Das Wichtigste in Kürze
- TraffiStar S350 ist ein Geschwindigkeitsüberwachungsgerät von JENOPTIK Robot GmbH und arbeitet mit Lasersensorik.
- Die PTB führt TraffiStar S350 im Archiv der Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräte, unter anderem mit 18.11 / 13.01 und DE-15-M-PTB-0030.
- Bei einer Messung sind vor allem Messfoto, Messfeld, Falldatei, Eichung, Softwarestand und Fahrzeugzuordnung wichtig.
- TraffiStar S350 speichert bestimmte Rohmessdaten nicht dauerhaft. Das Bundesverfassungsgericht hat daraus 2023 keine allgemeine Unverwertbarkeit solcher Messungen abgeleitet.
- Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids läuft regelmäßig eine 14-Tage-Frist für den Einspruch.
Sie haben einen Vorwurf mit TraffiStar S350 erhalten? Prüfen Sie früh, ob Messfoto, Messfeld und Bußgeldbescheid schlüssig zusammenpassen.
Kostenlose ErsteinschätzungWas ist TraffiStar S350?
TraffiStar S350 ist ein laserbasiertes Geschwindigkeitsüberwachungsgerät. Das System stammt von JENOPTIK Robot GmbH und kann nach Herstellerangaben stationär, mobil oder semistationär eingesetzt werden. Im Unterschied zu einer handbedienten Laserpistole läuft die Messung beim TraffiStar S350 automatisiert über eine definierte Messzone.
Für Betroffene ist wichtig: Der Name des Geräts allein beantwortet noch nicht, ob der konkrete Vorwurf belastbar ist. Bei einem Bußgeldbescheid müssen Messwert, Messfoto, Falldatei, Standort, Beschilderung und Zustellung zusammenpassen.
Die abgebildete Semistation zeigt eine Bauform, bei der das Messsystem nicht dauerhaft fest verbaut ist, sondern für einen bestimmten Zeitraum an einem Standort aufgestellt wird. Für die Prüfung eines Vorwurfs ist deshalb wichtig, ob Standort, Aufstellung, Beschilderung und Messprotokoll sauber dokumentiert wurden.
Der TraffiTower 2.0 steht dagegen für eine stationäre Säulenlösung. Auch hier ersetzt die sichtbare Bauform nicht die Aktenprüfung: Entscheidend bleibt, welches konkrete Messsystem dokumentiert ist und ob die Messung dem betroffenen Fahrzeug eindeutig zugeordnet werden kann.
Wie funktioniert TraffiStar S350?
TraffiStar S350 ist ein Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgerät. Das System erfasst Fahrzeuge mit einem scannenden Lasersensor innerhalb eines definierten Messfeldes und verfolgt ihre Bewegung. Aus der Positionsänderung des erfassten Fahrzeugs wird die Geschwindigkeit berechnet. Beim TraffiStar S350 ist dieses Messfeld nach Angaben der PTB genau 10 Meter lang.
Die konkrete Prüfung beginnt deshalb nicht beim bloßen Bußgeldbetrag. Wer wissen möchte, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung tragfähig nachgewiesen ist, muss auf die Dokumentation achten: Messfoto, Falldatei, Messreihe, Standortangaben und Softwarestand können den Unterschied machen.
Welche Rolle spielt das Messfeld beim TraffiStar S350?
Das Messfeld des TraffiStar S350 ist in Fahrtrichtung genau 10 Meter lang. Innerhalb dieses Bereichs erhebt das Gerät die Daten für die Geschwindigkeitsermittlung. Das Messfeld muss dabei nicht lückenlos mit Messpunkten gefüllt sein.
Auch eine teilweise Verdeckung eines Fahrzeugs durch ein anderes ist nach der PTB nicht automatisch unzulässig. Für die Verteidigung bleibt dennoch wichtig, ob Messfoto, Fahrzeugposition und Messwert im konkreten Fall nachvollziehbar zusammenpassen.
Die PTB hat 2017 eine eigene Stellungnahme zum Messfeld des TraffiStar S350 veröffentlicht. Danach erfüllt die Ausgestaltung des Messfeldes nach Auffassung der PTB die messtechnischen und formalen Anforderungen. Für die Aktenprüfung bleibt trotzdem entscheidend, wie die konkrete Messstelle dokumentiert wurde.
