halteverbots- oder Parkverbotszonen
  • Fehlender Parkschein oder Parkscheibe
  • Überschreiten der Parkdauer
  • Seit der Bußgeldreform vom 9. November 2021 sind die Strafen für Halte- und Parkverstöße deutlich gestiegen. Die Bußgelder liegen nun zwischen 10 und 110 Euro, in einigen Fällen drohen sogar Punkte in Flensburg.

    2. Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Viele Autofahrer überschreiten regelmäßig die erlaubte Geschwindigkeit – sowohl innerorts als auch außerorts. Laut Statistik werden jährlich rund 3 Millionen Verstöße registriert. Dabei sind Tempoverstöße bis zu 20 km/h über dem Limit noch nicht einmal mitgerechnet.

    Bußgelder und Punkte:

  • Bis zu 20 km/h zu schnell: Mindestens 60 Euro, keine Punkte
  • Ab 21 km/h zu schnell: Bußgeld & Punkte im Fahreignungsregister
  • 3. Vorfahrt missachtet

    Obwohl die Vorfahrt durch Verkehrsregeln wie „Rechts vor Links“, Ampeln oder Verkehrszeichen wie „Vorfahrt achten“ und „Stoppschild“ klar geregelt ist, kommt es häufig zu Verstößen. Diese können zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen und werden entsprechend mit Bußgeldern geahndet.

    4. Zu geringer Sicherheitsabstand

    Ein zu geringer Abstand zum Vordermann ist eine der Hauptursachen für Unfälle – insbesondere auf Autobahnen. Häufige Verstöße sind:

  • Unterschreiten des Mindestabstands bei hoher Geschwindigkeit
  • Drängeln mit Lichthupe oder Blinker
  • Die Polizei misst den Abstand oft per Brückenkamera oder durch mobile Kontrollen. Besonders ab 80 km/h drohen hohe Strafen, Bußgelder und Fahrverbote.

    5. Falscher oder illegaler Überholvorgang

    Fehlverhalten beim Überholen ist ebenfalls eine häufige Ursache für Bußgelder. Verstöße beinhalten:

  • Überholen trotz durchgezogener Linie
  • Missachten eines Überholverbots
  • Gefährliches Wiedereinscheren
  • Strafen laut Bußgeldkatalog:

  • Behinderung beim Einordnen nach dem Überholen: 20 Euro
  • Überholen bei unklarer Verkehrslage: Bis zu 300 Euro + Punkte
  • Da illegale Überholmanöver schnell zu Unfällen führen können, sollten Überholverbote immer beachtet werden.

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    Hier kostenlos prüfen

    Relevante Themen für Bußgeldkatalog:



    Alkoholfahrten gehören zu den häufigsten Verkehrsverstößen

    Auch die weiteren häufigen Verkehrsverstöße haben es in sich. Besonders alarmierend ist, dass immer noch viele Autofahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug führen. Wer betrunken oder berauscht am Steuer sitzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch unschuldige Verkehrsteilnehmer. Die Konsequenzen solcher Fahrten können tragisch enden – schwere Unfälle mit tödlichem Ausgang sind leider keine Seltenheit.

    Die Polizei und der Bußgeldkatalog 2025 kennen bei solchen Verstößen kein Pardon. Bereits beim ersten Vergehen drohen:

  • Mindestens 500 Euro Bußgeld
  • 1 Monat Fahrverbot
  • Punkte im Fahreignungsregister
  • In schwereren Fällen wird eine Drogen- oder Alkoholfahrt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.

    Weitere häufige Verkehrsverstöße

    Neben Alkohol- und Drogenfahrten gehören folgende Verstöße zu den häufigsten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr:

  • Falsches Abbiegen oder fehlerhaftes Ein- und Ausfahren
  • Wenden auf Autobahnen – ein lebensgefährliches Manöver
  • Falsch gesicherte Ladung oder überladene Fahrzeuge
  • Technische Mängel am Fahrzeug, z. B. defekte Beleuchtung oder falsche Bereifung (Winterreifenpflicht)
  • Warum Verkehrskontrollen wichtig sind

    Viele Autofahrer empfinden Bußgelder als Abzocke, doch Verkehrskontrollen haben einen klaren Zweck: Sie schützen alle Verkehrsteilnehmer und sorgen für mehr Sicherheit auf den Straßen. Würden sich alle Fahrer an die geltenden Vorschriften halten, wären Kontrollen kaum erforderlich.

