VAMA: Abstandsmessung per Video – Funktionsweise, Fehler & Einspruch

VAMA ist ein videobasiertes Abstands- und Geschwindigkeitsmessverfahren. Für die Prüfung zählen vor allem Messstrecke, Referenzlinien, Fahrzeugbezugspunkte, Zeitmessung, Videoqualität, Auswertung und Toleranzen.

Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia Obrazova Fachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht Veröffentlicht: 18.08.2026 · Fachlich geprüft: 18.08.2026 · Lesezeit: etwa 8 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Videobasiertes Verfahren: VAMA wird zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung anhand einer Videoaufzeichnung des Verkehrsgeschehens eingesetzt.
  • Bekannte Messstrecke: Referenz- beziehungsweise Messlinien bilden definierte Bezugspunkte für die Weg-Zeit-Auswertung.
  • Fahrzeugbezugspunkt: Für das Ergebnis ist wichtig, an welchem Punkt des Fahrzeugs Beginn und Ende der Messung angesetzt werden.
  • PTB-Forschung: Die PTB veröffentlichte einen eigenen Bericht zur Messunsicherheit der Videoabstandsmessverfahren VAM und VAMA.
  • Rechtsprechung: Das AG Lüdinghausen bezeichnete VAMA ausdrücklich als standardisiertes Verfahren zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung.

Bei einer VAMA-Messung sollte die Auswertung des Videomaterials einschließlich Messlinien, Fahrzeugbezugspunkten und Toleranzen nachvollzogen werden.

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Was ist VAMA?

VAMA ist ein videobasiertes Verfahren zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung. Es handelt sich nicht um einen klassischen Radar- oder Laserblitzer. Grundlage der Auswertung ist eine Videoaufnahme des Verkehrsgeschehens auf einer bekannten beziehungsweise vermessenen Messstrecke.

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat sich eigens mit der Messunsicherheit der Videoabstandsmessverfahren VAM und VAMA beschäftigt. Der PTB-Bericht PTB-MA-57 aus dem Jahr 1997 zeigt, dass es sich um ein technisch eigenständiges Auswerteverfahren mit spezifischen Unsicherheits- und Toleranzfragen handelt.

EigenschaftEinordnung
VerfahrenVAMA
Messartvideobasierte Geschwindigkeits- und Abstandsmessung
GrundlageVideoaufnahme einer bekannten Messstrecke mit Referenz- beziehungsweise Messlinien
AuswertungWeg-Zeit-Berechnung anhand des Videomaterials
Typischer Einsatzinsbesondere Abstandskontrollen und Geschwindigkeitsauswertungen auf Autobahnen
PTB-FachquellePTB-MA-57 zur Messunsicherheit von VAM und VAMA
Videobasierte Abstandsmessung mit Referenzlinien
Beispielbild: Videobasierte Verkehrsüberwachung arbeitet häufig aus erhöhter Perspektive. Bei VAMA ist für die Auswertung entscheidend, welche Messlinien und Fahrzeugbezugspunkte im Videobild verwendet werden.

Wie funktioniert eine VAMA-Messung?

Bei VAMA wird das Verkehrsgeschehen auf einer definierten Messstrecke per Video aufgezeichnet und anschließend anhand bekannter Bezugspunkte ausgewertet. Passiert ein Fahrzeug zwei vermessene Messlinien, kann aus der bekannten Strecke und der dafür benötigten Zeit seine Geschwindigkeit berechnet werden.

Für eine Abstandsauswertung wird zusätzlich die Position des vorausfahrenden und des nachfolgenden Fahrzeugs im Videobild betrachtet. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Zeitmessung, sondern auch, welche Referenzlinien und Fahrzeugpunkte für die konkrete Auswertung gewählt wurden.

1Verkehr filmen

Das Verkehrsgeschehen wird über die definierte Messstrecke aufgezeichnet.

2Messlinien nutzen

Bekannte Referenzpunkte markieren Anfang und Ende einer Strecke.

3Zeit bestimmen

Aus dem Video wird ermittelt, wann das Fahrzeug die Bezugspunkte passiert.

4Tempo berechnen

Bekannte Strecke geteilt durch benötigte Zeit ergibt die Geschwindigkeit.

5Abstand auswerten

Fahrzeugpositionen und zeitlicher Verlauf ermöglichen die Abstandsbeurteilung.

