Laserpistole: Lasermessung richtig einordnen

Eine Laserpistole ist keine einzelne Gerätebezeichnung, sondern eine Kategorie handbedienter Lasermessgeräte. Entscheidend ist deshalb, welches konkrete Modell eingesetzt wurde und wie Zielerfassung, Messentfernung und Zuordnung dokumentiert sind.

Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia Obrazova Fachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht Veröffentlicht: 28.07.2026 · Fachlich geprüft: 05.08.2026 · Lesezeit: etwa 4 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Laserpistole bezeichnet eine Kategorie handbedienter Laser-Geschwindigkeitsmessgeräte, nicht ein einzelnes Modell.
  • Der Messwert entsteht durch Laserimpulse, aus denen die Änderung der Entfernung zum anvisierten Fahrzeug berechnet wird.
  • Für die Prüfung sind vor allem Geräteidentität, PTB-Status, Zielerfassung, Messentfernung, Bedienung und Fahrzeugzuordnung wichtig.
  • Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids läuft regelmäßig eine 14-Tage-Frist für den Einspruch.

Sie haben einen Vorwurf nach einer Lasermessung erhalten? Prüfen Sie früh, ob Gerät, Messentfernung und Zuordnung in der Akte nachvollziehbar sind.

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Was ist eine Laserpistole bei der Geschwindigkeitsmessung?

Eine Laserpistole ist ein handbedientes Messgerät, mit dem die Geschwindigkeit eines konkret anvisierten Fahrzeugs per Laser bestimmt wird. Der Begriff wird im Alltag oft pauschal verwendet. Für einen Bußgeldfall reicht diese Angabe aber nicht aus, weil die technische und rechtliche Bewertung vom konkreten Lasergerät abhängt.

In der Akte sollte deshalb nicht nur „Laser“ oder „Laserpistole“ stehen. Wichtig ist, ob etwa LTI 20/20 TruSpeed, ProLaser 4-DE, TruCAM, RIEGL FG21-P oder ein anderes Lasermessgerät eingesetzt wurde.

Laserhandmessgerät bei einer Geschwindigkeitsmessung
@zuschnell.org Shutterstock, ID 1758002222 - handbedientes Lasergerät bei einer Geschwindigkeitsmessung.

Wie funktioniert eine Laserpistole?

Laserhandmessgeräte bestimmen die Geschwindigkeit aus der Änderung der Entfernung eines gezielt anvisierten Fahrzeugs während einer bekannten Messzeit. Die Messperson richtet das Gerät über eine Visiereinheit auf ein konkretes Fahrzeug, das Gerät sendet eine Folge von Laserimpulsen aus, bestimmt mehrfach die Entfernung und berechnet daraus den Geschwindigkeitswert.

1. AnvisierenMessperson richtet das Gerät auf ein konkretes Fahrzeug.
2. LaserimpulseDas Gerät erfasst die Entfernung zum Zielpunkt.
3. BerechnungAus der Entfernungsänderung wird die Geschwindigkeit berechnet.
4. DokumentationMesswert, Entfernung und Zuordnung müssen nachvollziehbar sein.

Genau deshalb sind bei Laserpistolen andere Fragen wichtig als bei stationären Anlagen wie PoliScan oder ESO ES 8.0: Bei der Lasermessung kommt es besonders auf Zielerfassung, Messentfernung und die Dokumentation durch das Messpersonal an.

Welche Laserhandmessgeräte führt die PTB aktuell?

Die aktuelle PTB-Liste führt LTI 20/20 TruSpeed mit zwei Baumusterprüfbescheinigungen sowie ProLaser 4-DE. Ältere Geräte wie RIEGL FG21-P, LaserPatrol und TRAFFIPatrol werden inzwischen im PTB-Archiv geführt.

Für einen deutschen Bußgeldfall ist diese Unterscheidung wichtig: Der Name der Produktfamilie allein reicht nicht. Entscheidend ist, welche vollständige Gerätebezeichnung, Zertifikatsnummer, Gebrauchsanweisung und konkrete Einsatzart in der Akte dokumentiert sind.

Welche Laserpistolen und Lasergeräte gibt es?

Laserpistolen müssen immer gerätebezogen geprüft werden. Der Sammelbegriff sagt noch nicht, welche PTB-Unterlagen, Gebrauchsanweisung oder Rechtsprechung im konkreten Fall relevant sind.

