Wurden Sie geblitzt? Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog, eine Übersicht potenzieller Messfehler und können kostenlos Ihren Einspruch überprüfen lassen:
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten oder werden als Zeuge befragt?
Dann ist das der ideale Zeitpunkt einen Einspruch prüfen zu lassen. In der Regel haben Sie 14 Tage Zeit für einen Einspruch. Die Verkehrsrechtsexperten von RechtAktuell können häufig bereits nach kurzer Ansicht des Behördenschreibens abschätzen, ob es bei der Messung zu Fehlern gekommen ist. Das Schreiben von der Bußgeldstelle können Sie unkompliziert über dieses Online-Formular hochladen oder im Anschluss per E-Mail übermitteln.
Hinweis:
Die Ersteinschätzung ist völlig unverbindlich und kostenfrei. Es kommen also keine Kosten auf Sie zu. In der Regel erhalten Sie bereits innerhalb von wenigen Minuten Rückmeldung zu Ihren Chancen für einen Einspruch. Auf Wunsch können Sie den Einspruch bundesweit einlegen – ohne das ein Termin vor Ort notwendig ist.
Die Bußgeldtabelle folgt einem klaren Prinzip: Je nach Verstoß werden im Bußgeldkatalog bis zu 3 Punkte vergeben. Wer 8 Punkte ansammelt, verliert die Fahrerlaubnis.
Ein Punkteabbau ist möglich, indem Sie an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnehmen – allerdings nur, solange Sie höchstens 5 Punkte haben. In diesem Fall können Sie alle 5 Jahre einen Punkt abbauen.
Andernfalls verfallen die Punkte nach festgelegten Fristen, die sich nach der Schwere des Verstoßes gegen das Verkehrsrecht richten.
Tipp:
Um Punkte und Fahrverbote zu vermeiden, lohnt es sich, defensiv zu fahren und regelmäßig Neuerungen im Verkehrsrecht zu prüfen. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, Einspruch gegen dem Bußgeld einzulegen – beispielsweise, wenn ein Messfehler vorliegt oder ein Fahrverbot durch eine Erhöhung der Geldstrafe umgangen werden kann.
Das aktuelle Punktesystem legt fest, dass Punkte im Fahreignungsregister nur noch für Verstöße mit Sicherheitsgefährdung vergeben werden. Früher wurden auch geringfügige Verstöße mit Punkten geahndet, doch diese Praxis wurde abgeschafft. Der Bußgeldkatalog 2025 regelt die Punktevergabe nach folgendem Prinzip:
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informiert Sie regelmäßig über die Eintragungen in Ihrem Punktekonto. Dadurch werden Sie frühzeitig auf kritisches Fahrverhalten aufmerksam gemacht und können rechtzeitig Maßnahmen ergreifen – sei es durch eine Verhaltensänderung oder den Punkteabbau in speziellen Seminaren.
Die folgenden Konsequenzen treten bei unterschiedlichen Punkteständen in Kraft:
Einträge im Flensburger Punktekonto verfallen nach festen Tilgungsfristen, abhängig von der Schwere des Verstoßes:
Wichtig: Der Verfall der Punkte erfolgt unabhängig von neuen Eintragungen. Auch wenn weitere Verstöße hinzukommen, bleiben die ursprünglichen Tilgungsfristen bestehen. Das bietet Verkehrssündern den Vorteil, dass sie genau wissen, wann ein Eintrag aus dem Register gelöscht wird.
Erreichen Sie 8 oder mehr Punkte in Ihrem Flensburger Punktekonto, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Doch Statistiken zeigen, dass die meisten Verkehrssünder nur wenige Punkte auf ihrem Konto haben. Diese können sich jedoch schnell durch verschiedene Verstöße ansammeln.
Die folgenden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden mit 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)* geahndet:
Für einige Verkehrsverstöße werden keine Punkte vergeben, sondern nur Bußgelder verhängt:
Zusätzlich zur Punktereform gilt seit dem 1. Juli 2014 die Warnwesten-Pflicht. In jedem Auto muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein, die der europäischen ISO-Norm 20471 entspricht und entsprechend gekennzeichnet ist. Diese Pflicht gilt für PKW, LKW und Busse, jedoch nicht für Motorradfahrer. Deutschland gehört damit zu den Nachzüglern in Europa, da diese Regelung in vielen anderen Ländern bereits seit längerer Zeit besteht.
