Das Wichtigste in Kürze
- Ein Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit dauert nach § 25 StVG zwischen einem und drei Monaten.
- Bei Pkw droht wegen Geschwindigkeit im Regelfall ab 31 km/h zu schnell innerorts oder ab 41 km/h zu schnell außerorts ein Fahrverbot.
- Auch zwei Geschwindigkeitsverstöße von jeweils mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres können ein einmonatiges Fahrverbot auslösen.
- Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Sie haben einen Vorwurf mit drohendem Fahrverbot erhalten? Lassen Sie früh prüfen, ob Messung, Bescheid und Fristen zusammenpassen.
Kostenlose ErsteinschätzungFahrverbot-Rechner direkt nutzen
Fahrverbot-Rechner
Dieser Rechner gibt eine orientierende Einschätzung, ob und in welchem Umfang ein Fahrverbot drohen kann – z. B. wegen Geschwindigkeitsverstoß, Alkohol, Drogen, Abstands- oder Rotlichtverstoß. Die Ergebnisse sind vereinfachte Richtwerte und ersetzen keine individuelle Prüfung.
Wie lange dauert ein Fahrverbot?
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kann ein Fahrverbot nach § 25 StVG zwischen einem und drei Monaten dauern. Wie lange das Fahrverbot im konkreten Fall vorgesehen ist, richtet sich unter anderem nach Art und Schwere des Verkehrsverstoßes sowie nach möglichen Vorbelastungen.
Der Rechner bewertet typische Fahrverbote im Bußgeldverfahren. Bei Verkehrsstraftaten oder einer möglichen Entziehung der Fahrerlaubnis gelten andere Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot droht typischerweise bei erheblichen Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen, Alkohol- oder Drogenverstößen sowie bei bestimmten Wiederholungsfällen. Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, mögliche Vorbelastungen und die Angaben im Bußgeldbescheid.
Der Fahrverbot-Rechner hilft, die Lage vorzusortieren. Eine belastbare Einschätzung ist meist erst möglich, wenn Bußgeldbescheid, Messunterlagen, Zustellung und Akteninhalt geprüft wurden.
Ab wie viel km/h zu schnell droht ein Fahrverbot?
Bei Pkw sieht die amtliche BKatV-Tabelle ein Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h zu schnell vor. Bei 26 bis 30 km/h kann die Wiederholungstäterregel zusätzlich wichtig werden.
| Geschwindigkeit zu schnell | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|
| 26-30 km/h | kein Regelfahrverbot* | kein Regelfahrverbot* |
| 31-40 km/h | 1 Monat | kein Regelfahrverbot* |
| 41-50 km/h | 1 Monat | 1 Monat |
| 51-60 km/h | 2 Monate | 1 Monat |
| 61-70 km/h | 3 Monate | 2 Monate |
| mehr als 70 km/h | 3 Monate | 3 Monate |
* Die Wiederholungstäterregel nach § 4 Abs. 2 BKatV und besondere Umstände können zusätzlich relevant sein.
Wann gilt man beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?
Ein Regelfahrverbot kommt nach § 4 Abs. 2 BKatV in Betracht, wenn bereits wegen mindestens 26 km/h zu schnell rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird.
Diese Regel darf nicht mit der Viermonatsfrist verwechselt werden. Die Wiederholungstäterregel bewertet zwei Geschwindigkeitsverstöße. Die Viermonatsfrist betrifft dagegen die Frage, wann ein bereits angeordnetes Fahrverbot wirksam werden kann.
Wann muss ich ein Fahrverbot antreten?
Ohne entsprechendes früheres Fahrverbot kann der Beginn grundsätzlich innerhalb eines Viermonatszeitraums nach Rechtskraft liegen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 25 Abs. 3 StVG, wenn in den dort genannten zwei Jahren kein entsprechendes Fahrverbot rechtskräftig angeordnet wurde.
Gab es bereits ein entsprechendes Fahrverbot, greift dieses Viermonatsprivileg regelmäßig nicht. Dann wird das Fahrverbot grundsätzlich spätestens einen Monat nach Rechtskraft wirksam.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung?
Ein Fahrverbot ist ein zeitlich begrenztes Verbot, für eine bestimmte Dauer Kraftfahrzeuge zu führen. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet dagegen, dass die Fahrerlaubnis selbst wegfällt.
§ 25 StVG betrifft das Fahrverbot bei Ordnungswidrigkeiten. Bei Verkehrsstraftaten können andere Rechtsfolgen gelten; ein strafrechtliches Fahrverbot nach § 44 StGB kann zum Beispiel einen bis sechs Monate dauern. Bei Alkohol, Drogen oder Unfällen mit Personenschaden sollte deshalb besonders genau geprüft werden, ob noch ein Bußgeldverfahren oder bereits ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht.
