Alkohol am Steuer: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Promillegrenze, Probezeit, Fahrverbot und Einspruch verständlich erklärt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol liegt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor.
- Der Bußgeldkatalog sieht beim ersten Verstoß 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vor.
- In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein besonderes Alkoholverbot.
- Bei Fahrunsicherheit, Gefährdung oder Unfall kann Alkohol am Steuer zur Straftat werden.
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Ab wann ist Alkohol am Steuer ordnungswidrig?
Eine Ordnungswidrigkeit liegt nach § 24a Abs. 1 StVG regelmäßig ab 0,25 mg/l Atemalkohol oder 0,5 Promille Blutalkohol vor. Der Vorwurf kann auch dann erhoben werden, wenn eine Alkoholmenge im Körper zu einer solchen Konzentration führt.
Die konkrete Sanktion richtet sich danach, ob bereits frühere Entscheidungen wegen Alkohol, berauschender Mittel oder einschlägiger Straftaten im Fahreignungsregister eingetragen sind.
Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer
Die folgenden Regelsätze ergeben sich aus der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheids kommen regelmäßig zusätzlich hinzu.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Erster Verstoß | 500 Euro | 2 Punkte | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| Eine Voreintragung | 1.000 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| Mehrere Voreintragungen | 1.500 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Was gilt bei Alkohol in der Probezeit?
In der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt nach § 24c StVG ein Alkoholverbot. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 250 Euro vor; Anlage 13 FeV ordnet einen Punkt im Fahreignungsregister zu.
| Situation | Bußgeld | Punkte | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Alkohol in der Probezeit oder unter 21 | 250 Euro | 1 Punkt | Kein Regelfahrverbot. Probezeitmaßnahmen nach § 2a StVG können hinzukommen. |
Wann wird Alkohol am Steuer zur Straftat?
Alkohol am Steuer kann strafbar sein, wenn der Fahrer fahrunsicher ist, andere gefährdet oder einen Unfall verursacht. In Betracht kommen insbesondere § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr und § 315c StGB wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Dann geht es nicht mehr nur um einen Bußgeldbescheid. Möglich sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist für die Neuerteilung.
Was sollte nach einem Alkoholvorwurf geprüft werden?
Wichtig sind vor allem Messwert, Messzeitpunkt, Art der Probe, Belehrung, Voreintragungen, Zustellung und die Frage, ob der Vorwurf als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt wird.
Was ist der Unterschied zu Cannabis am Steuer?
Bei Cannabis kommt es seit der Gesetzesänderung auf die 3,5-ng/ml-THC-Grenze im Blutserum an. Außerdem ist die Kombination aus THC und Alkohol gesondert sanktioniert.
Alkohol-Bußgeldbescheid prüfen lassen
Bei Punkten, Fahrverbot oder Probezeitfolgen lohnt sich eine genaue Prüfung der Messung, der Voreintragungen und der Zustellung.
Kostenlos prüfen lassenHäufige Fragen zu Alkohol am Steuer
Droht bei 0,5 Promille immer ein Fahrverbot?
Bei einem Verstoß gegen § 24a StVG sieht der Bußgeldkatalog regelmäßig ein Fahrverbot vor. Beim ersten Verstoß beträgt es einen Monat.
Wie viele Punkte gibt es für Alkohol am Steuer?
Ein Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze wird nach Anlage 13 FeV mit zwei Punkten bewertet. Das Alkoholverbot in der Probezeit wird mit einem Punkt bewertet.
Kann ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
Ja. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden.
Was passiert bei Alkohol und Cannabis zusammen?
Bei 3,5 ng/ml THC oder mehr und zusätzlichem Alkohol gelten strengere Regelsätze. Der Bußgeldkatalog beginnt dann bei 1.000 Euro und einem Monat Fahrverbot.
Quellen und weiterführende Informationen:
- § 24a StVG - 0,5-Promille-Grenze und THC-Grenze, abgerufen am 11.09.2026.
- § 24c StVG - Alkoholverbot und Cannabisverbot für Fahranfänger, abgerufen am 11.09.2026.
- Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung - Nummern 241 bis 243b, abgerufen am 11.09.2026.
- Anlage 13 FeV - Punktebewertung, abgerufen am 11.09.2026.
- § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr, abgerufen am 11.09.2026.
- § 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs, abgerufen am 11.09.2026.