Bußgeldbehörden in Deutschland

Finden Sie die zuständige Bußgeldstelle und ordnen Sie ein, was nach Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid wichtig ist.

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Julia Obrazova Autor: Julia Obrazova | Veröffentlicht am: 24.07.2026 | Lesezeit: 4 min
Das Wichtigste in Kürze
  • Die zuständige Bußgeldbehörde richtet sich meistens nach dem Ort des Verkehrsverstoßes.
  • Bußgeldstellen verschicken unter anderem Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und Bußgeldbescheid.
  • Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids läuft regelmäßig eine 14-Tage-Frist für den Einspruch.
  • Die untenstehenden Behörden-Links bleiben direkt auf die jeweiligen Detailseiten der Bußgeldstellen verlinkt.

Welche Bußgeldbehörde ist zuständig?

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten führt die zuständige Bußgeldstelle das Bußgeldverfahren. Sie prüft den Vorwurf, fordert bei Bedarf Angaben an und erlässt den Bescheid. Typische Fälle sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rote Ampel überfahren oder Abstandsvergehen.

Vor einem Bußgeldbescheid kommt häufig ein Anhörungsbogen oder ein Zeugenfragebogen. Spätestens beim Bußgeldbescheid sollten Fristen, Beweise und mögliche Nebenfolgen genau geprüft werden.

Symbolbild zu Bußgeldbehörden und behördlichen Unterlagen
Bildbeschreibung: KI-generiertes Symbolbild zu Bußgeldbehörden, behördlichen Unterlagen und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Ablauf vom Vorwurf bis zum Bescheid

Schritt Was passiert? Worauf achten?
Anhörung Die Behörde möchte klären, wer gefahren ist oder wie der Sachverhalt einzuordnen ist. Angaben zur Sache nicht vorschnell machen, wenn der Vorwurf unklar ist.
Prüfung Messfoto, Aktenlage, Zeugenaussagen oder Messdaten werden ausgewertet. Messung, Fahrerzuordnung und Fristen können entscheidend sein.
Bußgeldbescheid Die Bußgeldstelle setzt Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot fest. Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Zustellung.
Einspruch Der Bescheid kann überprüft werden, wenn Zweifel an Vorwurf, Messung oder Rechtsfolge bestehen. Unterlagen vollständig sichern: Bescheid, Umschlag, Fotos und Schriftverkehr.
Bußgeldbescheid mit Frist und Unterlagen auf einem Schreibtisch
Bildbeschreibung: KI-generiertes Symbolbild zur Prüfung von Bußgeldbescheid, Frist und Unterlagen.
Expertentipp

Schauen Sie nicht nur auf die Höhe des Bußgeldes. Punkte, Probezeitmaßnahmen, Fahrverbot oder Fahrerlaubnisfragen können deutlich schwerer wiegen als der reine Geldbetrag.

Bußgeldbescheid erhalten?

Lassen Sie früh prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll sein kann. Laut VUT-Studie sollen viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.

Kostenlos prüfen lassen

Quelle zur Fehlerquote: Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide.

Bußgeldstellen sortiert nach Bundesland

Wir bemühen uns, die Tabelle der Bußgeldbehörden so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch können sich Zuständigkeiten, Adressen oder Kontaktdaten ändern. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Baden-Württemberg

Landratsamt Bodenseekreis

Kreispolizei- und Straßenverkehrsbehörde (Rechts- und Ordnungsamt)
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen

Tel: 07541 - 2045337 Fax: 07541 - 2047335

E-Mail: keine Angabe

Bußgeldbehörde Friedrichshafen

Bayern

Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Emailfabrikstraße 13
92224 Amberg

Tel: 09621 - 769160 Fax: 09621 - 107023

E-Mail: info@zv-kvs.de

Bußgeldbehörde Amberg

Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung

Geschäftsstelle
Sachsenhausen 19
63773 Goldbach

Tel: 06021 - 500662 Fax: 06021 - 500669

E-Mail: info@zvau.de

Bußgeldbehörde Goldbach

Kommunale Verkehrsüberwachung Neu-Ulm

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Tel: 0731 - 70500 Fax: 0731 - 70506198

E-Mail: info@neu-ulm.de

Bußgeldbehörde Neu-Ulm

Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Werkstraße 1
84513 Töging am Inn

Tel: 08631 - 18470298 Fax: 08631 - 18470299

E-Mail: info@zkv-sob.de

Bußgeldbehörde Töging am Inn

Berlin

Brandenburg

Landkreis Ostprignitz Ruppin

Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr - Verkehrsordnungswidrigkeiten
Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin

Tel: 03391 - 6883600 Fax: 03391 - 688887742

E-Mail: bussgeldstelle@opr.de

Bußgeldbehörde Neuruppin

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Stadt Velbert

Bußgeldstelle - Allgemeine Ordnungswidrigkeiten - Einsatz Verkehrsüberwachung
Thomasstr. 1
42551 Velbert

Tel: 02051 - 262303 Fax: 02051 - 262545

E-Mail: KOD@velbert.de

Bußgeldbehörde Velbert

Rheinland-Pfalz

Stadtverwaltung Boppard

Bußgeldstelle
Altes Rathaus - Marktplatz
56154 Boppard

Tel: 06742 - 10317 Fax: 06742 - 10330
Bußgeldbehörde Boppard

Saarland

Sachsen

Landkreis Leipzig

Rechts- Kommunal- und Ordnungsangelegenheit
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Tel: 03433 - 2410 Fax: 03433 - 2411111

E-Mail: info@lk-l.de

Bußgeldbehörde Borna

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Stadt Meiningen

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Schlossplatz 1
98605 Meiningen

Tel: 03693 - 454164 Fax: 03693 - 454199
Bußgeldbehörde Meiningen

Stadt Suhl

Ordnungs- und Bürgeramt Zentrale Bußgeldstelle
Friedrich-König-Str. 42
98527 Suhl

Tel: 03681 - 742665 Fax: 03681 - 742919
Bußgeldbehörde Suhl

FAQ zu Bußgeldbehörden

Welche Bußgeldbehörde ist für meinen Fall zuständig?

Meist ist die Behörde zuständig, in deren Bereich der Verkehrsverstoß passiert ist. Bei zentralen Verfahren kann eine zentrale Bußgeldstelle des Bundeslandes beteiligt sein.

Was verschickt die Bußgeldstelle?

Typisch sind Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen, Bußgeldbescheid und weiterer Schriftverkehr zum Verfahren.

Wie schnell muss ich auf einen Bußgeldbescheid reagieren?

Nach Zustellung läuft in der Regel eine Frist von 14 Tagen für den Einspruch. Das Zustelldatum und der Umschlag sollten deshalb aufgehoben werden.

Kann ein Bußgeldbescheid fehlerhaft sein?

Ja. Fehler können etwa bei Messung, Zustellung, Fahrerzuordnung, Aktenlage oder Rechtsfolge auftreten. Deshalb lohnt sich bei Punkten, Fahrverbot oder hohen Beträgen eine genaue Prüfung.