    Wie ist der Bußgeldkatalog aufgebaut?

    Im Bußgeldkatalog sind alle relevanten Verkehrsverstöße mit den entsprechenden Sanktionen aufgelistet. Dazu gehören Verstöße gemäß:

  • StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)
  • StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
  • FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • StVG (Straßenverkehrsgesetz)
  • FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
  • FerReiseV (Ferienreiseverordnung)
  • GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt)
  • eKFV (Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung)
  • Beispiel: Qualifizierter Rotlichtverstoß

    Jede Verkehrsordnungswidrigkeit ist mit einer Tatbestandsnummer (TBNR) versehen. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn eine rote Ampel seit mehr als 1 Sekunde missachtet wurde.

    TBNR Tatbestand Punkte Bußgeld (€) Fahrverbot
    137506 Missachtung des Rotlichts (länger als 1 Sekunde rot) 2 200 1 Monat

    Bei diesem Verstoß werden folgende gesetzliche Vorschriften angewendet:

  • § 37 Abs. 2 und § 49 StVO
  • § 24 und § 25 StVG
  • § 4 Abs. 1 BKatV, 132.3 BKat – Grundlage für das Fahrverbot


  • Welche Konsequenzen drohen? Unser Bußgeldrechner gibt Ihnen Klarheit

    Auf unserem Portal Zuschnell.org finden Sie nicht nur umfassende Informationen und Ratgeber zu den aktuellen Bußgeldkatalogen, sondern auch unseren kostenlosen Bußgeldrechner. Damit können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafen bei einem bestimmten Verstoß auf Sie zukommen. Egal ob falsches Parken, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachtung der Vorfahrt oder Alkohol- und Drogenfahrten – unser Bußgeldrechner 2025 ist immer auf dem neuesten Stand.

    Da sich der Bußgeldkatalog regelmäßig ändert und neue Regelungen hinzukommen, kann sich das Strafmaß im Laufe der Zeit verändern. Doch keine Sorge: Sobald eine neue Verordnung in Kraft tritt, wird unser Rechner entsprechend aktualisiert.

    Wie hilft Ihnen unser Bußgeldrechner?

    Besonders bei größeren Verstößen gegen die StVO ist es wichtig, die möglichen Folgen zu kennen. Unser Bußgeldrechner liefert Ihnen eine schnelle Einschätzung darüber:

  • Wie hoch das Bußgeld ausfällt
  • Ob Punkte in Flensburg anfallen
  • Ob ein Fahrverbot droht
  • Zwar können Sie auch die detaillierten Regelungen direkt im Bußgeldkatalog nachlesen, doch diese sind oft sehr umfangreich. Unser Rechner bietet eine deutlich schnellere und benutzerfreundlichere Alternative.

    Wie funktioniert die Berechnung?

    Unser Bußgeldrechner fragt alle relevanten Daten ab, um das voraussichtliche Strafmaß genau zu berechnen. Beispiele für typische Abfragen:

    Bußgeldkatalog: Alkohol und Drogen am Steuer

  • Promillewert bei der Kontrolle
  • Fahren in der Probezeit
  • Häufigkeit der Verstöße
  • Ob eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag
  • Bußgeldkatalog: Illegales oder falsches Überholen

  • Ort des Verstoßes: Innerorts oder außerorts
  • Art des Verstoßes, z. B.:

  • Zu geringer Seitenabstand
  • Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit
  • Überholen auf der rechten Spur
  • Missachtung von Verkehrszeichen
  • Ob eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorlag
  • Auf Grundlage dieser Angaben berechnet unser Bußgeldrechner die voraussichtliche Strafe mit hoher Genauigkeit. Nutzen Sie ihn jetzt und verschaffen Sie sich Klarheit über mögliche Konsequenzen!


    Bußgeldrechner

    * Geben Sie die benötigten Daten ein, um Ihr Bußgeld zu berechnen.



