TraffiStar S330: TRAFFIPAX, Drucksensoren & Einspruch

TRAFFIPAX TraffiStar S 330 ist nicht mit dem laserbasierten TraffiStar S350 gleichzusetzen. Für die Prüfung zählt, dass die PTB das S330 als Weg-Zeit-Messgerät mit Drucksensoren im Archiv führt.

Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia Obrazova Fachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht Veröffentlicht: 13.08.2026 · Fachlich geprüft: 13.08.2026 · Lesezeit: etwa 4 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • TRAFFIPAX TraffiStar S 330 ist bei der PTB als Geschwindigkeitsüberwachungsgerät mit Drucksensoren dokumentiert.
  • Die PTB führt das Gerät im Archiv der Weg-Zeit-Messgeräte mit Drucksensoren.
  • Wichtig sind vor allem Drucksensoren, Messstrecke, Messfoto, Eichung, Softwarestand und Fahrzeugzuordnung.
  • Die Variante mit Anbindung an Wechselverkehrszeichen darf nicht mit der Grundversion verwechselt werden.
  • Nach einem Bußgeldbescheid läuft regelmäßig eine 14-Tage-Frist für den Einspruch.

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Was ist TRAFFIPAX TraffiStar S 330?

TRAFFIPAX TraffiStar S 330 ist ein älteres Geschwindigkeitsüberwachungsgerät aus dem TRAFFIPAX-Umfeld. Die PTB führt es im Archiv ausdrücklich als Weg-Zeit-Messgerät mit Drucksensoren. Damit unterscheidet es sich technisch deutlich von den späteren Laserscanner-Systemen TraffiStar S350 und TraffiStar S351.

Für Betroffene ist die genaue Bezeichnung wichtig. Steht im Messprotokoll nur „TraffiStar“, reicht das für eine saubere Einordnung nicht aus. Erst die konkrete Geräteversion zeigt, ob Drucksensoren, Laserscan oder eine andere Technik geprüft werden müssen.

Stationäre TraffiStar-S330-Messanlage am Straßenrand mit vorbeifahrendem Fahrzeug
@zuschnell.org Shutterstock, ID 1111619483 - Symbolbild einer stationären TraffiStar-S330-Messanlage am Straßenrand.

Wie misst TraffiStar S330?

TraffiStar S330 wird bei der PTB als Weg-Zeit-Messgerät mit Drucksensoren eingeordnet. In die Fahrbahn integrierte Sensoren registrieren, wann ein Fahrzeug die Messpunkte überfährt. Aus der bekannten Strecke zwischen den Sensoren und der gemessenen Fahrzeit berechnet die Anlage anschließend die Geschwindigkeit.

Für die Prüfung ist deshalb nicht ein scannendes Messfeld wie bei einem Laserscanner entscheidend, sondern ob Sensorik, Messstrecke, Auswertung und Beweisfoto nachvollziehbar zusammenpassen.

Sensor 1 registriert das Fahrzeug
bekannte Strecke zwischen den Sensoren
Sensor 2 registriert die Überfahrt
Zeitmessung wird ausgewertet
Geschwindigkeit wird berechnet

Vereinfacht dargestellt: Sensor 1 → bekannte Strecke → Sensor 2; aus Zeitmessung und Strecke ergibt sich die Geschwindigkeit.

Stationäre TraffiStar-S330-Messanlage mit Fahrzeug auf der Fahrbahn
@zuschnell.org Shutterstock, ID 1135399922 - Stationäre TraffiStar-S330-Messanlage mit Blick auf Messeinheit und Fahrbahnbereich.

Technische Einordnung zu TraffiStar S330

Offizielle TypbezeichnungTRAFFIPAX TraffiStar S 330
Geräteart nach PTBGeschwindigkeitsüberwachungsgerät
MessprinzipWeg-Zeit-Messgerät mit Drucksensoren
Zulassungszeichen18.11 / 03.04
VarianteTRAFFIPAX TraffiStar S 330 mit Anbindung an Wechselverkehrszeichen
Zulassungszeichen der WVZ-Variante18.11 / 07.02
PTB-StatusArchiv; die PTB führt sowohl die Grundversion als auch die WVZ-Ausführung. Der Archivstatus bedeutet nicht automatisch, dass bereits vorhandene Anlagen oder ältere Messungen unwirksam sind.
Typische WVZ-BestandteilePiezo-Vorverstärker, SmartCamera IV und WVZ-Anbindungsrechner können bei der Variante mit Wechselverkehrszeichen relevant sein.
Relevante UnterlagenMessfoto, Messprotokoll, Eichschein, Gebrauchsanweisung, Softwarestand, Sensordokumentation und Standortangaben

