Das Wichtigste in Kürze
- LTI 20/20 TruSpeed ist ein Laserhandmessgerät zur Geschwindigkeitsmessung.
- Der Messwert entsteht aus der Entfernungsänderung zwischen Messgerät und anvisiertem Fahrzeug.
- Besonders wichtig sind Zielerfassung, Messentfernung, Bedienung, Eichung und Messprotokoll.
- TruSpeed ist nicht mit TruCAM gleichzusetzen; die konkrete Gerätebezeichnung muss zur Akte passen.
Sie haben einen Vorwurf mit TruSpeed erhalten? Prüfen Sie früh, ob Zielerfassung, Messwert und Unterlagen zusammenpassen.
Kostenlose ErsteinschätzungWas ist LTI 20/20 TruSpeed?
LTI 20/20 TruSpeed ist ein handbedientes Laserhandmessgerät. Das Gerät wird bei Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt, bei denen eine geschulte Messperson ein bestimmtes Fahrzeug anvisiert und den Messwert anschließend dokumentiert.
Anders als bei vielen stationären Blitzern steht bei TruSpeed die Laser-Zielerfassung im Vordergrund. Für die Bewertung eines Bußgeldvorwurfs ist deshalb entscheidend, ob aus der Akte erkennbar wird, welches Fahrzeug gemessen wurde, aus welcher Entfernung gemessen wurde und ob die Bedienung nachvollziehbar dokumentiert ist.
Wie funktioniert TruSpeed technisch?
TruSpeed misst die Geschwindigkeit über Laserimpulse und die Veränderung der Entfernung zum anvisierten Fahrzeug. Das Gerät erfasst nicht einfach ein Foto, sondern berechnet aus mehreren Distanzmessungen innerhalb kurzer Zeit den Geschwindigkeitswert.
Die Messperson nimmt ein konkretes Fahrzeug ins Visier.
Das Gerät sendet Laserimpulse zum anvisierten Fahrzeug.
Aus den reflektierten Impulsen wird die Distanz laufend bestimmt.
Aus der Distanzänderung pro Zeit entsteht der Messwert.
Messwert, Fahrzeug und Messsituation müssen nachvollziehbar festgehalten werden.
Gerade der letzte Schritt ist in der Praxis wichtig: Wenn kein klassisches Blitzerfoto vorhanden ist, rückt die Beobachtung und Dokumentation durch das Messpersonal stärker in den Vordergrund.
Ist TruSpeed dasselbe wie TruCAM?
Nein, TruSpeed und TruCAM sind nicht dasselbe Messgerät. Beide Systeme gehören zwar in den Bereich der Lasermessung, unterscheiden sich aber bei Dokumentation, Gerätegeneration und typischer Auswertung.
Bei einem Bußgeldbescheid sollte deshalb nicht nur pauschal von einer Lasermessung gesprochen werden. Entscheidend ist, ob in der Akte LTI 20/20 TruSpeed, TruCAM oder ein anderes Lasersystem genannt wird. Eine Verwechslung kann die technische Prüfung in die falsche Richtung lenken.
Technische Einordnung von LTI 20/20 TruSpeed
| Eigenschaft | Einordnung |
|---|---|
| Vollständige Bezeichnung | LTI 20/20 TruSpeed |
| Hersteller/Produktfamilie | Laser Technology |
| Geräteart | Laserhandmessgerät für Geschwindigkeitsmessungen |
| PTB-Zertifikatsinhaber | Laser Technology Inc. (DE-16-M-PTB-0096) und Laser Technology Austria GmbH (DE-16-M-PTB-0101) |
| Messprinzip | Berechnung der Geschwindigkeit aus der Änderung der Entfernung zum anvisierten Fahrzeug |
| Bedienung | handbedient durch entsprechend eingewiesenes bzw. mit dem Gerät vertrautes Messpersonal; Zielerfassung ist Teil der Messsituation |
| PTB-Stellungnahme 2024 | bezieht sich auf LTI 20/20 TruSpeed mit Baumusterprüfbescheinigung DE-16-M-PTB-0096 |
| Typische Unterlagen | Eichschein, Messprotokoll, Einweisungs- oder Bediennachweis soweit vorgesehen oder aktenkundig, Angaben zur Messentfernung, Fahrzeugzuordnung und Dokumentation der Messstelle |
Warum ist die Zielerfassung bei TruSpeed so wichtig?
Bei TruSpeed muss klar sein, welches Fahrzeug während der Messung tatsächlich anvisiert wurde. Die Zielerfassung ist deshalb kein nebensächlicher Punkt, sondern ein zentraler Bestandteil der Prüfung.
Kritisch kann eine Messung werden, wenn mehrere Fahrzeuge dicht beieinander fahren, ein Fahrzeug teilweise verdeckt ist oder die Messentfernung nicht sauber dokumentiert wurde. Auch bei Motorrädern kann die Zuordnung anspruchsvoller sein, weil häufig kein vorderes Kennzeichen vorhanden ist.