    Vorteile unseres Bußgeldrechners

    Unser Bußgeldrechner 2025 bietet eine einfache und schnelle Möglichkeit, das voraussichtliche Strafmaß für verschiedene Verkehrsverstöße zu berechnen. Hier sind die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Für jeden Bußgeldkatalog bzw. jede Bußgeldtabelle gibt es einen spezifischen Bußgeldrechner.
  • Unsere Bußgeldrechner berücksichtigen zahlreiche Sonderfälle, wie:
    1. Probezeit
    2. Sachbeschädigung
    3. Wiederholungstäter
    4. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Einfache und intuitive Bedienung dank klarer Struktur.
  • Komplett kostenlose Nutzung.
  • Immer aktuell – alle Änderungen und Neuregelungen im Bußgeldkatalog werden direkt übernommen.
  • Berechnung des voraussichtlichen Strafmaßes innerhalb von Sekunden.
  • Mit wie viel Km/h in Zone 30 oder Zone 100 geblitzt?

    Wichtiger Hinweis

    Unser Bußgeldrechner berücksichtigt viele individuelle Faktoren wie Probezeit, Sachbeschädigung, Gefährdung oder bestehende Einträge im zentralen Verkehrsregister. Dennoch erfolgen die Berechnungen ohne Gewähr. In Einzelfällen können weitere Umstände eine Rolle spielen, die nicht automatisch berücksichtigt werden.

    Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen – und ziehen Sie bei schwerwiegenden Konsequenzen in Erwägung, rechtlichen Rat einzuholen.


    Bußgeld Geschwindigkeit Außerorts:

    Km/h zu schnell

    Bußgeld & Punkte

    Fahrverbot?

    Einspruch sinnvoll?

    Bis 10 Km/h

    20€ – 0 Punkte

    Nein

    Lohnt sich nicht

    11 – 15 Km/h

    40€ – 0 Punkte

    Nein

    Lohnt sich nicht

    16 – 20 Km/h

    60€ – 0 Punkte

    Nein

    Kostenlos prüfen

    21 – 25 Km/h

    100€ – 1 Punkt

    Nein

    Kostenlos prüfen

    26 –30 Km/h

    150€ – 1 Punkt

    1 Monat*

    Kostenlos prüfen

    31 – 40 Km/h

    200€ – 1 Punkt

    1 Monat*

    Kostenlos prüfen

    41 – 50 Km/h

    320€ – 2 Punkte

    1 Monat

    Kostenlos prüfen

    51 – 60 Km/h

    480€ – 2 Punkte

    1 Monat

    Kostenlos prüfen

    61 – 70 Km/h

    600€ – 2 Punkte

    2 Monate

    Kostenlos prüfen

    Über 70 Km/h

    700€ – 2 Punkte

    3 Monate

    Kostenlos prüfen
    * Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind.


    Bußgeld Geschwindigkeit Innerorts:

    Km/h zu schnell

    Bußgeld & Punkte

    Fahrverbot?

    Einspruch sinnvoll?

    Bis 10 Km/h

    30€ – 0 Punkte

    Nein

    Lohnt sich nicht

    11 – 15 Km/h

    50€ – 0 Punkte

    Nein

    Lohnt sich nicht

    16 – 20 Km/h

    70€ – 0 Punkte

    Nein

    Kostenlos prüfen

    21 – 25 Km/h

    115€ – 1 Punkt

    Nein

    Kostenlos prüfen

    26 – 30 Km/h

    180€ – 1 Punkt

    1 Monat*

    Kostenlos prüfen

    31 – 40 Km/h

    260€ – 2 Punkte

    1 Monat*

    Kostenlos prüfen

    41 – 50 Km/h

    400€ – 2 Punkte

    1 Monat

    Kostenlos prüfen

    51 – 60 Km/h

    560€ – 2 Punkte

    2 Monate

    Kostenlos prüfen

    61 – 70 Km/h

    700€ – 2 Punkte

    3 Monate

    Kostenlos prüfen

    Über 70Km/h

    800€ – 2 Punkte

    3 Monate

    Kostenlos prüfen
    * Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind.


