Das Wichtigste in Kürze
- LEIVTEC XV3 ist ein Geschwindigkeitsmessgerät mit aufgeweitetem Laserstrahl.
- Die PTB führt das Gerät mit dem Zulassungszeichen 18.11 / 09.04 inzwischen im Archiv.
- Bei auffälligen PTB-Konstellationen ging es vor allem um Rechtsmessung, Messung-Start-Bild und Auswertestrecke unter 12,2 Metern.
- Die XV3-Problematik bedeutet nicht, dass jede Messung falsch war; entscheidend ist die konkrete Falldokumentation.
- Nach einem Bußgeldbescheid läuft regelmäßig eine 14-Tage-Frist für den Einspruch.
Sie haben einen Vorwurf mit LEIVTEC XV3 erhalten? Dann sollte geprüft werden, ob Messrichtung, Startbild und Auswertestrecke zur PTB-Problematik passen.
Kostenlose ErsteinschätzungWas ist LEIVTEC XV3?
LEIVTEC XV3 ist ein Geschwindigkeitsmessgerät mit aufgeweitetem Laserstrahl. Anders als eine reine Zahlenanzeige dokumentiert das System den Messvorgang mit Fall- beziehungsweise Bilddaten, damit Fahrzeug, Messwert und Messsituation nachvollzogen werden können.
Für Betroffene ist LEIVTEC XV3 besonders relevant, weil das Gerät durch die bekannte XV3-Problematik deutlich anders einzuordnen ist als viele andere Laserpistolen. Bei einem Bußgeldverfahren sollte deshalb geprüft werden, ob die Behörde den konkreten Messvorgang nur pauschal behandelt oder die gerätespezifischen Besonderheiten tatsächlich berücksichtigt.

Welche technischen Daten sind bei LEIVTEC XV3 wichtig?
Bei LEIVTEC XV3 muss zuerst die Geräteidentität geklärt werden. In der Akte sollten Modellbezeichnung, Zulassungszeichen, Eichunterlagen, PTB-Status und die konkrete Messdokumentation zusammenpassen.
| Gerät | LEIVTEC XV3 |
|---|---|
| Hersteller | LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH |
| Geräteart | Geschwindigkeitsmessgerät mit aufgeweitetem Laserstrahl |
| Zulassungszeichen | 18.11 / 09.04 |
| Erstzulassung | 02.07.2009 |
| PTB-Status | Archiv; nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt. |
| Wichtige Aktenunterlagen | Falldaten, Messung-Start-Bild, Auswertestrecke, Messprotokoll, Eichschein, Geräteangaben und konkrete Fahrzeugzuordnung. |
Wie misst LEIVTEC XV3 die Geschwindigkeit?
LEIVTEC XV3 bestimmt die Geschwindigkeit aus Laser-Entfernungsmessungen mit aufgeweitetem Laserstrahl. Das Gerät richtet den Messbereich auf ein Fahrzeug, erfasst während kurzer Zeit Entfernungsänderungen und leitet daraus den Geschwindigkeitswert ab.
- Zielerfassung: Das Messpersonal richtet den aufgeweiteten Laser-Messbereich auf ein Fahrzeug aus.
- Laserimpulse: Das Gerät misst fortlaufend Entfernungen zum anvisierten Zielbereich.
- Berechnung: Aus Entfernungsänderung und Zeit wird der Geschwindigkeitswert abgeleitet.
- Dokumentation: Bild- oder Videodaten sollen zeigen, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wird.
- Auswertung: Erst die Messakte zeigt, ob Messwert, Videosequenz und Fahrzeugzuordnung plausibel zusammenpassen.
Warum geriet LEIVTEC XV3 in die Kritik?
LEIVTEC XV3 wurde wegen möglicher Messwertabweichungen besonders intensiv diskutiert. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt veröffentlichte 2021 Untersuchungen zu unzulässigen Abweichungen bei bestimmten Messkonstellationen; auch Gerichte bewerteten XV3-Fälle danach deutlich kritischer.
