§ 5 StVO regelt, wann und wie Sie andere Verkehrsteilnehmer überholen dürfen. Die Vorschrift enthält Grundregeln, Überholverbote, Seitenabstände und besondere Ausnahmen.
Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen Überholen erhalten? Prüfen Sie zuerst, welche Überholregel und welche Verkehrssituation zugrunde gelegt wurden.
Kostenlos prüfen lassen§ 5 StVO regelt, wann und wie Sie andere Verkehrsteilnehmer überholen dürfen. Grundsätzlich wird links überholt. Der gesamte Überholvorgang muss überschaubar sein, eine Behinderung des Gegenverkehrs muss ausgeschlossen sein und der Überholende muss wesentlich schneller fahren als das vorausfahrende Fahrzeug.
Die Vorschrift enthält außerdem Regeln zu Überholverboten, Seitenabstand, Ausscheren, Wiedereinordnen, Blinken und zum Verhalten des überholten Fahrzeugs. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Überholen ist nur erlaubt, wenn die Verkehrslage klar ist und der Überholvorgang ohne Gefährdung oder Behinderung durchgeführt werden kann. Das bedeutet: Der Fahrer muss Gegenverkehr, Fahrbahnverlauf, Sichtweite, Geschwindigkeit und mögliche Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer realistisch einschätzen können.
Eine Fahrzeugkolonne allein macht die Verkehrslage nicht automatisch unklar. Kommen aber langsamer werdende Fahrzeuge, Einmündungen, Gegenverkehr oder unklare Ausschervorgänge hinzu, kann ein Überholen unzulässig oder haftungsrechtlich riskant werden.
Beim Überholen muss immer ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeug-Führenden verlangt § 5 Absatz 4 StVO grundsätzlich mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts.
An Kreuzungen und Einmündungen gilt für diese festen Meterwerte eine besondere Einschränkung, wenn Radfahrende dort zuvor rechts an wartenden Kraftfahrzeugen vorbeigefahren oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Die Pflicht zu ausreichendem Seitenabstand bleibt trotzdem bestehen; mehr zur Abgrenzung finden Sie im Ratgeber Abstand im Straßenverkehr.
Rechtsüberholen ist nicht ausnahmslos verboten, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wer seine Absicht zum Linksabbiegen angekündigt und sich entsprechend eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Außerdem enthält § 7 StVO Ausnahmen für Fahrzeugschlangen und mehrspurige Fahrbahnen innerorts.
Innerorts dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für dieselbe Richtung den Fahrstreifen frei wählen und rechts schneller fahren. Diese Regel gilt nicht auf innerörtlichen Autobahnen. Bei dichtem Verkehr mit Fahrzeugschlangen kann rechts ebenfalls schneller gefahren werden, wenn die Voraussetzungen des § 7 StVO erfüllt sind.
Ein Überholverbotsschild bedeutet nicht immer, dass überhaupt kein Verkehrsteilnehmer überholt werden darf. Zeichen 276 verbietet Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Fahrräder werden davon nicht generell erfasst.
Zeichen 277.1 hat einen anderen Regelungsumfang. Es wird angeordnet, wenn mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen auch das Überholen einspuriger Fahrzeuge verboten werden soll. Unabhängig vom Schild gelten Seitenabstand, Sichtanforderungen und die allgemeinen Überholregeln weiter.
Die folgenden Beispiele zeigen typische Regelsätze für Pkw bei gewöhnlichen Umständen und fahrlässiger Begehung. Gebühren und Auslagen sind nicht enthalten. Grundlage sind insbesondere die Nummern 17, 19, 19.1, 19.1.1 und 153a des Bußgeldkatalogs sowie Anlage 13 FeV.
| Verstoß mit einem Pkw | Regelsatz | Punkte | Regelfahrverbot |
|---|---|---|---|
| Ausgeschildertes Überholverbot missachtet, ohne die nachfolgend genannten zusätzlichen Umstände | 70 € | 1 | Nein |
| Unzulässig außerorts rechts überholt | 100 € | 1 | Nein |
| Bei unklarer Verkehrslage überholt | 100 € | 1 | Nein |
| Bei unklarer Verkehrslage überholt und zusätzlich ein einschlägiges Überholverbot missachtet | 150 € | 1 | Nein |
| Wie zuvor, zusätzlich mit Gefährdung | 250 € | 2 | 1 Monat |
Wichtig: 150 Euro sind nicht der allgemeine Grundbetrag für jedes Missachten eines Überholverbotsschilds. Dafür müssen die zusätzlichen Voraussetzungen des entsprechenden Tatbestands vorliegen. Ebenso führt nicht jeder Überholverstoß zu einem Regelfahrverbot.
Weitere praktische Informationen finden Sie im Ratgeber zum Überholen.
Bußgeldverfahren: Die Tabelle beschreibt Ordnungswidrigkeiten. Die Folgen richten sich nach dem konkret nachgewiesenen Tatbestand, nicht allein nach dem allgemeinen Vorwurf „falsch überholt“.
Strafrecht: § 315c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b StGB verlangt zusätzliche Voraussetzungen: grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fehlverhalten beim Überholen sowie eine dadurch verursachte konkrete Gefahr für Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert. Ein Überholfehler allein erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Eine strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung nach § 69 StGB ist etwas anderes als ein befristetes Fahrverbot.
Probezeit: Registerpflichtige Überholverstöße gehören nach Anlage 12 FeV zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, also A-Verstößen. Auf der ersten Maßnahmenstufe führt ein rechtskräftig festgestellter entsprechender Verstoß zur Anordnung eines Aufbauseminars; dadurch verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Das gilt nicht automatisch für jede geringfügige Verwarnung.
Bei einem Überholvorwurf kommt es vor allem auf die konkrete Verkehrssituation an. Zu prüfen sind Sichtweite, Positionen der Fahrzeuge, Beschilderung, Beginn des Ausschervorgangs, Blinkzeichen, Gegenverkehr und mögliche Ausweich- oder Bremsreaktionen.
Bei Überholvorwürfen macht oft ein Detail den Unterschied. Eine Fahrzeugkolonne allein bedeutet noch nicht automatisch eine unklare Verkehrslage. Kommen aber Gegenverkehr, Einmündungen, langsamer werdende Fahrzeuge oder ein riskantes Ausscheren hinzu, kann derselbe Überholvorgang rechtlich anders bewertet werden.
Lassen Sie den Vorwurf früh prüfen, bevor Fristen verstreichen oder Angaben gemacht werden, die später schwer zu korrigieren sind. Weitere Informationen finden Sie auch im Ratgeber zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Kostenlos prüfen lassenNein. Auch beim Überholen gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Reicht der erlaubte Geschwindigkeitsunterschied für ein sicheres Überholen nicht aus, müssen Sie dahinterbleiben.
Zeichen 276 verbietet das Überholen von Fahrrädern nicht generell. Sie müssen aber den vorgeschriebenen Seitenabstand und alle weiteren Verkehrsregeln einhalten. Zeichen 277.1 hat einen anderen Regelungsumfang und verbietet mehrspurigen Kraftfahrzeugen auch das Überholen einspuriger Fahrzeuge.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für dieselbe Richtung dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen innerorts den Fahrstreifen frei wählen und rechts schneller fahren. Diese Regel gilt nicht auf innerörtlichen Autobahnen.
Nein. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Das schreibt § 5 Absatz 6 StVO ausdrücklich vor.