Identifizierungs-Check bei Laserhandmessung
Wichtiger Aspekt: Bei einer TruSpeed-Messung sollte geprüft werden, ob Messwert, anvisiertes Fahrzeug, Fahrerzuordnung und Protokoll zusammenpassen. Besonders bei dichtem Verkehr reicht die bloße Angabe eines Messwerts für eine belastbare Einschätzung oft nicht aus.
Was bedeutet der Abgleiteffekt bei TruSpeed?
Beim Abgleiteffekt geht es um die Frage, ob der Laserstrahl während der Messung über das anvisierte Fahrzeug oder auf ein anderes Objekt gewandert ist. Für Betroffene ist relevant, ob die Messung nach Gebrauchsanweisung plausibel und widerspruchsfrei durchgeführt wurde.
Die PTB hat sich 2024 ausdrücklich mit dem Laserhandmessgerät LTI 20/20 TruSpeed befasst. Für die Aktenprüfung bleibt trotzdem wichtig, ob die Messperson während der Messphase einen geeigneten Zielpunkt eingehalten hat und ob die konkrete Messsituation keine Zweifel an der Fahrzeugzuordnung aufwirft.
Zusätzlich wird der Abgleiteffekt in der Rechtsprechung diskutiert. Das Amtsgericht Singen hat 2025 in einem Einzelfall die Verwertbarkeit einer TruSpeed-Messung kritisch beurteilt. Das ersetzt keine obergerichtliche Linie, zeigt aber, warum die Zielerfassung bei diesem Gerät nicht nur eine theoretische Frage ist.
Was wurde bei TruSpeed 2024 geändert?
Die PTB beschreibt für LTI 20/20 TruSpeed seit 2024 verschärfte Vorgaben in der Gebrauchsanweisung. Nach der PTB-Stellungnahme betrifft dies die 4. Revision der Baumusterprüfbescheinigung DE-16-M-PTB-0096, die am 01.08.2024 in Kraft trat.
- Stativ: Die Messung soll nicht mehr frei aus der Hand erfolgen, sondern mit stabiler Geräteführung.
- Vergrößerungsoptik: Die zuvor optionale Optik wird in der überarbeiteten Gebrauchsanweisung als Vorgabe beschrieben.
- Gleicher Zielpunkt: Während der Messung muss dieselbe Stelle am Fahrzeug kontinuierlich anvisiert werden.
Die PTB kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung dieser Vorgaben keine unzulässigen Messabweichungen zu erwarten seien. Für die Prüfung eines konkreten Bußgeldbescheids bleibt deshalb wichtig, ob genau diese Vorgaben im Messbetrieb nachvollziehbar eingehalten wurden.
Ist TruSpeed noch ein standardisiertes Messverfahren?
Obergerichtlich wurde LTI 20/20 TruSpeed bislang als standardisiertes Messverfahren anerkannt; die Diskussion ist durch neuere amtsgerichtliche Entscheidungen aber nicht abgeschlossen. Das OLG Brandenburg bestätigte diese Linie noch mit Beschluss vom 24.04.2024, Az. 1 ORbs 324/23.
Das AG Singen hat mit Urteil vom 13.10.2025, Az. 6 OWi 51 Js 30287/24, nach sachverständiger Untersuchung eine andere Bewertung vorgenommen. Das Gericht sah im dort entschiedenen Fall nicht hinreichend ausgeschlossen, dass der sogenannte Abgleiteffekt trotz nachgeschärfter Gebrauchsanweisung zu Messwertverfälschungen führen kann.
Die Entscheidung des AG Singen ändert die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung nicht automatisch. Sie zeigt aber, dass bei TruSpeed-Messungen besonders sorgfältig geprüft werden sollte, ob die aktuelle Gebrauchsanweisung, die stabile Geräteführung, der Zielpunkt und die konkrete Messsituation sauber dokumentiert sind.
Aktuelle Entwicklung 2026: Auch das AG Biberach befasste sich 2026 mit einer TruSpeed-Messung und sprach einen Betroffenen nach sachverständiger Begutachtung frei. Nach veröffentlichter Berichterstattung wurde Rechtsbeschwerde eingelegt; die Entscheidung sollte deshalb nicht als abschließende obergerichtliche Klärung verstanden werden.
Welche Unterlagen sind bei TruSpeed wichtig?
Für die Prüfung einer TruSpeed-Messung sind die Unterlagen zur Bedienung und Fahrzeugzuordnung besonders wichtig. Ohne Akteneinsicht lässt sich meist nicht sicher beurteilen, ob der Messwert den Vorwurf trägt.
- Eichschein: War das konkrete Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?
- Messprotokoll: Sind Messort, Messzeit, Messentfernung und Messwert nachvollziehbar dokumentiert?
- Einweisungs- oder Bediennachweis: Gibt es in der Akte Hinweise darauf, dass die Messperson für den konkreten Messbetrieb eingewiesen war?
