Das Wichtigste in Kürze
- Geben Sie als Anfangsdatum die erste probezeitpflichtige Fahrerlaubnis ein, nicht das Ausstellungsdatum einer späteren Karte.
- Auch frühere B-Verstöße ohne bisherige Seminaranordnung müssen angegeben werden.
- Bei bisherigen Maßnahmen sind Seminarabschluss, Verwarnung und Beratungsfrist für den zeitlichen Ablauf wichtig.
- Fehlende oder unklare Angaben verhindern eine abschließende Einordnung.
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Kostenlos prüfen lassenProbezeit und mögliche Maßnahmen berechnen
Berechnen Sie das Probezeitende oder prüfen Sie einen konkreten Verstoß am Tattag. Sonderfälle wie ausländische Fahrerlaubnis, Neuerteilung nach Entziehung oder Unterbrechungen werden nicht abschließend berechnet.
Gemeint ist die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Probezeit, nicht das Ausstellungsdatum einer späteren Ersatz- oder Umtauschkarte. Die Klassen AM, L und T lösen allein keine Probezeit aus.
Für frühere Verstöße zählt der tatsächliche Tattag. Ein leeres Feld wird nicht automatisch durch das heutige Datum ersetzt.
Wenn Punkte, Fahrverbot, Probezeitfolgen oder eine kurze Frist im Raum stehen, kann eine frühe Prüfung helfen.
Kostenlose Erstberatung anfragenWas berechnet der Probezeit-Rechner Führerschein?
Der Rechner prüft, ob am ausgewählten Tattag voraussichtlich Probezeit bestand und welche probezeitrechtliche Stufe bei den eingegebenen Angaben in Betracht kommt.
Er trennt deshalb das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis, den Tag des Verstoßes, frühere B-Verstöße und den Status eines Aufbauseminars. Noch nicht rechtskräftig festgestellte Vorwürfe werden nur als mögliche Folgen eingeordnet.
Welche Maßnahmen gibt es in der Probezeit?
Die Maßnahmen richten sich nicht allein nach der Bußgeldhöhe, sondern nach der A-/B-Einordnung aus Anlage 12 zur FeV und nach der zeitlichen Reihenfolge. Ein einzelner B-Verstoß genügt für die erste Maßnahme regelmäßig noch nicht; zwei B-Verstöße können dagegen eine Maßnahme auslösen.
| Situation innerhalb der Probezeit | Probezeitrechtliche Folge |
|---|---|
| Erste Maßnahmenstufe: ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße | Anordnung eines Aufbauseminars; dadurch Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre |
| Nach absolviertem Aufbauseminar: erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße | Schriftliche Verwarnung und Empfehlung einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten |
| Nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist: erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Die Voraussetzungen hängen von rechtskräftigen, eintragungsfähigen Entscheidungen ab. Entscheidend ist die Reihenfolge der Verstöße und behördlichen Maßnahmen, nicht die verkürzte Formel „drei A-Verstöße gleich Entziehung“.
Wann ist eine Prüfung sinnvoll?
Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn ein A-Verstoß, ein zweiter B-Verstoß, Alkohol oder Drogen, Punkte oder eine kurze Frist im Raum stehen. Der Bußgeldbescheid und eine Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde sind unterschiedliche Schreiben mit unterschiedlichen Rechtsfolgen.
Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung, § 67 Abs. 1 OWiG. Die zweiwöchige Einspruchsfrist betrifft den Bußgeldbescheid. Für eine Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde müssen Sie die dort genannte Frist und Rechtsbehelfsbelehrung beachten.
Bei Probezeitfällen ist die zeitliche Abfolge oft wichtiger als die reine Anzahl der Verstöße. In der Praxis muss geprüft werden, wann der Verstoß begangen wurde, wann eine Entscheidung rechtskräftig wurde, ob ein Aufbauseminar nur angeordnet oder schon abgeschlossen war und welches Schreiben die Behörde tatsächlich verschickt hat.
Welche Angaben machen die Einschätzung belastbarer?
Für eine belastbare Einordnung reichen Betrag und Datum auf dem Bußgeldbescheid allein nicht aus. Wichtig sind Erteilungsnachweis, Tatdaten, rechtskräftige Entscheidungen, bisherige Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, Teilnahmebescheinigung des Aufbauseminars und gegebenenfalls die schriftliche Verwarnung.
