Gatsometer: Gatso GTC-GS11, Rotlicht & Geschwindigkeit

Gatsometer ist nicht nur ein allgemeiner Blitzername. Für deutsche Bußgeldverfahren ist vor allem Gatso GTC-GS11 wichtig: eine PTB-geführte kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage.

Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia Obrazova Fachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht Veröffentlicht: 20.08.2026 · Fachlich geprüft: 20.08.2026 · Lesezeit: etwa 6 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Gatsometer bezeichnet den Hersteller beziehungsweise die Gatso-Gerätefamilie, nicht automatisch ein einziges Messverfahren.
  • In Deutschland ist vor allem Gatso GTC-GS11 mit dem PTB-Zulassungszeichen 18.15 / 08.01 relevant.
  • Gatso GTC-GS11 ist eine kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage; deshalb müssen Rotzeit, Geschwindigkeit und Beweisbilder getrennt geprüft werden.
  • Die PTB führt Gatso GTC-GS11 inzwischen im Archiv. Das bedeutet nicht automatisch, dass vorhandene Messungen unverwertbar sind.

Sie haben einen Bescheid mit Gatso- oder Gatsometer-Bezug erhalten? Dann sollte zuerst die genaue Gerätebezeichnung in der Akte geprüft werden.

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Was ist Gatsometer?

Gatsometer BV ist der historische Hersteller beziehungsweise Zulassungsinhaber hinter der Gatso-Gerätefamilie. Die PTB nennt Gatsometer BV bei Gatso GTC-GS11 ausdrücklich als Zertifikatsinhaber; heute gehört Gatso zur Sensys-Gatso-Gruppe.

Auf deutschen Seiten und in Bußgeldakten taucht häufig nicht nur „Gatsometer“, sondern die konkrete Gerätebezeichnung Gatso GTC-GS11 auf.

Für die Prüfung eines Bußgeldbescheids reicht der Herstellername allein nicht aus. Entscheidend ist, ob die Akte eine Geschwindigkeitsmessung, einen Rotlichtverstoß oder eine kombinierte Auswertung dokumentiert.

GATSO-Gehäuse einer stationären Verkehrsüberwachungsanlage
@zuschnell.org Shutterstock, ID 2136504493 - GATSO-Gehäuse einer stationären Verkehrsüberwachungsanlage; die sichtbare Gerätefamilie ersetzt nicht die Prüfung der konkreten PTB-Bezeichnung.

Was ist Gatso GTC-GS11?

Gatso GTC-GS11 ist eine kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Die PTB führt Gatsometer BV als Zertifikatsinhaber und Gatso GTC-GS11 mit dem Zulassungszeichen 18.15 / 08.01.

Die PTB kennzeichnet solche Anlagen als kombinierte Systeme. Sie können also nicht nur einen Rotlichtverstoß dokumentieren, sondern je nach Aufbau auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Für Betroffene ist genau diese Trennung wichtig: Eine Rotzeitprüfung stellt andere Fragen als die Prüfung eines Geschwindigkeitswerts.

Merkmal Einordnung
Hersteller / Zertifikatsinhaber Gatsometer BV; deutscher Ansprechpartner laut PTB-Archiv: GATSO Deutschland GmbH
Konkretes System Gatso GTC-GS11
PTB-Zulassungszeichen 18.15 / 08.01
Geräteklasse Kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Sensorik laut PTB-Archiv TC GTC-GS11 wird zusätzlich als Weg-Zeit-Messgerät mit Induktionsschleifen geführt
Messprinzip Geschwindigkeit Je Fahrstreifen hintereinander liegende Induktionsschleifen erfassen die Überfahrt; aus Zeitversatz und bekannter räumlicher Anordnung wird ein Geschwindigkeitswert gebildet
Rotlichtfunktionen laut PTB Digitale Kamera, Anzeige der Gelbzeit, automatische Rückrechnung auf die Haltelinie und kombinierte Rotlicht-/Geschwindigkeitsüberwachung
Dokumentation Digitalkamera, Zeitangaben, Rotlicht- und Geschwindigkeitsinformationen je nach Vorwurf
PTB-Status Archiv; nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt

Wie funktioniert eine Gatso-GTC-GS11-Messung?

Gatso GTC-GS11 verbindet die technische Erfassung an einer festen Messstelle mit Beweisbildern und eingeblendeten Messdaten. Die PTB führt TC GTC-GS11 außerdem als Weg-Zeit-Messgerät mit Induktionsschleifen.

Je überwachtem Fahrstreifen werden hintereinander liegende Induktionsschleifen in der Fahrbahn eingesetzt. Beim Überfahren erzeugt das Fahrzeug Signale an den Sensorpunkten. Aus dem zeitlichen Versatz zwischen den Schleifensignalen und der bekannten räumlichen Anordnung wird die Geschwindigkeit bestimmt.

Bei einem Rotlichtvorwurf geht es vor allem darum, wann die Haltelinie überfahren wurde und welche Rotzeit dem Fahrer vorgeworfen wird.

