Das Wichtigste in Kürze
- Videostoppuhr: VSTP ist kein eigenständiger klassischer Blitzer, sondern eine geeichte Video-Uhr für videobasierte Verkehrsüberwachung.
- PTB-Zulassung: Die PTB führt VSTP von Deininger unter den Video-Uhren mit 18.13 / 92.05.
- Zeitbasis: Die VSTP-Zeit kann in ein Kamerabild eingeblendet werden und liefert die Zeitinformation für eine bekannte Messstrecke.
- VibrAM-Beispiel: Das OLG Düsseldorf beschrieb ein Brückenmesssystem mit Übersichtskamera, VSTP-Einblendung, Messlinien und separater Identifizierungskamera.
- Datenschutz: Bei der Identifizierung von Fahrer oder Kennzeichen kommt es auf Anlass, Kamera und Rechtsgrundlage der Aufnahme an.
Bei einer Messung mit VSTP-Zeitbasis sollten Videostoppuhr, Messstrecke, Referenzlinien, Kameraaufstellung und konkrete Auswertung zusammen geprüft werden.
Kostenlose ErsteinschätzungWas ist eine VSTP?
VSTP ist eine Videostoppuhr und kein klassischer eigenständiger Blitzer. Die PTB führt VSTP von Deininger Elektronik GmbH & Co. KG in der Kategorie Video-Uhren unter dem Zulassungszeichen 18.13 / 92.05.
Ihre Aufgabe besteht darin, eine geeichte Zeitbasis in videobasierten Messverfahren bereitzustellen. Wird die VSTP-Zeit in das Kamerabild eingeblendet und ist die durchfahrene Strecke zwischen bekannten Referenzpunkten festgelegt, kann daraus eine Geschwindigkeit bestimmt werden.
Die VSTP selbst misst weder Fahrzeugabstand noch Geschwindigkeit. Sie stellt die geeichte Zeitinformation bereit. Geschwindigkeit und Abstand entstehen erst durch die Auswertung dieser Zeitangaben zusammen mit der bekannten Messstrecke und den Fahrzeugpositionen im Videobild.
Welche Aufgabe hat die VSTP bei einer Brückenabstandsmessung?
Die VSTP liefert die Zeitinformation, während bekannte Messlinien die räumliche Referenz bilden. Vereinfacht gilt: bekannte Messstrecke plus VSTP-Zeit ergibt die Geschwindigkeit. Zusammen mit den Fahrzeugpositionen im Videobild kann anschließend auch ein Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ausgewertet werden.
Damit ist VSTP ein Bestandteil eines umfassenderen Messsystems. Die Videostoppuhr allein erkennt weder automatisch einen Verkehrsverstoß noch identifiziert sie Fahrer oder Kennzeichen.
Eine Übersichtskamera erfasst den Verkehrsfluss vor der Messstelle.
Die geeichte Videostoppuhr liefert die Zeitbasis im Kamerabild.
Bekannte Fahrbahnlinien bilden die räumliche Messstrecke.
Zeit und Strecke ermöglichen Geschwindigkeits- und Abstandsauswertung.
Eine separate Kamera kann bei Verdacht Fahrer und Fahrzeug dokumentieren.
Wie beschreibt das OLG Düsseldorf den Aufbau mit VSTP?
Das OLG Düsseldorf hat den technischen Aufbau des Videobrücken-Abstandsmessverfahrens VibrAM sehr detailliert beschrieben. Danach befindet sich die Messkamera auf einer Autobahnbrücke und erfasst den ankommenden Verkehr bis ungefähr 500 Meter vor der Brücke. In das Bild dieser Kamera wird die geeichte Videostoppuhr VSTP eingeblendet.
An der Messstelle sind weiß markierte Messlinien quer zur Fahrbahn angebracht. Das Gericht beschreibt drei Liniengruppen mit jeweils 50 Metern Abstand. Die nächste Messlinie lag in dem entschiedenen Aufbau 90 Meter von der Brücke entfernt.
Welche Rolle spielt die Identifizierungskamera?
Im vom OLG Düsseldorf beschriebenen VibrAM-Aufbau dient eine zweite Kamera ausdrücklich der Fahrer- und Fahrzeugidentifikation. Die Übersichtskamera auf der Brücke war nach den sachverständigen Feststellungen nicht geeignet, Fahrer oder Kennzeichen sicher zu identifizieren.
Erst wenn ein Messbeamter am Monitor einen möglichen Abstandsverstoß erkannte, wurde manuell auf die Identifizierungskamera umgeschaltet. Diese technische Trennung war für die datenschutzrechtliche Bewertung besonders wichtig.
Ist die Videoaufnahme mit VSTP zulässig?
Die datenschutzrechtliche Frage betrifft nicht die Uhr allein, sondern das gesamte Aufnahmeverfahren. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2009 klar, dass identifizierbare Aufnahmen von Fahrer oder Kennzeichen einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen und einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage bedürfen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2009 betraf nicht unmittelbar VSTP oder VibrAM, sondern eine andere Form der Videoverkehrsüberwachung.
Das OLG Düsseldorf kam für den dort untersuchten VibrAM-Aufbau 2010 und 2011 zu dem Ergebnis, dass kein Beweisverwertungsverbot bestand. Maßgeblich war unter anderem, dass die dauerhaft laufende Übersichtskamera keine sichere Identifikation ermöglichte und die Identifizierungskamera erst bei einem konkreten Anfangsverdacht manuell aktiviert wurde.
Was bedeuten die Linien auf der Fahrbahn?
