Cannabis am Steuer: THC-Grenze, Bußgeld und Fahrverbot
THC-Grenze, Mischkonsum, Probezeit und Einspruch verständlich erklärt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Cannabis am Steuer gilt nach § 24a StVG eine Grenze von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
- Der erste THC-Verstoß kostet regelmäßig 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
- Wer THC und Alkohol kombiniert, muss mit strengeren Regelsätzen ab 1.000 Euro rechnen.
- In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein besonderes Cannabisverbot nach § 24c StVG.
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Welche THC-Grenze gilt bei Cannabis am Steuer?
Nach § 24a Abs. 1a StVG handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum führt. Der Wert bezieht sich auf Blutserum, nicht auf Urin- oder Speicheltests.
Ein positiver Schnelltest allein entscheidet deshalb nicht endgültig über den Vorwurf. Für die rechtliche Einordnung ist regelmäßig der Blutwert und die genaue Dokumentation der Kontrolle wichtig.
Bußgeldtabelle Cannabis am Steuer
Die Regelsätze stehen in der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheids kommen in der Praxis regelmäßig hinzu.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Erster Verstoß | 500 Euro | 2 Punkte | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| Eine Voreintragung | 1.000 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| Mehrere Voreintragungen | 1.500 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Was gilt bei Cannabis und Alkohol zusammen?
Bei 3,5 ng/ml THC oder mehr und zusätzlichem Alkohol gelten strengere Regelsätze. § 24a Abs. 2a StVG erfasst Fälle, in denen ein Fahrer mit diesem THC-Wert ein alkoholisches Getränk konsumiert hat oder die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks antritt.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Erster Verstoß | 1.000 Euro | 2 Punkte | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| Eine Voreintragung | 1.500 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| Mehrere Voreintragungen | 2.000 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Was gilt bei Cannabis in der Probezeit?
In der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt nach § 24c StVG ein besonderes Cannabisverbot. Der Bußgeldkatalog nennt dafür 250 Euro; nach Anlage 13 FeV wird der Verstoß mit einem Punkt bewertet.
| Situation | Bußgeld | Punkte | Hinweis |
|---|---|---|---|
| THC in der Probezeit oder unter 21 | 250 Euro | 1 Punkt | Kein Regelfahrverbot. Probezeitmaßnahmen nach § 2a StVG können hinzukommen. |
Welche Punkte sollten Betroffene prüfen?
Bei einem Cannabisvorwurf sollten Betroffene vor allem Blutentnahme, Laborwert, Zeitpunkt der Fahrt, Belehrung, Voreintragungen und Zustellung prüfen lassen. Entscheidend ist auch, ob die Behörde nur eine Ordnungswidrigkeit verfolgt oder zusätzlich fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen drohen.
Medizinisches Cannabis
§ 24a StVG enthält eine Ausnahme für bestimmungsgemäß eingenommene Arzneimittel. Ob sie greift, hängt vom konkreten Rezept, der Einnahme und der Fahrtüchtigkeit ab.
Was ist der Unterschied zu Alkohol am Steuer?
Bei Alkohol gilt die bekannte 0,5-Promille-Grenze. In der Probezeit und unter 21 Jahren ist bereits der Alkoholkonsum als solcher relevant.
Cannabis-Bußgeldbescheid prüfen lassen
Bei THC-Vorwürfen kommt es auf Messwert, Blutserum, Zeitpunkt und Voreintragungen an. Eine Prüfung kann klären, ob Einspruch sinnvoll ist.
Kostenlos prüfen lassenHäufige Fragen zu Cannabis am Steuer
Welche THC-Grenze gilt beim Autofahren?
Für Kraftfahrzeuge gilt nach § 24a StVG eine Grenze von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
Wie hoch ist das Bußgeld bei Cannabis am Steuer?
Beim ersten Verstoß gegen die 3,5-ng/ml-THC-Grenze sieht der Bußgeldkatalog 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.
Ist Cannabis und Alkohol zusammen strenger?
Ja. Bei 3,5 ng/ml THC oder mehr und zusätzlichem Alkohol beginnt der Regelsatz bei 1.000 Euro und einem Monat Fahrverbot.
Gilt die THC-Grenze auch in der Probezeit?
Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt zusätzlich § 24c StVG. Danach ist die Einnahme von THC beziehungsweise die Fahrt unter THC-Wirkung gesondert sanktioniert.
Quellen und weiterführende Informationen:
- § 24a StVG - THC-Grenze, Alkohol und Mischkonsum, abgerufen am 11.09.2026.
- § 24c StVG - Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger, abgerufen am 11.09.2026.
- Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung - Nummern 242 bis 243b, abgerufen am 11.09.2026.
- Anlage 13 FeV - Punktebewertung, abgerufen am 11.09.2026.
- Anlage zu § 24a StVG - berauschende Mittel, abgerufen am 11.09.2026.
- Bundesgesundheitsministerium - FAQ zum Cannabisgesetz und Straßenverkehr, abgerufen am 11.09.2026.