Grundversion und WVZ-Variante im Vergleich

Die PTB führt die Grundversion und die WVZ-Ausführung getrennt. Das ist für Betroffene wichtig, weil bei der WVZ-Variante zusätzlich geprüft werden kann, welche Geschwindigkeitsbegrenzung die Wechselverkehrszeichenanlage zum Tatzeitpunkt angezeigt hat und welche Information von der Messanlage verarbeitet wurde.

Prüfpunkt TraffiStar S330 TraffiStar S330 WVZ
PTB-Kennung18.11 / 03.0418.11 / 07.02
MessprinzipWeg-Zeit-Messung mit DrucksensorenWeg-Zeit-Messung mit Drucksensoren
Besonderheitfeste Geschwindigkeitsvorgabe an der MessstelleAnbindung an Wechselverkehrszeichen
Zusätzlicher PrüfpunktMessanlage, Sensorik, Messstrecke und Beweisfotoangezeigtes Tempolimit, WVZ-Anbindung und Übernahme durch die Anlage

Ist TraffiStar S330 ein standardisiertes Messverfahren?

Ja. Messungen mit TRAFFIPAX TraffiStar S330 werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren behandelt. Das vereinfacht die gerichtliche Beweisführung, bedeutet aber nicht, dass bei konkreten Auffälligkeiten keine Prüfung des einzelnen Messvorgangs möglich ist.

Das BayObLG behandelt die Geschwindigkeitsmessanlage TRAFFIPAX Traffistar S. 330 in seinem Beschluss vom 21.01.2022, Az. 202 ObOWi 2/22, ausdrücklich im Zusammenhang mit einem standardisierten Messverfahren und einer WVZ-Anbindung. Für Betroffene bedeutet das: Allgemeine Zweifel reichen meist nicht aus; wichtig sind konkrete Ansatzpunkte in Messfoto, Messprotokoll, Sensorik, Eichung, Standortunterlagen oder Wechselverkehrszeichen-Anbindung.

Was bedeutet TraffiStar S330 mit Anbindung an Wechselverkehrszeichen?

Bei der WVZ-Variante ist TraffiStar S330 mit einer Wechselverkehrszeichenanlage verbunden. Ein Wechselverkehrszeichen-Anbindungsrechner stellt die Verbindung zwischen angezeigter Geschwindigkeitsbegrenzung und Messanlage her.

Für einen konkreten Vorwurf kann deshalb relevant sein, welche Höchstgeschwindigkeit zum Tatzeitpunkt angezeigt und von der Anlage berücksichtigt wurde. Genau diese Verbindung zwischen Tempolimit-Anzeige und Messanlage ist der praktische Grund, warum die WVZ-Variante nicht nur beiläufig genannt, sondern in der Akte sauber geprüft werden sollte.

Warum ist die WVZ-Technik praktisch wichtig?

Bei einer WVZ-Messung reicht der Blick auf den gemessenen km/h-Wert nicht aus. Zusätzlich muss nachvollziehbar sein, welches Tempolimit auf der Wechselverkehrszeichenanlage angezeigt wurde und ob diese Information korrekt an die Messanlage übergeben wurde.

Ein Beispiel: Wird an einer Strecke je nach Verkehrslage ein anderes Tempolimit angezeigt, kann die technische Verbindung zwischen Anzeige, Anbindungsrechner und Messanlage entscheidend sein. Für Betroffene geht es dann nicht nur um die Frage, ob das Fahrzeug gemessen wurde, sondern auch darum, ob die Anlage die richtige zulässige Höchstgeschwindigkeit zugrunde gelegt hat.

Was kann bei TraffiStar S330 geprüft werden?

