ViDista VDM-R: Videonachfahrmessung, Auswertung & Messfehler

ViDista VDM-R ist ein PTB-geführtes Videonachfahrsystem und sollte nicht mit einem klassischen Brücken-Abstandsmesssystem verwechselt werden. Besonders wichtig sind Videoauswertung, Messstrecke, Abstand, Eichung und Toleranz.

Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia Obrazova Fachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht Veröffentlicht: 18.08.2026 · Fachlich geprüft: 18.08.2026 · Lesezeit: etwa 8 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Videonachfahrsystem: Die PTB führt ViDista VDM-R von Deininger unter den Videonachfahrsystemen.
  • PTB-Zulassung: Für ViDista VDM-R ist das Zulassungszeichen 18.03 / 95.07 dokumentiert.
  • Keine Brücken-Abstandsanlage: Die Seite muss ViDista von klassischen Videoabstandsmessungen über einer Autobahn unterscheiden.
  • ProViDa-Verbindung: Das OLG Brandenburg behandelte 2024 ausdrücklich eine Anlage ProVida 2000/ViDista.
  • Auswertung: Im OLG-Fall wurde die konkrete Geschwindigkeit durch Auswertung des Videofilms mittels der ViDista-Einheit ermittelt.

Bei einer ViDista-Auswertung sollten Video, Messstrecke, Abstand, Eichung, Auswertemethode und Toleranz gemeinsam geprüft werden.

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Was ist ViDista VDM-R?

ViDista VDM-R ist ein von der PTB als Videonachfahrsystem geführtes Geschwindigkeitsmessgerät in Kraftfahrzeugen. Als Hersteller beziehungsweise Zulassungsinhaber wird Deininger Elektronik GmbH & Co. KG genannt. Das Zulassungszeichen lautet 18.03 / 95.07.

Diese Einordnung ist wichtig: ViDista sollte nicht primär als Brücken-Abstandsmessgerät beschrieben werden. Technisch gehört es zur Gruppe der Videonachfahrsysteme.

EigenschaftEinordnung
SystemViDista VDM-R
Hersteller/ZulassungsinhaberDeininger Elektronik GmbH & Co. KG
PTB-KategorieVideonachfahrsystem / Geschwindigkeitsmessgerät in Kraftfahrzeugen
Zulassungszeichen18.03 / 95.07
PTB-StatusArchiv
DokumentationsgrundlageVideo beziehungsweise videobasierte Auswertung
ViDista-Softwareauswertung mit zwei Fahrzeugen bei einer Videonachfahrmessung
@zuschnell.org - KI generiert - ViDista-Softwareauswertung mit markierten Fahrzeugen in einer Videosequenz.

Wie funktioniert ViDista?

ViDista VDM-R gehört technisch zu den Videonachfahrsystemen. Bei einer Nachfahrmessung wird der Verkehrsablauf aus beziehungsweise in Verbindung mit einem Polizeifahrzeug per Video dokumentiert. Die Geschwindigkeit wird anhand der konkreten Mess- und Auswertedaten des Systems bestimmt.

Für die rechtliche Prüfung sind dabei insbesondere die zugrunde gelegte Messstrecke, Beginn und Ende der Auswertung, die Abstandsentwicklung zwischen Polizeifahrzeug und vorausfahrendem Fahrzeug sowie die konkrete Videosequenz relevant.

ViDista-Messanlage in einem Fahrzeug
@zuschnell.org - KI generiert - ViDista-Messanlage im Fahrzeug bei einer videobasierten Nachfahrmessung.

Wie arbeiten ProViDa 2000 und ViDista zusammen?

Das OLG Brandenburg hat 2024 ausdrücklich einen Messvorgang mit einer Verkehrsüberwachungsanlage ProVida 2000/ViDista beschrieben. Nach den Feststellungen des damaligen Amtsgerichts wurde der Betroffene durch ein Polizeifahrzeug verfolgt; die konkrete Geschwindigkeit wurde anschließend durch Auswertung des Videofilms mittels der ViDista-Einheit ermittelt.

Damit lässt sich die technische Rollenverteilung sehr gut erklären: ProViDa 2000 steht in diesem konkreten Fall für die videobasierte Nachfahrmessung im Polizeifahrzeug; die ViDista-Einheit wurde für die konkrete Videoauswertung eingesetzt. Das bedeutet nicht, dass ViDista und ProViDa bloß zwei Namen für dasselbe Gerät sind.

Wichtig für die Aktenprüfung

Steht in einer Akte „ProVida 2000/ViDista“, sollte geprüft werden, welche Komponente welche Funktion übernommen hat und welche Eich- beziehungsweise Messunterlagen für die konkrete Anlage vorliegen.

Welche Rolle spielt der Abstand bei ViDista?

Bei einer videobasierten Nachfahrmessung darf die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs nicht ohne Prüfung der Abstandsentwicklung auf das vorausfahrende Fahrzeug übertragen werden. Das OLG Brandenburg beanstandete 2024 ausdrücklich, dass das angefochtene Urteil keine Feststellungen zum Abstand des Polizeifahrzeugs zum Betroffenenfahrzeug enthielt.

Für die Prüfung ist daher wichtig, ob der Videoverlauf erkennen lässt, wie sich der Abstand während der zugrunde gelegten Messstrecke entwickelt hat.

Schema zum Messprinzip einer ViDista-Nachfahrmessung
@zuschnell.org - KI generiert - Schema zum ViDista-Messprinzip und zur Abstandsentwicklung während der Auswertung.

Was hat das OLG Brandenburg 2024 zu ProVida 2000/ViDista entschieden?