    Bußgeldkatalog – Höhe der Bußgelder

    Die im Bußgeldkatalog aufgeführten Beträge sind sogenannte Regelsätze. Sie basieren auf einer fahrlässigen Begehung und üblichen Tatumständen. Allerdings können die tatsächlichen Bußgelder im Einzelfall abweichen, da Bußgeldstellen, Tatrichter oder Polizeibeamte bestimmte Faktoren individuell bewerten und entsprechend anpassen können.

    Wann erfolgt ein Eintrag ins Fahreignungsregister?

    Bußgeldbescheide mit einer Höhe von 60 Euro oder mehr führen automatisch zu einem Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe b StVG).

    Regelfahrverbote im Bußgeldkatalog

    In bestimmten Fällen sieht der Bußgeldkatalog ein sogenanntes Regelfahrverbot vor. Dies betrifft insbesondere Verstöße wie:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Besonders schwerwiegende Verstöße gegen die StVO
  • Ein Fahrverbot kann je nach Schwere des Verstoßes zwischen einem und drei Monaten dauern. In Einzelfällen kann jedoch darauf verzichtet werden – dies muss jedoch gut begründet sein.

    Kann ein Fahrverbot vermieden werden?

    Ein Fahrverbot kann in Ausnahmefällen ausgesetzt werden, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er dringend auf sein Fahrzeug angewiesen ist. Hierbei spielen berufliche und persönliche Umstände eine entscheidende Rolle.

    Falls Ihnen ein Fahrverbot droht, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann prüfen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist und möglicherweise Alternativen zum Fahrverbot aufzeigen.



    Weiterführende Ratgeber:

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    Aktueller Bußgeldkatalog und das Punktesystem in Flensburg

    Jeder Bürger hat die Möglichkeit, kostenlos einen Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg anzufordern. Dort werden sämtliche Eintragungen über Verkehrsverstöße gespeichert, die Punkte nach sich ziehen.

    Ein Eintrag in das Fahreignungsregister (FAER) erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer rechtskräftigen Entscheidung – entweder durch eine Bußgeldbehörde oder ein Strafgericht. Solange ein Verfahren noch läuft und Rechtsmittel (z. B. Einspruch oder Berufung) eingelegt sind, wird kein Eintrag vorgenommen.

    Seit der Reform des Punktesystems im Jahr 2014 wurden die Regelungen zur Punktevergabe und Tilgung deutlich vereinfacht und klarer strukturiert.

    Tilgungsfristen für Punkte in Flensburg

    Die Dauer, bis Punkte im Fahreignungsregister gelöscht werden, richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:

  • 2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt
  • 5 Jahre bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten (z. B. mit Fahrverbot)
  • 5 Jahre bei Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis (2 Punkte)
  • 10 Jahre bei besonders schweren Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder Sperrfrist nach § 69a StGB (3 Punkte)
  • Nach Ablauf der Tilgungsfrist wird der Eintrag zunächst in eine sogenannte Überliegefrist von einem Jahr übernommen. Erst danach wird der Punkt vollständig aus dem Register entfernt und erscheint nicht mehr im Auszug.



    Übersicht zu Verkehrsstraftaten:

    Straf­tatStra­fe*Neben­strafe
    fahr­lässi­ge Tö­tungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 JahreFahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
    fahr­lässi­ge Kör­per­ver­let­zungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 JahreFahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
    Nöti­gungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 JahreFahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
    gefähr­licher Ein­griff in den Bahn-, Schiffs- und Luft­verkehrFrei­heits­strafe zwischen 6 Mona­ten und 10 JahrenFahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
    gefähr­licher Ein­griff in den Straßen­verkehrGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 JahreFahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
    Gefähr­dung des Straßen­verkehrsGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 JahreFahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
    verbo­tenes Auto­rennenGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 JahreFahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
    Fahrer­fluchtGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 JahreFahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
    Trunken­heit im VerkehrGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 JahrFahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
    Voll­rauschGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 JahreFahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
    unter­lassene Hilfe­leistungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 JahrFahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
    Fahren ohne (gültige) Fahr­erlaub­nisGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 JahrFahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
    Kenn­zeichen­miss­brauchGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 JahrFahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
    * für den Grundtatbestand
    ** bei Fahrverbot 2, bei Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte

    Bußgeldkatalog – Umsetzung in der Praxis

    Obwohl der Bußgeldkatalog bundesweit einheitlich geregelt ist, zeigt sich in der Praxis, dass die Umsetzung von Bußgeldern und Sanktionen je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen kann.

