Rote Ampel überfahren: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026

Update

Eine rote Ampel kann schnell teuer werden. Entscheidend sind vor allem Rotzeit, Haltelinie, Gefährdung, Beweisfoto und Fahrerzuordnung. Bei einem Bescheid kann der Blitzer-Check helfen.

> Verstöße > Rote Ampel
Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia Obrazova Fachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht Veröffentlicht: 03.09.2026 · Fachlich geprüft: 03.09.2026 · Lesezeit: etwa 7 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet bei Kraftfahrzeugen regelmäßig 90 Euro und 1 Punkt.
  • Dauerte die Rotphase bereits länger als eine Sekunde, drohen regelmäßig 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  • Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen sich Bußgeld und Risiko eines Fahrverbots deutlich.
  • Ein Rotlichtverstoß setzt grundsätzlich das Einfahren in den geschützten Bereich voraus; das bloße Überfahren der Haltelinie ist nicht automatisch dasselbe.
  • Für die Prüfung sind vor allem Rotzeit, geschützter Bereich, Ampelschaltung, Beweisfoto und Fahreridentifizierung wichtig.

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Was kostet ein Rotlichtverstoß?

Wer mit einem Kraftfahrzeug eine rote Ampel überfährt, muss je nach Rotzeit und Folgen mit 90 bis 360 Euro, 1 bis 2 Punkten und bis zu 1 Monat Fahrverbot rechnen. Die genaue Einordnung hängt davon ab, ob es ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß war und ob eine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzukam.

Bußgeldkatalog 2026: Rote Ampel überfahren
Verstoß Bußgeld Punkte / Fahrverbot Einordnung
Rotphase nicht länger als 1 Sekunde 90 Euro 1 Punkt / kein Regelfahrverbot Einfacher Rotlichtverstoß ohne weitere Folgen.
Rotphase nicht länger als 1 Sekunde mit Gefährdung 200 Euro 2 Punkte / 1 Monat Zusätzliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Rotphase nicht länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung 240 Euro 2 Punkte / 1 Monat Der Verstoß führte zusätzlich zu einem Schaden.
Rotphase länger als 1 Sekunde 200 Euro 2 Punkte / 1 Monat Qualifizierter Rotlichtverstoß.
Rotphase länger als 1 Sekunde mit Gefährdung 320 Euro 2 Punkte / 1 Monat Qualifizierter Verstoß mit zusätzlicher Gefährdung.
Rotphase länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung 360 Euro 2 Punkte / 1 Monat Qualifizierter Verstoß mit Sachschaden.

Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?

Dauerte die Rotphase beim maßgeblichen Zeitpunkt nicht länger als eine Sekunde, liegt grundsätzlich ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Dauerte sie bereits länger als eine Sekunde, spricht man vom qualifizierten Rotlichtverstoß. Gerade diese Grenze ist wichtig, weil ab dem qualifizierten Rotlichtverstoß regelmäßig 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vorgesehen sind.

Entscheidend ist nicht, wann der Fahrer die Ampel gesehen hat, sondern wie die vorwerfbare Rotzeit festgestellt wurde. Bei vorhandener Haltelinie ist für die Berechnung der Rotlichtdauer grundsätzlich der Zeitpunkt ihres Überfahrens maßgeblich.

Wichtig: Rotzeit genau prüfen

Bei einem Vorwurf knapp über einer Sekunde kann die genaue Zeitberechnung entscheidend sein. Eine bloße gefühlsmäßige Schätzung reicht für den qualifizierten Rotlichtverstoß regelmäßig nicht aus; die Tatsachengrundlage muss eine nachvollziehbare Zeitbestimmung ermöglichen.

Wie muss eine Rotzeit von mehr als einer Sekunde bewiesen werden?

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kann auch ohne automatische Rotlichtüberwachungsanlage festgestellt werden. Das BayObLG, Beschluss vom 11.03.2026 - 201 ObOWi 105/26, verlangte für eine Rotlichtdauer von mehr als einer Sekunde aber eine nachvollziehbare Tatsachengrundlage. Eine bloße gefühlsmäßige Zeitschätzung genügt dafür nicht ohne Weiteres.