  • Gerätebezeichnung: Wurde wirklich TRAFFIPAX TraffiStar S 330 eingesetzt?
  • Grundversion oder WVZ-Variante: Geht es um die Grundversion oder um die Anbindung an Wechselverkehrszeichen?
  • Drucksensoren: Sind Sensorik, Messstrecke und Auswertung nachvollziehbar dokumentiert?
  • Messstrecke: Stimmen dokumentierte Messstrecke, Sensorlage und Auswertung zusammen?
  • Messfoto: Passt das Beweisfoto eindeutig zum gemessenen Fahrzeug?
  • Eichung: War das konkret eingesetzte Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?
  • Messprotokoll: Sind Messwert, Tatzeit, Standort und Fahrtrichtung schlüssig dokumentiert?
  • Gebrauchsanweisung: Wurde die Anlage entsprechend der zugelassenen Vorgaben eingesetzt?
  • Softwarestand: Ist der dokumentierte Softwarestand zur eingesetzten Geräteversion passend?
  • Standort- und Anlagenunterlagen: Sind Einbau, Sensorlage und Anlagenkonfiguration nachvollziehbar?

Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle

Fachliche Einordnung zu TraffiStar S330

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Beim TraffiStar S330 interessiert mich zuerst, ob die Grundversion oder die WVZ-Variante eingesetzt wurde. Bei einer Kopplung an Wechselverkehrszeichen kommt zusätzlich die Frage hinzu, welche Höchstgeschwindigkeit zum Tatzeitpunkt angezeigt und von der Anlage berücksichtigt wurde.

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TraffiStar S330 mit anderen Traffi-Systemen vergleichen

Die folgenden Seiten helfen dabei, Drucksensoren, Laserscanner und TraffiPhot-Systeme sauber voneinander zu trennen.

FAQ zu TraffiStar S330

Wie funktioniert TraffiStar S330?

TraffiStar S330 arbeitet mit in der Fahrbahn installierten Drucksensoren. Das System misst, wann ein Fahrzeug die Sensorpunkte überfährt, und berechnet daraus über die bekannte Strecke die Geschwindigkeit.

Ist TraffiStar S330 ein Laserblitzer?

Nein. Die PTB führt TRAFFIPAX TraffiStar S 330 im Archiv als Weg-Zeit-Messgerät mit Drucksensoren. Das unterscheidet es von TraffiStar S350 und TraffiStar S351.

Was bedeutet die WVZ-Variante?

Die Variante „mit Anbindung an Wechselverkehrszeichen“ verbindet die Messanlage mit einer Wechselverkehrszeichenanlage. Zusätzlich kann daher relevant sein, welches Tempolimit zum Tatzeitpunkt angezeigt und vom System verarbeitet wurde.

Was ist der Unterschied zwischen S330 und S350?

TraffiStar S330 ist bei der PTB als Weg-Zeit-Messgerät mit Drucksensoren geführt. TraffiStar S350 gehört dagegen zu den Laserscanner-Systemen. Deshalb unterscheiden sich die technischen Prüfpunkte deutlich.

Ist TraffiStar S330 ein standardisiertes Messverfahren?

Ja. Die Rechtsprechung behandelt Messungen mit TRAFFIPAX TraffiStar S330 grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren, wenn die Anlage nach den zugelassenen Vorgaben eingesetzt wurde.

Wird TraffiStar S330 heute noch eingesetzt?

Der PTB-Archivstatus bedeutet, dass die dort geführten Weg-Zeit-Messgeräte mit Drucksensoren seit dem 01.01.2025 nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt sind. Das heißt nicht automatisch, dass jede ältere oder laufende Messung unwirksam ist. Entscheidend bleibt die konkrete Akte.

Welche Unterlagen sind bei TraffiStar S330 wichtig?

Wichtig sind Messfoto, Messprotokoll, Eichschein, Gebrauchsanweisung, Softwarestand, Standortunterlagen, Sensorik und bei der WVZ-Variante Angaben zur Wechselverkehrszeichen-Anbindung.

Welche Unterlagen sind bei der WVZ-Version besonders relevant?

Bei der WVZ-Version sind zusätzlich Angaben zur angezeigten Höchstgeschwindigkeit, zur Wechselverkehrszeichenanlage und zum WVZ-Anbindungsrechner wichtig. Nur so lässt sich prüfen, ob Anzeige und Messung zusammenpassen.