Die XV3-Problematik bedeutet nicht, dass jede Messung falsch war. Fachlich stärker ist die Prüfung der konkreten Situation: Welche Messrichtung lag vor, wie sah das Messung-Start-Bild aus und welche Auswertestrecke wurde dokumentiert?
Welche Messsituationen waren beim LEIVTEC XV3 auffällig?
Die PTB beschrieb bei problematischen XV3-Messungen mehrere gemeinsame Merkmale. Diese Merkmale sollten nicht pauschal unterstellt, sondern mit der konkreten Messakte abgeglichen werden.
- Rechtsmessung: In den PTB-Versuchen traten Abweichungen zu Ungunsten Betroffener bei einer Rechtsmessung auf, also wenn das Gerät aus Fahrersicht links am Fahrbahnrand stand.
- Messung-Start-Bild: Bei den untersuchten problematischen Konstellationen war das Kennzeichen im Messung-Start-Bild nicht vollständig innerhalb des Messfeldrahmens.
- Auswertestrecke: Die festgestellten unzulässigen Abweichungen hatten gemeinsam, dass die Auswertestrecke weniger als 12,2 Meter betrug.
- Einzelfallbezug: Ohne konkrete Falldaten lässt sich nicht seriös beurteilen, ob der eigene Vorwurf einer vergleichbaren Konstellation entspricht.
Ist LEIVTEC XV3 ein standardisiertes Messverfahren?
Nach Bekanntwerden der XV3-Problematik verneinten mehrere Oberlandesgerichte die weitere Einordnung als standardisiertes Messverfahren. Das BayObLG schloss sich 2021 unter anderem der Linie von OLG Stuttgart, OLG Celle und OLG Oldenburg an.
Für die Praxis heißt das: Ein konkretes XV3-Messergebnis konnte eine weitergehende technische Aufklärung erfordern. Entscheidend sind die konkrete Messdokumentation, die PTB-Merkmale der auffälligen Konstellation und die Frage, ob der gemessene Wert dem betroffenen Fahrzeug belastbar zugeordnet werden kann.
Praxispunkt: Einzelmessung statt pauschale Messserie
Für die Bewertung eines konkreten XV3-Vorwurfs zählen vor allem Falldaten, Messung-Start-Bild, Auswertestrecke und Zuordnung. Die gesamte Messreihe kann juristisch als Aktenbestandteil eine Rolle spielen; die PTB hat aber darauf hingewiesen, dass Messreihe, Statistikdatei und Annullationsrate für die technische Überprüfung einer konkreten Einzelmessung keinen eigenen Erkenntniswert liefern.
Was kann bei LEIVTEC XV3 konkret geprüft werden?
Bei LEIVTEC XV3 stehen gerätespezifische Fragen im Vordergrund. Eine reine Standardliste mit Eichung und Foto reicht nicht aus, weil gerade Messkonstellation, Startbild, Auswertestrecke und Fahrzeugzuordnung für dieses Gerät entscheidend sein können.
- Geräteidentität: Ist eindeutig dokumentiert, dass tatsächlich LEIVTEC XV3 eingesetzt wurde?
- Messkonstellation: Liegen Merkmale vor, die bei den PTB-Untersuchungen zu unzulässigen Messwertabweichungen eine Rolle spielten?
- Gerätestand: Sind Softwarestand, Eichung und Geräteunterlagen vollständig nachvollziehbar?
- Rechtsmessung: Stand das Gerät aus Fahrersicht links am Fahrbahnrand?
- Messung-Start-Bild: Befand sich das Kennzeichen vollständig innerhalb des Messfeldrahmens?
- Auswertestrecke: Ist dokumentiert, ob die Auswertestrecke unter 12,2 Metern lag?
- Falldaten: Liegen die konkreten Daten zum betroffenen Messvorgang vollständig vor?
- Messwertbildung: Ist plausibel, wie der konkrete Geschwindigkeitswert zustande gekommen ist?
- Fahrzeugzuordnung: Ist im Bild- oder Videomaterial klar erkennbar, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wurde?
