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Handy am Steuer: Bußgeld, Punkt & Einspruch 2026

Wer während der Fahrt ein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät verbotswidrig nutzt, muss regelmäßig mit 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt rechnen. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung können 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot hinzukommen.

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Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia Obrazova Fachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht Veröffentlicht: 01.09.2026 · Fachlich geprüft: 01.09.2026 · Lesezeit: etwa 6 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Handy am Steuer kostet bei einem einfachen Verstoß regelmäßig 100 Euro und 1 Punkt.
  • Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung können 150 bis 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot drohen.
  • Das bloße Stehen an einer roten Ampel erlaubt die Handynutzung nicht automatisch; eine automatische Start-Stopp-Funktion genügt dafür ausdrücklich nicht.
  • In der Probezeit zählt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO nach Anlage 12 FeV zu den schwerwiegenden A-Verstößen.

Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erhalten?

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Welche Strafe droht bei Handy am Steuer?

Für einen einfachen Handyverstoß am Steuer sind regelmäßig 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt vorgesehen. Wird zusätzlich eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorgeworfen, können die Folgen schwerer ausfallen.

Vorwurf Bußgeld Punkte Fahrverbot
Handy am Steuer 100 Euro 1 Punkt Nein
Mit Gefährdung 150 Euro 2 Punkte 1 Monat
Mit Sachbeschädigung 200 Euro 2 Punkte 1 Monat
Radfahrer mit Handy 55 Euro Nein Nein
Smartphone am Steuer als Beispiel für einen Handyverstoß
@zuschnell.org - KI generiert - Smartphone am Steuer als Beispiel für einen möglichen Verstoß nach § 23 Abs. 1a StVO.

Was verbietet § 23 Abs. 1a StVO?

§ 23 Abs. 1a StVO verbietet die verbotswidrige Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt. Erfasst werden nicht nur Smartphones, sondern auch Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind.

Die Vorschrift erlaubt eine Nutzung während der Fahrt nur unter engen Voraussetzungen. Besonders wichtig: Das Gerät darf hierfür weder aufgenommen noch gehalten werden; außerdem darf die Bedienung grundsätzlich nur eine kurze, der Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterlage angepasste Blickzuwendung erfordern.

Darf ich das Handy an einer roten Ampel benutzen?

Das bloße Stehen an einer roten Ampel erlaubt die Handynutzung nicht automatisch. Bei einem Kraftfahrzeug gilt die Ausnahme nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist.

§ 23 Abs. 1b StVO stellt außerdem klar: Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebs zählt nicht als vollständiges Ausschalten des Motors. Eine automatische Start-Stopp-Funktion genügt dafür ausdrücklich nicht.

Darf ich mein Handy in einer Halterung bedienen?

Eine Handyhalterung macht die Nutzung nicht automatisch erlaubt. Entscheidend ist, ob das Gerät nicht aufgenommen oder gehalten wird und ob nur eine kurze, verkehrsangepasste Blickzuwendung nötig ist.

Als Navi kann ein Smartphone daher nur unter den Voraussetzungen von § 23 Abs. 1a StVO genutzt werden. Längeres Tippen, Lesen oder Suchen während der Fahrt kann trotzdem problematisch sein.

Reicht das Halten des Handys aus?

Das bloße Halten eines Smartphones reicht für einen Verstoß nicht automatisch aus. Nach dem OLG Celle muss ein Zusammenhang mit einer Gerätefunktion hinzukommen.

Der Begriff des Haltens ist allerdings weit: Nach dem BayObLG kann auch ein beim Benutzen auf dem Oberschenkel beziehungsweise zwischen Oberschenkel und Lenkrad stabilisiertes Smartphone darunter fallen.

Welche Beweise nutzt die Behörde?

Handyverstöße werden häufig durch Polizeibeobachtungen, Fotos, Videoaufnahmen oder schriftliche Vermerke begründet. Je genauer die Beweislage, desto besser lässt sich beurteilen, ob ein Einspruch sinnvoll sein kann.

Wichtig ist außerdem die Fahrerzuordnung. Wenn die Behörde zunächst nur den Halter anschreibt, kann auch ein Zeugenfragebogen eine Rolle spielen.

Kann die MONOcam Handyverstöße erkennen?

Die MONOcam kann Verdachtsfälle für verbotswidrige Handynutzung erkennen, erlässt aber nicht automatisch ein Bußgeld. Das System markiert mögliche Verstöße; anschließend muss eine menschliche Prüfung erfolgen.

Für Betroffene bleibt daher wichtig, ob Bild, Fahrer, elektronisches Gerät und konkrete Nutzungshandlung tatsächlich nachvollziehbar dokumentiert sind. Mehr dazu steht auf der Seite MONOcam.

Wann drohen 2 Punkte und Fahrverbot?

2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot drohen vor allem, wenn der Handyverstoß mit einer Gefährdung oder Sachbeschädigung verbunden wird. Dann geht es nicht nur um die Nutzung des Geräts, sondern auch um die Folgen der konkreten Verkehrssituation.