Der Straßenverkehr in Deutschland ist streng geregelt, und Verstöße gegen die StVO oder das geltende Verkehrsrecht führen schnell zu einem Bußgeldbescheid. Doch welche Verstöße sind am häufigsten? Wo gibt es die meisten Strafzettel? Wir zeigen Ihnen die Top 5 der häufigsten Verkehrsverstöße.
Die meisten Bußgeldbescheide werden für falsches Parken oder Halten ausgestellt. Gründe dafür sind unter anderem:
Seit der Bußgeldreform vom 9. November 2021 sind die Strafen für Halte- und Parkverstöße deutlich gestiegen. Die Bußgelder liegen nun zwischen 10 und 110 Euro, in einigen Fällen drohen sogar Punkte in Flensburg.
Viele Autofahrer überschreiten regelmäßig die erlaubte Geschwindigkeit – sowohl innerorts als auch außerorts. Laut Statistik werden jährlich rund 3 Millionen Verstöße registriert. Dabei sind Tempoverstöße bis zu 20 km/h über dem Limit noch nicht einmal mitgerechnet.
Bußgelder und Punkte:
Obwohl die Vorfahrt durch Verkehrsregeln wie „Rechts vor Links“, Ampeln oder Verkehrszeichen wie „Vorfahrt achten“ und „Stoppschild“ klar geregelt ist, kommt es häufig zu Verstößen. Diese können zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen und werden entsprechend mit Bußgeldern geahndet.
Ein zu geringer Abstand zum Vordermann ist eine der Hauptursachen für Unfälle – insbesondere auf Autobahnen. Häufige Verstöße sind:
Die Polizei misst den Abstand oft per Brückenkamera oder durch mobile Kontrollen. Besonders ab 80 km/h drohen hohe Strafen, Bußgelder und Fahrverbote.
Fehlverhalten beim Überholen ist ebenfalls eine häufige Ursache für Bußgelder. Verstöße beinhalten:
Strafen laut Bußgeldkatalog:
Da illegale Überholmanöver schnell zu Unfällen führen können, sollten Überholverbote immer beachtet werden.
Auch die weiteren häufigen Verkehrsverstöße haben es in sich. Besonders alarmierend ist, dass immer noch viele Autofahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug führen. Wer betrunken oder berauscht am Steuer sitzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch unschuldige Verkehrsteilnehmer. Die Konsequenzen solcher Fahrten können tragisch enden – schwere Unfälle mit tödlichem Ausgang sind leider keine Seltenheit.
Die Polizei und der Bußgeldkatalog 2025 kennen bei solchen Verstößen kein Pardon. Bereits beim ersten Vergehen drohen:
In schwereren Fällen wird eine Drogen- oder Alkoholfahrt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.
Neben Alkohol- und Drogenfahrten gehören folgende Verstöße zu den häufigsten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr:
Viele Autofahrer empfinden Bußgelder als Abzocke, doch Verkehrskontrollen haben einen klaren Zweck: Sie schützen alle Verkehrsteilnehmer und sorgen für mehr Sicherheit auf den Straßen. Würden sich alle Fahrer an die geltenden Vorschriften halten, wären Kontrollen kaum erforderlich.
Im Bußgeldkatalog sind alle relevanten Verkehrsverstöße mit den entsprechenden Sanktionen aufgelistet. Dazu gehören Verstöße gemäß:
Jede Verkehrsordnungswidrigkeit ist mit einer Tatbestandsnummer (TBNR) versehen. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn eine rote Ampel seit mehr als 1 Sekunde missachtet wurde.
TBNR | Tatbestand | Punkte | Bußgeld (€) | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|
137506 | Missachtung des Rotlichts (länger als 1 Sekunde rot) | 2 | 200 | 1 Monat |
Bei diesem Verstoß werden folgende gesetzliche Vorschriften angewendet:
Auf unserem Portal Zuschnell.org finden Sie nicht nur umfassende Informationen und Ratgeber zu den aktuellen Bußgeldkatalogen, sondern auch unseren kostenlosen Bußgeldrechner. Damit können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafen bei einem bestimmten Verstoß auf Sie zukommen. Egal ob falsches Parken, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachtung der Vorfahrt oder Alkohol- und Drogenfahrten – unser Bußgeldrechner 2025 ist immer auf dem neuesten Stand.
