Zu schnell gefahren? Hier finden Sie Bußgeldtabellen für innerorts und außerorts, typische Prüfpunkte, Fristen, Probezeitfolgen und die wichtigsten Schritte nach Anhörung oder Bußgeldbescheid.
Das Wichtigste in Kürze
- Innerorts beginnen die Regelsätze bei 30 €; ab 21 km/h droht regelmäßig 1 Punkt.
- Außerorts beginnen die Regelsätze bei 20 €; ab 21 km/h droht regelmäßig 1 Punkt.
- Ein Fahrverbot kann je nach Höhe der Überschreitung oder bei Wiederholungstätern im Raum stehen.
- Wichtig sind Toleranzabzug, Messfoto, Eichung, Messprotokoll, Beschilderung und Fahrerzuordnung.
- Nach Zustellung des Bußgeldbescheids läuft grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch.
Sie haben ein Blitzerfoto oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Lassen Sie kostenlos einschätzen, ob sich ein Einspruch lohnen kann.
Kostenlos prüfen lassenEin Geschwindigkeitsverstoß liegt vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Das kann in der Stadt, auf Landstraßen, auf Autobahnen, in Baustellen oder in Tempo-30-Zonen passieren.
Die Folgen richten sich danach, wie viele km/h nach Toleranzabzug verbleiben und ob der Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde. Innerorts wird strenger bewertet, weil dort Fußgänger, Radfahrer, Kreuzungen, Schulen und Wohngebiete häufiger betroffen sind.
Wichtig ist außerdem: Die Tabelle zeigt Regelsätze für Pkw und Motorräder. Gebühren, Auslagen, Probezeitmaßnahmen oder besondere Umstände können zusätzlich relevant werden.
- Wurden Sie geblitzt? Prüfen Sie zuerst Messort, Messfoto, Toleranzabzug und Zustellung.
- Viele Blitzer arbeiten technisch zuverlässig, trotzdem können Bedienung, Eichung oder Auswertung angreifbar sein.
- Besonders wichtig wird die Prüfung bei Punkten, Fahrverbot, Probezeitfolgen oder hohen Bußgeldern.
Bei einem Geschwindigkeitsvorwurf reicht der Blick auf die Bußgeldhöhe nicht aus. Ich prüfe insbesondere, ob Messgerät, Messaufbau, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Zustellung nachvollziehbar dokumentiert sind. Erst die Akte zeigt, ob konkrete Einwände bestehen.
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit außerorts
Die Tabelle zeigt die Regelsätze für Pkw und Motorrad bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts. Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheids können über den Schalter ein- oder ausgeblendet werden.
P = Punkte, FV = Fahrverbot, M. = Monat(e).
| Bußgeldkatalog 2026 Außerorts: PKW & Motorrad Bußgeldkatalog 2026 Außerorts | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zu schnellkm/h | Bußgeld | PunkteP | FahrverbotFV | Einspruch |
| 0-10 | 20 € | 0 | - - | eher nicht |
| 11-15 | 40 € | 0 | - - | eher nicht |
| 16-20 | 60 € | 0 | - - | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| 21-25 | 100 € | 1 | - - | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| 26-30 | 150 € | 1 | -* -* | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| 31-40 | 200 € | 1 | -* -* | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| 41-50 | 320 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| 51-60 | 480 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| 61-70 | 600 € | 2 | 2 Monate 2 M. | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit innerorts
Innerorts fallen die Regelsätze wegen der höheren Gefährdung für Fußgänger, Radfahrer, Kreuzungen und kurze Reaktionswege strenger aus.
P = Punkte, FV = Fahrverbot, M. = Monat(e).
| Bußgeldkatalog 2026 Innerorts: PKW und Motorrad Bußgeldkatalog 2026 Innerorts | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zu schnellkm/h | Bußgeld | PunkteP | FahrverbotFV | Einspruch |
| Bis 10 | 30 € | - | Nein Nein | eher nicht |
| 11-15 | 50 € | - | Nein Nein | eher nicht |
| 16-20 | 70 € | - | Nein Nein | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| 21-25 | 115 € | 1 | Nein Nein | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| 26-30 | 180 € | 1 | -* -* | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| 31-40 | 260 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| 41-50 | 400 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| 51-60 | 560 € | 2 | 2 Monate 2 M. | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| 61-70 | 700 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
| Über 70 | 800 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Kostenlos prüfenJetzt prüfen |
Gebühren & Auslagen
Kommt es zum Bußgeldbescheid, bleibt es meist nicht beim reinen Regelsatz. Zusätzlich fallen regelmäßig eine Gebühr von 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, und 3,50 € Zustellauslagen an.