Wie werden Messlinien bei VAMA ausgewertet?

Die Wahl der Messpunkte am Fahrzeug kann das Ergebnis beeinflussen und muss deshalb nachvollziehbar sein. Das AG Lüdinghausen hat dies in einer Entscheidung von 2005 besonders anschaulich beschrieben.

In dem dortigen Fall wurde ein Fahrzeug zunächst noch vor dem Passieren der ersten Linie gestoppt und die Zeit erst nach dem Überfahren der zweiten Linie mit dem Vorderrad erneut angehalten. Dadurch wurde für die Zeitmessung eine tatsächlich etwas längere Strecke zugrunde gelegt. Das Gericht wertete diese Vorgehensweise zugunsten des Betroffenen als im Verfahren enthaltene Toleranz.

Bei einem anderen Fahrzeug war dieselbe Wahl der Messpositionen nicht ohne Weiteres übertragbar. Das Gericht bestimmte deshalb anhand des Videofilms andere Zeitpunkte, um eine Benachteiligung zu vermeiden. Genau daran zeigt sich, warum bei VAMA nicht nur ein Endwert, sondern Videoprints, Messlinien und Fahrzeugbezugspunkte geprüft werden sollten.

Welche Punkte sind bei VAMA besonders prüfbar?

  • Messstrecke: Ist die für die Berechnung verwendete Strecke eindeutig bekannt und dokumentiert?
  • Referenzlinien: Sind Anfangs- und Endlinie im Videomaterial klar erkennbar?
  • Fahrzeugbezugspunkt: Wurde bei beiden Messzeitpunkten derselbe beziehungsweise ein technisch korrekt gewählter Fahrzeugpunkt verwendet?
  • Zeitmessung: Sind Start- und Endzeit nachvollziehbar bestimmt worden?
  • Videoqualität: Lassen sich Fahrzeugposition und Linienüberfahrt sicher erkennen?
  • Perspektive: Passt die Kameraperspektive zur vorgesehenen Auswertung?
  • Auswertung: Stimmen Videoprints, Zeitwerte und berechnete Geschwindigkeit beziehungsweise Abstand zusammen?
  • Toleranzen: Wurden die für die konkrete Auswertung vorgesehenen Sicherheits- und Messunsicherheiten berücksichtigt?
  • Fahrzeugzuordnung: Ist das ausgewertete Fahrzeug eindeutig zu identifizieren?
  • Fahreridentifikation: Ist die betroffene Person ausreichend zuordenbar, soweit dies für den Vorwurf erforderlich ist?
  • Eich-/Messunterlagen: Sind die eingesetzten Zeit- und Auswertekomponenten sowie das Messprotokoll nachvollziehbar dokumentiert?

Ist VAMA ein standardisiertes Messverfahren?

Das Amtsgericht Lüdinghausen hat VAMA ausdrücklich als standardisiertes Messverfahren zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung bezeichnet. In dem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 19.12.2005 wurden Eichschein, Einsatzprotokoll, Videoband und Videoprints zur Überprüfung herangezogen.

Die Entscheidung ist eine amtsgerichtliche Einordnung und sollte nicht zu einer pauschalen Aussage erweitert werden, jedes denkbare VAMA-Verfahren sei unabhängig von Aufbau und Auswertung stets fehlerfrei. Gerade die Entscheidung selbst zeigt, dass die konkrete Auswahl der Fahrzeugpositionen bei der Videoauswertung eine Rolle spielen kann.

Welche Toleranzen gelten bei VAMA?

Eine einzige pauschale Prozent- oder km/h-Toleranz lässt sich aus den hier verwendeten Primärquellen nicht für jede VAMA-Auswertung ableiten. Die PTB hat die Messunsicherheit von VAM und VAMA in einem eigenen Fachbericht untersucht; zusätzlich zeigt die Entscheidung des AG Lüdinghausen, dass bereits die Wahl der Messpositionen am Fahrzeug zugunsten des Betroffenen wirken kann.

Für einen konkreten Fall sollte daher geprüft werden, welche Auswertemethode verwendet wurde, welche Toleranzen beziehungsweise Messunsicherheiten dafür vorgesehen waren und wie diese in das Ergebnis eingeflossen sind.

