Was nach dem Blitzerfoto droht: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Probezeitfolgen und die wichtigsten Prüfpunkte beim Bußgeldbescheid.
Sie wurden mit exakt 21 - 25 km/h außerorts geblitzt? Hier sehen Sie kompakt, welches Bußgeld, welche Punkte und welches Fahrverbot laut Bußgeldkatalog drohen können.
Wer außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 - 25 km/h zu schnell fährt, muss nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einer Sanktion rechnen. Maßgeblich ist, wie hoch die Überschreitung nach Abzug der Toleranz tatsächlich ausfällt und ob besondere Umstände wie Anhänger, LKW oder Wiederholungstäterschaft dazukommen.
Ab 21 km/h außerorts steht regelmäßig der erste Punkt im Raum. Besonders für Fahranfänger kann diese Stufe relevant sein, weil ein solcher Verstoß in der Probezeit als schwerwiegender A-Verstoß eingeordnet werden kann.
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder LKW: Für die Einschätzung zählt nicht nur die gemessene Geschwindigkeit, sondern auch die Fahrzeugart. Die Tabelle zeigt deshalb die wichtigsten Folgen auf einen Blick und kann die Gebühren im Bußgeldverfahren ein- oder ausblenden.
| FahrzeugtypTyp | PunkteP | FahrverbotFV | Einspruch | |
|---|---|---|---|---|
| PKW | 100,00 Euro | 1 Punkt | Nein | Kostenlos prüfen |
| Motorrad | 100,00 Euro | 1 Punkt | Nein | Kostenlos prüfen |
| PKW mit Anhänger | 0,00 Euro | - | Nein | Kostenlos prüfen |
| LKW über 3,5 t | 0,00 Euro | - | Nein | Kostenlos prüfen |
* Gebühren und Auslagen können im Bußgeldbescheid zusätzlich anfallen.
BG = Bußgeld ohne Gebühren, P = Punkte, FV = Fahrverbot.
Punkte: Dieser Verstoß wird mit 1 Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert.
Für Motorräder gelten außerorts dieselben Sätze wie für PKW: Bei 21 - 25 km/h zu viel liegt das Bußgeld bei 100,00 Euro. Entscheidend ist für Biker jedoch oft nicht nur die Sanktion, sondern auch die Frage, ob das Blitzerfoto den Fahrer überhaupt sicher identifizieren kann.
Wichtiger Aspekt: Motorräder haben kein vorderes Kennzeichen und der Fahrer ist durch Helm und Visier oft schwer identifizierbar. Deshalb lohnt sich eine Prüfung der Beweismittel fast immer. Ein erfahrener Anwalt kann Akteneinsicht fordern und prüfen, ob das Blitzerfoto für eine gerichtsfeste Identifizierung ausreicht.
Außerorts sind die gefahrenen Geschwindigkeiten meist höher als in der Stadt. Auf Landstraßen, Autobahnen, in Baustellenbereichen oder bei wechselnden Tempolimits können wenige km/h mehr bereits über Punkte, Fahrverbot oder Probezeitfolgen entscheiden. Deshalb sollten Messung, Beschilderung, Toleranzabzug und Fahrerzuordnung genau geprüft werden.
Nach § 3 StVO muss die Geschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasst werden. Auch wenn eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist, kann im Einzelfall eine niedrigere Geschwindigkeit geboten sein.
Nach einer Messung kommt nicht immer sofort der endgültige Bußgeldbescheid. Häufig verschickt die Behörde zunächst einen Anhörungsbogen oder, wenn der Fahrer noch unklar ist, einen Zeugenfragebogen. Erst später kann der Bußgeldbescheid folgen.
| Schreiben | Was bedeutet das? | Was prüfen? |
|---|---|---|
| Anhörungsbogen | Die Behörde teilt den Vorwurf mit und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. | Fahrerzuordnung, Messfoto, Tatzeit, Messort und Aktenzeichen. |
| Zeugenfragebogen | Der Halter soll häufig helfen, den Fahrer zu ermitteln. | Ob Auskunftspflichten bestehen und ob der Fahrer tatsächlich erkennbar ist. |
| Bußgeldbescheid | Bußgeld, Punkte, Gebühren und ein mögliches Fahrverbot werden festgesetzt. | Zustellung, 14-Tage-Frist, Messdaten, Toleranzabzug und Rechtsfolgen. |
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Messung zweifelhaft ist, der Fahrer nicht eindeutig zugeordnet werden kann oder die Rechtsfolgen besonders schwer wiegen. Das gilt vor allem bei Punkten in Flensburg, Fahrverbot oder Probezeitmaßnahmen.
Prüfbar sind zum Beispiel Messgerät, Eichung, Messprotokoll, Beschilderung, Toleranzabzug, Aktenlage und Zustellung. Auch formale Fehler können eine Rolle spielen. Wichtig ist, die Frist nicht verstreichen zu lassen.
Bei einem Geschwindigkeitsvorwurf außerorts reicht der Blick auf den Geldbetrag nicht aus. Ich prüfe insbesondere, ob Fahrer, Messung, Toleranzabzug und Zustellung nachvollziehbar dokumentiert sind. Erst die Akte zeigt, ob konkrete Einwände bestehen.
Lassen Sie früh prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll sein kann, bevor Fristen verstreichen oder Angaben gemacht werden, die später schwer zu korrigieren sind.
Kostenlos prüfen lassenIn der Probezeit können Geschwindigkeitsverstöße zusätzliche Folgen haben. Ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h handelt es sich regelmäßig um einen schwerwiegenden Verstoß. Dann können Probezeitverlängerung und Aufbauseminar drohen. Bei weiteren Verstößen kommen zusätzliche Maßnahmen hinzu.
Deshalb sollten Fahranfänger nicht nur auf die Höhe des Bußgeldes achten. Entscheidend ist, ob der Vorwurf Auswirkungen auf Probezeit, Fahrerlaubnis und künftige Einträge haben kann.
Bewahren Sie den Umschlag des Bescheids auf. Er kann wichtig sein, um die Zustellung und damit die 14-Tage-Frist für einen Einspruch sauber zu berechnen.
Nach dieser Übersicht beträgt das Bußgeld 100,00 Euro. Gebühren und Auslagen können im Bußgeldbescheid zusätzlich berechnet werden.
Ja, nach dieser Übersicht sind 1 Punkt möglich.
Regelmäßig droht bei dieser Stufe kein Fahrverbot. Bei Wiederholungen oder besonderen Umständen sollte der Bescheid trotzdem genau geprüft werden.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Wichtig sind Bußgeldbescheid, Umschlag, Anhörungsbogen, Messfoto, Aktenzeichen und alle weiteren Schreiben der Behörde.