Bescheid prüfen
Im Bußgeldbescheid steht, ob die Behörde ein Fahrverbot anordnet. Wichtig sind Zustelldatum, Tatvorwurf, Messwert und Rechtsfolgen.
Frist beachten
Gegen den Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden, § 67 OWiG.
Vorbelastungen einordnen
Frühere Verstöße können die Bewertung verschärfen. Besonders relevant sind Wiederholungsfälle und bestehende Punkte in Flensburg.
Messung prüfen
Bei Blitzerfällen können Messfoto, Messgerät, Eichung, Bedienung und Dokumentation für die Verteidigung wichtig sein.
Kann ein Fahrverbot verhindert werden?
Ein Fahrverbot lässt sich nicht pauschal verhindern. In einzelnen Fällen kann aber geprüft werden, ob der Vorwurf angreifbar ist oder ob besondere Umstände gegen ein Regelfahrverbot sprechen.
Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte das nicht nur behaupten, sondern nachvollziehbar belegen. Ob solche Gründe ausreichen, hängt vom Einzelfall ab. Wird ausnahmsweise vom Fahrverbot abgesehen, soll das vorgesehene Bußgeld nach § 4 Abs. 4 BKatV angemessen erhöht werden.
| Prüfpunkt | Warum er wichtig ist |
|---|---|
| Messwert und Toleranz | Der genaue Wert entscheidet oft darüber, ob ein Fahrverbot im Regelfall vorgesehen ist. |
| Fahreridentifizierung | Die Behörde muss nachweisen können, wer gefahren ist. |
| Frist und Zustellung | Fehler bei Fristen oder Zustellung können für die Verteidigung relevant sein. |
| Persönliche Folgen | Berufliche oder gesundheitliche Folgen müssen konkret belegt werden. |
Das sagt die anwaltliche Praxis
Viele Betroffene schauen zuerst auf die Dauer des Fahrverbots. In der Praxis ist aber oft wichtiger, ob der Vorwurf selbst belastbar ist. Fahrerfoto, Messunterlagen, Verjährung und Vorbelastungen sollten deshalb nicht getrennt voneinander betrachtet werden.
Fahrverbot prüfen lassen?
Wenn ein Fahrverbot, Punkte oder Probezeitfolgen drohen, kann eine frühe Einschätzung helfen, Fristen und Verteidigungsmöglichkeiten richtig einzuordnen.
Kostenlose Erstberatung anfragenPassende Themen
FAQ zum Fahrverbot-Rechner
Wie lange dauert ein Fahrverbot?
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten dauert ein Fahrverbot nach § 25 StVG grundsätzlich zwischen einem und drei Monaten. Die konkrete Dauer ergibt sich aus dem Tatbestand und den Umständen des Einzelfalls.
Ab wie viel km/h zu schnell droht ein Fahrverbot?
Bei Pkw droht innerorts im Regelfall ab 31 km/h zu schnell ein Fahrverbot. Außerorts ist ein Regelfahrverbot nach der BKatV-Tabelle ab 41 km/h zu schnell vorgesehen.
Wann muss ich ein Fahrverbot antreten?
Ohne entsprechendes Fahrverbot in den vergangenen zwei Jahren kann der Beginn grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft liegen. Bei einschlägiger Vorbelastung wird das Fahrverbot regelmäßig spätestens einen Monat nach Rechtskraft wirksam.
Kann ich selbst bestimmen, wann das Fahrverbot beginnt?
Nicht frei. Unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 3 StVG besteht aber ein Viermonatszeitraum, innerhalb dessen Betroffene den Beginn praktisch besser planen können.
Wann gilt man beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?
Die Wiederholungstäterregel greift bei Geschwindigkeit, wenn bereits wegen mindestens 26 km/h zu schnell rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird.
Kann ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden?
Das ist nur ausnahmsweise möglich. Wird vom Fahrverbot abgesehen, soll das vorgesehene Bußgeld nach § 4 Abs. 4 BKatV angemessen erhöht werden.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, darf aber für eine bestimmte Zeit nicht genutzt werden. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis fällt die Fahrerlaubnis weg und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.
- § 25 StVG - Fahrverbot, abgerufen am 10.08.2026
- § 4 BKatV - Regelfahrverbot, abgerufen am 10.08.2026
- § 67 OWiG - Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, abgerufen am 10.08.2026
- Bußgeldkatalog-Verordnung, abgerufen am 10.08.2026