Da sich der Bußgeldkatalog regelmäßig ändert und neue Regelungen hinzukommen, kann sich das Strafmaß im Laufe der Zeit verändern. Doch keine Sorge: Sobald eine neue Verordnung in Kraft tritt, wird unser Rechner entsprechend aktualisiert.
Besonders bei größeren Verstößen gegen die StVO ist es wichtig, die möglichen Folgen zu kennen. Unser Bußgeldrechner liefert Ihnen eine schnelle Einschätzung darüber:
Zwar können Sie auch die detaillierten Regelungen direkt im Bußgeldkatalog nachlesen, doch diese sind oft sehr umfangreich. Unser Rechner bietet eine deutlich schnellere und benutzerfreundlichere Alternative.
Unser Bußgeldrechner fragt alle relevanten Daten ab, um das voraussichtliche Strafmaß genau zu berechnen. Beispiele für typische Abfragen:
Auf Grundlage dieser Angaben berechnet unser Bußgeldrechner die voraussichtliche Strafe mit hoher Genauigkeit. Nutzen Sie ihn jetzt und verschaffen Sie sich Klarheit über mögliche Konsequenzen!
* Geben Sie die benötigten Daten ein, um Ihr Bußgeld zu berechnen.
Unser Bußgeldrechner 2025 bietet eine einfache und schnelle Möglichkeit, das voraussichtliche Strafmaß für verschiedene Verkehrsverstöße zu berechnen. Hier sind die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
Unser Bußgeldrechner berücksichtigt viele individuelle Faktoren wie Probezeit, Sachbeschädigung, Gefährdung oder bestehende Einträge im zentralen Verkehrsregister. Dennoch erfolgen die Berechnungen ohne Gewähr. In Einzelfällen können weitere Umstände eine Rolle spielen, die nicht automatisch berücksichtigt werden.
Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen – und ziehen Sie bei schwerwiegenden Konsequenzen in Erwägung, rechtlichen Rat einzuholen.
Km/h zu schnell |
Bußgeld & Punkte |
Fahrverbot? |
Einspruch sinnvoll? |
|
---|---|---|---|---|
Bis 10 Km/h |
20€ – 0 Punkte |
Nein |
Lohnt sich nicht |
|
11 – 15 Km/h |
40€ – 0 Punkte |
Nein |
Lohnt sich nicht |
|
16 – 20 Km/h |
60€ – 0 Punkte |
Nein |
Kostenlos prüfen | |
21 – 25 Km/h |
100€ – 1 Punkt |
Nein |
Kostenlos prüfen | |
26 –30 Km/h |
150€ – 1 Punkt |
1 Monat* |
Kostenlos prüfen | |
31 – 40 Km/h |
200€ – 1 Punkt |
1 Monat* |
Kostenlos prüfen | |
41 – 50 Km/h |
320€ – 2 Punkte |
1 Monat |
Kostenlos prüfen | |
51 – 60 Km/h |
480€ – 2 Punkte |
1 Monat |
Kostenlos prüfen | |
61 – 70 Km/h |
600€ – 2 Punkte |
2 Monate |
Kostenlos prüfen | |
Über 70 Km/h |
700€ – 2 Punkte |
3 Monate |
Kostenlos prüfen | |
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind. |
Km/h zu schnell |
Bußgeld & Punkte |
Fahrverbot? |
Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|
Bis 10 Km/h |
30€ – 0 Punkte |
Nein |
Lohnt sich nicht |
11 – 15 Km/h |
50€ – 0 Punkte |
Nein |
Lohnt sich nicht |
16 – 20 Km/h |
70€ – 0 Punkte |
Nein |
Kostenlos prüfen |
21 – 25 Km/h |
115€ – 1 Punkt |
Nein |
Kostenlos prüfen |
26 – 30 Km/h |
180€ – 1 Punkt |
1 Monat* |
Kostenlos prüfen |
31 – 40 Km/h |
260€ – 2 Punkte |
1 Monat* |
Kostenlos prüfen |
41 – 50 Km/h |
400€ – 2 Punkte |
1 Monat |
Kostenlos prüfen |
51 – 60 Km/h |
560€ – 2 Punkte |
2 Monate |
Kostenlos prüfen |
61 – 70 Km/h |
700€ – 2 Punkte |
3 Monate |
Kostenlos prüfen |
Über 70Km/h |
800€ – 2 Punkte |
3 Monate |
Kostenlos prüfen |
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind. |
Die im Bußgeldkatalog aufgeführten Beträge sind sogenannte Regelsätze. Sie basieren auf einer fahrlässigen Begehung und üblichen Tatumständen. Allerdings können die tatsächlichen Bußgelder im Einzelfall abweichen, da Bußgeldstellen, Tatrichter oder Polizeibeamte bestimmte Faktoren individuell bewerten und entsprechend anpassen können.
