Stadtamt Bremen - Verkehrsordnungswidrigkeiten Bremen

Update

Stadtamt Bremen ist Anlaufstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten, Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und Bußgeldbescheide in Bremen.

Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia Obrazova Fachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht Veröffentlicht: 24.07.2026 · Fachlich geprüft: 28.08.2026 · Lesezeit: etwa 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Bußgeldstelle Bremen bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich Bremen.
  • Typische Verfahren betreffen Geschwindigkeit, Abstand, Rotlichtverstöße, Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und Bußgeldbescheide.
  • Gegen einen Bußgeldbescheid kann regelmäßig innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
  • Für eine Prüfung sind Bescheid, Umschlag, Fotos, Aktenzeichen und Schriftverkehr wichtig.

Sie haben ein Schreiben der Bußgeldstelle Bremen erhalten? Prüfen Sie früh, ob ein Einspruch sinnvoll sein kann.

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Kontakt zur Bußgeldstelle Bremen

Behörde
Stadtamt Bremen
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Adresse
Stresemannstraße 48
28207 Bremen
Telefon
0421 - 36188624
Fax
0421 - 49659301
Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Zuletzt geprüft
28.08.2026

Bei Schriftverkehr mit Stadtamt Bremen sollten Aktenzeichen, Bescheiddatum und Zustelldatum vollständig angegeben werden.

Kann ich beim Stadtamt Bremen online auf den Anhörungsbogen reagieren?

Ja, wenn die Behörde im Schreiben Zugangsdaten nennt, kann die Online-Anhörung über das offizielle Angebot der Behörde erfolgen. Das betrifft je nach Schreiben Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen, Verwarnungsgeldangebot oder Informationsschreiben. Nutzen Sie dafür nur die im Schreiben genannten Zugangsdaten und prüfen Sie Fristen trotzdem unabhängig davon.

KI-generiertes Symbolbild zu Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und Bußgeldbescheid
Bildbeschreibung: KI-generiertes Symbolbild zu Behördenschreiben im Bußgeldverfahren.

Stadtamt Bremen - Verkehrsordnungswidrigkeiten Bremen
Stresemannstraße 48
28207 Bremen
Bundesland Bremen

Wofür ist die Bußgeldbehörde Bremen zuständig?

Die Bußgeldstelle Bremen ahndet und verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder die Missachtung einer roten Ampel in Bremen.

Wenn Sie in Bremen zu schnell gefahren sind, eine rote Ampel überfahren haben oder ein anderer Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, kann Stadtamt Bremen einen Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid versenden.

Welche Behördenschreiben können von der Bußgeldstelle kommen?

Im Bußgeldverfahren kommen nicht immer sofort Zahlungsaufforderungen. Häufig beginnt das Verfahren mit einem Schreiben, das den Sachverhalt klären soll. Wichtig ist deshalb, genau zu unterscheiden, ob es um eine Anhörung, eine Halterbefragung, einen Bescheid oder ein weiteres behördliches Schreiben geht.

Schreiben Worum geht es? Was ist wichtig?
Anhörungsbogen Die Behörde teilt einen konkreten Vorwurf mit und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zur Person sind regelmäßig zu machen. Zur Sache sollte man sich nicht vorschnell äußern.
Zeugenfragebogen Der Halter wird oft gefragt, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren hat. Die Fahrerzuordnung ist häufig ein zentraler Punkt im Verfahren.
Bußgeldbescheid Die Bußgeldstelle setzt Bußgeld, Punkte, Gebühren und gegebenenfalls ein Fahrverbot fest. Ab Zustellung läuft in der Regel die 14-Tage-Frist für den Einspruch.
Kostenbescheid Ein Kostenbescheid kann folgen, wenn der Fahrer nicht ermittelt wurde oder Kosten auferlegt werden. Auch hier sollten Fristen, Begründung und Zustellung geprüft werden.
Fahrverbot Bei einem Fahrverbot kann die Behörde die Abgabe des Führerscheins verlangen. Beginn, Dauer und mögliche Schonfrist sollten genau geprüft werden.

Gerade beim Wechsel von der ersten Anhörung zum Bescheid wird es ernst: Dann stehen nicht mehr nur Fragen im Raum, sondern konkrete Rechtsfolgen. Neben der Geldbuße können Punkte in Flensburg, Probezeitmaßnahmen oder ein Fahrverbot hinzukommen.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid aus Bremen

Vor dem eigentlichen Bescheid kommt häufig zuerst eine Anhörung. Inhaltliche Angaben sollten gut überlegt sein, wenn Fahrerzuordnung, Messung oder Fristen noch unklar sind.

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Bremen kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Bußgeldbescheid aus Bremen erhalten?

Lassen Sie früh prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll sein kann, bevor Fristen verstreichen oder Angaben gemacht werden, die später schwer zu korrigieren sind.

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Typische Prüfpunkte

Prüfpunkt Was ansehen? Warum wichtig?
Frist Zustelldatum, Umschlag und Datum des Bescheids. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid oft rechtskräftig.
Fahrer Foto, Halterangaben, Zeugenfragebogen und Aktenlage. Die Behörde muss den Verstoß der richtigen Person zuordnen.
Messung Messgerät, Protokoll, Toleranzabzug, Standort und Beschilderung. Messfehler können den Vorwurf schwächen.
Folgen Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und Probezeitmaßnahmen. Nebenfolgen können schwerer wiegen als der Geldbetrag.
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle Fachliche Einordnung zur Bußgeldstelle Bremen Zum Anwaltsprofil
Bei Schreiben einer Bußgeldstelle prüfe ich zuerst Zustellung, Aktenzeichen, Fahrerzuordnung und die konkrete Messgrundlage. Gerade Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und Bußgeldbescheid sollten zusammen betrachtet werden, bevor Angaben zur Sache gemacht werden.

FAQ zur Bußgeldstelle Bremen

Was macht die Bußgeldbehörde Bremen?

Sie bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten, verschickt behördliche Schreiben und entscheidet über das weitere Verfahren.

Kann ich online auf den Anhörungsbogen reagieren?

Die Behörde nennt dafür das Online-Angebot www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=5bremen02.c.342974.de. Zugangsdaten stehen in der Regel direkt im Schreiben.

Wie lange habe ich für einen Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid kann in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?

Wichtig sind Bescheid, Anhörungsbogen, Umschlag, Fotos, Aktenzeichen und jeder Schriftwechsel mit der Behörde.