Das Wichtigste in Kürze
- Das RIEGL FG21-P ist ein handbedientes Laser-Geschwindigkeitsmessgerät mit dem PTB-Zulassungszeichen 18.11 / 98.09.
- Der Messbeamte visiert ein konkretes Fahrzeug an; aus mehreren Laserimpulsen und der Entfernungsänderung wird die Geschwindigkeit berechnet.
- Das FG21-P erstellt selbst kein Blitzerfoto und speichert nach der Rechtsprechung keine Rohmessdaten für eine spätere Rekonstruktion.
- Gerichte behandeln ordnungsgemäß durchgeführte Messungen mit dem FG21-P grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren.
- Für die Prüfung sind vor allem Zielerfassung, Funktionstests, Messprotokoll und Angaben des Messpersonals relevant.
- Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids läuft regelmäßig eine 14-Tage-Frist für den Einspruch.
Sie haben einen Vorwurf mit RIEGL FG21-P erhalten? Prüfen Sie früh, ob Zielerfassung, Messprotokoll und Frist zusammenpassen.
Kostenlose ErsteinschätzungWas ist das RIEGL FG21-P?
Das RIEGL FG21-P ist ein handbedientes Laser-Geschwindigkeitsmessgerät. Es funktioniert anders als automatische Systeme wie PoliScan oder ein Enforcement Trailer: Ein Messbeamter visiert das konkrete Fahrzeug an und löst die Messung aus.
Für Betroffene ist deshalb nicht nur der angezeigte km/h-Wert wichtig. Bei einem Bußgeldbescheid kommt es vor allem darauf an, ob Zielerfassung, Messprotokoll, Funktionstests und Angaben des Messpersonals den Vorwurf nachvollziehbar tragen.
Wie funktioniert die Messung mit dem RIEGL FG21-P?
Bei einer RIEGL-FG21-P-Messung wird das Fahrzeug über eine Visiereinheit anvisiert. Das Gerät sendet mehrere Laserimpulse aus. Die vom Fahrzeug reflektierten Impulse werden erfasst; aus der wiederholten Entfernungsbestimmung und der Entfernungsänderung während der Messzeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit.
Diese Art der Messung unterscheidet sich deutlich von stationären oder vollautomatischen Geräten. Besonders wichtig ist deshalb, welches Fahrzeug tatsächlich im Zielbereich lag und ob die Messperson die Messung entsprechend den Vorgaben durchgeführt und dokumentiert hat.
Wie wird das Fahrzeug bei einer RIEGL-Messung zugeordnet?
Die Fahrzeugzuordnung hängt beim RIEGL FG21-P stark von der konkreten Zielerfassung durch das Messpersonal ab. Anders als bei automatischen Blitzerfotos entscheidet die Bedienperson, welches Fahrzeug sie mit der Laserpistole anvisiert.
In der Prüfung können deshalb Abstand, Verkehrsfluss, mehrere Fahrzeuge im Zielbereich, Messentfernung und die Angaben im Messprotokoll eine Rolle spielen. Wenn mehrere Fahrzeuge dicht beieinander fahren, sollte besonders sorgfältig geprüft werden, ob der Messwert wirklich dem betroffenen Fahrzeug zugeordnet werden kann.
Macht das RIEGL FG21-P ein Blitzerfoto?
Nein. Das RIEGL FG21-P erstellt selbst kein Blitzerfoto des Messvorgangs. Der Geschwindigkeitswert wird am Gerät angezeigt und anschließend durch das Messpersonal dokumentiert.
Gerade deshalb sind bei diesem Gerät Messprotokoll und Zeugenaussagen besonders wichtig. Es geht nicht um eine automatische Bildauswertung, sondern um die Frage, ob der gemessene Wert, das anvisierte Fahrzeug und die Dokumentation des Messbeamten zusammenpassen.
Speichert das RIEGL FG21-P Rohmessdaten?
Nein, das FG21-P speichert die Messdaten nach der Rechtsprechung nicht für eine spätere Rekonstruktion. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Messergebnis unverwertbar ist.
