§ 5 StVO: Überholen, Seitenabstand und Überholverbote

Update

§ 5 StVO regelt, wann und wie Sie andere Verkehrsteilnehmer überholen dürfen. Die Vorschrift enthält Grundregeln, Überholverbote, Seitenabstände und besondere Ausnahmen.

> Paragraphen > § 5 StVO Überholen
Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia Obrazova Fachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht Veröffentlicht: 24.07.2026 · Redaktionell aktualisiert: 25.09.2026 · Fachlich geprüft: 04.08.2026 · Lesezeit: etwa 5 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich wird links überholt. Rechtsüberholen ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig.
  • Überholen ist nur erlaubt, wenn der gesamte Vorgang überschaubar ist und keine Behinderung des Gegenverkehrs entsteht.
  • Bei unklarer Verkehrslage oder einem einschlägigen Überholverbotsschild müssen Sie dahinterbleiben.
  • Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen Überholen erhalten? Prüfen Sie zuerst, welche Überholregel und welche Verkehrssituation zugrunde gelegt wurden.

Kostenlos prüfen lassen

Was regelt § 5 StVO?

§ 5 StVO regelt, wann und wie Sie andere Verkehrsteilnehmer überholen dürfen. Grundsätzlich wird links überholt. Der gesamte Überholvorgang muss überschaubar sein, eine Behinderung des Gegenverkehrs muss ausgeschlossen sein und der Überholende muss wesentlich schneller fahren als das vorausfahrende Fahrzeug.

Die Vorschrift enthält außerdem Regeln zu Überholverboten, Seitenabstand, Ausscheren, Wiedereinordnen, Blinken und zum Verhalten des überholten Fahrzeugs. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Wann ist Überholen erlaubt und wann verboten?

Überholen ist nur erlaubt, wenn die Verkehrslage klar ist und der Überholvorgang ohne Gefährdung oder Behinderung durchgeführt werden kann. Das bedeutet: Der Fahrer muss Gegenverkehr, Fahrbahnverlauf, Sichtweite, Geschwindigkeit und mögliche Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer realistisch einschätzen können.

  • Grundregel: Es ist links zu überholen, § 5 Absatz 1 StVO.
  • Voraussetzungen: Der ganze Überholvorgang muss übersehbar sein, der Gegenverkehr darf nicht behindert werden und der Überholende muss wesentlich schneller sein.
  • Überholverbot: Bei unklarer Verkehrslage oder einem angeordneten Überholverbot ist Überholen unzulässig.
  • Schwere Kraftfahrzeuge: Wer ein Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen führt, darf bei weniger als 50 Metern Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht überholen.
  • Ausscheren und Wiedereinordnen: Nachfolgender Verkehr darf nicht gefährdet werden; Ausscheren und Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich mit Blinker anzukündigen.
Praxisbeispiel

Eine Fahrzeugkolonne allein macht die Verkehrslage nicht automatisch unklar. Kommen aber langsamer werdende Fahrzeuge, Einmündungen, Gegenverkehr oder unklare Ausschervorgänge hinzu, kann ein Überholen unzulässig oder haftungsrechtlich riskant werden.

Welchen Seitenabstand müssen Autofahrer einhalten?

Beim Überholen muss immer ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeug-Führenden verlangt § 5 Absatz 4 StVO grundsätzlich mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts.

An Kreuzungen und Einmündungen gilt für diese festen Meterwerte eine besondere Einschränkung, wenn Radfahrende dort zuvor rechts an wartenden Kraftfahrzeugen vorbeigefahren oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Die Pflicht zu ausreichendem Seitenabstand bleibt trotzdem bestehen; mehr zur Abgrenzung finden Sie im Ratgeber Abstand im Straßenverkehr.

Wann ist Rechtsüberholen erlaubt?

Rechtsüberholen ist nicht ausnahmslos verboten, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wer seine Absicht zum Linksabbiegen angekündigt und sich entsprechend eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Außerdem enthält § 7 StVO Ausnahmen für Fahrzeugschlangen und mehrspurige Fahrbahnen innerorts.

Innerorts dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für dieselbe Richtung den Fahrstreifen frei wählen und rechts schneller fahren. Diese Regel gilt nicht auf innerörtlichen Autobahnen. Bei dichtem Verkehr mit Fahrzeugschlangen kann rechts ebenfalls schneller gefahren werden, wenn die Voraussetzungen des § 7 StVO erfüllt sind.

Was bedeuten Zeichen 276 und Zeichen 277.1?

Ein Überholverbotsschild bedeutet nicht immer, dass überhaupt kein Verkehrsteilnehmer überholt werden darf. Zeichen 276 verbietet Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Fahrräder werden davon nicht generell erfasst.

Zeichen 277.1 hat einen anderen Regelungsumfang. Es wird angeordnet, wenn mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen auch das Überholen einspuriger Fahrzeuge verboten werden soll. Unabhängig vom Schild gelten Seitenabstand, Sichtanforderungen und die allgemeinen Überholregeln weiter.

Welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote drohen?

Die folgenden Beispiele zeigen typische Regelsätze für Pkw bei gewöhnlichen Umständen und fahrlässiger Begehung. Gebühren und Auslagen sind nicht enthalten. Grundlage sind insbesondere die Nummern 17, 19, 19.1, 19.1.1 und 153a des Bußgeldkatalogs sowie Anlage 13 FeV.

