Das Wichtigste in Kürze
- POLISCAN bezeichnet eine Gerätefamilie von VITRONIC.
- POLISCAN FM1 ist das aktuell von der PTB gelistete Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgerät dieser Familie.
- Das System arbeitet mit Scanning-Lidar, erfasst Fahrzeuge im Messfeld und berechnet die Geschwindigkeit aus Positionsdaten.
- Ältere PoliScan-Varianten stehen inzwischen in PTB-Archivlisten und sollten nicht mit POLISCAN FM1 gleichgesetzt werden.
- PoliScan wird in der Rechtsprechung grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren behandelt.
- Prüfbar sind vor allem Geräteversion, Softwarestand, Messfoto, Falldatei, Auswertebereich und Fahrzeugzuordnung.
Sie wurden mit PoliScan geblitzt? Prüfen Sie früh, ob Messwert und Fahrzeug eindeutig zusammengehören.
Kostenlose ErsteinschätzungWas ist PoliScan Speed?
POLISCAN bezeichnet eine Gerätefamilie von VITRONIC. Das aktuell in der PTB-Liste geführte System ist POLISCAN FM1. Ältere Bauarten wie PoliScan speed, PoliScan speed F1 und PoliScan M1 HP werden inzwischen im PTB-Archiv geführt.
Damit lassen sich drei Ebenen sauber trennen: POLISCAN als Gerätefamilie, POLISCAN FM1 als aktuell gelistetes konkretes System und Scanning-Lidar als Messprinzip. Für Betroffene ist deshalb wichtig, welche Geräte- und Softwareversion in der Messakte steht. Die rechtlichen Folgen richten sich anschließend nach der konkreten Geschwindigkeitsüberschreitung.

Wie funktioniert eine PoliScan-Messung?
PoliScan Speed arbeitet mit einem sogenannten Scanning-Lidar-Verfahren. Das Gerät sendet Laserimpulse in den überwachten Straßenbereich und erfasst Fahrzeuge innerhalb des Messfeldes. Aus nacheinander ermittelten Positionsdaten berechnet das System die Geschwindigkeit.
Anders als eine klassische Laserpistole muss PoliScan nicht für jedes Fahrzeug manuell anvisiert werden. Das System überwacht einen größeren Messbereich und kann mehrere Fahrzeuge erfassen. Gerade deshalb ist die Zuordnung des Messwerts zum richtigen Fahrzeug ein wichtiger Prüfpunkt.
Welche PoliScan-Geräte gibt es?
PoliScan ist eine Gerätefamilie. In PTB-Übersichten und technischen Unterlagen finden sich verschiedene Bauarten und Varianten. Für einen konkreten Bußgeldfall ist deshalb relevant, welches System tatsächlich verwendet wurde.
| Variante | Einordnung |
|---|---|
| POLISCAN FM1 | aktuell von der PTB gelisteter Laserscanner; kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, DE-17-M-PTB-0033 |
| PoliScan speed | ältere Laserscanner-Bauart, PTB-Archiv |
| PoliScan speed F1 | ältere Laserscanner-Bauart, PTB-Archiv |
| PoliScan F1 | kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, PTB-Archiv |
| PoliScan F1 HP | kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, PTB-Archiv |
| PoliScan M1 HP | ältere Laserscanner-Bauart, PTB-Archiv |
Technische Einordnung
| Eigenschaft | Einordnung |
|---|---|
| Hersteller | VITRONIC |
| Messprinzip | Scanning-Lidar |
| Einsatz | stationär, mobil und je nach System semistationär |
| Erfassung | mehrere Fahrzeuge und Fahrspuren je nach Konfiguration möglich |
| Dokumentation | Messdaten, Bilddokumentation und Auswertung |
| Prüfstelle | metrologische Zulassung beziehungsweise Zertifizierung entsprechend der jeweiligen Bauart |
Ist PoliScan ein standardisiertes Messverfahren?
PoliScan-Messungen werden in der Rechtsprechung grundsätzlich als standardisierte Messverfahren behandelt. Das bedeutet aber nicht, dass jeder einzelne Bußgeldvorwurf automatisch richtig ist.
Das OLG Düsseldorf hat für Messungen mit dem Laserscanner PoliScan ausgeführt, dass die Einordnung als standardisiertes Messverfahren in der Rechtsprechung hinreichend geklärt ist. Das BayObLG behandelte am 01.03.2024, Az. 201 ObOWi 110/24, ausdrücklich eine Messung mit POLISCAN FM1 und ordnete auch diese Messung als standardisiertes Messverfahren ein.
Im konkreten Verfahren können unter anderem Zuordnung des Fahrzeugs, Messbild, Falldatei, Softwarestand, Auswertesoftware und Einhaltung der Vorgaben geprüft werden. Das ist besonders wichtig, wenn ein Fahrverbot oder Punkte drohen.
Macht ein unvollständiges Messprotokoll die PoliScan-Messung unwirksam?
Nein, nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die konkrete Abweichung die Messrichtigkeit beeinflussen kann. Das BayObLG befasste sich am 01.03.2024 unter anderem mit einem fehlenden Haken zum Schwenkwinkel im Messprotokoll.