Das Beispielbild verdeutlicht, warum der Auswerterahmen nicht isoliert betrachtet werden sollte. In der Praxis wird geprüft, ob der markierte Fahrzeugbereich, der angezeigte Messwert und die übrigen Falldaten zueinander passen. Bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich kann gerade diese Zuordnung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid relevant werden.
Speichert TraffiStar S350 Rohmessdaten?
Die Rohmessdaten-Frage ist einer der bekanntesten Streitpunkte beim TraffiStar S350. In der Rechtsprechung wurde diskutiert, ob Betroffene eine Messung ausreichend überprüfen können, wenn bestimmte Rohmessdaten nicht gespeichert werden.
Beim TraffiStar S350 werden bestimmte während des Messvorgangs erzeugte Rohmessdaten nicht dauerhaft gespeichert. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes sah darin 2019 unter den dortigen verfassungsrechtlichen Maßstäben ein Problem für die nachträgliche Kontrolle.
Das Bundesverfassungsgericht befasste sich 2023 ebenfalls mit TraffiStar S350 und leitete daraus keine allgemeine verfassungsrechtliche Pflicht ab, sämtliche Rohmessdaten dauerhaft zu speichern. Zu unterscheiden ist dies vom Anspruch auf Zugang zu Daten, die tatsächlich vorhanden sind und für die Verteidigung relevant sein können.
Technische Einordnung zu TraffiStar S350
| Gerät | TraffiStar S350 |
|---|---|
| Hersteller | JENOPTIK Robot GmbH |
| Geräteart | Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgerät |
| Einsatz | stationär, mobil oder semistationär möglich |
| Zulassungszeichen | 18.11 / 13.01 |
| Baumusterprüfbescheinigung | DE-15-M-PTB-0030 |
| PTB-Status | Archiv |
| Messfeld | 10 Meter |
| Messprinzip | scannendes Lidar, Objektverfolgung und Geschwindigkeitsberechnung aus der Positionsänderung |
| Dokumentation | Messfoto, Falldatei, Messreihe, Standort- und Auswertedaten je nach Akteninhalt |
| Relevante Unterlagen | Eichschein, Messprotokoll, Gebrauchsanweisung, Softwarestand, Falldatei, Messfoto, Beschilderung, Schulungsnachweise und Standortdokumentation |
Ist TraffiStar S350 ein standardisiertes Messverfahren?
Das OLG Düsseldorf bestätigte 2017, dass TraffiStar S350 als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist. Voraussetzung bleibt, dass das Gerät entsprechend den maßgeblichen Vorgaben eingesetzt wird.
Ein standardisiertes Messverfahren bedeutet aber nicht, dass der Vorwurf unangreifbar ist. Konkrete Anhaltspunkte können weiterhin relevant sein, etwa ein unklarer Messbereich, fehlende Unterlagen, Widersprüche im Messfoto oder Probleme bei der Fahrer- beziehungsweise Fahrzeugzuordnung.
Was kann bei TraffiStar S350 konkret geprüft werden?
- Gerätemodell: Wurde tatsächlich TraffiStar S350 eingesetzt oder ein anderes JENOPTIK-System?
- PTB-Status: Welche Zulassung, Baumusterprüfung oder Archivangabe betrifft das konkrete Gerät?
- Eichung: War das Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?
- Softwarestand: Passt die verwendete Software zum dokumentierten Geräte- und Zulassungsstand?
- Messfeld: Lag das Fahrzeug eindeutig im relevanten Messbereich?
- Fahrzeugzuordnung: Ist klar erkennbar, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wurde?
- Messfoto: Ist das Foto scharf genug und passt es zu Tatzeit, Fahrtrichtung und Messwert?
- Falldatei: Sind Messdaten, Bilddaten und Auswertung vollständig und widerspruchsfrei?
- Messstelle: War der Standort nachvollziehbar dokumentiert und war die zulässige Geschwindigkeit erkennbar beschildert?
- Bedienung und Auswertung: Liegen Schulungsnachweise und eine plausible Auswertung vor?
Daneben bleiben verfahrensrechtliche Punkte wichtig: Wurde der Bußgeldbescheid rechtzeitig zugestellt und läuft die Einspruchsfrist nach § 67 OWiG noch?