Wiederholungstäter*
Ein zusätzlicher Fahrverbotsgrund kann entstehen, wenn nach einer rechtskräftigen Ahndung erneut eine Überschreitung von mindestens 26 km/h festgestellt wird. Maßgeblich ist die Regelung in § 4 Abs. 2 BKatV.
Toleranzabzug
Für die Sanktion zählt nicht einfach der Rohmesswert. Üblich sind 3 km/h Abzug bis 100 km/h und 3 % bei höheren Geschwindigkeiten; einzelne Messverfahren können besondere Vorgaben haben.
Probezeit
Geschwindigkeitsverstöße gehören nach Anlage 12 FeV zu den schwerwiegenden A-Verstößen. Praktisch lösen insbesondere Verstöße ab 21 km/h zu schnell Probezeitmaßnahmen aus, weil sie regelmäßig mit mindestens einem Punkt bewertet werden.
* Zusätzlich kann nach § 4 Abs. 2 BKatV ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen, wenn bereits wegen mindestens 26 km/h zu schnell rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird.
Relevante Themen für den Bußgeldkatalog:
Warum die Schwellenwerte so wichtig sind
Die Tabellen zeigen, warum wenige km/h einen großen Unterschied machen können. Aus 20 km/h zu schnell wird nach dem nächsten Schwellenwert ein Verstoß mit Punkt. Aus einer höheren Überschreitung kann zusätzlich ein Fahrverbot werden.
Deshalb sollten vor allem Fälle an den Grenzen 20/21 km/h, 25/26 km/h, 40/41 km/h und 50/51 km/h genau geprüft werden. Dort können Toleranzabzug, Messfehler oder eine unklare Zuordnung besonders spürbare Folgen haben.
Ab wann gibt es Punkte?
Bei Pkw und Motorrad droht ab 21 km/h zu schnell regelmäßig mindestens 1 Punkt in Flensburg. Bei höheren Überschreitungen können 2 Punkte hinzukommen, vor allem wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Ab wann droht ein Fahrverbot?
Bei normalen Pkw und Motorrädern droht ein Regelfahrverbot innerorts grundsätzlich ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h zu schnell. Außerdem kann ein einmonatiges Fahrverbot nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen.
Wann gilt die Wiederholungstäterregel?
Die Wiederholungstäterregel kann greifen, wenn mindestens 26 km/h zu schnell rechtskräftig geahndet wurden und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell festgestellt werden. Dann kann nach § 4 Abs. 2 BKatV zusätzlich ein Fahrverbot angeordnet werden.
Kann sich das Bußgeld bei Vorsatz erhöhen?
Ja. Wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich begangen und liegt der Regelsatz über 55 Euro, wird der Regelsatz nach § 3 Abs. 4a BKatV grundsätzlich verdoppelt. Ob Vorsatz angenommen werden kann, hängt von den Umständen des konkreten Falls ab.
Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungen sind möglich, zum Beispiel durch bestimmte Verfahrenshandlungen nach § 33 OWiG.
Toleranzabzug: Warum der Wert nach Abzug entscheidend ist
Bei üblichen geeichten Geschwindigkeitsmessgeräten werden bis 100 km/h regelmäßig 3 km/h und bei höheren Geschwindigkeiten 3 % abgezogen. Je nach Messverfahren können abweichende Sicherheitsabschläge gelten.
Gerade an Schwellen wie 20/21 km/h, 25/26 km/h oder 40/41 km/h kann der Toleranzabzug den Unterschied machen: kein Punkt oder 1 Punkt, kein Fahrverbot oder Fahrverbot, geringeres oder deutlich höheres Bußgeld.
Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit
Geschwindigkeitsverstöße gehören nach Anlage 12 FeV zu den schwerwiegenden A-Verstößen. Praktisch lösen insbesondere Verstöße ab 21 km/h zu schnell Probezeitmaßnahmen aus, weil sie regelmäßig mit mindestens einem Punkt bewertet werden.
Beim ersten entsprechenden A-Verstoß werden ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Bei Probezeitfällen ist deshalb nicht nur die Höhe des Bußgeldes wichtig, sondern auch die Belastbarkeit der Messung.
Mit welchen Messgeräten wird Geschwindigkeit gemessen?
Geschwindigkeit kann unter anderem mit Radar, Laser, Laserscanner, optischer Sensorik, Weg-Zeit-Messung, Videonachfahrt oder Section Control gemessen werden. Entscheidend ist, welche Vorgaben für das konkrete Messsystem gelten und ob Messfoto, Falldatei, Messprotokoll und Auswertung zusammenpassen.