Tabelle seitlich wischen
Verstoß mit einem PkwRegelsatzPunkteRegelfahrverbot
Ausgeschildertes Überholverbot missachtet, ohne die nachfolgend genannten zusätzlichen Umstände70 €1Nein
Unzulässig außerorts rechts überholt100 €1Nein
Bei unklarer Verkehrslage überholt100 €1Nein
Bei unklarer Verkehrslage überholt und zusätzlich ein einschlägiges Überholverbot missachtet150 €1Nein
Wie zuvor, zusätzlich mit Gefährdung250 €21 Monat

Wichtig: 150 Euro sind nicht der allgemeine Grundbetrag für jedes Missachten eines Überholverbotsschilds. Dafür müssen die zusätzlichen Voraussetzungen des entsprechenden Tatbestands vorliegen. Ebenso führt nicht jeder Überholverstoß zu einem Regelfahrverbot.

Weitere praktische Informationen finden Sie im Ratgeber zum Überholen.

Was gilt bei Ordnungswidrigkeit, Strafrecht und Probezeit?

Bußgeldverfahren: Die Tabelle beschreibt Ordnungswidrigkeiten. Die Folgen richten sich nach dem konkret nachgewiesenen Tatbestand, nicht allein nach dem allgemeinen Vorwurf „falsch überholt“.

Strafrecht: § 315c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b StGB verlangt zusätzliche Voraussetzungen: grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fehlverhalten beim Überholen sowie eine dadurch verursachte konkrete Gefahr für Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert. Ein Überholfehler allein erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Eine strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung nach § 69 StGB ist etwas anderes als ein befristetes Fahrverbot.

Probezeit: Registerpflichtige Überholverstöße gehören nach Anlage 12 FeV zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, also A-Verstößen. Auf der ersten Maßnahmenstufe führt ein rechtskräftig festgestellter entsprechender Verstoß zur Anordnung eines Aufbauseminars; dadurch verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Das gilt nicht automatisch für jede geringfügige Verwarnung.

Was sollte bei einem Überholvorwurf geprüft werden?

Bei einem Überholvorwurf kommt es vor allem auf die konkrete Verkehrssituation an. Zu prüfen sind Sichtweite, Positionen der Fahrzeuge, Beschilderung, Beginn des Ausschervorgangs, Blinkzeichen, Gegenverkehr und mögliche Ausweich- oder Bremsreaktionen.

  • War der gesamte Überholvorgang übersehbar?
  • Gab es Gegenverkehr, Einmündungen, Kurven, Kuppen oder eingeschränkte Sicht?
  • War ein Überholverbot nach Zeichen 276, 277 oder 277.1 angeordnet?
  • Wurde beim Ausscheren und Wiedereinordnen rechtzeitig geblinkt?
  • Wurde der Überholte behindert oder der nachfolgende Verkehr gefährdet?
  • Wurde die Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids beachtet?
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle Fachliche Einordnung zu § 5 StVO Überholen Zum Anwaltsprofil
Bei Überholvorwürfen macht oft ein Detail den Unterschied. Eine Fahrzeugkolonne allein bedeutet noch nicht automatisch eine unklare Verkehrslage. Kommen aber Gegenverkehr, Einmündungen, langsamer werdende Fahrzeuge oder ein riskantes Ausscheren hinzu, kann derselbe Überholvorgang rechtlich anders bewertet werden.

Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten?

Lassen Sie den Vorwurf früh prüfen, bevor Fristen verstreichen oder Angaben gemacht werden, die später schwer zu korrigieren sind. Weitere Informationen finden Sie auch im Ratgeber zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Kostenlos prüfen lassen

Häufige Fehler

  • Zeichen 276 mit einem vollständigen Verbot jedes Überholens verwechseln.
  • Rechtsüberholen pauschal als immer verboten oder innerorts immer erlaubt einordnen.
  • Beim Seitenabstand nur auf die Fahrbahnmarkierung achten und Radfahrende oder E-Scooter übersehen.
  • Ein Regelfahrverbot annehmen, obwohl der konkrete Bußgeldtatbestand dafür nicht erfüllt ist.
  • Die Einspruchsfrist nach Zustellung des Bußgeldbescheids nicht notieren.

FAQ zu § 5 StVO Überholen

Darf ich zum Überholen schneller fahren als erlaubt?

Nein. Auch beim Überholen gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Reicht der erlaubte Geschwindigkeitsunterschied für ein sicheres Überholen nicht aus, müssen Sie dahinterbleiben.

Darf ich Radfahrer trotz Überholverbotsschild überholen?

Zeichen 276 verbietet das Überholen von Fahrrädern nicht generell. Sie müssen aber den vorgeschriebenen Seitenabstand und alle weiteren Verkehrsregeln einhalten. Zeichen 277.1 hat einen anderen Regelungsumfang und verbietet mehrspurigen Kraftfahrzeugen auch das Überholen einspuriger Fahrzeuge.

Darf ich innerorts rechts schneller fahren als links?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für dieselbe Richtung dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen innerorts den Fahrstreifen frei wählen und rechts schneller fahren. Diese Regel gilt nicht auf innerörtlichen Autobahnen.

Darf ich beschleunigen, während mich jemand überholt?

Nein. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Das schreibt § 5 Absatz 6 StVO ausdrücklich vor.

Passende Themen auf Zuschnell.org