Beim TraffiStar S350 schaue ich besonders auf Messfeld, Messfoto und Falldatei. Wenn mehrere Fahrzeuge erfasst wurden, interessiert mich vor allem, ob der Messwert eindeutig dem betroffenen Fahrzeug zugeordnet wurde. Außerdem prüfe ich, welche Daten zum konkreten Messvorgang tatsächlich gespeichert und in der Akte vorhanden sind.
Welche Folgen kann eine TraffiStar-S350-Messung haben?
Die Folgen richten sich nach dem konkreten Verkehrsverstoß. Bei einer Messung wegen zu schnellen Fahrens sind vor allem die Höhe der Überschreitung, der Ort der Messung und mögliche Voreintragungen wichtig. Je nach Fall können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.
Für Fahranfänger kann zusätzlich die Probezeit eine Rolle spielen. Wer bereits einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte nicht nur die Geldbuße prüfen, sondern auch Zustellung, Verjährung, Messunterlagen und mögliche Fahrerzuordnung.
Messung mit TraffiStar S350 erhalten?
Lassen Sie prüfen, ob Messfoto, Messfeld, Falldatei, Eichung und Einspruchsfrist zusammenpassen.
Kostenlos prüfen lassenTraffiStar S350 mit anderen Blitzern vergleichen
Messgeräte können ähnlich wirken, unterscheiden sich aber deutlich bei Messprinzip, Bilddokumentation und Prüfpunkten. Vergleichen Sie deshalb auch verwandte Geräteseiten.
FAQ zu TraffiStar S350
Was ist TraffiStar S350?
TraffiStar S350 ist ein Geschwindigkeitsüberwachungsgerät von JENOPTIK Robot GmbH. Es arbeitet mit Lasersensorik und wird stationär, mobil oder semistationär eingesetzt.
Ist TraffiStar S350 ein Laserblitzer?
Ja. TraffiStar S350 ist ein laserbasiertes Messsystem. Es unterscheidet sich deshalb von Radargeräten und von optischen Einseitensensoren wie ESO ES 8.0.
Macht TraffiStar S350 ein Messfoto?
Ja, bei einem dokumentierten Verstoß gehören Bild- und Falldaten regelmäßig zu den wichtigen Unterlagen. Für die Prüfung ist entscheidend, ob Messfoto, Messwert, Tatzeit und Fahrzeugzuordnung schlüssig zusammenpassen.
Speichert TraffiStar S350 Rohmessdaten?
Beim TraffiStar S350 werden bestimmte Rohmessdaten nicht dauerhaft gespeichert. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 daraus keine allgemeine Pflicht abgeleitet, sämtliche Rohmessdaten dauerhaft vorzuhalten. Vorhandene, verteidigungsrelevante Daten können trotzdem für die Akteneinsicht wichtig sein.
Welche Unterlagen sind bei TraffiStar S350 wichtig?
Wichtig sind Messfoto, Falldatei, Messprotokoll, Eichschein, Softwarestand, Gebrauchsanweisung, Messstellenunterlagen, Beschilderung und Schulungsnachweise.
Kann das Messfeld bei TraffiStar S350 problematisch sein?
Das Messfeld ist ein zentraler technischer Punkt. Nach Angaben der PTB ist das Messfeld beim TraffiStar S350 genau 10 Meter lang und erfüllt die messtechnischen und formalen Anforderungen. Im Einzelfall bleibt trotzdem die konkrete Dokumentation der Messstelle wichtig.
Wann lohnt sich eine Prüfung?
Eine Prüfung kann sinnvoll sein, wenn Punkte, Fahrverbot, Probezeitfolgen, unklare Fotos, mehrere Fahrzeuge im Messbereich, Zweifel am Messfeld oder Fristfragen im Raum stehen.
Quellen und weiterführende Informationen:
PTB: Archiv der Verkehrsmessgeräte
PTB: Das Messfeld des TraffiStar S350 erfüllt alle Anforderungen
JENOPTIK: Mobile Geschwindigkeitsmessung und TraffiStar S350
JENOPTIK: Schulungen für Verkehrssicherheit und TraffiStar S350
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2017, Az. IV-3 RBs 56/17
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.06.2023, Az. 2 BvR 1090/21
VerfGH Saarland, Urteil vom 05.07.2019, Az. Lv 7/17
Straßenverkehrs-Ordnung bei Gesetze im Internet
Bußgeldkatalog-Verordnung bei Gesetze im Internet