Gerade bei Aussagen von Zeugen, Schätzungen anhand von Entfernungen oder Berechnungen aus der Fahrgeschwindigkeit muss deshalb erkennbar sein, worauf die konkrete Rotzeit gestützt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Haltelinienverstoß und Rotlichtverstoß?

Das bloße Überfahren der Haltelinie bei Rot genügt nicht automatisch für einen Rotlichtverstoß. Dafür muss das Fahrzeug grundsätzlich in den durch die Ampel geschützten Bereich einfahren. Hält es noch davor an, kann lediglich ein Haltelinienverstoß vorliegen.

Für die Frage, ob die Rotphase bereits länger als eine Sekunde dauerte, ist bei vorhandener Haltelinie dagegen grundsätzlich der Zeitpunkt ihres Überfahrens maßgeblich. Deshalb müssen Haltelinie, geschützter Bereich und Rotzeit getrennt geprüft werden.

Wie funktioniert ein Rotlichtblitzer?

Eine Rotlichtüberwachungsanlage dokumentiert die Verkehrssituation zusammen mit der vorwerfbaren Rotzeit. Je nach Bauart ist die Anlage mit der Ampelschaltung verbunden oder erfasst den Signalzustand und ordnet die Fahrzeugpassage dem konkreten Rotlichtvorgang zu.

Vereinfacht muss die Kette aus Ampelphase, Fahrzeugerfassung, Rotzeit, Bilddokumentation und Fahrspur- beziehungsweise Fahrzeugzuordnung zusammenpassen. Moderne Anlagen können unter anderem Anwesenheitssensoren, Induktionsschleifen oder andere technische Erfassungen nutzen; nicht jede Anlage dokumentiert den Vorgang in exakt derselben Bildfolge.

Erklärgrafik zu Rotlichtblitzer, Haltelinie und Induktionsschleifen
@zuschnell.org - KI generiert - vereinfachtes Schema einer Rotlichtkamera mit Haltelinie, Induktionsschleifen und geschütztem Kreuzungsbereich.

Welche Messanlagen können bei roter Ampel eine Rolle spielen?

Aus dem äußeren Gehäuse lässt sich nicht immer sicher erkennen, welches Messsystem im konkreten Verfahren eingesetzt wurde. Entscheidend ist deshalb die genaue Typbezeichnung in den Messunterlagen.

Zu den kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gehört beispielsweise POLISCAN FM1 von VITRONIC. Die PTB führt das System unter der Zertifikatsnummer DE-17-M-PTB-0033 ausdrücklich für beide Überwachungsarten. Ältere Systeme wie PoliScan F1, PoliScan F1 HP, TraffiPhot III oder Gatso GTC-GS11 finden sich inzwischen im PTB-Archiv.

Bei der Prüfung kommt es deshalb nicht nur auf das äußere Erscheinungsbild der Säule oder Kamera an. Relevant sind insbesondere Gerätevariante, Rotzeit, Ampelschaltung, Fahrzeug- und Fahrspurzuordnung sowie die vorhandenen Beweisbilder.

Säulenförmige Messanlage in einer Tempo-30-Umgebung
@zuschnell.org - Shutterstock, ID 2446453719 - Säulenförmige Messanlage im Tempo-30-Bereich; das konkrete Gerät ergibt sich aus den Messunterlagen.
Messsäule an einer Straße mit Ampel
@zuschnell.org - Shutterstock, ID 2782846139 - Messsäule im Ampelbereich; bei Rotlicht- und Geschwindigkeitsvorwürfen müssen Auslösung und Beweisbilder zusammenpassen.
Stationäre Rotlichtkamera am Straßenrand
@zuschnell.org - Shutterstock, ID 567955417 - Stationäre Rotlichtkamera; TraffiPhot-Anlagen werden anders geprüft als PoliScan-Messungen.
Gatso GTC-GS11 als stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsanlage
@zuschnell.org - Shutterstock, ID 2136504493 - Gatso GTC-GS11 als kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage.