Bußgeldbescheide mit einer Höhe von 60 Euro oder mehr führen automatisch zu einem Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe b StVG).
In bestimmten Fällen sieht der Bußgeldkatalog ein sogenanntes Regelfahrverbot vor. Dies betrifft insbesondere Verstöße wie:
Ein Fahrverbot kann je nach Schwere des Verstoßes zwischen einem und drei Monaten dauern. In Einzelfällen kann jedoch darauf verzichtet werden – dies muss jedoch gut begründet sein.
Ein Fahrverbot kann in Ausnahmefällen ausgesetzt werden, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er dringend auf sein Fahrzeug angewiesen ist. Hierbei spielen berufliche und persönliche Umstände eine entscheidende Rolle.
Falls Ihnen ein Fahrverbot droht, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann prüfen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist und möglicherweise Alternativen zum Fahrverbot aufzeigen.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, kostenlos einen Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg anzufordern. Dort werden sämtliche Eintragungen über Verkehrsverstöße gespeichert, die Punkte nach sich ziehen.
Ein Eintrag in das Fahreignungsregister (FAER) erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer rechtskräftigen Entscheidung – entweder durch eine Bußgeldbehörde oder ein Strafgericht. Solange ein Verfahren noch läuft und Rechtsmittel (z. B. Einspruch oder Berufung) eingelegt sind, wird kein Eintrag vorgenommen.
Seit der Reform des Punktesystems im Jahr 2014 wurden die Regelungen zur Punktevergabe und Tilgung deutlich vereinfacht und klarer strukturiert.
Die Dauer, bis Punkte im Fahreignungsregister gelöscht werden, richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:
Nach Ablauf der Tilgungsfrist wird der Eintrag zunächst in eine sogenannte Überliegefrist von einem Jahr übernommen. Erst danach wird der Punkt vollständig aus dem Register entfernt und erscheint nicht mehr im Auszug.
Straftat | Strafe* | Nebenstrafe | |
---|---|---|---|
fahrlässige Tötung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
fahrlässige Körperverletzung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Nötigung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr | Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Gefährdung des Straßenverkehrs | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
verbotenes Autorennen | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Fahrerflucht | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Trunkenheit im Verkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Vollrausch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
unterlassene Hilfeleistung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Fahren ohne (gültige) Fahrerlaubnis | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Kennzeichenmissbrauch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
* für den Grundtatbestand ** bei Fahrverbot 2, bei Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte |
Obwohl der Bußgeldkatalog bundesweit einheitlich geregelt ist, zeigt sich in der Praxis, dass die Umsetzung von Bußgeldern und Sanktionen je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Insbesondere in Bayern gilt das Bayerische Polizeiverwaltungsamt als besonders konsequent bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Dabei stehen nicht immer die Bußgelder selbst im Fokus – problematischer sind oft die Fahrverbote, die verhängt werden.
Viele Betroffene legen Einspruch gegen Bußgeldbescheide ein, um das drohende Fahrverbot abzuwenden – oft in der Hoffnung, durch eine Erhöhung des Bußgelds das Fahrverbot zu vermeiden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn eine existenzbedrohende Situation glaubhaft gemacht wird.