Bei einem Geschwindigkeitsvorwurf muss zusätzlich nachvollziehbar sein, wie der Geschwindigkeitswert entstanden ist und welchem Fahrzeug dieser Wert zugeordnet wurde. Die PTB weist für Gatso GTC-GS11 außerdem auf die automatische Rückrechnung auf die Haltelinie hin. Gerade bei Rotlichtfällen ist deshalb die Position der Sensorik zur Haltelinie nicht nur ein technisches Detail.

Stationäres GATSO-Messgerät am Straßenrand
@zuschnell.org Shutterstock, ID 1619649067 - stationäres GATSO-Messgerät am Straßenrand; im Bußgeldverfahren ist die konkrete Gerätebezeichnung aus der Akte entscheidend.
1Fahrzeug erfasst

Das Fahrzeug wird an der Messstelle technisch registriert.

2Daten erzeugt

Rotzeit, Zeitpunkt und gegebenenfalls Geschwindigkeit werden dokumentiert.

3Bild erstellt

Die Digitalkamera hält die Verkehrssituation fest.

4Haltelinie geprüft

Bei Rotlichtfällen ist die Rückrechnung auf die Haltelinie zentral.

5Zuordnung bewertet

Messdaten und Fahrzeugbild müssen zusammenpassen.

Wie berechnet Gatso GTC-GS11 die Rotzeit an der Haltelinie?

Für den Rotlichtvorwurf zählt nicht nur, wann ein Sensor ausgelöst wurde, sondern welche Rotzeit beim Überfahren der Haltelinie vorwerfbar ist. Die PTB kennzeichnet Gatso GTC-GS11 ausdrücklich mit digitaler Kamera, Anzeige der Gelbzeit, automatischer Rückrechnung auf die Haltelinie und kombinierter Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung.

Die Anlage muss deshalb die Verkehrssituation nicht nur fotografisch dokumentieren, sondern die relevanten Zeitangaben auf den maßgeblichen Haltelinienübertritt beziehen. Für eine Prüfung sind daher Ampelphasen, Haltelinie, Sensorlage, Beweisfotos und eingeblendete Daten gemeinsam zu betrachten.

Warum ist die Rotzeit bei Gatso GTC-GS11 so wichtig?

Bei einem Rotlichtverstoß entscheidet die vorwerfbare Rotzeit häufig über die Rechtsfolgen. Ab mehr als einer Sekunde kann ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegen, der regelmäßig deutlich schwerer wiegt als ein einfacher Rotlichtverstoß.

Bei Gatso GTC-GS11 muss deshalb geprüft werden, ob die dokumentierte Rotzeit wirklich die relevante Rotzeit an der Haltelinie abbildet. Ein Beweisfoto allein erklärt noch nicht automatisch, wie die Rotzeit berechnet wurde. Wichtig sind Messstellenunterlagen, Ampelphasen, Sensorik, Beweisbilder und die konkrete Auswertung.

Wie viele Fahrstreifen kann Gatso GTC-GS11 überwachen?

Gatso GTC-GS11 kann nach veröffentlichten technischen Beschreibungen mehrere Fahrstreifen und mehrere Lichtzeichenanlagen überwachen. Für den konkreten Vorwurf ist deshalb wichtig, welcher Fahrstreifen, welche Lichtzeichenanlage und welche Sensorgruppe in der Akte dokumentiert sind.

Diese Einordnung ist besonders relevant, wenn auf den Beweisbildern mehrere Fahrzeuge oder mehrere Fahrstreifen sichtbar sind. Dann muss nachvollziehbar bleiben, welchem Fahrzeug welcher Messwert oder welche Rotzeit zugeordnet wurde.

Was zeigt die Rechtsprechung zu Gatso GTC-GS11?

Das OLG Frankfurt beanstandete 2020 nicht die grundsätzliche Funktionsfähigkeit von Gatso GTC-GS11, sondern die unzureichenden tatsächlichen Feststellungen und die Beweiswürdigung des Amtsgerichts. Im Ausgangsfall waren eine Gatso GTC-GS11 Digital, eine Seriennummer, Eichungen und die PTB-Zulassung 18.15 / 08.01 ausdrücklich genannt.

Das Urteil wurde trotzdem aufgehoben, weil die gerichtliche Begründung des qualifizierten Rotlichtverstoßes nicht ausreichte. Für Betroffene bedeutet das: Auch bei einem bekannten Messsystem können Beweisbilder, Rotzeit, Messstelle und Urteilsfeststellungen relevant bleiben.

Was bedeutet der PTB-Archivstatus bei Gatso GTC-GS11?

Der PTB-Archivstatus bedeutet nicht automatisch, dass jede vorhandene Gatso-GTC-GS11-Messung unwirksam ist. Die PTB führt die Anlage im Archiv und erklärt, dass archivierte Geräte nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt sind.