- Bei einem Bußgeldbescheid ist die Einspruchsfrist gesondert zu prüfen.
- Bei drohenden Punkten hilft die Einordnung zu Punkten in Flensburg.
- Bei möglichen Probezeitmaßnahmen ist der Ratgeber zur Probezeit im Verkehrsrecht die passende Vertiefung.
- Fehlen Unterlagen, kann eine Akteneinsicht klären, ob Tattag, Rechtskraft und bisherige Behördenmaßnahmen richtig eingeordnet wurden.
Welche Fälle deckt der Rechner nicht vollständig ab?
Der Rechner bildet typische Probezeitfälle ab, aber nicht jede Sonderkonstellation. Ausländische Fahrerlaubnisse, Unterbrechungen, Neuerteilungen nach Entziehung und Sonderfälle nach § 2a StVG müssen einzeln geprüft werden.
Außerdem sind Probezeitende und Altersgrenze zu trennen: Nach § 24c StVG kann das Alkohol- und Cannabisverbot auch für Personen unter 21 Jahren gelten, selbst wenn die Probezeit bereits beendet ist.
Beispiele zur Reihenfolge von B-Verstoß und Aufbauseminar
Beispiel 1: Gab es früher bereits einen B-Verstoß ohne Maßnahme und kommt nun ein weiterer B-Verstoß hinzu, kann die erste Maßnahmenstufe mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung erreicht sein.
Beispiel 2: Passiert ein neuer A-Verstoß erst nach absolviertem Aufbauseminar, kann die nächste Stufe eine Verwarnung sein. Liegt dagegen nur eine Anordnung vor und die Teilnahme ist noch nicht abgeschlossen, muss die konkrete Reihenfolge anhand der Behördenunterlagen geprüft werden.
Probezeit-Rechner oder Probezeit-Strafen-Rechner?
Diese Seite prüft vor allem Probezeitbeginn, Probezeitende und den Status am Tattag. Der Probezeit-Strafen-Rechner ist die passendere Seite, wenn konkrete Folgen eines bestimmten Verstoßes mit Vorbelastungen eingeordnet werden sollen.
Passende Themen
FAQ zum Probezeit-Rechner Führerschein
Welches Datum muss ich für den Probezeitbeginn eingeben?
Geben Sie das Datum der ersten probezeitpflichtigen Fahrerlaubnis ein. Nicht maßgeblich ist das Ausstellungsdatum einer späteren Ersatz- oder Umtauschkarte.
Beginnt beim begleiteten Fahren mit 17 bereits die Probezeit?
Ja, beim begleiteten Fahren kann die Probezeit bereits mit 17 beginnen. Die spätere Ausgabe der Führerscheinkarte mit 18 startet sie nicht neu; die BF17-Prüfungsbescheinigung tritt bereits an die Stelle des Führerscheins.
Was passiert beim ersten und beim zweiten B-Verstoß?
Ein erster B-Verstoß löst regelmäßig noch kein Aufbauseminar aus. Ein zweiter relevanter B-Verstoß in derselben Maßnahmenphase kann dagegen zur ersten Maßnahmenstufe führen.
Was gilt, wenn der Bescheid erst nach dem Probezeitende kommt?
Entscheidend ist der Tattag. Wurde der Verstoß während der Probezeit begangen, kann die spätere Behördenentscheidung trotzdem relevant bleiben.
Wo finde ich die Frist für mein Aufbauseminar?
Die Frist steht in der schriftlichen Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde. Es gibt keine einheitliche Online-Frist, die für jedes Schreiben gilt; prüfen Sie die konkrete Anordnung und Rechtsbehelfsbelehrung.
- § 2a StVG - Fahrerlaubnis auf Probe, abgerufen am 29.09.2026
- § 32 FeV - Ausnahmen von der Probezeit, abgerufen am 29.09.2026
- § 34 FeV - Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe, abgerufen am 29.09.2026
- Anlage 12 zur FeV - Bewertung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, abgerufen am 29.09.2026
- § 48a FeV - Begleitetes Fahren, abgerufen am 29.09.2026
- § 24c StVG - Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger, abgerufen am 29.09.2026
- § 67 OWiG - Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, abgerufen am 29.09.2026