    Beispiel Bayern: Strenge Praxis bei Fahrverboten

    Insbesondere in Bayern gilt das Bayerische Polizeiverwaltungsamt als besonders konsequent bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Dabei stehen nicht immer die Bußgelder selbst im Fokus – problematischer sind oft die Fahrverbote, die verhängt werden.

    Viele Betroffene legen Einspruch gegen Bußgeldbescheide ein, um das drohende Fahrverbot abzuwenden – oft in der Hoffnung, durch eine Erhöhung des Bußgelds das Fahrverbot zu vermeiden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn eine existenzbedrohende Situation glaubhaft gemacht wird.

    Der Nachweis ist anspruchsvoll: Der Beschuldigte muss darlegen, dass er beruflich zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen ist und eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar oder unmöglich ist. Auch gesundheitliche oder familiäre Gründe – etwa regelmäßige Arztbesuche oder die Betreuung naher Angehöriger – können berücksichtigt werden. In solchen Fällen kann unter Umständen von einem Fahrverbot abgesehen werden.

    Fahrverbot nicht nur bei Tempoverstößen

    Ein Fahrverbot wird nicht ausschließlich bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres verhängt. Auch andere schwerwiegende Verkehrsverstöße können ein Fahrverbot nach sich ziehen, darunter:

  • Überfahren einer roten Ampel
  • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
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    Weitere Informationen rund um den Bußgeldkatalog, Blitzer, aktuelle Urteile und Entwicklungen im Verkehrsrecht finden Sie auf unserer Seite im Bereich News.

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    Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung

    Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland. Seit der Reform im Jahr 2014 wurden die Bußgelder, die Punktevergabe im Fahreignungsregister in Flensburg sowie die Regelungen zu Fahrverboten deutlich verschärft.

    Innerorts und außerorts – wichtige Unterschiede

    Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen innerorts (innerhalb geschlossener Ortschaften) und außerorts (außerhalb geschlossener Ortschaften) begangenen Verstößen. Die Strafen für zu schnelles Fahren sind innerorts, insbesondere in einer Tempo-30-Zone, deutlich höher.

    Besonders häufig wird außerorts geblitzt – meist durch mobile Messgeräte. Dabei ist die Fehlerquote bei der Messung vergleichsweise hoch. Unabhängig vom Ort der Übertretung können Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot verhängt werden, wenn die Geschwindigkeit deutlich überschritten wurde.

    Fahrlässig oder vorsätzlich?

    Im Bußgeldkatalog basieren die Regelsätze in der Regel auf fahrlässigem Verhalten. Doch was bedeutet das?

  • Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Fahrer die nötige Sorgfalt außer Acht lässt, obwohl er sie hätte walten lassen können – zum Beispiel durch Unaufmerksamkeit oder fehlende Rücksichtnahme.
  • Vorsätzlich handelt hingegen, wer den Verkehrsverstoß bewusst begeht – also genau weiß, dass er zu schnell fährt, dies aber billigend in Kauf nimmt. Auch bedingter Vorsatz reicht aus, wenn der Betroffene die Möglichkeit der Übertretung erkennt und dennoch weiterfährt.
  • Bei vorsätzlicher Begehung eines Verstoßes kann die Strafe deutlich höher ausfallen als beim fahrlässigen Verhalten. Gerichte und Behörden prüfen dabei genau, ob Vorsatz vorliegt.


    Bußgeldkatalog: Stationäre und mobile Blitzer außerorts

    In Deutschland existieren mehrere tausend Messstellen zur Geschwindigkeitsüberwachung – viele davon außerorts im Einsatz. Besonders häufig werden hier mobile Blitzer verwendet, die mit verschiedenen Messtechniken arbeiten.

