Das Wichtigste in Kürze
- TraffiStar S350 ist ein Geschwindigkeitsüberwachungsgerät von JENOPTIK Robot GmbH und arbeitet mit Lasersensorik.
- Die PTB führt TraffiStar S350 im Archiv der Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräte, unter anderem mit 18.11 / 13.01 und DE-15-M-PTB-0030.
- Bei einer Messung sind vor allem Messfoto, Messfeld, Falldatei, Eichung, Softwarestand und Fahrzeugzuordnung wichtig.
- Die fehlende Speicherung von Rohmessdaten wurde gerichtlich diskutiert; sie macht eine Messung aber nicht in jedem Bundesland automatisch unverwertbar.
- Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids läuft regelmäßig eine 14-Tage-Frist für den Einspruch.
Sie haben einen Vorwurf mit TraffiStar S350 erhalten? Prüfen Sie früh, ob Messfoto, Messfeld und Bußgeldbescheid schlüssig zusammenpassen.
Kostenlose ErsteinschätzungWas ist TraffiStar S350?
TraffiStar S350 ist ein laserbasiertes Geschwindigkeitsüberwachungsgerät. Das System stammt von JENOPTIK Robot GmbH und kann nach Herstellerangaben stationär, mobil oder semistationär eingesetzt werden. Im Unterschied zu einer handbedienten Laserpistole läuft die Messung beim TraffiStar S350 automatisiert über eine definierte Messzone.
Für Betroffene ist wichtig: Der Name des Geräts allein beantwortet noch nicht, ob der konkrete Vorwurf belastbar ist. Bei einem Bußgeldbescheid müssen Messwert, Messfoto, Falldatei, Standort, Beschilderung und Zustellung zusammenpassen.
Wie funktioniert TraffiStar S350?
TraffiStar S350 misst Geschwindigkeiten mit Lasersensorik. Das Gerät erfasst Fahrzeuge im Messbereich und ordnet den festgestellten Verstoß der dokumentierten Messung zu. Je nach Messplatz können ankommender oder abfließender Verkehr sowie mehrere Fahrstreifen relevant sein.
Die konkrete Prüfung beginnt deshalb nicht beim bloßen Bußgeldbetrag. Wer wissen möchte, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung tragfähig nachgewiesen ist, muss auf die Dokumentation achten: Messfoto, Falldatei, Messreihe, Standortangaben und Softwarestand können den Unterschied machen.
Welche Rolle spielt das Messfeld beim TraffiStar S350?
Das Messfeld ist beim TraffiStar S350 ein zentraler technischer Punkt. Es beschreibt den Bereich, in dem das Fahrzeug erfasst und der Geschwindigkeitswert gebildet wird. Gerade bei dichtem Verkehr, mehreren Fahrstreifen oder ungünstiger Positionierung kann die Frage wichtig werden, ob der gemessene Wert dem richtigen Fahrzeug zugeordnet wurde.
Die PTB hat 2017 eine eigene Stellungnahme zum Messfeld des TraffiStar S350 veröffentlicht. Danach erfüllt die Ausgestaltung des Messfeldes nach Auffassung der PTB die messtechnischen und formalen Anforderungen. Für die Aktenprüfung bleibt trotzdem entscheidend, wie die konkrete Messstelle dokumentiert wurde.
Speichert TraffiStar S350 Rohmessdaten?
Die Rohmessdaten-Frage ist einer der bekanntesten Streitpunkte beim TraffiStar S350. In der Rechtsprechung wurde diskutiert, ob Betroffene eine Messung ausreichend überprüfen können, wenn bestimmte Rohmessdaten nicht gespeichert werden.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes verlangte 2019 bei standardisierten Messverfahren eine wirksame nachträgliche Kontrollmöglichkeit. Andere Gerichte, darunter das OLG Karlsruhe und das OLG Rostock, behandelten TraffiStar-S350-Messungen trotzdem als verwertbar, wenn das Gerät zugelassen, geeicht und bestimmungsgemäß eingesetzt wurde. Daraus folgt: Die Rechtslage ist nicht mit einem Satz erledigt. Entscheidend ist der konkrete Verfahrensort und die Aktenlage.
Technische Einordnung zu TraffiStar S350
| Bezeichnung | TraffiStar S350 |
|---|---|
| Hersteller | JENOPTIK Robot GmbH |
| Geräteart | Geschwindigkeitsüberwachungsgerät mit Lasersensorik |
| Einsatz | stationär, mobil oder semistationär möglich |
| PTB-Zulassungszeichen | unter anderem 18.11 / 10.02 und 18.11 / 13.01 |
| PTB-Kennzeichnung | im PTB-Archiv unter anderem mit DE-15-M-PTB-0030 geführt |
| PTB-Status | Archiv der Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräte; nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt |
| Messprinzip | laserbasierte Erfassung des Fahrzeugs im Messfeld |
| Dokumentation | Messfoto, Falldatei, Messreihe, Standort- und Auswertedaten je nach Akteninhalt |
| Relevante Unterlagen | Eichschein, Messprotokoll, Gebrauchsanweisung, Softwarestand, Falldatei, Messfoto, Beschilderung, Schulungsnachweise und Standortdokumentation |
Ist TraffiStar S350 ein standardisiertes Messverfahren?
Gerichte haben TraffiStar-S350-Messungen vielfach als standardisiertes Messverfahren eingeordnet. Das gilt vor allem dann, wenn das Messgerät zugelassen beziehungsweise konformitätsbewertet, gültig geeicht und entsprechend der Gebrauchsanweisung eingesetzt wurde.