Der Nachweis ist anspruchsvoll: Der Beschuldigte muss darlegen, dass er beruflich zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen ist und eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar oder unmöglich ist. Auch gesundheitliche oder familiäre Gründe – etwa regelmäßige Arztbesuche oder die Betreuung naher Angehöriger – können berücksichtigt werden. In solchen Fällen kann unter Umständen von einem Fahrverbot abgesehen werden.
Ein Fahrverbot wird nicht ausschließlich bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres verhängt. Auch andere schwerwiegende Verkehrsverstöße können ein Fahrverbot nach sich ziehen, darunter:
Weitere Informationen rund um den Bußgeldkatalog, Blitzer, aktuelle Urteile und Entwicklungen im Verkehrsrecht finden Sie auf unserer Seite im Bereich News.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland. Seit der Reform im Jahr 2014 wurden die Bußgelder, die Punktevergabe im Fahreignungsregister in Flensburg sowie die Regelungen zu Fahrverboten deutlich verschärft.
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen innerorts (innerhalb geschlossener Ortschaften) und außerorts (außerhalb geschlossener Ortschaften) begangenen Verstößen. Die Strafen für zu schnelles Fahren sind innerorts, insbesondere in einer Tempo-30-Zone, deutlich höher.
Besonders häufig wird außerorts geblitzt – meist durch mobile Messgeräte. Dabei ist die Fehlerquote bei der Messung vergleichsweise hoch. Unabhängig vom Ort der Übertretung können Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot verhängt werden, wenn die Geschwindigkeit deutlich überschritten wurde.
Im Bußgeldkatalog basieren die Regelsätze in der Regel auf fahrlässigem Verhalten. Doch was bedeutet das?
Bei vorsätzlicher Begehung eines Verstoßes kann die Strafe deutlich höher ausfallen als beim fahrlässigen Verhalten. Gerichte und Behörden prüfen dabei genau, ob Vorsatz vorliegt.
In Deutschland existieren mehrere tausend Messstellen zur Geschwindigkeitsüberwachung – viele davon außerorts im Einsatz. Besonders häufig werden hier mobile Blitzer verwendet, die mit verschiedenen Messtechniken arbeiten.
Zu den gängigsten Formen gehören sogenannte Blitzerautos, die entweder stehend oder fahrend eingesetzt werden:
Die am häufigsten eingesetzten Geräte sind jedoch mobile Messstationen am Fahrbahnrand, die unabhängig vom Verkehrsfluss arbeiten. Zusätzlich wird auch die Laserpistole eingesetzt: Ein Beamter misst dabei die Geschwindigkeit mit einem Handgerät und kann bei einem Verstoß das betroffene Fahrzeug direkt aus dem Verkehr ziehen.
Autobahnen zählen zu den beliebtesten Orten für Geschwindigkeitsmessungen. Obwohl in vielen Ländern Europas ein Tempolimit zwischen 100 und 130 km/h gilt, ist Deutschland nach wie vor das einzige Land ohne generelles Tempolimit auf Autobahnen.
Die in Deutschland geltende Richtgeschwindigkeits-Verordnung empfiehlt zwar 130 km/h, ist jedoch rechtlich nicht bindend. Ein generelles Tempolimit wird regelmäßig diskutiert, konnte jedoch bislang nicht im Bundestag durchgesetzt werden.
Dennoch gibt es auf vielen Abschnitten begrenzte Zonen und dort wird regelmäßig geblitzt – insbesondere auf den großen Verkehrsachsen wie der:
Wird ein Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn geblitzt, wird die Messstelle im Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen präzise angegeben. Beispiele für Formulierungen:
Auch ohne generelles Tempolimit ist also Vorsicht geboten – insbesondere in Bereichen mit temporären oder dauerhaft festgelegten Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Viele Verstöße gegen die StVO ziehen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nach sich. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, zusätzlich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann:
Vertrauen Sie auf erstklassige Beratung und Vertretung für Ihre Anliegen. Unsere Experten stehen Ihnen kompetent zur Seite, um Ihre Ziele zu erreichen und Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten.
In zahlreichen Situationen ist es möglich, Fahrverbote abzuwenden und Bußgelder zu umgehen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check, um Ihre Möglichkeiten zu evaluieren. Die auf Verkehrsrecht fokussierte Kanzlei Stolle unterstützt seit etwa 20 Jahren bundesweit bei der Bekämpfung von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und beraten Sie zu Ihren Chancen, die Strafe zu vermeiden.
Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung für Ihre Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen den Verstoß an.
Das Überfahren einer roten Ampel gehört laut Bußgeldkatalog zu den schwerwiegenderen Verkehrsverstößen. Neben einem Bußgeld sind in der Regel auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und häufig ein Fahrverbot die Folge.
Nach der Geschwindigkeitsüberschreitung zählt der Rotlichtverstoß zu den am häufigsten begangenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Der Bußgeldkatalog unterscheidet dabei zwischen zwei Formen:
Die Höhe der Strafen richtet sich danach, ob der Verstoß fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Grundlage dafür sind verschiedene Vorschriften, darunter:
Je nach Schwere des Verstoßes können bis zu 3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden. Wird ein Punktestand von 8 Punkten erreicht, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Seit dem 1. Mai 2014 wurde das frühere Verkehrszentralregister durch das Fahreignungsregister (FAER) ersetzt. Gleichzeitig wurde das Punktesystem als Fahreignungs-Bewertungssystem neu strukturiert.
Der aktuelle Bußgeldkatalog 2025 informiert über die Sanktionen bei Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder dem Nichteinhalten des Sicherheitsabstands.
Auch auf Bundesstraßen wird regelmäßig geblitzt. Diese Straßen verbinden Städte und Regionen miteinander und sind wichtige Verkehrsrouten im Fern- und Berufsverkehr. Obwohl sie meist außerhalb geschlossener Ortschaften verlaufen, gelten hier ebenfalls strikte Tempolimits – in der Regel 100 km/h, sofern keine anderen Verkehrszeichen eine abweichende Geschwindigkeit vorschreiben.
Besonders häufig kommen Blitzer auf folgenden Bundesstraßen zum Einsatz:
Wird ein Verkehrsteilnehmer auf einer Bundesstraße geblitzt, enthält der Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen eine genaue Ortsangabe der Messstelle. Beispiele:
Die Überwachung auf Bundesstraßen dient dem Ziel, Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit zu verhindern – vor allem in gefährlichen Kurven, an Kreuzungen oder in Baustellenbereichen.
Der erforderliche Sicherheitsabstand ist in § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Verstöße gegen diese Vorschrift – also das Unterschreiten des notwendigen Mindestabstands – werden im Bußgeldkatalog 2025 mit Geldbußen, Punkten und Fahrverboten sanktioniert.
Eine exakte Meterangabe für den einzuhaltenden Abstand findet sich in der StVO für Pkw-Fahrer allerdings nicht. In § 4 Abs. 1 StVO heißt es lediglich:
„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird.“
Als Faustregel gilt in der Praxis der sogenannte „halbe Tachowert“: Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens 50 Meter betragen.
Für Lkw über 3,5 Tonnen sowie Omnibusse macht der Gesetzgeber in § 4 Abs. 3 StVO klare Vorgaben. Bei Geschwindigkeiten über 50 km/h muss auf Autobahnen ein Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden.
Da die gesetzlichen Regelungen relativ unkonkret sind, greift bei Verstößen der Bußgeldkatalog 2025. Dieser legt fest, welche Bußgelder, Punkte in Flensburg und gegebenenfalls Fahrverbote bei einer Unterschreitung des Sicherheitsabstands verhängt werden.
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich dabei nach:
Um den Abstand besser einschätzen zu können, können Autofahrer die Leitpfosten an Autobahnen nutzen. Diese stehen in der Regel im Abstand von 50 Metern zueinander und eignen sich ideal als Orientierungshilfe zur Abstandsmessung.
1. Anfrage senden: Klicken Sie auf Kostenlose Erstberatung, füllen Sie das Formular aus und senden Sie uns im Idealfall das Behördenschreiben zu.
2. Kostenlose Ersteinschätzung: Wir nehmen uns gerne Zeit, um Ihren Fall im Detail zu prüfen, und werden uns zeitnah telefonisch bei Ihnen melden.
3. Schnelles Ergebnis: Sie erhalten von uns eine Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen den Verstoß. Ihnen entstehen dabei keine Kosten. Danach können Sie selbst oder mit unserer Hilfe Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen.
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