    Zu den gängigsten Formen gehören sogenannte Blitzerautos, die entweder stehend oder fahrend eingesetzt werden:

  • Parkende Blitzerfahrzeuge: Blitzen meist mit einem sichtbaren roten Blitz. Verkehrsteilnehmer erkennen dies häufig sofort nach dem Auslösen.
  • Fahrende Blitzerfahrzeuge: Diese erfassen Verstöße durch Nachfahren mit Tachometer und Video – in der Regel ohne sichtbaren Blitz. Sie zählen zu den mobilen Blitzern ohne Blitz.
  • Die am häufigsten eingesetzten Geräte sind jedoch mobile Messstationen am Fahrbahnrand, die unabhängig vom Verkehrsfluss arbeiten. Zusätzlich wird auch die Laserpistole eingesetzt: Ein Beamter misst dabei die Geschwindigkeit mit einem Handgerät und kann bei einem Verstoß das betroffene Fahrzeug direkt aus dem Verkehr ziehen.

    Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen

    Autobahnen zählen zu den beliebtesten Orten für Geschwindigkeitsmessungen. Obwohl in vielen Ländern Europas ein Tempolimit zwischen 100 und 130 km/h gilt, ist Deutschland nach wie vor das einzige Land ohne generelles Tempolimit auf Autobahnen.

    Die in Deutschland geltende Richtgeschwindigkeits-Verordnung empfiehlt zwar 130 km/h, ist jedoch rechtlich nicht bindend. Ein generelles Tempolimit wird regelmäßig diskutiert, konnte jedoch bislang nicht im Bundestag durchgesetzt werden.

    Dennoch gibt es auf vielen Abschnitten begrenzte Zonen und dort wird regelmäßig geblitzt – insbesondere auf den großen Verkehrsachsen wie der:

  • A1, A2, A3, A4, A5
  • A6, A7, A8, A9, A10
  • A11 bis A15 sowie A19
  • Wird ein Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn geblitzt, wird die Messstelle im Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen präzise angegeben. Beispiele für Formulierungen:

  • Mehren, BAB A1, AD Vulkaneifel, bei km 80,230, Richtung Saarbrücken – Polizeipräsidium Rheinpfalz
  • Lichtenau, A6, Richtung Heilbronn, Abschnitt 220, km 5,400 – Bußgeldstelle Kreis Paderborn
  • Auch ohne generelles Tempolimit ist also Vorsicht geboten – insbesondere in Bereichen mit temporären oder dauerhaft festgelegten Geschwindigkeitsbeschränkungen.

    Wann lohnt sich die Beratung durch einen Anwalt?

    Viele Verstöße gegen die StVO ziehen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nach sich. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, zusätzlich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann:

  • Den Tathergang detailliert analysieren
  • Möglichkeiten aufzeigen, um ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis unter Umständen zu umgehen
  • Sie bei einem möglichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unterstützen

  • RechtAktuell.org
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    Lassen sich Bußgelder und Fahrverbote vermeiden?

    In zahlreichen Situationen ist es möglich, Fahrverbote abzuwenden und Bußgelder zu umgehen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check, um Ihre Möglichkeiten zu evaluieren. Die auf Verkehrsrecht fokussierte Kanzlei Stolle unterstützt seit etwa 20 Jahren bundesweit bei der Bekämpfung von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und beraten Sie zu Ihren Chancen, die Strafe zu vermeiden.


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    Bußgeldkatalog: Rote Ampel überfahren

    Das Überfahren einer roten Ampel gehört laut Bußgeldkatalog zu den schwerwiegenderen Verkehrsverstößen. Neben einem Bußgeld sind in der Regel auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und häufig ein Fahrverbot die Folge.

    Nach der Geschwindigkeitsüberschreitung zählt der Rotlichtverstoß zu den am häufigsten begangenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Der Bußgeldkatalog unterscheidet dabei zwischen zwei Formen:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war weniger als eine Sekunde rot.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigte länger als eine Sekunde Rot oder es kam zu einer Gefährdung bzw. Sachbeschädigung.
  • Die Höhe der Strafen richtet sich danach, ob der Verstoß fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Grundlage dafür sind verschiedene Vorschriften, darunter:

  • StVO (Straßenverkehrsordnung)
  • StVG (Straßenverkehrsgesetz)
  • FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
  • StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
  • Je nach Schwere des Verstoßes können bis zu 3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden. Wird ein Punktestand von 8 Punkten erreicht, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

    Seit dem 1. Mai 2014 wurde das frühere Verkehrszentralregister durch das Fahreignungsregister (FAER) ersetzt. Gleichzeitig wurde das Punktesystem als Fahreignungs-Bewertungssystem neu strukturiert.

