THC-Grenze, Mischkonsum, Probezeit und Einspruch verständlich erklärt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Cannabis am Steuer gilt nach § 24a StVG eine Grenze von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
- Der erste THC-Verstoß kostet regelmäßig 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
- Wer THC und Alkohol kombiniert, muss mit strengeren Regelsätzen ab 1.000 Euro rechnen.
- In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein besonderes Cannabisverbot nach § 24c StVG.
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THC-Bußgeldrechner: Welche Folgen drohen?
Der Rechner ordnet typische Regelsätze nach § 24a und § 24c StVG ein. Er ersetzt keine Prüfung des konkreten Bußgeldbescheids.
Hinweis: Fahruntüchtigkeit, konkrete Gefährdung, Unfall, MPU-Fragen und medizinische Ausnahmen müssen immer im Einzelfall geprüft werden.
Bei 3,5 ng/ml THC oder mehr liegt regelmäßig ein Verstoß nach § 24a StVG vor.
Kostenlos prüfen lassenWelche THC-Grenze gilt bei Cannabis am Steuer?
Nach § 24a Abs. 1a StVG handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum führt. Der Wert bezieht sich auf Blutserum, nicht auf Urin- oder Speicheltests.
Ein positiver Schnelltest allein entscheidet deshalb nicht endgültig über den Vorwurf. Für die rechtliche Einordnung ist regelmäßig der Blutwert und die genaue Dokumentation der Kontrolle wichtig.
Bußgeldtabelle Cannabis am Steuer
Die Regelsätze stehen in der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheids kommen in der Praxis regelmäßig hinzu.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Erster Verstoß | 500 Euro | 2 Punkte | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| Eine einschlägige Voreintragung | 1.000 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| Mehrere einschlägige Voreintragungen | 1.500 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Als einschlägig gelten für diese Staffelung insbesondere bereits eingetragene Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 StGB oder § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB. Ein früherer Punkt wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung löst diese höhere Stufe daher nicht automatisch aus.
Was gilt bei Cannabis und Alkohol zusammen?
Bei 3,5 ng/ml THC oder mehr und zusätzlichem Alkohol gelten strengere Regelsätze. § 24a Abs. 2a StVG erfasst Fälle, in denen ein Fahrer mit diesem THC-Wert ein alkoholisches Getränk konsumiert hat oder die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks antritt.
Für diesen Mischkonsumtatbestand muss nicht erst die klassische 0,5-Promille-Grenze erreicht werden. Schon zusätzlicher Alkoholkonsum kann bei erreichtem THC-Grenzwert die strengere Bewertung auslösen.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Erster Verstoß | 1.000 Euro | 2 Punkte | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| Eine einschlägige Voreintragung | 1.500 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| Mehrere einschlägige Voreintragungen | 2.000 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Was gilt bei Cannabis in der Probezeit?
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren ist die 3,5-ng/ml-Grenze keine allgemeine Freigrenze. § 24c StVG enthält ein zusätzliches Cannabisverbot.
§ 24c StVG verbietet dort insbesondere, THC zu konsumieren beziehungsweise die Fahrt unter THC-Wirkung anzutreten. Der Regelsatz beträgt 250 Euro; Anlage 13 FeV bewertet den Verstoß mit einem Punkt. Anlage 12 FeV ordnet Verstöße gegen § 24c StVG als schwerwiegende Zuwiderhandlungen ein.
| Situation | Bußgeld | Punkte | Hinweis |
|---|---|---|---|
| THC in der Probezeit oder unter 21 | 250 Euro | 1 Punkt | Kein Regelfahrverbot. Probezeitmaßnahmen nach § 2a StVG können hinzukommen. |
Ist Cannabis am Steuer nur eine Ordnungswidrigkeit?
Nein. Die 3,5-ng/ml-Grenze betrifft die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Ist der Fahrer wegen Cannabis nicht mehr in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen, kann unabhängig davon eine Straftat nach § 316 StGB vorliegen. Bei zusätzlicher konkreter Gefährdung von Menschen oder bedeutenden fremden Sachen kommt § 315c StGB in Betracht.
In solchen Fällen geht es nicht mehr nur um Bußgeld, Punkte und Regelfahrverbot. Möglich sind strafrechtliche Folgen und fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen.
Droht nach Cannabis am Steuer automatisch eine MPU?
Ein einmaliger Verstoß gegen die 3,5-ng/ml-Grenze führt nicht allein automatisch zu einer MPU. Eine MPU kann nach § 13a FeV insbesondere bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss oder bei Tatsachen angeordnet werden, die Cannabismissbrauch nahelegen.
Bei Anhaltspunkten für Cannabisabhängigkeit kommt zunächst ein ärztliches Gutachten in Betracht. Anlage 4 FeV ist für die fahrerlaubnisrechtliche Einordnung von Cannabisabhängigkeit und Cannabismissbrauch wichtig.
Muss ich bei Cannabisverdacht eine Blutprobe abgeben?
Ein Speichel- oder Urintest entscheidet nicht endgültig über den THC-Vorwurf. Maßgeblich ist regelmäßig der THC-Wert im Blutserum. § 46 Abs. 4 OWiG erlaubt bei konkretem Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a oder § 24c StVG die Blutentnahme ohne vorherige richterliche Anordnung.
Welche Punkte sollten Betroffene prüfen?