Bei solchen Vorwürfen sollte die Akte besonders genau geprüft werden: Was soll die Gefährdung gewesen sein? Wer wurde gefährdet? Gibt es Fotos, Zeugen, Unfallspuren oder nur eine pauschale Formulierung?

Was sollte bei einem Handyverstoß geprüft werden?

Bei einem Handyverstoß sind Nutzungshandlung, Beweislage und Fahreridentifizierung die wichtigsten Prüfpunkte. Die folgende Übersicht zeigt, welche Unterlagen dafür besonders relevant sind.

Prüfpunkt Warum wichtig? Typische Unterlagen
Gerät Es muss klar sein, ob ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO gemeint ist. Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, Polizeivermerk.
Nutzungshandlung Halten, Tippen, Lesen oder Telefonieren müssen konkret beschrieben sein. Beobachtungsvermerk, Foto, Video, Zeugenaussage.
Fahrer Der Halter ist nicht automatisch die gefahrene Person. Fahrerfoto, Zeugenfragebogen, Halterangaben.
Gefährdung Sie kann zu 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot führen. Unfallbericht, Zeugenaussagen, Lageplan, Fotos.
Frist Gegen den Bußgeldbescheid läuft regelmäßig eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Bußgeldbescheid, Umschlag, Zustelldatum.
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle Fachliche Einordnung zum Handyverstoß Zum Anwaltsprofil
Bei Handyverstößen schaue ich zuerst darauf, was die Behörde tatsächlich beweisen kann: Wurde ein elektronisches Gerät gehalten oder benutzt, ist die Nutzungshandlung erkennbar, stimmt die Fahrerzuordnung und liegt wirklich eine Gefährdung vor? Gerade bei 2 Punkten, Probezeitfolgen oder Fahrverbot reicht eine pauschale Formulierung nicht aus.

Ist Handy am Steuer ein A-Verstoß in der Probezeit?

Ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO zählt nach Anlage 12 FeV in der Probezeit zu den schwerwiegenden A-Verstößen. Bei einem ersten A-Verstoß ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre, § 2a StVG.

Wer noch in der Probezeit ist, sollte deshalb nicht nur das Bußgeld betrachten, sondern auch Probezeitfolgen, Punkte und Fristen prüfen.

Was tun nach Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid?

Nach einem Schreiben der Behörde sollten Frist, Vorwurf, Beweise und Fahrerzuordnung geprüft werden, bevor Angaben zur Sache gemacht werden. Das gilt besonders, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen.

  • Anhörungsbogen prüfen: Angaben zur Person sind von Angaben zur Sache zu unterscheiden.
  • Beweise sichern: Umschlag, Bescheid, Fotos und Schriftverkehr sollten vollständig aufbewahrt werden.
  • Frist notieren: Gegen einen Bußgeldbescheid kann regelmäßig innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
  • Aktenlage bewerten: Erst die Akte zeigt häufig, ob Beobachtung, Foto und Fahrerzuordnung den Vorwurf tragen.

Handy am Steuer vorgeworfen?

Lassen Sie früh prüfen, ob der Vorwurf, die Beweise, die Fahrerzuordnung und mögliche Folgen wie Punkte oder Fahrverbot belastbar sind.

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FAQ zu Handy am Steuer

Wie hoch ist das Bußgeld für Handy am Steuer?

Für einen einfachen Handyverstoß am Steuer sieht der Bußgeldkatalog regelmäßig 100 Euro und 1 Punkt vor. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung können 150 bis 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot drohen.

Darf ich das Handy an einer roten Ampel benutzen?

Das bloße Stehen an einer roten Ampel erlaubt die Handynutzung nicht automatisch. Bei einem Kraftfahrzeug muss der Motor vollständig ausgeschaltet sein. Eine automatische Start-Stopp-Funktion genügt dafür nach § 23 Abs. 1b StVO ausdrücklich nicht.

Zählt Start-Stopp als ausgeschalteter Motor?

Nein. § 23 Abs. 1b StVO stellt klar, dass das automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebs nicht als Ausschalten des Motors gilt.

Reicht das bloße Halten eines Handys für ein Bußgeld?

Das bloße Halten eines Smartphones reicht für einen Verstoß nicht automatisch aus. Nach dem OLG Celle muss ein Zusammenhang mit einer Gerätefunktion hinzukommen. Nach dem BayObLG kann aber auch ein beim Benutzen auf dem Oberschenkel stabilisiertes Smartphone darunter fallen.

Darf ich ein Handy in einer Halterung bedienen?

Eine Halterung allein genügt nicht. Die Nutzung muss den Vorgaben von § 23 Abs. 1a StVO entsprechen, also insbesondere ohne Aufnehmen oder Halten und mit nur kurzer, verkehrsangepasster Blickzuwendung erfolgen.

Ist Handy am Steuer ein A-Verstoß in der Probezeit?

Ja. Ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO zählt nach Anlage 12 FeV zu den schwerwiegenden A-Verstößen. Bei einem ersten A-Verstoß ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

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