    Der aktuelle Bußgeldkatalog 2025 informiert über die Sanktionen bei Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder dem Nichteinhalten des Sicherheitsabstands.

    Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung auf Bundesstraßen

    Auch auf Bundesstraßen wird regelmäßig geblitzt. Diese Straßen verbinden Städte und Regionen miteinander und sind wichtige Verkehrsrouten im Fern- und Berufsverkehr. Obwohl sie meist außerhalb geschlossener Ortschaften verlaufen, gelten hier ebenfalls strikte Tempolimits – in der Regel 100 km/h, sofern keine anderen Verkehrszeichen eine abweichende Geschwindigkeit vorschreiben.

    Besonders häufig kommen Blitzer auf folgenden Bundesstraßen zum Einsatz:

  • B1, B2, B3, B4, B5, B6, B7, B8, B9, B10
  • B12, B14, B16, B17, B20, B27
  • Wird ein Verkehrsteilnehmer auf einer Bundesstraße geblitzt, enthält der Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen eine genaue Ortsangabe der Messstelle. Beispiele:

  • Dortmund, B1, km 33.300, Richtung Bochum
  • B2, Abschnitt 2420, km 0.800
  • Hannover, B3, km 0.7
  • Die Überwachung auf Bundesstraßen dient dem Ziel, Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit zu verhindern – vor allem in gefährlichen Kurven, an Kreuzungen oder in Baustellenbereichen.

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    Bußgeldkatalog 2025: Sicherheitsabstand im Straßenverkehr

    Der erforderliche Sicherheitsabstand ist in § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Verstöße gegen diese Vorschrift – also das Unterschreiten des notwendigen Mindestabstands – werden im Bußgeldkatalog 2025 mit Geldbußen, Punkten und Fahrverboten sanktioniert.

    Eine exakte Meterangabe für den einzuhaltenden Abstand findet sich in der StVO für Pkw-Fahrer allerdings nicht. In § 4 Abs. 1 StVO heißt es lediglich:

    „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird.“

    Als Faustregel gilt in der Praxis der sogenannte „halbe Tachowert“: Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens 50 Meter betragen.

    Besondere Vorschriften für Lkw und Omnibusse

    Für Lkw über 3,5 Tonnen sowie Omnibusse macht der Gesetzgeber in § 4 Abs. 3 StVO klare Vorgaben. Bei Geschwindigkeiten über 50 km/h muss auf Autobahnen ein Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden.

    Bußgelder, Punkte und Fahrverbot bei Abstandsverstößen

    Da die gesetzlichen Regelungen relativ unkonkret sind, greift bei Verstößen der Bußgeldkatalog 2025. Dieser legt fest, welche Bußgelder, Punkte in Flensburg und gegebenenfalls Fahrverbote bei einer Unterschreitung des Sicherheitsabstands verhängt werden.

    Die Höhe des Bußgeldes richtet sich dabei nach:

  • der gefahrenen Geschwindigkeit
  • dem gemessenen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • dem Grad der Gefährdung
  • Abstand richtig einschätzen – ein Praxistipp

    Um den Abstand besser einschätzen zu können, können Autofahrer die Leitpfosten an Autobahnen nutzen. Diese stehen in der Regel im Abstand von 50 Metern zueinander und eignen sich ideal als Orientierungshilfe zur Abstandsmessung.


    So funktioniert's:

    1. Anfrage senden: Klicken Sie auf Kostenlose Erstberatung, füllen Sie das Formular aus und senden Sie uns im Idealfall das Behördenschreiben zu.

    2. Kostenlose Ersteinschätzung: Wir nehmen uns gerne Zeit, um Ihren Fall im Detail zu prüfen, und werden uns zeitnah telefonisch bei Ihnen melden.

    3. Schnelles Ergebnis: Sie erhalten von uns eine Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen den Verstoß. Ihnen entstehen dabei keine Kosten. Danach können Sie selbst oder mit unserer Hilfe Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen.

    Kay Stolle

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    Glossar:

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