Probezeit-Rechner: Probezeitende und Folgen von Verstößen prüfen

Update29.09.2026

Wann endet Ihre Probezeit, und welche Angaben sind für einen Verkehrsverstoß wichtig? Geben Sie das Datum Ihrer ersten Fahrerlaubnis mit Probezeit und den Tag des Verstoßes ein.

Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia ObrazovaFachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und SpeditionsrechtVeröffentlicht: 10.08.2026 · Redaktionell aktualisiert: 29.09.2026 · Fachlich geprüft: 10.08.2026 · Lesezeit: etwa 5 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Geben Sie als Anfangsdatum die erste probezeitpflichtige Fahrerlaubnis ein, nicht das Ausstellungsdatum einer späteren Karte.
  • Auch frühere B-Verstöße ohne bisherige Seminaranordnung müssen angegeben werden.
  • Bei bisherigen Maßnahmen sind Seminarabschluss, Verwarnung und Beratungsfrist für den zeitlichen Ablauf wichtig.
  • Fehlende oder unklare Angaben verhindern eine abschließende Einordnung.

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Probezeit und mögliche Maßnahmen berechnen

Berechnen Sie das Probezeitende oder prüfen Sie einen konkreten Verstoß am Tattag. Sonderfälle wie ausländische Fahrerlaubnis, Neuerteilung nach Entziehung oder Unterbrechungen werden nicht abschließend berechnet.

Gemeint ist die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Probezeit, nicht das Ausstellungsdatum einer späteren Ersatz- oder Umtauschkarte. Die Klassen AM, L und T lösen allein keine Probezeit aus.

Hinweis: Das Ergebnis gilt für die ausgewählten Angaben und die vom Rechner unterstützten Fälle. Noch nicht rechtskräftig festgestellte Vorwürfe werden nur als mögliche Folgen eingeordnet.
Bußgeldbescheid prüfen lassen?

Wenn Punkte, Fahrverbot, Probezeitfolgen oder eine kurze Frist im Raum stehen, kann eine frühe Prüfung helfen.

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Was berechnet der Probezeit-Rechner Führerschein?

Der Rechner prüft, ob am ausgewählten Tattag voraussichtlich Probezeit bestand und welche probezeitrechtliche Stufe bei den eingegebenen Angaben in Betracht kommt.

Er trennt deshalb das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis, den Tag des Verstoßes, frühere B-Verstöße und den Status eines Aufbauseminars. Noch nicht rechtskräftig festgestellte Vorwürfe werden nur als mögliche Folgen eingeordnet.

Welche Maßnahmen gibt es in der Probezeit?

Die Maßnahmen richten sich nicht allein nach der Bußgeldhöhe, sondern nach der A-/B-Einordnung aus Anlage 12 zur FeV und nach der zeitlichen Reihenfolge. Ein einzelner B-Verstoß genügt für die erste Maßnahme regelmäßig noch nicht; zwei B-Verstöße können dagegen eine Maßnahme auslösen.

Situation innerhalb der ProbezeitProbezeitrechtliche Folge
Erste Maßnahmenstufe: ein A-Verstoß oder zwei B-VerstößeAnordnung eines Aufbauseminars; dadurch Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
Nach absolviertem Aufbauseminar: erneut ein A-Verstoß oder zwei B-VerstößeSchriftliche Verwarnung und Empfehlung einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten
Nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist: erneut ein A-Verstoß oder zwei B-VerstößeEntziehung der Fahrerlaubnis

Die Voraussetzungen hängen von rechtskräftigen, eintragungsfähigen Entscheidungen ab. Entscheidend ist die Reihenfolge der Verstöße und behördlichen Maßnahmen, nicht die verkürzte Formel „drei A-Verstöße gleich Entziehung“.

Wann ist eine Prüfung sinnvoll?

Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn ein A-Verstoß, ein zweiter B-Verstoß, Alkohol oder Drogen, Punkte oder eine kurze Frist im Raum stehen. Der Bußgeldbescheid und eine Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde sind unterschiedliche Schreiben mit unterschiedlichen Rechtsfolgen.

Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung, § 67 Abs. 1 OWiG. Die zweiwöchige Einspruchsfrist betrifft den Bußgeldbescheid. Für eine Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde müssen Sie die dort genannte Frist und Rechtsbehelfsbelehrung beachten.

Das sagt Rechtsanwalt Kay StolleFachliche Einordnung zum RechnerZum Anwaltsprofil
Bei Probezeitfällen ist die zeitliche Abfolge oft wichtiger als die reine Anzahl der Verstöße. In der Praxis muss geprüft werden, wann der Verstoß begangen wurde, wann eine Entscheidung rechtskräftig wurde, ob ein Aufbauseminar nur angeordnet oder schon abgeschlossen war und welches Schreiben die Behörde tatsächlich verschickt hat.

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FAQ zum Probezeit-Rechner Führerschein

Welches Datum muss ich für den Probezeitbeginn eingeben?

Geben Sie das Datum der ersten probezeitpflichtigen Fahrerlaubnis ein. Nicht maßgeblich ist das Ausstellungsdatum einer späteren Ersatz- oder Umtauschkarte.

Beginnt beim begleiteten Fahren mit 17 bereits die Probezeit?

Ja, beim begleiteten Fahren kann die Probezeit bereits mit 17 beginnen. Die spätere Ausgabe der Führerscheinkarte mit 18 startet sie nicht neu; die BF17-Prüfungsbescheinigung tritt bereits an die Stelle des Führerscheins.

Was passiert beim ersten und beim zweiten B-Verstoß?

Ein erster B-Verstoß löst regelmäßig noch kein Aufbauseminar aus. Ein zweiter relevanter B-Verstoß in derselben Maßnahmenphase kann dagegen zur ersten Maßnahmenstufe führen.

Was gilt, wenn der Bescheid erst nach dem Probezeitende kommt?

Entscheidend ist der Tattag. Wurde der Verstoß während der Probezeit begangen, kann die spätere Behördenentscheidung trotzdem relevant bleiben.

Wo finde ich die Frist für mein Aufbauseminar?

Die Frist steht in der schriftlichen Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde. Es gibt keine einheitliche Online-Frist, die für jedes Schreiben gilt; prüfen Sie die konkrete Anordnung und Rechtsbehelfsbelehrung.