Droht bei roter Ampel ein Fahrverbot?

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß ohne Gefährdung ist regelmäßig kein Fahrverbot vorgesehen. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sowie bei Gefährdung oder Sachbeschädigung sieht der Bußgeldkatalog für Kraftfahrzeugführer regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot vor.

Ein Fahrverbot sollte nicht isoliert betrachtet werden. Auch Zustellung, Fahreridentifizierung, Rotzeit, Beweisfoto und die genaue rechtliche Einordnung können entscheidend sein. Mehr zur Einordnung finden Sie auf der Seite zum Fahrverbot.

Ist rote Ampel in der Probezeit ein A-Verstoß?

Ja. Ein Rotlichtverstoß zählt in der Probezeit regelmäßig zu den schwerwiegenden A-Verstößen. Bei einem ersten einschlägigen A-Verstoß ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Kommt später ein weiterer A-Verstoß hinzu, können zusätzliche Maßnahmen folgen. Die Einzelheiten hängen vom bisherigen Verlauf der Probezeitmaßnahmen ab. Weitere Informationen stehen auf der Seite zur Probezeit.

Was gilt für Radfahrer und E-Scooter bei roter Ampel?

Auch Radfahrer und Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen können bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld und einen Punkt erhalten. Für E-Scooter gelten bei diesen Tatbeständen dieselben Regelsätze wie für Radfahrer.

Rote Ampel mit Fahrrad oder E-Scooter
Verstoß Bußgeld Punkte / Fahrverbot Einordnung
Rote Ampel mit Fahrrad oder E-Scooter60 Euro1 Punkt / kein FahrverbotEinfacher Rotlichtverstoß.
Mit Gefährdung100 Euro1 Punkt / kein FahrverbotZusätzliche Gefahr für andere.
Mit Sachbeschädigung120 Euro1 Punkt / kein FahrverbotZusätzlicher Schaden.
Rotphase länger als 1 Sekunde100 Euro1 Punkt / kein FahrverbotQualifizierter Rotlichtverstoß.
Rotphase länger als 1 Sekunde mit Gefährdung160 Euro1 Punkt / kein FahrverbotQualifizierter Verstoß mit zusätzlicher Gefährdung.
Rotphase länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung180 Euro1 Punkt / kein FahrverbotQualifizierter Verstoß mit Sachschaden.

Was sollte bei einem Rotlichtverstoß geprüft werden?

Bei einem Rotlichtvorwurf reicht der Blick auf das Bußgeld nicht aus. Wichtig ist, ob die Behörde Rotzeit, Fahrer, Beweisfoto und den konkreten Ablauf an der Ampel nachvollziehbar dokumentiert hat.

Prüfpunkte beim Rotlichtverstoß
Prüfpunkt Was konkret geprüft werden sollte Warum das wichtig ist
RotzeitWie wurde die vorwerfbare Rotzeit ermittelt?Die Grenze von mehr als einer Sekunde entscheidet über den qualifizierten Rotlichtverstoß.
HaltelinieWo liegt die Haltelinie und wann wurde sie passiert?Für die Rotzeitberechnung ist sie bei vorhandener Haltelinie regelmäßig der Bezugspunkt.
Geschützter BereichIst das Fahrzeug tatsächlich bei Rot in den geschützten Bereich eingefahren?Das bloße Überfahren der Haltelinie reicht für den Rotlichtverstoß nicht automatisch.
AmpelschaltungPasst die dokumentierte Signalphase zum Tatvorwurf?Rotphase und Fahrzeugbewegung müssen demselben Vorgang zugeordnet werden.
Sensoren / MessstelleIst die Fahrzeugpassage technisch eindeutig erfasst?Sensorposition, Auslösung und Fahrspur können für die Zuordnung entscheidend sein.
FahrspurIst der Vorgang der richtigen Fahrspur zugeordnet?Gerade an Kreuzungen können mehrere Fahrstreifen und Ampelsignale relevant sein.
BeweisbilderZeigen die Bilder Fahrzeug und Verkehrsablauf nachvollziehbar?Fotos oder Bilddokumente müssen den konkreten Vorwurf tragen.
FahreridentifizierungIst die fahrende Person erkennbar oder anderweitig nachgewiesen?Der Halter ist nicht automatisch der Fahrer.
Gefährdung / SachschadenSind verschärfende Umstände tatsächlich belegt?Gefährdung und Sachbeschädigung erhöhen Bußgeld, Punkte und Fahrverbotsrisiko.
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle Fachliche Einordnung zum Rotlichtverstoß Zum Anwaltsprofil
Bei einem Rotlichtverstoß prüfe ich nicht nur die Geldbuße. Entscheidend ist, ob die Rotzeit sauber belegt ist, ob wirklich in den geschützten Bereich eingefahren wurde und ob Foto, Fahrerzuordnung, Fahrspur und mögliche Gefährdung tatsächlich zum Vorwurf passen.

