Das Wichtigste in Kürze
- Kein Radar: VDS M5 Speed beziehungsweise M5 ist ein Weg-Zeit-Messsystem mit Drucksensoren in der Fahrbahn.
- PTB-Zulassung: Das Verkehrsüberwachungsgerät M5 wird unter 18.11 / 02.05 geführt.
- Klare Abgrenzung: M5 Radar und M5 RAD2 sind separate Radargeräte mit eigenen Zulassungen.
- OLG Düsseldorf 2017: Das Gericht bezeichnete die Messung mit M5 Speed ausdrücklich als standardisiertes Messverfahren.
- Wandler: Im OLG-Verfahren spielte der gesonderte Eichschein des Wandlers eine konkrete Rolle.
Bei einer M5-Speed-Messung sollten insbesondere Sensorik, Wandler, Eichunterlagen, Messprotokoll und Fahrzeugzuordnung zusammenpassen.
Kostenlose ErsteinschätzungWas ist VDS M5 Speed?
VDS M5 Speed ist ein Weg-Zeit-Messsystem für Geschwindigkeitsmessungen und kein Radargerät. Die PTB führt das „Verkehrsüberwachungsgerät M5“ in der Kategorie Weg-Zeit-Messgeräte mit Drucksensoren unter dem Zulassungszeichen 18.11 / 02.05.
Das OLG Düsseldorf verwendet für das System die Bezeichnung M5 Speed der Firma VDS Verkehrstechnik GmbH. Für die Aktenprüfung ist deshalb wichtig, M5 Speed/M5 nicht mit den separaten Radargeräten M5 Radar oder M5 RAD2 zu verwechseln.
Solche stationären Aufbauten zeigen nach außen meist nur Gehäuse, Säule oder Mast. Für die rechtliche Prüfung ist aber nicht die äußere Form entscheidend, sondern welche Messkomponenten in der Akte dokumentiert sind: Sensorik in der Fahrbahn, Auswerteeinheit, Wandler, Eichunterlagen und die Zuordnung des Messfotos.
VDS M5 Speed, M5 Radar und M5 RAD2: Was ist der Unterschied?
| System | Messprinzip | PTB-Einordnung |
|---|---|---|
| VDS M5 Speed / M5 | Weg-Zeit-Messung über Drucksensoren in der Fahrbahn | 18.11 / 02.05 |
| M5 Radar | Radarmessung | 18.11 / 08.01 |
| M5 RAD2 | Radarmessung | 18.11 / 14.01 |
Diese drei Bezeichnungen stehen nicht für dasselbe Messprinzip. Wer Radarreflexionen als typischen Prüfpunkt für M5 Speed nennt, vermischt zwei technisch verschiedene Gerätefamilien.
Wie funktioniert der VDS M5 Speed?
Beim M5 Speed passiert das Fahrzeug räumlich definierte Sensorpunkte in der Fahrbahn. Die Anlage erfasst, wann ein Fahrzeug die einzelnen Messpunkte überfährt. Da die Entfernung zwischen den Sensoren bekannt ist, lässt sich aus zurückgelegtem Weg und benötigter Zeit die Geschwindigkeit berechnen.
Das Verfahren unterscheidet sich damit grundlegend von einem Doppler-Radar. Es wird kein Radarsignal am Fahrzeug reflektiert. Technischer Kern sind vielmehr die Fahrbahnsensorik, die Zeitmessung und die Verarbeitung der Sensorsignale.
Das Fahrzeug überfährt einen definierten Messpunkt in der Fahrbahn.
Die Anlage registriert den Zeitpunkt der Sensorüberfahrt.
Das Fahrzeug erreicht einen weiteren bekannten Messpunkt.
Bekannte Strecke und gemessene Zeit ergeben die Geschwindigkeit.
Messwert, Fahrzeug und Fotodokumentation müssen zusammenpassen.
Was hat das OLG Düsseldorf 2017 zu M5 Speed entschieden?
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 25.01.2017, Az. IV-2 RBs 10/17, ausdrücklich entschieden, dass die Geschwindigkeitsmessung mit M5 Speed ein standardisiertes Messverfahren darstellt. Das Gericht nennt dabei auch das PTB-Zulassungszeichen 18.11 / 02.05.
Für die Praxis interessant ist außerdem der Streit um den Wandler. Im vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall lag für den Wandler ein gesonderter Eichschein vom 29.06.2015 vor. Deshalb kann bei einer Aktenprüfung kontrolliert werden, ob die tatsächlich eingesetzten Komponenten von den vorliegenden Eichunterlagen erfasst sind.
Warum ist der Wandler bei M5 Speed interessant?
Der Wandler ist ein konkreter Bestandteil, der im OLG-Düsseldorf-Verfahren mit einem gesonderten Eichschein dokumentiert war. Daraus folgt nicht, dass jeder M5-Aufbau zwingend exakt denselben Unterlagenaufbau haben muss. Für die Prüfung zählt, ob die tatsächlich eingesetzten Komponenten von den Eichunterlagen erfasst sind.