Das OLG Düsseldorf hat 2022 eine FG21-P-Messung als standardisiertes Messverfahren behandelt und das Fehlen gespeicherter Messdaten nicht allein als Beweisverwertungsverbot angesehen. Für Betroffene bleibt die konkrete Akte trotzdem wichtig: Messprotokoll, Funktionstests und Angaben des Messpersonals müssen den Vorwurf nachvollziehbar erklären.
Technische Einordnung zum RIEGL FG21-P
| Bezeichnung | RIEGL FG21-P |
|---|---|
| Geräteart | handbedientes Laser-Geschwindigkeitsmessgerät |
| Hersteller / Zulassungsinhaber | RIEGL Laser Measurement Systems |
| PTB-Zulassungszeichen | 18.11 / 98.09 |
| PTB-Status | Archiv der Laserhandmessgeräte; seit 01.01.2025 nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt |
| Messprinzip | Laserimpulse und Berechnung der Geschwindigkeit aus der Entfernungsänderung |
| Dokumentation | kein vom Gerät erzeugtes Blitzerfoto; Messwert wird durch das Messpersonal dokumentiert |
| Relevante Unterlagen | Messprotokoll, Eichnachweis, Funktionstests, Messentfernung, Angaben zur Bedienperson und Zeugenaussagen |
Ist das RIEGL FG21-P ein standardisiertes Messverfahren?
Ja. Ordnungsgemäß durchgeführte Messungen mit dem RIEGL FG21-P werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren behandelt. Das erleichtert der Behörde den Nachweis, ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Ein standardisiertes Messverfahren bedeutet nicht, dass jeder Vorwurf automatisch richtig ist. Wenn Anhaltspunkte für Fehler bestehen, können Zielerfassung, Funktionstests, Gerätestatus, Messentfernung und Dokumentation trotzdem entscheidend werden.
Muss ein zweiter Polizeibeamter den Messwert kontrollieren?
Nein. Bei einer Messung mit dem RIEGL FG21-P gibt es nach der Rechtsprechung kein zwingendes Vier-Augen-Prinzip. Dass nur ein Beamter den am Gerät angezeigten Wert abliest, macht die Messung daher nicht automatisch unverwertbar.
Für die Verteidigung ist der Punkt trotzdem praktisch wichtig: Wenn kein Foto und keine gespeicherten Rohmessdaten vorliegen, gewinnen die Angaben der Messperson und die Qualität des Messprotokolls an Gewicht.
Was kann bei RIEGL FG21-P konkret geprüft werden?
- Gerätemodell: Wurde tatsächlich das RIEGL FG21-P eingesetzt?
- Gerätestatus: War das Gerät zum Tatzeitpunkt ordnungsgemäß für amtliche Messungen einsetzbar?
- Funktionstests: Sind die vorgeschriebenen Tests vor und nach dem Messbetrieb dokumentiert?
- Zielerfassung: Welches Fahrzeug wurde konkret anvisiert?
- Messentfernung: Aus welcher Distanz wurde gemessen?
- Verkehrssituation: Befanden sich weitere Fahrzeuge im Zielbereich?
- Bedienperson: War die Messperson mit dem FG21-P vertraut und wurde der Einsatz nachvollziehbar beschrieben?
- Messprotokoll: Sind Messwert, Fahrzeug, Tatzeit, Standort und weitere Angaben schlüssig dokumentiert?
- Zeugenaussagen: Passen die Angaben des Messpersonals zum Messprotokoll?
- Fristen: Wurde der Bußgeldbescheid rechtzeitig zugestellt und läuft die Einspruchsfrist noch?
Beim RIEGL FG21-P gibt es im Unterschied zu vielen automatischen Blitzern kein vom Gerät erzeugtes Beweisfoto. Deshalb würde ich besonders prüfen, welches Fahrzeug der Beamte anvisiert hat, wie der Messwert dokumentiert wurde und ob Messprotokoll und Angaben des Messpersonals den konkreten Vorwurf nachvollziehbar tragen.