Die markierten Linien bilden bekannte räumliche Bezugspunkte für die spätere Videoauswertung. In dem vom OLG beschriebenen Aufbau lagen die Linien innerhalb von drei Gruppen jeweils 50 Meter auseinander.
Durch die Kombination aus bekannter Strecke, eingeblendeter VSTP-Zeit und Position der Fahrzeuge im Videobild können Messwerte berechnet werden. Die genaue Wahl der Messpunkte und die Vermessung der Messstelle sind daher zentrale Prüfpunkte.
Welche Prüfpunkte gibt es bei VSTP?
- Eichung der Videostoppuhr: War die VSTP zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?
- Zeiteinblendung: Ist die VSTP-Zeit im Videobild vollständig und nachvollziehbar eingeblendet?
- Messstrecke: Sind die verwendeten Streckenabschnitte bekannt und vermessen?
- Referenzlinien: Sind die Linien im Videobild eindeutig erkennbar und korrekt zugeordnet?
- Kameraaufstellung: Entspricht die Position der Übersichtskamera dem dokumentierten Messaufbau?
- Perspektive: Ermöglicht die Aufnahme eine verlässliche Bewertung der Fahrzeugpositionen?
- Fahrzeugbezugspunkte: Wurden die Messpunkte am Fahrzeug konsistent gewählt?
- Videoqualität: Sind die relevanten Bildpositionen ausreichend erkennbar?
- Fahrer-/Fahrzeugzuordnung: Wie und wann wurde die Identifizierungskamera eingesetzt?
- Auswertung: Stimmen Zeit, Strecke und berechnete Werte zusammen?
- Messdokumentation: Sind Messstellenaufbau, Eichunterlagen und Auswertung vollständig nachvollziehbar?
Was bedeutet der PTB-Archivstatus?
Die PTB führt VSTP im Archiv der Video-Uhren. Archivierte Video-Uhren sind nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt.
Auch hier gilt: Der Archivstatus ist nicht gleichbedeutend mit der pauschalen Aussage, eine vorhandene VSTP sei automatisch verboten oder eine konkrete Messung allein deshalb unverwertbar.
Bei der VSTP würde ich nie nur auf die Uhr schauen. Entscheidend ist das Gesamtsystem: Ist die Zeit korrekt eingeblendet, ist die Messstrecke vermessen, passen Referenzlinien und Fahrzeugpositionen und wie wurde die Identifizierungskamera eingesetzt? Gerade diese technische Trennung war auch für die Rechtsprechung zum Datenschutz wichtig.
VSTP mit anderen Messsystemen vergleichen
Weitere Geräteseiten helfen dabei, Videostoppuhr, Brückenabstandsmessung, Videonachfahrt und andere Geschwindigkeitsmessverfahren sauber voneinander abzugrenzen.
FAQ zur VSTP
Was ist eine VSTP?
VSTP ist eine von der PTB als Video-Uhr geführte Videostoppuhr von Deininger. Das Zulassungszeichen lautet 18.13/92.05.
Ist VSTP ein Blitzer?
Nicht im klassischen Sinn. Die VSTP liefert die geeichte Zeitbasis innerhalb eines videobasierten Messsystems.
Was misst die Videostoppuhr?
Sie stellt eine Zeitinformation bereit, die in das Kamerabild eingeblendet werden kann. In Verbindung mit einer bekannten Strecke kann daraus eine Geschwindigkeit berechnet werden.
Wie wird aus der Zeit eine Geschwindigkeit berechnet?
Die bekannte Messstrecke wird durch die für diese Strecke benötigte Zeit geteilt. Die Referenzlinien im Videobild markieren die räumlichen Bezugspunkte.
Wird VSTP bei Abstandsmessungen eingesetzt?
Ja. Das OLG Düsseldorf beschreibt die VSTP ausdrücklich als Zeitbasis im Videobrücken-Abstandsmessverfahren VibrAM.
Was sind die Linien auf der Fahrbahn?
Es handelt sich um vermessene Referenzlinien. Im vom OLG beschriebenen VibrAM-Aufbau gab es drei Liniengruppen mit jeweils 50 Metern Abstand.
Welche Rolle spielt die Identifizierungskamera?
Im beschriebenen VibrAM-Aufbau diente eine zweite Kamera zur Fahrer- und Kennzeichenerfassung. Sie wurde erst bei einem konkreten Verdacht manuell eingeschaltet.
Ist die Videoaufnahme zulässig?
Das hängt vom konkreten Aufnahmeverfahren und der Rechtsgrundlage ab. Das OLG Düsseldorf hielt den untersuchten VibrAM-Aufbau für verwertbar, weil die identifizierende Kamera erst bei einem Anfangsverdacht aktiviert wurde.
Quellen und weiterführende Informationen:
Physikalisch-Technische Bundesanstalt: Video-Uhren – VSTP, 18.13 / 92.05, abgerufen am 18.08.2026.
Physikalisch-Technische Bundesanstalt: PTB-A 18.13 – Video-Uhren, abgerufen am 20.08.2026.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2011, Az. IV-3 RBs 152/10 – VibrAM und VSTP, abgerufen am 18.08.2026.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2010, Az. IV-4 RBs 143/09 – technischer Aufbau mit VSTP, abgerufen am 18.08.2026.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.08.2009, Az. 2 BvR 941/08, abgerufen am 18.08.2026.
§ 4 StVO – Abstand, abgerufen am 18.08.2026.
§ 67 OWiG – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, abgerufen am 18.08.2026.