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Häufige Fragen zur roten Ampel

Was kostet es, eine rote Ampel zu überfahren?

Ein einfacher Rotlichtverstoß mit dem Pkw kostet regelmäßig 90 Euro und führt zu 1 Punkt. Bei Gefährdung, Sachbeschädigung oder einer Rotphase von mehr als einer Sekunde können 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot hinzukommen.

Wann ist ein Rotlichtverstoß qualifiziert?

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Rotphase beim maßgeblichen Zeitpunkt bereits länger als eine Sekunde dauerte.

Ist das Überfahren der Haltelinie schon ein Rotlichtverstoß?

Nein, nicht automatisch. Für den eigentlichen Rotlichtverstoß muss das Fahrzeug grundsätzlich in den durch die Ampel geschützten Bereich einfahren. Wer nur die Haltelinie überfährt und noch vor diesem Bereich anhält, kann stattdessen einen Haltelinienverstoß begangen haben.

Wie wird festgestellt, ob die Ampel länger als eine Sekunde rot war?

Das kann durch eine Rotlichtüberwachungsanlage oder durch andere belastbare Beweismittel geschehen. Für den qualifizierten Rotlichtverstoß reicht eine bloße gefühlsmäßige Schätzung der Rotzeit regelmäßig nicht aus.

Wie funktioniert ein Rotlichtblitzer?

Ein Rotlichtblitzer ordnet eine Fahrzeugpassage einer Rotphase zu und dokumentiert die Verkehrssituation bildlich. Je nach Bauart können Ampelschaltung, Sensoren, Induktionsschleifen, Fahrspur und Beweisbilder eine Rolle spielen.

Droht bei roter Ampel immer ein Fahrverbot?

Nein. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß ohne Gefährdung ist regelmäßig kein Fahrverbot vorgesehen. Bei qualifiziertem Rotlichtverstoß, Gefährdung oder Sachbeschädigung sieht der Bußgeldkatalog für Kraftfahrzeugführer regelmäßig 1 Monat Fahrverbot vor.

Zählt rote Ampel in der Probezeit als A-Verstoß?

Ja. Ein Rotlichtverstoß gilt in der Probezeit regelmäßig als schwerwiegender A-Verstoß. Beim ersten A-Verstoß folgen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Kann ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Ja. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt von Beweisfoto, Rotzeit, Fahrerzuordnung und Aktenlage ab.

Was kostet eine rote Ampel mit Fahrrad oder E-Scooter?

Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet mit Fahrrad oder E-Scooter regelmäßig 60 Euro und führt zu 1 Punkt. Bei Gefährdung, Sachbeschädigung oder einer Rotphase von mehr als einer Sekunde erhöhen sich die Regelsätze.

Kann ein Rotlichtverstoß auch ohne Blitzer bewiesen werden?

Ja. Ein Rotlichtverstoß kann auch durch andere Beweismittel festgestellt werden. Für einen qualifizierten Rotlichtverstoß muss die Rotzeit aber nachvollziehbar und zuverlässig begründet werden.

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