OptoSpeed: Begriff, ESO-Einseitensensoren und Prüfpunkte

OptoSpeed ist keine sauber abgegrenzte aktuelle PTB-Geräte-Entity. Entscheidend ist deshalb, welches konkrete ESO-System in Messprotokoll, Eichunterlagen und Falldaten genannt wird.

Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia Obrazova Fachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht Veröffentlicht: 28.07.2026 · Fachlich geprüft: 05.08.2026 · Lesezeit: etwa 4 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • OptoSpeed ist keine heute eindeutig im PTB-Verzeichnis geführte eigenständige Typenbezeichnung.
  • Der Begriff wird vor allem im Umfeld optischer ESO-Einseitensensoren verwendet, etwa bei älteren oder uneinheitlichen Gerätebezeichnungen.
  • Für einen konkreten Bußgeldfall zählt die exakte Gerätebezeichnung in Messprotokoll, Eichschein und Falldaten.
  • Technisch geht es bei diesen Systemen um optische Weg-Zeit-Messung: Sensoren erfassen Helligkeitsverläufe und daraus wird die Geschwindigkeit berechnet.

In Ihren Unterlagen steht OptoSpeed? Dann sollte zuerst geklärt werden, welches konkrete ESO-System tatsächlich eingesetzt wurde.

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Was ist OptoSpeed?

OptoSpeed ist nach derzeitiger Einordnung keine eindeutig eigenständige aktuelle PTB-Typenbezeichnung. Der Begriff wird in älteren und sekundären Veröffentlichungen im Zusammenhang mit optischen ESO-Einseitensensoren verwendet. Teilweise wird damit ESO ES 3.0 beschrieben, teils wird der Begriff auch für ältere ESO-Generationen verwendet.

Für Betroffene ist deshalb entscheidend, was in der konkreten Akte steht. Im Bußgeldbescheid selbst steht oft nur der Vorwurf. Messprotokoll, Eichunterlagen und Falldatei müssen aber zeigen, ob tatsächlich ES 1.0, ES 3.0, ES 8.0 oder ein anderes System eingesetzt wurde.

OptoSpeed-Sensor im Umfeld optischer ESO-Einseitensensoren
@zuschnell.org - KI generiert - optischer Sensor im Umfeld einer ESO-Einseitensensor-Messung.

OptoSpeed, ES 1.0, ES 3.0 und ES 8.0: Was ist der Zusammenhang?

Der wichtigste Punkt ist die genaue Gerätegeneration. „OptoSpeed“ beschreibt den technischen Kontext nur unscharf. Die rechtliche und technische Prüfung muss sich an der konkreten Gerätebezeichnung orientieren, die in der Messakte steht.

Begriff / GerätEinordnung für die Prüfung
OptoSpeedUneinheitlich verwendeter Begriff im Umfeld optischer ESO-Einseitensensoren; nicht als klare aktuelle eigene PTB-Entity behandeln.
ESO ES 1.0Ältere ESO-Gerätegeneration; nur relevant, wenn diese Bezeichnung in der Akte tatsächlich auftaucht.
ESO ES 3.0Optisches Weg-Zeit-Messgerät; die PTB führt ES 3.0 unter dem Zulassungszeichen 18.11 / 06.04.
ESO ES 8.0Neuere eigenständige ESO-Generation; technisch nicht einfach mit alten OptoSpeed-Bezeichnungen gleichsetzen.
Konkreter BußgeldfallMaßgeblich sind Messprotokoll, Eichschein, Software-/Gerätestand, Falldatei und Beweisfoto.

Wie funktioniert die optische Weg-Zeit-Messung?

Bei optischen ESO-Einseitensensoren entsteht die Geschwindigkeit nicht bloß durch eine „optische Erfassung“. Optische Sensoren erfassen Helligkeitsänderungen beziehungsweise Helligkeitsprofile eines vorbeifahrenden Fahrzeugs. Aus dem zeitlichen Versatz der Sensorsignale, bekannten Sensorabständen und der Messbasis wird die Geschwindigkeit als Weg-Zeit-Wert berechnet.

Für die Prüfung ist deshalb wichtig, ob der Sensoraufbau, die Ausrichtung der Sensorebene, die Messbasis, die Fotoeinheit und die Fahrzeugzuordnung zusammenpassen. Bei mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich muss nachvollziehbar bleiben, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wurde.

Bezeichnung auf dieser SeiteOptoSpeed als unscharfer Begriff im Umfeld optischer ESO-Einseitensensoren
Keine pauschale AussageKeine Gleichsetzung mit einem eindeutig aktuellen PTB-Gerät ohne Aktenprüfung
Messprinzip im ESO-KontextOptische Sensoren erfassen Helligkeitsverläufe; aus zeitlichem Versatz und bekannter Messbasis wird die Geschwindigkeit berechnet.
AbgrenzungKeine klassische Lichtschranke mit gegenüberliegendem Sender und Empfänger.
Relevante UnterlagenMessprotokoll, Eichschein, konkrete Gerätebezeichnung, Software-/Gerätestand, Falldatei, Beweisfoto, Messstellenaufbau und Fotoeinheit.