Wird das RIEGL FG21-P noch eingesetzt?
Das FG21-P wird inzwischen im PTB-Archiv der Laserhandmessgeräte geführt. Die PTB weist darauf hin, dass die dort aufgeführten Laserhandmessgeräte seit dem 01.01.2025 nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt sind.
Das bedeutet nicht, dass eine ältere Messung oder ein aktueller Bußgeldfall allein deshalb unwirksam ist. Entscheidend bleibt, welches konkrete Gerät eingesetzt wurde und ob Eichung, Funktionstests, Messprotokoll und Angaben der Messperson zum erhobenen Vorwurf passen.
Welche Folgen kann eine RIEGL-FG21-P-Messung haben?
Die Folgen einer RIEGL-FG21-P-Messung richten sich nach dem konkreten Geschwindigkeitsvorwurf. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind vor allem die Höhe der Überschreitung, der Messort innerorts oder außerorts und mögliche Voreintragungen wichtig.
Je nach Fall können Bußgeld, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder Maßnahmen in der Probezeit drohen.
Messung mit RIEGL FG21-P erhalten?
Lassen Sie prüfen, ob Zielerfassung, Messprotokoll, Funktionstests und Einspruchsfrist zusammenpassen.
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Messgeräte können ähnlich wirken, unterscheiden sich aber bei Messprinzip und Dokumentation. Vergleichen Sie deshalb auch verwandte Geräteseiten.
FAQ zu RIEGL FG21-P
Was ist das RIEGL FG21-P?
Das RIEGL FG21-P ist ein handbedientes Laser-Geschwindigkeitsmessgerät. Der Beamte visiert ein bestimmtes Fahrzeug an und löst die Messung aus.
Wie funktioniert eine Messung mit dem RIEGL FG21-P?
Das Gerät sendet mehrere Laserimpulse aus. Aus der wiederholten Entfernungsmessung und der Entfernungsänderung während der Messzeit berechnet es die Geschwindigkeit.
Macht das RIEGL FG21-P ein Blitzerfoto?
Nein. Das Gerät erstellt selbst kein Blitzerfoto des Messvorgangs. Deshalb sind Messprotokoll und Angaben des Messpersonals besonders wichtig.
Speichert das RIEGL FG21-P Rohmessdaten?
Nein. Das OLG Düsseldorf hat 2022 festgehalten, dass das FG21-P keine Messdaten für eine spätere Rekonstruktion speichert. Allein daraus folgt aber kein Beweisverwertungsverbot.
Ist das RIEGL FG21-P ein standardisiertes Messverfahren?
Ja. Die Rechtsprechung behandelt ordnungsgemäß durchgeführte Messungen mit dem RIEGL FG21-P grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren.
Muss ein zweiter Beamter den Messwert kontrollieren?
Nein. Bei FG21-P-Messungen gibt es nach der Rechtsprechung kein zwingendes Vier-Augen-Prinzip.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Wichtig sind Messprotokoll, Eichnachweis, dokumentierte Funktionstests, Messentfernung, Angaben zur Bedienperson und die Schilderung der konkreten Zielerfassung.
Wird das RIEGL FG21-P noch eingesetzt?
Das FG21-P wird im PTB-Archiv der Laserhandmessgeräte geführt. Der Archivhinweis betrifft die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt seit dem 01.01.2025 und bedeutet nicht automatisch, dass ältere Messungen oder laufende Verfahren unwirksam sind.
Quellen und weiterführende Informationen:
PTB: RIEGL FG21-P, Zulassungszeichen 18.11 / 98.09
PTB: Zulassungsdatenbank und Archiv der Verkehrsmessgeräte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2022, Az. IV-2 RBs 31/22
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2012, Az. IV-2 RBs 129/12
OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, Az. III-1 RBs 112/12
Straßenverkehrs-Ordnung bei Gesetze im Internet
§ 8 MessEV - Gerätespezifische wesentliche Anforderungen