Ein standardisiertes Messverfahren bedeutet aber nicht, dass der Vorwurf unangreifbar ist. Konkrete Anhaltspunkte können weiterhin relevant sein, etwa ein unklarer Messbereich, fehlende Unterlagen, Widersprüche im Messfoto oder Probleme bei der Fahrer- beziehungsweise Fahrzeugzuordnung.
Was kann bei TraffiStar S350 konkret geprüft werden?
- Gerätemodell: Wurde tatsächlich TraffiStar S350 eingesetzt oder ein anderes JENOPTIK-System?
- PTB-Status: Welche Zulassung, Baumusterprüfung oder Archivangabe betrifft das konkrete Gerät?
- Eichung: War das Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?
- Softwarestand: Passt die verwendete Software zum dokumentierten Geräte- und Zulassungsstand?
- Messfeld: Lag das Fahrzeug eindeutig im relevanten Messbereich?
- Fahrzeugzuordnung: Ist klar erkennbar, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wurde?
- Messfoto: Ist das Foto scharf genug und passt es zu Tatzeit, Fahrtrichtung und Messwert?
- Falldatei: Sind Messdaten, Bilddaten und Auswertung vollständig und widerspruchsfrei?
- Messstelle: War der Standort nachvollziehbar dokumentiert und war die zulässige Geschwindigkeit erkennbar beschildert?
- Bedienung und Auswertung: Liegen Schulungsnachweise und eine plausible Auswertung vor?
- Fristen: Wurde der Bußgeldbescheid rechtzeitig zugestellt und läuft die Einspruchsfrist noch?
Beim TraffiStar S350 schaue ich besonders auf Messfeld, Messfoto und Falldatei. Gerade wenn mehrere Fahrzeuge im Bild sind oder Rohmessdaten nicht sinnvoll nachvollzogen werden können, zeigt erst die Akte, ob der Vorwurf technisch und rechtlich belastbar ist.
Welche Folgen kann eine TraffiStar-S350-Messung haben?
Die Folgen richten sich nach dem konkreten Verkehrsverstoß. Bei einer Messung wegen zu schnellen Fahrens sind vor allem die Höhe der Überschreitung, der Ort der Messung und mögliche Voreintragungen wichtig. Je nach Fall können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.
Für Fahranfänger kann zusätzlich die Probezeit eine Rolle spielen. Wer bereits einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte nicht nur die Geldbuße prüfen, sondern auch Zustellung, Verjährung, Messunterlagen und mögliche Fahrerzuordnung.
Messung mit TraffiStar S350 erhalten?
Lassen Sie prüfen, ob Messfoto, Messfeld, Falldatei, Eichung und Einspruchsfrist zusammenpassen.
Kostenlos prüfen lassenTraffiStar S350 mit anderen Blitzern vergleichen
Messgeräte können ähnlich wirken, unterscheiden sich aber deutlich bei Messprinzip, Bilddokumentation und Prüfpunkten. Vergleichen Sie deshalb auch verwandte Geräteseiten.
FAQ zu TraffiStar S350
Was ist TraffiStar S350?
TraffiStar S350 ist ein Geschwindigkeitsüberwachungsgerät von JENOPTIK Robot GmbH. Es arbeitet mit Lasersensorik und wird stationär, mobil oder semistationär eingesetzt.
Ist TraffiStar S350 ein Laserblitzer?
Ja. TraffiStar S350 ist ein laserbasiertes Messsystem. Es unterscheidet sich deshalb von Radargeräten und von optischen Einseitensensoren wie ESO ES 8.0.
Macht TraffiStar S350 ein Messfoto?
Ja, bei einem dokumentierten Verstoß gehören Bild- und Falldaten regelmäßig zu den wichtigen Unterlagen. Für die Prüfung ist entscheidend, ob Messfoto, Messwert, Tatzeit und Fahrzeugzuordnung schlüssig zusammenpassen.
Speichert TraffiStar S350 Rohmessdaten?
Die Rohmessdaten-Frage ist bei TraffiStar S350 umstritten. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes bewertete fehlende Rohmessdaten 2019 streng; andere Gerichte sahen Messungen dennoch als verwertbar an, wenn sie den Zulassungs- und Einsatzvorgaben entsprachen.
Welche Unterlagen sind bei TraffiStar S350 wichtig?
Wichtig sind Messfoto, Falldatei, Messprotokoll, Eichschein, Softwarestand, Gebrauchsanweisung, Messstellenunterlagen, Beschilderung und Schulungsnachweise.
Kann das Messfeld bei TraffiStar S350 problematisch sein?
Das Messfeld ist ein zentraler technischer Punkt. Die PTB veröffentlichte 2017 eine Stellungnahme, nach der das Messfeld des TraffiStar S350 die messtechnischen und formalen Anforderungen erfüllt. Im Einzelfall bleibt trotzdem die konkrete Dokumentation der Messstelle wichtig.
Wann lohnt sich eine Prüfung?
Eine Prüfung kann sinnvoll sein, wenn Punkte, Fahrverbot, Probezeitfolgen, unklare Fotos, mehrere Fahrzeuge im Messbereich, Zweifel am Messfeld oder Fristfragen im Raum stehen.
Quellen und weiterführende Informationen:
PTB: Archiv der Verkehrsmessgeräte
PTB: Das Messfeld des TraffiStar S350 erfüllt alle Anforderungen
JENOPTIK: Mobile Geschwindigkeitsmessung und TraffiStar S350
JENOPTIK: Schulungen für Verkehrssicherheit und TraffiStar S350
VerfGH Saarland, Urteil vom 05.07.2019, Az. Lv 7/17
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2020, Az. 3 Rb 33 Ss 763/19
OLG Rostock, Beschluss vom 22.01.2019, Az. 21 Ss OWi 251/18 (B)
Straßenverkehrs-Ordnung bei Gesetze im Internet