Ist die Videoaufnahme bei VAMA zulässig?

Videoaufzeichnungen zur Verkehrsüberwachung berühren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn Fahrer oder Kennzeichen identifizierbar erfasst werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 klargestellt, dass ein solcher Eingriff eine ausreichende gesetzliche Grundlage benötigt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2009 betraf konkret eine Videoüberwachung mit dem System VKS 3.0 und nicht unmittelbar VAMA. Sie bedeutet deshalb nicht, dass videobasierte Verkehrsüberwachung generell unzulässig ist. Für die Bewertung kommt es auf die konkrete Technik, den Zeitpunkt der Identifizierbarkeit, den Anlass der Aufnahme und die jeweilige Rechtsgrundlage an. Die Datenschutzfrage sollte deshalb historisch und verfahrensbezogen geprüft werden, nicht mit einer pauschalen Aussage über VAMA.

Welche Unterlagen sollte man bei VAMA prüfen?

UnterlageWarum relevant?
VideofilmGrundlage für Linienüberfahrt, Fahrzeugposition, Verkehrsablauf und Auswertung.
VideoprintsDokumentieren die für die Berechnung gewählten Messzeitpunkte.
EichscheinPrüfung des metrologischen Status der eingesetzten Messkomponenten.
Einsatz-/MessprotokollAufbau, Messstelle und ordnungsgemäße Durchführung nachvollziehen.
Angaben zur MessstreckeDie Weg-Zeit-Berechnung setzt bekannte Bezugspunkte voraus.
AuswerteunterlagenZeitwerte, Fahrzeugbezugspunkte und Toleranzansatz kontrollieren.

Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle

Fachliche Einordnung zu VAMA

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Bei VAMA würde ich nicht nur den errechneten Abstand oder die Geschwindigkeit betrachten. Entscheidend ist, wie die Messlinien im Video ausgewertet wurden, welche Fahrzeugpunkte für Beginn und Ende gewählt wurden und ob die angesetzten Zeitwerte und Toleranzen den Betroffenen nicht benachteiligen.

VAMA mit anderen Messverfahren vergleichen

Weitere Geräteseiten helfen dabei, Videoabstandsmessung, Videonachfahrt, Weg-Zeit-Sensorik und andere Geschwindigkeitsmessverfahren sauber voneinander abzugrenzen.

FAQ zu VAMA

Was ist VAMA?

VAMA bezeichnet ein videobasiertes Verfahren zur amtlichen Geschwindigkeits- und Abstandsmessung. Die PTB führt VAM und VAMA gemeinsam in einem Fachbericht zur Messunsicherheit dieser Videoabstandsmessverfahren.

Wird mit VAMA Abstand oder Geschwindigkeit gemessen?

Beides kann Gegenstand der Auswertung sein. Das AG Lüdinghausen bezeichnete VAMA ausdrücklich als standardisiertes Messverfahren zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung.

Wie funktioniert die Messung über Referenzlinien?

Ein Fahrzeug passiert zwei bekannte Bezugspunkte. Aus der bekannten Strecke und der benötigten Zeit lässt sich seine Geschwindigkeit bestimmen. Für die Genauigkeit ist wichtig, welche Fahrzeugpunkte für Beginn und Ende angesetzt werden.

Ist VAMA ein standardisiertes Messverfahren?

Das AG Lüdinghausen hat VAMA 2005 ausdrücklich als standardisiertes Verfahren zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung eingeordnet.

Welche Toleranzen gelten bei VAMA?

Eine pauschale universelle Zahl lässt sich aus den hier verwendeten Primärquellen nicht ableiten. Maßgeblich sind die konkrete Auswertemethode, die dafür vorgesehenen Messunsicherheiten und die Wahl der Fahrzeugbezugspunkte.

Ist die Videoaufnahme zulässig?

Videoaufnahmen, die eine Identifizierung ermöglichen, berühren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und benötigen eine ausreichende Rechtsgrundlage. Ob eine konkrete VAMA-Aufnahme verwertbar ist, hängt von den Umständen des Einsatzes ab.

Welche Unterlagen sollte man prüfen?

Besonders wichtig sind Videofilm, Videoprints, Eichschein, Einsatzprotokoll, Angaben zur Messstrecke und die konkrete Auswertung mit Zeitwerten und Toleranzen.