Ein unvollständig ausgefülltes oder widersprüchliches Messprotokoll kann aber Anlass für eine nähere Prüfung geben. Dann sollte geklärt werden, ob Messbeginn, Messende, Gerätestand, Bedienung, Standort, Schwenkwinkel und Auswertung nachvollziehbar dokumentiert sind.
Was ist speziell bei PoliScan prüfbar?
- Zuordnung des Messwerts: Ist nachvollziehbar, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wurde?
- Auswertebereich: Passt die Position des Fahrzeugs im Messbild zu den Vorgaben der Geräteversion?
- Falldatei: Welche Daten enthält der Messdatensatz und sind sie vollständig?
- Gerätestand: Welche PoliScan-Version und welcher Softwarestand wurden verwendet?
- Eichung beziehungsweise Konformität: War das Gerät zum Tatzeitpunkt ordnungsgemäß im Messbetrieb?
- Messaufbau: Wurde das System entsprechend Gebrauchsanweisung und Messprotokoll eingesetzt?
Welche Bedeutung hat der Auswerterahmen bei PoliScan?
Der sichtbare Auswerterahmen zeigt bei PoliScan nicht einfach den Bereich, in dem die Geschwindigkeit entstanden ist. Er dient vor allem der Auswertung und Fahrzeugzuordnung. Deshalb muss bei der Prüfung berücksichtigt werden, welche Vorgaben für die konkrete Geräte- und Softwareversion gelten.
Das OLG Düsseldorf hat zur Auswertung einer PoliScan-Messung betont, dass der Auswerterahmen nicht mit der eigentlichen Zone der Messwertentstehung verwechselt werden darf. Die Zuordnung erfolgt über den technischen Detektions- und Objektverfolgungsprozess; gerade bei mehreren Fahrzeugen im Bild ist deshalb die konkrete Auswertung wichtig.
Bei einer PoliScan-Messung interessiert mich nicht nur der angegebene Messwert. Für die Prüfung kommt es darauf an, welches Gerätemodell eingesetzt wurde, wie die Messung dokumentiert ist und ob sich Messwert und Fahrzeug eindeutig zuordnen lassen.
Welche Folgen kann eine PoliScan-Messung haben?
Welche Folgen eine PoliScan-Messung hat, richtet sich vor allem nach der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung. Je nach Höhe des Verstoßes können Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot hinzukommen.
Für Fahranfänger können außerdem Maßnahmen während der Probezeit relevant werden. Angaben zur Sache sollten nicht vorschnell erfolgen, wenn Messfoto oder Fahrerzuordnung unklar sind.
Messung mit PoliScan erhalten?
Lassen Sie prüfen, ob Geräteversion, Messfoto, Falldatei und Fahrzeugzuordnung den konkreten Vorwurf tragen.
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Weitere Geräteseiten helfen dabei, Laserscan, optische Sensorik und Nachfahrmessung sauber abzugrenzen.
FAQ zu PoliScan
Wie funktioniert PoliScan?
PoliScan arbeitet mit Scanning-Lidar. Das System erfasst Fahrzeuge im Messfeld und berechnet die Geschwindigkeit aus Positionsdaten.
Ist PoliScan ein Radarblitzer?
Nein. PoliScan arbeitet nicht mit Radar, sondern mit einem Laserscanner-Verfahren.
Welche PoliScan-Geräte gibt es?
Das aktuell von der PTB gelistete System der Familie ist POLISCAN FM1. Ältere Varianten wie PoliScan speed, PoliScan speed F1, PoliScan F1, PoliScan F1 HP und PoliScan M1 HP stehen in PTB-Archivlisten.
Kann PoliScan mehrere Fahrzeuge erfassen?
Ja, je nach System und Konfiguration kann PoliScan mehrere Fahrzeuge oder Fahrspuren erfassen. Gerade dann ist die Fahrzeugzuordnung besonders wichtig.
Ist PoliScan ein standardisiertes Messverfahren?
PoliScan wird grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren behandelt. Trotzdem kann im Einzelfall geprüft werden, ob Messung, Auswertung und Zuordnung ordnungsgemäß dokumentiert sind.
Welche Unterlagen sind bei PoliScan wichtig?
Wichtig sind Messfoto, Falldatei, Messprotokoll, Eichnachweis, Softwarestand, Auswertesoftware, Bediennachweise und Angaben zu Messort und Fahrzeugzuordnung.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen PoliScan?
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn Punkte, Fahrverbot, Probezeitfolgen oder Zweifel an Geräteversion, Messfoto, Falldatei, Auswertung oder Fahrzeugzuordnung bestehen.
Quellen und weiterführende Informationen:
VITRONIC: POLISCAN Geschwindigkeitsüberwachung
PTB: aktuelle Geräteliste und Archiv zu Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten
PTB: Stellungnahme zu Messgeräten der PoliScanspeed-Gerätefamilie
BayObLG, Beschluss vom 01.03.2024, Az. 201 ObOWi 110/24
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2021, Az. IV-2 RBs 145/21
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