Das OLG Brandenburg hob mit Beschluss vom 15.07.2024, Az. 1 ORbs 144/24, ein Urteil zu einer ProVida-2000/ViDista-Nachfahrmessung auf. Das Gericht bezeichnete die Messmethode als standardisiertes Messverfahren, verlangte aber ausreichende tatsächliche Feststellungen zur Messgrundlage.

Im konkreten Urteil fehlten insbesondere Angaben zum Abstand zwischen Polizeifahrzeug und verfolgtem Fahrzeug sowie zum Toleranzabzug. Gerade diese beiden Punkte gehören deshalb auf eine ViDista-Seite.

Welche Prüfpunkte gibt es bei ViDista?

  • Geräteidentität: Ist ViDista VDM-R oder eine ProVida-2000/ViDista-Kombination dokumentiert?
  • Beginn und Ende der Auswertung: Welche Videosequenz wurde tatsächlich für die Berechnung verwendet?
  • Messstrecke: Ist die zugrunde gelegte Verfolgungs- beziehungsweise Auswertestrecke nachvollziehbar?
  • Abstand: Wie entwickelte sich der Abstand des Polizeifahrzeugs zum vorausfahrenden Fahrzeug?
  • Videoqualität: Lassen sich Verkehrssituation und Fahrzeugzuordnung zuverlässig nachvollziehen?
  • Fahrzeugzuordnung: Bezieht sich die ausgewertete Sequenz eindeutig auf das betroffene Fahrzeug?
  • Eichung: Welche Komponenten der konkret verwendeten Anlage waren geeicht?
  • Toleranz: Welcher Abzug wurde vorgenommen und ist er dokumentiert?
  • Auswertemethode: Wie wurde aus dem Videofilm der konkrete Geschwindigkeitswert bestimmt?
  • Messfilm: Liegt die für die Beurteilung erforderliche Videosequenz vollständig vor?
  • Messprotokoll: Stimmen Fahrzeug, Anlage, Einsatzzeit und Auswertung zusammen?

Ist eine ViDista-Messung ein standardisiertes Messverfahren?

Für die Kombination ProVida 2000/ViDista hat das OLG Brandenburg 2024 die Messmethode als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Die Entscheidung entbindet das Tatgericht aber nicht davon, die tatsächliche Grundlage der Messung ausreichend festzustellen.

Insbesondere müssen die Art der Messung, gegebenenfalls Verfolgungsstrecke und Abstand sowie der berücksichtigte Toleranzabzug nachvollziehbar sein.

Was bedeutet der PTB-Archivstatus von ViDista VDM-R?

Die PTB führt ViDista VDM-R im Archiv der Videonachfahrsysteme. Für die dort aufgeführten Videonachfahrsysteme weist die PTB darauf hin, dass sie seit dem 01.01.2025 nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt sind.

Das ist nicht gleichbedeutend mit einem generellen Einsatzverbot bereits vorhandener Systeme.

Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle

Fachliche Einordnung zu ViDista

Zum Anwaltsprofil

Bei ViDista würde ich zuerst klären, ob die Akte das eigenständige VDM-R oder eine ProVida-2000/ViDista-Kombination betrifft. Danach sind Messfilm, Auswertestrecke, Abstand, Eichung und Toleranz entscheidend. Der Beschluss des OLG Brandenburg zeigt sehr deutlich, dass diese tatsächlichen Grundlagen im Urteil nicht fehlen dürfen.

ViDista mit anderen Messsystemen vergleichen

Weitere Geräteseiten helfen dabei, Videonachfahrt, Videoabstandsmessung, Brückensysteme und klassische Geschwindigkeitsmessung sauber voneinander abzugrenzen.

FAQ zu ViDista VDM-R

Was ist ViDista VDM-R?

ViDista VDM-R von Deininger wird von der PTB als Videonachfahrsystem beziehungsweise Geschwindigkeitsmessgerät in Kraftfahrzeugen geführt. Das Zulassungszeichen lautet 18.03/95.07.

Ist ViDista ein Abstandsmessgerät?

Die PTB ordnet ViDista VDM-R den Videonachfahrsystemen zu. Abstand kann bei der Beurteilung einer Nachfahrmessung eine wichtige Rolle spielen, ViDista sollte aber nicht mit einem klassischen Brücken-Abstandsmesssystem gleichgesetzt werden.

Wie wird mit ViDista die Geschwindigkeit bestimmt?

Im vom OLG Brandenburg 2024 beschriebenen ProVida-2000/ViDista-Fall wurde die konkrete Geschwindigkeit durch Auswertung des Videofilms mittels der ViDista-Einheit ermittelt.

Was ist der Unterschied zwischen ViDista und ProViDa?

Es handelt sich nicht bloß um zwei Namen desselben Geräts. Im OLG-Fall arbeitete eine Anlage ProVida 2000/ViDista zusammen; die konkrete Geschwindigkeit wurde mit der ViDista-Auswerteeinheit aus dem Video bestimmt.

Ist die ViDista-Messung ein standardisiertes Verfahren?

Das OLG Brandenburg hat 2024 die Nachfahrmessung mit ProVida 2000/ViDista als standardisiertes Messverfahren bezeichnet.

Was hat das OLG Brandenburg 2024 entschieden?

Das Gericht hob ein Urteil auf, weil Feststellungen zum Abstand des Polizeifahrzeugs und zum Toleranzabzug fehlten.

Welche Unterlagen sind besonders wichtig?

Besonders wichtig sind Messfilm, Messprotokoll, Eichunterlagen, Messstrecke, Angaben zur Abstandsentwicklung, Auswertemethode und Toleranz.