Bei einem Cannabisvorwurf sollten Betroffene vor allem Blutentnahme, Laborwert, Zeitpunkt der Fahrt, Belehrung, einschlägige Voreintragungen und Zustellung prüfen lassen. Entscheidend ist auch, ob die Behörde nur eine Ordnungswidrigkeit verfolgt oder zusätzlich fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen drohen.
Darf ich mit medizinischem Cannabis Auto fahren?
Die 3,5-ng/ml-Ordnungswidrigkeit greift grundsätzlich nicht, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Diese Arzneimittelausnahme gilt nach § 24c Abs. 3 StVG auch für das Cannabisverbot in der Probezeit und unter 21 Jahren.
Das bedeutet jedoch nicht, dass trotz tatsächlicher Fahruntüchtigkeit gefahren werden darf. Wer wegen medizinischem Cannabis nicht mehr sicher fahren kann, muss ebenfalls mit strafrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Folgen rechnen.
Was ist der Unterschied zu Alkohol am Steuer?
Bei Alkohol gilt die bekannte 0,5-Promille-Grenze. In der Probezeit und unter 21 Jahren ist bereits der Alkoholkonsum als solcher relevant.
Cannabis-Bußgeldbescheid prüfen lassen
Bei THC-Vorwürfen kommt es auf Messwert, Blutserum, Zeitpunkt und einschlägige Voreintragungen an. Eine Prüfung kann klären, ob Einspruch sinnvoll ist.
Kostenlos prüfen lassenHäufige Fragen zu Cannabis am Steuer
Welche THC-Grenze gilt beim Autofahren?
Für Kraftfahrzeuge gilt nach § 24a StVG eine Grenze von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
Wie hoch ist das Bußgeld bei Cannabis am Steuer?
Beim ersten Verstoß gegen die 3,5-ng/ml-THC-Grenze sieht der Bußgeldkatalog 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.
Ist Cannabis am Steuer eine Straftat?
Cannabis am Steuer kann eine Straftat sein, wenn der Fahrer fahruntüchtig ist. Dann kommt § 316 StGB in Betracht; bei konkreter Gefährdung kann § 315c StGB relevant werden.
Droht nach dem ersten Cannabisverstoß automatisch eine MPU?
Nein. Ein einmaliger Verstoß gegen die 3,5-ng/ml-Grenze führt nicht allein automatisch zu einer MPU. Wiederholte Verstöße oder Hinweise auf Cannabismissbrauch können aber fahrerlaubnisrechtliche Folgen auslösen.
Ist Cannabis und Alkohol zusammen strenger?
Ja. Bei 3,5 ng/ml THC oder mehr und zusätzlichem Alkohol beginnt der Regelsatz bei 1.000 Euro und einem Monat Fahrverbot.
Muss bei Cannabis und Alkohol 0,5 Promille erreicht sein?
Nein. Für den Mischkonsumtatbestand nach § 24a Abs. 2a StVG muss bei erreichtem THC-Grenzwert nicht erst die 0,5-Promille-Grenze überschritten werden.
Gilt die 3,5-ng/ml-Grenze auch in der Probezeit?
In der Probezeit und unter 21 Jahren ist die 3,5-ng/ml-Grenze keine allgemeine Freigrenze. § 24c StVG enthält ein zusätzliches Cannabisverbot.
Darf ich mit medizinischem Cannabis fahren?
Das kann möglich sein, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels stammt. Bei tatsächlicher Fahruntüchtigkeit darf aber auch mit medizinischem Cannabis nicht gefahren werden.
Gilt die THC-Grenze auch für E-Scooter?
Ja. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge. Deshalb kann § 24a StVG grundsätzlich auch beim Fahren eines E-Scooters relevant sein.
Reicht ein positiver Speicheltest für einen Bußgeldbescheid?
Ein positiver Schnelltest ist nicht die endgültige Grundlage für den THC-Wert. Maßgeblich ist regelmäßig der Blutserumwert.
Kann eine Blutprobe ohne richterliche Anordnung erfolgen?
Bei konkretem Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a oder § 24c StVG erlaubt § 46 Abs. 4 OWiG die Blutentnahme ohne vorherige richterliche Anordnung.
Quellen und weiterführende Informationen:
- § 24a StVG - THC-Grenze, Alkohol und Mischkonsum, abgerufen am 14.09.2026.
- § 24c StVG - Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger, abgerufen am 14.09.2026.
- Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung - Nummern 242 bis 243b, abgerufen am 14.09.2026.
- Anlage 13 FeV - Punktebewertung, abgerufen am 14.09.2026.
- Anlage 12 FeV - schwerwiegende Zuwiderhandlungen in der Probezeit, abgerufen am 14.09.2026.
- § 2a StVG - Probezeitmaßnahmen, abgerufen am 14.09.2026.
- § 13a FeV - Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik, abgerufen am 14.09.2026.
- Anlage 4 FeV - Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, abgerufen am 14.09.2026.
- § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr, abgerufen am 14.09.2026.
- § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs durch berauschende Mittel, abgerufen am 14.09.2026.
- § 46 Abs. 4 OWiG - Blutprobe bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, abgerufen am 14.09.2026.
- Bundesgesundheitsministerium - FAQ zum Cannabisgesetz und Straßenverkehr, abgerufen am 14.09.2026.