- Zielerfassung: Ist erkennbar, welches Fahrzeug konkret anvisiert wurde?
- Anhalte- oder Zuordnungsvermerk: Passt die Dokumentation zur Identifizierung des Fahrers?
- Gebrauchsanweisung: Wurde das Gerät entsprechend den Vorgaben eingesetzt?
Bei LTI 20/20 TruSpeed interessiert mich besonders, ob die Vorgaben der aktuell maßgeblichen Gebrauchsanweisung eingehalten wurden. Dazu gehören die stabile Geräteführung, die kontinuierliche Zielerfassung, die Messentfernung und die Frage, ob die Diskussion um den Abgleiteffekt in der konkreten Messsituation eine Rolle spielen kann.
Welche Folgen kann eine TruSpeed-Messung haben?
Die Folgen richten sich nach der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Ort der Messung. Je nach Wert können Bußgeld, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder Folgen in der Probezeit drohen.
Wer bereits einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte zusätzlich die Einspruchsfrist prüfen. Die technische Bewertung der TruSpeed-Messung ersetzt diese Fristprüfung nicht.
TruSpeed-Messung erhalten?
Lassen Sie früh prüfen, ob Zielerfassung, Messentfernung und Dokumentation belastbar sind, bevor die Einspruchsfrist verstreicht.
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Weitere Geräteseiten helfen dabei, Laserhandmessung, Videoauswertung, Weg-Zeit-Messung und stationäre Anlagen sauber voneinander zu unterscheiden.
FAQ zu LTI 20/20 TruSpeed
Was misst LTI 20/20 TruSpeed?
LTI 20/20 TruSpeed misst die Geschwindigkeit eines anvisierten Fahrzeugs. Der Messwert entsteht aus mehreren Entfernungsmessungen per Laser und der daraus berechneten Entfernungsänderung pro Zeit.
Ist TruSpeed ein Laserblitzer?
TruSpeed ist kein klassischer stationärer Blitzer, sondern ein handbedientes Laserhandmessgerät. Die Messperson richtet das Gerät auf ein bestimmtes Fahrzeug und ordnet den Messwert anschließend zu.
Ist TruSpeed dasselbe wie TruCAM?
Nein. TruSpeed und TruCAM sind unterschiedliche Lasermesssysteme. Bei einer Aktenprüfung sollte deshalb genau geprüft werden, welches Gerät tatsächlich verwendet wurde.
Hat TruSpeed immer ein Blitzerfoto?
Nein, eine TruSpeed-Messung beruht häufig nicht auf einem klassischen automatischen Blitzerfoto. Umso wichtiger sind Messprotokoll, Fahrzeugzuordnung und Dokumentation der Messperson.
Was ist bei der Zielerfassung wichtig?
Entscheidend ist, dass die Messperson ein konkretes Fahrzeug anvisiert hat und die Zuordnung nachvollziehbar bleibt. Dicht fahrende Fahrzeuge oder eine unklare Messsituation können prüfungsrelevant sein.
Ist TruSpeed noch ein standardisiertes Messverfahren?
Obergerichtlich wurde LTI 20/20 TruSpeed bislang als standardisiertes Messverfahren behandelt. Das AG Singen hat diese Einordnung 2025 in einem Einzelfall nach sachverständiger Begutachtung wegen des Abgleiteffekts infrage gestellt. Deshalb kommt es besonders auf die konkrete Aktenlage an.
Was bedeutet Abgleiteffekt bei TruSpeed?
Der Abgleiteffekt beschreibt die Frage, ob der Laserstrahl während der Messung vom anvisierten Punkt abgerutscht sein könnte. Relevant ist, ob die Messung nach Gebrauchsanweisung plausibel dokumentiert wurde.
Welche Unterlagen sind bei TruSpeed besonders wichtig?
Wichtig sind Eichschein, Messprotokoll, Einweisungs- oder Bediennachweis soweit vorgesehen oder aktenkundig, Angaben zur Messentfernung, Dokumentation der Zielerfassung und Unterlagen zur Fahrzeug- und Fahrerzuordnung.
Quellen und weiterführende Informationen:
PTB: Instruments for speed control - Laserhandmessgeräte
PTB: Zum Laserhandmessgerät LTI 20/20 TruSpeed, Stand 02.08.2024
Laser Technology: aktuelle TruSpeed-S-Produktfamilie
Hinweis: Die Herstellerseite beschreibt die aktuelle TruSpeed-S-Produktfamilie; für die deutsche Zulassung des LTI 20/20 TruSpeed sind die PTB-Unterlagen maßgeblich.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.04.2024 - 1 ORbs 324/23
AG Singen, Urteil vom 13.10.2025 - 6 OWi 51 Js 30287/24
AG Biberach, Urteil vom 15.04.2026 - 10 OWi 520 Js 2942/25 jug.
§ 8 MessEV - Gerätespezifische wesentliche Anforderungen