- Mehrere Fahrzeuge: Befanden sich andere Fahrzeuge im Messbereich, die die Zuordnung erschweren können?
- Auswertung: Sind Auswerterahmen, Dokumentation und Messprotokoll widerspruchsfrei?
- Rechtliche Einordnung: Hat die Behörde die XV3-Besonderheiten berücksichtigt oder nur auf Standardformulierungen verwiesen?
Beim LEIVTEC XV3 würde ich besonders auf Messrichtung, Messung-Start-Bild und Auswertestrecke achten. Die PTB hat bei auffälligen Messungen konkrete gemeinsame Merkmale beschrieben. Deshalb sollte die Akte darauf geprüft werden, ob eine vergleichbare Messkonstellation vorlag.
Welche Unterlagen sind bei LEIVTEC XV3 wichtig?
Ohne Messakte lässt sich eine LEIVTEC-XV3-Messung kaum seriös bewerten. Der Bußgeldbescheid nennt meist nur den Vorwurf und die Sanktion; die entscheidenden technischen Informationen liegen in den behördlichen Unterlagen.
| Unterlage | Warum wichtig? | Was prüfen? |
|---|---|---|
| Messprotokoll | zeigt Messort, Messzeit und Einsatzdaten | Stimmen Ort, Zeit, Gerät und Messwert zusammen? |
| Eichschein | belegt die formelle Einsatzfähigkeit des Geräts | War die Eichung zum Tatzeitpunkt gültig? |
| Falldaten / Videodaten | ermöglichen die technische Einordnung des konkreten Messvorgangs | Ist der Messvorgang vollständig und plausibel? |
| Messung-Start-Bild | ist bei XV3 wegen des PTB-Befunds besonders wichtig | Ist das Kennzeichen vollständig im Messfeldrahmen? |
| Auswertestrecke | kann zeigen, ob eine auffällige PTB-Konstellation vorliegt | Liegt die dokumentierte Strecke unter 12,2 Metern? |
| Auswertung | verbindet Messwert, Startbild, Messfeldrahmen und Fahrzeug | Ist die Zuordnung eindeutig und nachvollziehbar? |
| Rechtsprechung | ordnet XV3 nach der PTB-Problematik besonders kritisch ein | Wurde die fehlende Standardisierung im konkreten Verfahren berücksichtigt? |
Welche Folgen kann eine LEIVTEC-XV3-Messung haben?
Die Rechtsfolgen hängen nicht vom Gerät, sondern vom gemessenen Verstoß ab. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung können Bußgeld, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder Folgen in der Probezeit drohen.
Gerade bei LEIVTEC XV3 sollte die Sanktion aber nicht isoliert betrachtet werden. Wenn Messrichtung, Messung-Start-Bild, Auswertestrecke oder Falldaten nicht nachvollziehbar sind, kann die technische Prüfung wichtiger sein als der bloße Blick auf den Bußgeldkatalog.
Messung mit LEIVTEC XV3 erhalten?
Lassen Sie früh prüfen, ob der konkrete Messwert mit PTB-Befund, Falldaten, Startbild und Fahrzeugzuordnung belastbar zusammenpasst.
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Weitere Geräteseiten helfen dabei, Messprinzip, Einsatzart und typische Prüfpunkte besser einzuordnen.
FAQ zu LEIVTEC XV3
Was ist LEIVTEC XV3?
LEIVTEC XV3 ist ein Geschwindigkeitsmessgerät mit aufgeweitetem Laserstrahl der LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH. Die PTB führt das Gerät mit dem Zulassungszeichen 18.11 / 09.04 inzwischen im Archiv.
Wie funktioniert LEIVTEC XV3?
LEIVTEC XV3 arbeitet mit einem aufgeweiteten Laserstrahl. Das Gerät misst Entfernungsänderungen zum anvisierten Zielbereich und leitet daraus die Geschwindigkeit ab; Falldaten und Bilddokumentation sollen die Zuordnung zum Fahrzeug ermöglichen.
Was bedeutet der aufgeweitete Laserstrahl?
