Burcu Bostan
    Burcu Bostan 03.07.2026 5 Minuten

    Wer nach einem Blitzerfoto auf einen Strohmann setzte, muss seit dem 1. Juli mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Gesetzgeber geht damit gezielt gegen den Punktehandel vor.


    Das Wichtigste in Kürze:
    • Mit der Neuregelung endet eine bisher oft genutzte Möglichkeit, Punkte oder Fahrverbote auf Dritte zu übertragen.
    • Käufer, Verkäufer und Strohmänner riskieren bei einem Punktehandel erhebliche Bußgelder.
    • Der Gesetzgeber will mit den neuen Bußgeldern riskantes Verhalten im Straßenverkehr stärker eindämmen.


    Punkte auf andere übertragen?

    Wer im Straßenverkehr zu schnell fährt oder eine rote Ampel überfährt, riskiert Einträge im Fahreignungsregister in Flensburg. Ab acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis, der meist nur mit erheblichem Aufwand wieder rückgängig zu machen ist. Um diese Folge zu vermeiden, wurde in der Vergangenheit oft versucht, die Verantwortung auf andere Personen zu verlagern.

    Dabei spielten sowohl Internetangebote als auch private Absprachen eine Rolle, bei denen sogenannte Strohmänner eingesetzt wurden. Diese sollten den Verkehrsverstoß offiziell auf sich nehmen, obwohl sie nicht beteiligt waren. Auf diese Weise sollten Konsequenzen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vermieden werden.



    Gesetz verschärft Vorgehen gegen falsche Angaben

    Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist diese Praxis klar untersagt worden. Seit dem 1. Juli gilt ein Verbot, Behörden durch unzutreffende Angaben zur Verantwortlichkeit zu täuschen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 23 StVG.

    Die finanziellen Folgen können erheblich sein: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Ziel der Neuregelung ist es, die tatsächliche Zuordnung von Verkehrsverstößen sicherzustellen und Umgehungsversuche deutlich unattraktiver zu machen.



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    Quellen & weiterführende Hinweise
    • § 23 StVG
      gesetze-im-internet.de
      Gesetzesnorm aus dem Straßenverkehrsgesetz zur Regelung von Verstößen im Zusammenhang mit Täuschung und missbräuchlichen Angaben; zuletzt abgerufen am 03.07.2026.

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