Punkte auf andere übertragen?
Wer im Straßenverkehr zu schnell fährt oder eine rote Ampel überfährt, riskiert Einträge im Fahreignungsregister in Flensburg. Ab acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis, der meist nur mit erheblichem Aufwand wieder rückgängig zu machen ist. Um diese Folge zu vermeiden, wurde in der Vergangenheit oft versucht, die Verantwortung auf andere Personen zu verlagern.
Dabei spielten sowohl Internetangebote als auch private Absprachen eine Rolle, bei denen sogenannte Strohmänner eingesetzt wurden. Diese sollten den Verkehrsverstoß offiziell auf sich nehmen, obwohl sie nicht beteiligt waren. Auf diese Weise sollten Konsequenzen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vermieden werden.
Gesetz verschärft Vorgehen gegen falsche Angaben
Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist diese Praxis klar untersagt worden. Seit dem 1. Juli gilt ein Verbot, Behörden durch unzutreffende Angaben zur Verantwortlichkeit zu täuschen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 23 StVG.
Die finanziellen Folgen können erheblich sein: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Ziel der Neuregelung ist es, die tatsächliche Zuordnung von Verkehrsverstößen sicherzustellen und Umgehungsversuche deutlich unattraktiver zu machen.