Der Messbereich ist nicht als enges Zielkreuz zu verstehen, sondern als aufgeweiteter Laser-Messbereich. Für die Prüfung ist deshalb wichtig, welches Fahrzeug im Messbereich erfasst wurde und wie die Dokumentation die Zuordnung stützt.
Warum geriet XV3 in die Kritik?
Die PTB stellte 2021 bei bestimmten Messkonstellationen unzulässige Messwertabweichungen fest. Das betrifft nicht automatisch jede Messung, macht aber eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Welche Messwertabweichungen stellte die PTB fest?
Die PTB beschrieb Abweichungen zu Ungunsten Betroffener in bestimmten Versuchskonstellationen. Besonders relevant waren Rechtsmessung, Messung-Start-Bild und eine Auswertestrecke von weniger als 12,2 Metern.
Was bedeutet eine Rechtsmessung beim XV3?
Bei einer Rechtsmessung steht das Messgerät aus Sicht des Fahrers links am Fahrbahnrand. In den PTB-Versuchen traten unzulässige Abweichungen zu Ungunsten Betroffener in solchen Konstellationen auf.
Warum sind 12,2 Meter Auswertestrecke relevant?
Die von der PTB festgestellten unzulässigen Abweichungen hatten gemeinsam, dass die Auswertestrecke weniger als 12,2 Meter betrug. Dieser Wert ist deshalb ein konkreter technischer Prüfpunkt.
Welche Bedeutung hat das Kennzeichen im Messfeldrahmen?
Bei den problematischen PTB-Konstellationen war das Kennzeichen im Messung-Start-Bild nicht vollständig innerhalb des Messfeldrahmens. Deshalb sollte geprüft werden, wie das Startbild im konkreten Fall aussieht.
Ist XV3 noch ein standardisiertes Messverfahren?
Nach Bekanntwerden der XV3-Problematik verneinten mehrere Oberlandesgerichte die weitere Einordnung als standardisiertes Messverfahren. Ein konkretes XV3-Ergebnis kann daher eine technische Aufklärung erfordern.
Welche Rolle spielt die gesamte Messserie bei der Einzelprüfung?
Die PTB vertritt die technische Auffassung, dass Messreihe, Statistikdatei und Annullationsrate zur Überprüfung einer einzelnen XV3-Geschwindigkeitsmessung keinen eigenen Erkenntniswert liefern. Für den konkreten Fall bleiben Falldaten, Startbild, Auswertestrecke und Zuordnung wichtiger.
Wird LEIVTEC XV3 heute noch neu in Verkehr gebracht?
Die PTB führt LEIVTEC XV3 im Archiv. Nach dem PTB-Hinweis sind archivierte Geräte nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt. Das ist nicht gleichbedeutend mit einem pauschalen Verbot jeder früheren Messung.
Welchen PTB-Status hat XV3 heute?
Die PTB führt LEIVTEC XV3 im Archiv. Nach dem PTB-Hinweis ist das archivierte Gerät nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt; das ist nicht gleichbedeutend mit der Aussage, jede frühere Messung sei automatisch unverwertbar.
Welche Daten des konkreten Messfalls sind wichtig?
Wichtig sind vor allem Falldaten, Messung-Start-Bild, Auswertestrecke, Messrichtung, Messprotokoll, Eichschein, Geräteangaben und die konkrete Fahrzeugzuordnung.
Quellen und weiterführende Informationen:
Physikalisch-Technische Bundesanstalt: Abschlussstand zu LEIVTEC XV3 vom 09.06.2021
Physikalisch-Technische Bundesanstalt: Archiv Verkehrsmessgeräte
BayObLG, Beschluss vom 12.08.2021 - 202 ObOWi 880/21
Oberlandesgericht Celle: LEIVTEC XV3, Beschluss vom 18.06.2021 - 2 Ss (OWi) 69/21
Straßenverkehrs-Ordnung bei Gesetze im Internet
§ 8 MessEV - Gerätespezifische wesentliche Anforderungen
Anlage 8 MessEV - Kennzeichen und Eichkennzeichen