Typische Prüfpunkte bei Messung und Blitzerfoto
Ein Bußgeldbescheid ist nicht automatisch richtig. Bei Geschwindigkeitsmessungen kommen verschiedene Messgeräte und Messverfahren zum Einsatz. Beispiele sind stationäre Blitzer, mobile Lasermessungen, Videonachfahrsysteme oder Abstandsmessanlagen mit Geschwindigkeitsauswertung.
| Prüfpunkt | Warum wichtig? | Typischer Effekt |
|---|---|---|
| Messfoto | Fahrer und Kennzeichen müssen ausreichend erkennbar sein. | Fahrerzuordnung kann zweifelhaft sein. |
| Eich-/Konformitätsstatus | War das konkrete Messgerät zum Tatzeitpunkt ordnungsgemäß für die Messung eingesetzt? | Fehler können die Belastbarkeit der Messung betreffen. |
| Messprotokoll | Stimmen Messort, Gerät, Bedienpersonal und dokumentierter Einsatz mit den Unterlagen überein? | Abweichungen können konkrete Einwände liefern. |
| Gerätespezifische Vorgaben | Welche Vorgaben gelten für genau das eingesetzte Messsystem? | Gebrauchsanweisung und Messart können entscheidend sein. |
| Beschilderung | Die zulässige Geschwindigkeit muss klar und wirksam angeordnet sein. | Falsche Annahme der erlaubten Geschwindigkeit möglich. |
| Toleranz | Der richtige Abzug muss berücksichtigt werden. | Rechtsfolge kann niedriger ausfallen. |
| Fahrspur | Bei mehreren Fahrzeugen muss klar sein, welches Fahrzeug gemessen wurde. | Zuordnung des Messwerts kann offen sein. |
Ablauf nach dem Blitzerfoto
Nach einer Messung kommt häufig zuerst ein Anhörungsbogen oder ein Zeugenfragebogen. Später kann ein Bußgeldbescheid folgen.
| Schritt | Was passiert? | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Anhörung | Die Behörde fragt zum Tatvorwurf oder zur Fahrereigenschaft an. | Keine vorschnellen Angaben zur Sache machen, wenn der Vorwurf unklar ist. |
| Zeugenfragebogen | Häufig wird der Halter gefragt, wenn der Fahrer noch nicht sicher feststeht. | Fahrerfoto und Halterdaten genau prüfen. |
| Bußgeldbescheid | Bußgeld, Punkte und Fahrverbot werden festgesetzt. | Zustellungsdatum und Frist von zwei Wochen notieren. |
| Einspruch | Der Bescheid kann innerhalb der Frist angegriffen werden. | Messakte, Foto, Fristen und Rechtsfolge sichern. |
Expertentipp
Bewahren Sie Bescheid, Umschlag, Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und Blitzerfoto vollständig auf. Besonders das Zustelldatum ist wichtig, weil daran die Einspruchsfrist hängt.
Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten?
Lassen Sie früh prüfen, ob Messfehler, eine unklare Fahrerzuordnung, ein falscher Toleranzabzug oder Probleme bei der Zustellung vorliegen.
Kostenlos prüfen lassenWeiterführende Themen
FAQ zum Geschwindigkeitsverstoß
Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung?
Bei Pkw und Motorrad beginnen die Regelsätze bei 20 € außerorts und 30 € innerorts. Je nach Höhe der Überschreitung können Punkte und Fahrverbot hinzukommen.
Ab wann gibt es Punkte?
Regelmäßig droht ab 21 km/h zu schnell ein Punkt in Flensburg. Bei höheren Überschreitungen können zwei Punkte und Fahrverbot folgen.
Wann droht ein Fahrverbot?
Bei Pkw und Motorrad droht ein Regelfahrverbot innerorts grundsätzlich ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h zu schnell. Zusätzlich kann die Wiederholungstäterregel greifen.
Kann ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
Ja. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn Messung, Foto, Toleranzabzug, Beschilderung, Fahrerzuordnung oder Zustellung zweifelhaft sind.
Wie lange ist die Einspruchsfrist?
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids beträgt die Einspruchsfrist grundsätzlich zwei Wochen.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Gesetze im Internet - Bußgeldkatalog-Verordnung
- Gesetze im Internet - § 3 StVO Geschwindigkeit
- Gesetze im Internet - Anlage 13 FeV Punktebewertung
- Gesetze im Internet - § 4 BKatV Regelfahrverbot
- Gesetze im Internet - § 3 BKatV Regelsätze und Vorsatz
- Gesetze im Internet - Anlage 12 FeV Probezeit
- Gesetze im Internet - § 2a StVG Probezeitmaßnahmen
- Gesetze im Internet - § 25 StVG Fahrverbot
- Gesetze im Internet - § 26 StVG Verjährung
- Gesetze im Internet - § 33 OWiG Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
- Gesetze im Internet - § 107 OWiG Gebühren und Auslagen
- Kraftfahrt-Bundesamt - Tatbestandskatalog
- PTB - Stellungnahme zum Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung
- Gesetze im Internet - § 67 OWiG Einspruch gegen den Bußgeldbescheid