GerätEinordnungPTB-Status
LTI 20/20 TruSpeedLaserhandmessgerätaktuell gelistet; DE-16-M-PTB-0096 und DE-16-M-PTB-0101.
ProLaser 4-DELaserhandmessgerätaktuell gelistet; DE-19-M-PTB-003.
RIEGL FG21-PLaserhandmessgerätPTB-Archiv; früher unter 18.11 / 98.09 geführt.
TruCAM / TruCAM IIFoto-/Video-Lasermesssystemkein Eintrag in der aktuellen deutschen PTB-Liste festgestellt; deutscher Gerätestatus im konkreten Fall gesondert prüfen.

Die technischen und rechtlichen Prüfpunkte unterscheiden sich je nach Modell erheblich. Deshalb werden TruSpeed, TruCAM und RIEGL FG21-P auf eigenen Geräteseiten ausführlich behandelt.

Was ist bei einer Laserpistole besonders prüfbar?

Bei einer Laserpistole muss vor allem nachvollziehbar sein, welches Fahrzeug gemessen wurde und wie der Messwert zustande kam. Die Prüfung betrifft deshalb nicht nur den Zahlenwert, sondern die gesamte Messsituation.

  • Geräteidentität: Welches konkrete Lasermessgerät wurde eingesetzt?
  • PTB-Status: Handelt es sich um ein aktuell gelistetes Gerät oder um ein Archivgerät?
  • Zielerfassung: Ist erkennbar, welches Fahrzeug während der Messung anvisiert wurde?
  • Messentfernung: Passt die dokumentierte Entfernung zur konkreten Verkehrssituation?
  • Bedienung: Wurde das Gerät entsprechend der maßgeblichen Gebrauchsanweisung eingesetzt?
  • Messprotokoll: Sind Messort, Messzeit, Messwert und Messpersonal nachvollziehbar dokumentiert?
  • Fahrzeugzuordnung: Gab es mehrere Fahrzeuge im Zielbereich oder eine unklare Verkehrssituation?
  • Fahrerzuordnung: Wenn kein klassisches Foto vorliegt, passen Messprotokoll sowie gegebenenfalls Anhalte- und Zuordnungsunterlagen zusammen?
  • Eichung: War das konkrete Gerät zum Messzeitpunkt gültig geeicht?

Macht eine Laserpistole immer ein Blitzerfoto?

Nein, bei einer Laserpistole gibt es nicht zwingend ein klassisches automatisches Blitzerfoto. Einige Lasergeräte dokumentieren digital, andere Messungen stützen sich stärker auf Messprotokoll sowie gegebenenfalls auf Anhalte- und Fahrerzuordnungsunterlagen.

Das ist für Betroffene wichtig: Wenn ein Messfoto fehlt oder nur wenige Daten sichtbar sind, muss besonders genau geprüft werden, ob die Fahrer- und Fahrzeugzuordnung trotzdem belastbar dokumentiert ist. Mehr dazu finden Sie auch auf der Seite zum Anhörungsbogen und zum Bußgeldbescheid.

Was unterscheidet TruSpeed, ProLaser 4-DE, TruCAM und RIEGL?

TruSpeed, ProLaser 4-DE, TruCAM und RIEGL sind nicht austauschbar. Sie gehören zwar alle zum Umfeld der Lasermessung, unterscheiden sich aber bei PTB-Status, Dokumentation, Gerätegeneration, Auswertung und typischen Angriffspunkten.

  • TruSpeed: Im Fokus stehen Zielerfassung, Messentfernung, stabile Geräteführung und die seit 2024 besonders wichtige Gebrauchsanweisung.
  • ProLaser 4-DE: Das Gerät ist als aktuelles Laserhandmessgerät zu berücksichtigen; wichtig sind konkrete Geräteidentität, PTB-Unterlagen und Bedienvorgaben.
  • TruCAM: Zusätzlich relevant sind digitale Dokumentation, Messmodus, Video- bzw. Bilddaten und die konkrete Gerätegeneration.
  • RIEGL FG21-P: Häufig entscheidend sind Zielerfassung, Messdistanz, Messprotokoll und gegebenenfalls die Zuordnung zum angehaltenen Fahrzeug; das Gerät ist als Archivgerät einzuordnen.
TruCAM Lasermessgerät auf einem Stativ an einer Straße
@zuschnell.org Shutterstock, ID 2444260831 - TruCAM-Messgerät auf einem Stativ zur Geschwindigkeitsmessung.
RIEGL FG21-P Laserpistole bei einer Verkehrsüberwachung
@zuschnell.org - KI generiert - RIEGL FG21-P im Zusammenhang mit einer Verkehrsüberwachung.

Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle

Fachliche Einordnung zu Laserpistolen

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Bei einer Lasermessung kläre ich zuerst das konkrete Gerät und seinen Status. TruSpeed, ProLaser 4-DE, TruCAM und RIEGL haben unterschiedliche Dokumentations- und Prüfpunkte. Ohne diese Einordnung prüft man schnell die falschen Unterlagen.

Was bedeutet das für Betroffene?

Antworten Sie auf einen Anhörungsbogen nicht vorschnell zur Sache, wenn Gerät, Messentfernung, Foto oder Fahrerzuordnung unklar sind. Eine belastbare Einschätzung ist meist erst nach Akteneinsicht möglich.

Welche Folgen kann eine Lasermessung haben?

Die Folgen hängen nicht vom Wort „Laserpistole“ ab, sondern vom konkreten Geschwindigkeitsverstoß. Je nach Höhe der Überschreitung können Bußgeld, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder Folgen in der Probezeit drohen.

Eine Lasermessung kann vor allem dann prüfenswert sein, wenn die Verkehrssituation unübersichtlich war, mehrere Fahrzeuge dicht hintereinander fuhren oder die Zuordnung zwischen Messwert und Fahrzeug nicht klar wirkt.

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Weitere Geräteseiten helfen dabei, Messprinzip, Einsatzart und typische Prüfpunkte besser einzuordnen.

FAQ zu Laserpistolen

Ist eine Laserpistole ein bestimmtes Messgerät?

Nein. Laserpistole ist ein Sammelbegriff für handbediente Lasermessgeräte. Für die Prüfung zählt die konkrete Gerätebezeichnung, zum Beispiel LTI 20/20 TruSpeed, ProLaser 4-DE oder RIEGL FG21-P.

Wie misst eine Laserpistole die Geschwindigkeit?

Eine Laserpistole bestimmt die Geschwindigkeit aus der Änderung der Entfernung eines anvisierten Fahrzeugs während einer bekannten Messzeit. Dafür sendet das Gerät Laserimpulse aus und berechnet aus mehreren Entfernungswerten den Messwert.

Welche Laserhandmessgeräte führt die PTB aktuell?

Die aktuelle PTB-Liste führt LTI 20/20 TruSpeed mit zwei Baumusterprüfbescheinigungen sowie ProLaser 4-DE. Ältere Geräte wie RIEGL FG21-P, LaserPatrol und TRAFFIPatrol werden inzwischen im PTB-Archiv geführt.

Macht eine Laserpistole immer ein Blitzerfoto?

Nein. Manche Lasergeräte dokumentieren mit Foto oder Video, andere Messungen beruhen stärker auf Messprotokoll sowie gegebenenfalls auf Anhalte- und Fahrerzuordnungsunterlagen.

Was ist der Unterschied zwischen TruSpeed, ProLaser 4-DE, TruCAM und RIEGL?

Die Geräte unterscheiden sich bei PTB-Status, Dokumentation, Gerätegeneration und typischen Prüfpunkten. Deshalb sollte nicht nur „Laserpistole“, sondern das konkrete Modell geprüft werden.

Welche Unterlagen sind bei einer Lasermessung wichtig?

Wichtig sind insbesondere Gerätebezeichnung, PTB- beziehungsweise Zulassungsstatus, Eichnachweis, Gebrauchsanweisung, Messprotokoll, Messentfernung, Zielerfassung sowie Unterlagen zur Fahrer- oder Fahrzeugzuordnung.

Was ist bei der Zielerfassung prüfbar?

Prüfbar ist, ob während der Messung eindeutig ein bestimmtes Fahrzeug anvisiert wurde. Kritisch kann es werden, wenn mehrere Fahrzeuge dicht beieinander fahren oder der Zielpunkt nicht plausibel dokumentiert ist.