Für einen aktuellen Fall sollte deshalb geprüft werden, ob eine vorhandene Messstelle mit gültiger Eichung, zulässiger Konfiguration und vollständiger Dokumentation betrieben wurde. Der Archivstatus ersetzt diese Einzelfallprüfung nicht.

Welche Prüfpunkte gibt es bei Gatsometer?

Die wichtigsten Prüfpunkte hängen davon ab, ob es um Rotlicht, Geschwindigkeit oder eine kombinierte Auswertung geht. Eine allgemeine Gatsometer-Bezeichnung reicht deshalb nicht aus.

  • Konkrete Gerätebezeichnung: Steht in der Akte Gatso GTC-GS11 oder nur eine ungenaue Gatsometer-Angabe?
  • PTB-Zulassung: Passt das dokumentierte System zum Zulassungszeichen 18.15 / 08.01?
  • Messstellenunterlagen: Sind Sensorik, Haltelinie, Fahrstreifen und Ampelphasen nachvollziehbar dokumentiert?
  • Rotzeit: Wurde die vorwerfbare Rotzeit korrekt auf den maßgeblichen Punkt bezogen?
  • Geschwindigkeitswert: Ist er plausibel dokumentiert und dem richtigen Fahrzeug zugeordnet?
  • Beweisbilder: Zeigen die Fotos die relevanten Positionen, Fahrstreifen und Einblendungen?
  • Eichung: Waren Gerät und Messstelle zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?
  • Konfiguration: Stimmen Softwarestand, Kamera, Sensorik und Messart mit den Unterlagen überein?
  • Fahrerzuordnung: Ist die betroffene Person auf dem Bild ausreichend sicher identifizierbar?
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle

Fachliche Einordnung zu Gatsometer

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Bei Gatso GTC-GS11 würde ich zuerst trennen: Geht es wirklich um Rotlicht, um Geschwindigkeit oder um beides? Danach sind Haltelinie, Sensorik, Rotzeitberechnung, Beweisbilder und Eichunterlagen entscheidend. Gerade bei kombinierten Anlagen darf man nicht nur den Gerätenamen lesen und daraus automatisch auf einen fehlerfreien Vorwurf schließen.

Gatsometer mit anderen Messgeräten vergleichen

Gatso GTC-GS11 sollte nicht mit reinen Radar-, Laser- oder Videonachfahrsystemen vermischt werden. Die folgenden Seiten helfen bei der Einordnung verwandter Messsysteme.

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Lassen Sie prüfen, ob Gerätebezeichnung, Rotzeit, Geschwindigkeitswert, Beweisbilder und Eichunterlagen wirklich zum Vorwurf passen.

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FAQ zu Gatsometer

Was ist Gatsometer?

Gatsometer BV ist der historische Hersteller beziehungsweise Zulassungsinhaber hinter der Gatso-Gerätefamilie; heute gehört Gatso zur Sensys-Gatso-Gruppe. In deutschen Akten ist besonders die konkrete Bezeichnung Gatso GTC-GS11 relevant.

Was ist Gatso GTC-GS11?

Gatso GTC-GS11 ist eine kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit digitaler Kamera, Anzeige der Gelbzeit, automatischer Rückrechnung auf die Haltelinie und dem PTB-Zulassungszeichen 18.15 / 08.01.

Ist Gatso GTC-GS11 nur ein Rotlichtblitzer?

Nein. Die PTB kennzeichnet Gatso GTC-GS11 als kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage.

Misst Gatso GTC-GS11 mit Induktionsschleifen?

Die PTB führt TC GTC-GS11 im Archiv als Weg-Zeit-Messgerät mit Induktionsschleifen. Fahrzeuge lösen hintereinander liegende Schleifen aus; aus Zeitversatz und bekannter Anordnung wird die Geschwindigkeit bestimmt.

Wie berechnet Gatso GTC-GS11 die Rotzeit an der Haltelinie?

Die PTB kennzeichnet GTC-GS11 ausdrücklich mit automatischer Rückrechnung auf die Haltelinie. Für den Rotlichtvorwurf muss die vorwerfbare Rotzeit deshalb auf den maßgeblichen Haltelinienübertritt bezogen werden.

Warum ist die Haltelinie wichtig?

Bei Rotlichtverstößen muss die vorwerfbare Rotzeit auf den maßgeblichen Haltelinienverstoß bezogen werden. Deshalb sind Sensorik, Haltelinie und Beweisbilder wichtige Prüfpunkte.

Was bedeutet der PTB-Archivstatus?

Der Archivstatus bedeutet, dass die Anlage nicht mehr für die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt bestimmt ist. Das ist kein automatisches Einsatz- oder Verwertungsverbot für vorhandene Anlagen.

Welche Unterlagen sind bei Gatso GTC-GS11 wichtig?

Wichtig sind PTB-Zulassung, Eichunterlagen, Messstellenunterlagen, Beweisbilder, Ampelphasen, Rotzeitangaben, Geschwindigkeitsangaben und die Dokumentation der Auswertung.