Statt pauschal nur nach „der Eichung des Blitzers“ zu fragen, sollte geprüft werden, welche Komponenten der konkreten Anlage in den Eichunterlagen genannt sind und ob Gerätebezeichnung, Wandler, Messstelle und Protokoll zusammenpassen.
Warum darf M5 RAD2 nicht mit M5 Speed verwechselt werden?
M5 RAD2 ist ein Verkehrsradargerät mit dem PTB-Zulassungszeichen 18.11 / 14.01. Das OLG Düsseldorf behandelte es 2018 ebenfalls als standardisiertes Messverfahren. Diese Entscheidung betrifft aber gerade ein anderes Messprinzip als M5 Speed.
Das OLG Düsseldorf behandelt M5 Speed und M5 RAD2 in zwei verschiedenen Entscheidungen ausdrücklich als unterschiedliche Messverfahren. M5 Speed basiert auf Weg-Zeit-Sensorik, M5 RAD2 auf Radar.
Welche Prüfpunkte gibt es bei M5 Speed?
- Geräteidentität: Handelt es sich tatsächlich um M5 Speed/M5 und nicht um M5 Radar oder M5 RAD2?
- Sensor-/Messstellenkonfiguration: Passt die dokumentierte Fahrbahnsensorik zur konkreten Messstelle?
- Fahrzeugzuordnung: Ist nachvollziehbar, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wurde?
- Messanlage und Eichung: War die Anlage zum Tattag gültig geeicht?
- Wandler: Ist die betreffende Komponente in den Eichunterlagen nachvollziehbar dokumentiert?
- Messprotokoll: Stimmen Anlage, Messstelle, Zeitraum und Bedienung?
- Messfoto: Ist das betroffene Fahrzeug eindeutig erkennbar und dem Fall zuzuordnen?
- Gebrauchsanweisung: Wurde die Anlage innerhalb der vorgesehenen Einsatzbedingungen verwendet?
Was bedeutet der PTB-Archivstatus?
Die PTB führt M5 inzwischen im Archiv der Weg-Zeit-Messgeräte mit Drucksensoren. Die dort aufgeführten Systeme sind seit dem 01.01.2025 nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt.
Das bedeutet nicht, dass eine vorhandene M5-Anlage seit 2025 automatisch verboten oder jede Messung unzulässig wäre. Der Archivhinweis betrifft die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt.
Beim M5 Speed würde ich zuerst prüfen, ob die Akte wirklich dieses Weg-Zeit-System betrifft oder ein M5-Radargerät. Danach sind Sensorik, Messstelle, Wandler und Eichunterlagen besonders interessant. Gerade der Wandler war bereits Gegenstand der obergerichtlichen Rechtsprechung.
VDS M5 Speed mit anderen Messgeräten vergleichen
Weitere Geräteseiten helfen dabei, Weg-Zeit-Messung, Radar, Videoauswertung und Lasermessung technisch sauber voneinander abzugrenzen.
FAQ zu VDS M5 Speed
Wie funktioniert der VDS M5 Speed?
Das Fahrzeug überfährt räumlich definierte Drucksensoren in der Fahrbahn. Aus der bekannten Strecke zwischen den Messpunkten und der gemessenen Zeit wird die Geschwindigkeit berechnet.
Ist VDS M5 Speed ein Radargerät?
Nein. M5 Speed/M5 ist ein Weg-Zeit-Messgerät mit Drucksensoren. M5 Radar und M5 RAD2 sind separate Radargeräte.
Was ist der Unterschied zum M5 RAD2?
M5 Speed arbeitet mit Fahrbahnsensorik und Weg-Zeit-Berechnung. M5 RAD2 arbeitet mit Radar und besitzt eine eigene PTB-Zulassung.
Ist VDS M5 Speed ein standardisiertes Messverfahren?
Ja. Das OLG Düsseldorf hat dies mit Beschluss vom 25.01.2017, Az. IV-2 RBs 10/17, ausdrücklich entschieden.
Was hat das OLG Düsseldorf 2017 entschieden?
Das Gericht bestätigte M5 Speed als standardisiertes Messverfahren und verwies auf die PTB-Zulassung 18.11/02.05. Außerdem spielte ein gesonderter Eichschein für den Wandler eine Rolle.
Welche Sensoren verwendet das M5 Speed?
Die PTB führt das M5 in der Kategorie Weg-Zeit-Messgeräte mit Drucksensoren. Die Sensorik ist in die Fahrbahn integriert.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung wichtig?
Wichtig sind insbesondere Eichscheine einschließlich relevanter Komponenten wie des Wandlers, Messprotokoll, Angaben zur Messstelle, Geräteidentität und Messfoto.
Quellen und weiterführende Informationen:
Physikalisch-Technische Bundesanstalt: Archiv Verkehrsmessgeräte – Weg-Zeit-Messgeräte mit Drucksensoren und Verkehrsradargeräte, abgerufen am 18.08.2026.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2017, Az. IV-2 RBs 10/17 – M5 Speed, abgerufen am 18.08.2026.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2018, Az. IV-2 RBs 59/18 – M5 RAD2, abgerufen am 18.08.2026.
§ 3 StVO – Geschwindigkeit, abgerufen am 18.08.2026.
§ 67 OWiG – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, abgerufen am 18.08.2026.