Ist OptoSpeed eine Lichtschranke?

Nicht im klassischen Sinn. Bei den mit OptoSpeed bezeichneten ESO-Einseitensensor-Systemen wird kein Lichtstrahl von einem Sender zu einem Empfänger auf der gegenüberliegenden Straßenseite unterbrochen.

Stattdessen erfassen optische Sensoren die Helligkeitsverläufe eines vorbeifahrenden Fahrzeugs. Diese Abgrenzung ist wichtig, weil eine vereinfachte Bezeichnung als „Lichtschranke“ technische Prüfpunkte verdecken kann.

Was ist bei OptoSpeed besonders prüfbar?

Bei OptoSpeed muss zuerst die konkrete Gerätegeneration geklärt werden. Erst danach lässt sich sinnvoll prüfen, welche technischen Anforderungen und Unterlagen zum konkreten Messsystem gehören.

  • Genaue Gerätebezeichnung: Steht in der Akte ES 1.0, ES 3.0, ES 8.0 oder eine andere konkrete Typenbezeichnung?
  • Sensoraufbau: Ist dokumentiert, wie die optischen Sensoren im konkreten Messsystem eingesetzt wurden?
  • Ausrichtung der Sensorebene: Passt der Messstellenaufbau zur Gebrauchsanweisung des konkreten Geräts?
  • Messbasis: Sind Messstrecke beziehungsweise Sensorabstände für die Weg-Zeit-Berechnung nachvollziehbar?
  • Helligkeitsprofile / Sensorsignale: Sind auswertbare Signale oder Falldaten vorhanden, soweit das konkrete System sie vorsieht?
  • Zuordnung Messwert und Fahrzeug: Ist klar, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wurde?
  • Fotoeinheit: Passen Beweisfoto, Messwert und Auswertebereich zusammen?
  • Software- und Gerätestand: Stimmen Softwareversion, Gerätestand und Eichunterlagen überein?
  • Mehrere Fahrzeuge: Gab es weitere Fahrzeuge im Erfassungsbereich, die für die Zuordnung relevant sein können?

Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle

Fachliche Einordnung zu OptoSpeed

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Wenn in Unterlagen nur von OptoSpeed die Rede ist, würde ich zuerst klären, welches konkrete ESO-System tatsächlich eingesetzt wurde. Erst danach lässt sich sinnvoll prüfen, ob Sensoraufbau, Geräteversion, Fotoeinheit und Fahrzeugzuordnung den Messwert tragen.

Was bedeutet das für Betroffene?

Antworten Sie auf einen Anhörungsbogen nicht vorschnell zur Sache, wenn Messfoto, Messstelle oder Gerät unklar sind. Eine belastbare Einschätzung ist meist erst nach Akteneinsicht möglich.

Welche Folgen kann eine Messung mit OptoSpeed haben?

Die Folgen richten sich nach dem konkreten Verkehrsverstoß. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder Probezeitfolgen relevant werden.

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FAQ zu OptoSpeed

Ist OptoSpeed ein eigenes Messgerät?

OptoSpeed sollte nicht pauschal als eindeutig eigenständiges aktuelles PTB-Messgerät behandelt werden. Der Begriff wird vor allem im Umfeld optischer ESO-Einseitensensoren verwendet.

Ist OptoSpeed dasselbe wie ESO ES 1.0?

Nicht zwingend. Der Begriff wird uneinheitlich verwendet. Entscheidend ist, ob in Messprotokoll, Eichschein oder Falldatei tatsächlich ES 1.0 oder eine andere Gerätegeneration steht.

Ist OptoSpeed dasselbe wie ESO ES 3.0?

Nicht automatisch. ESO ES 3.0 ist eine konkrete Gerätebezeichnung; OptoSpeed ist eher ein uneinheitlich verwendeter Begriff im Umfeld optischer ESO-Systeme.

Ist OptoSpeed eine Lichtschranke?

Nicht im klassischen Sinn. Bei ESO-Einseitensensoren werden Helligkeitsverläufe eines Fahrzeugs durch optische Sensoren erfasst; es wird nicht einfach ein gegenüberliegender Lichtstrahl unterbrochen.

Wie funktioniert die optische Weg-Zeit-Messung?

Optische Sensoren erfassen Helligkeitsänderungen des vorbeifahrenden Fahrzeugs. Aus dem zeitlichen Versatz der Sensorsignale und der bekannten Messbasis wird die Geschwindigkeit berechnet.

Welche Gerätebezeichnung muss in der Akte stehen?

Wichtig ist die genaue Typenbezeichnung des eingesetzten Systems, etwa ES 1.0, ES 3.0, ES 8.0 oder eine andere konkret dokumentierte Gerätegeneration.

Was ist der Unterschied zu ESO ES 8.0?

ESO ES 8.0 ist eine neuere eigenständige ESO-Generation. Sie sollte nicht einfach mit älteren OptoSpeed- oder ES-1.0-/ES-3.0-Bezeichnungen gleichgesetzt werden.