Bußgeld-Verjährungsrechner

Der Bußgeld-Verjährungsrechner gibt eine erste Orientierung, ob seit dem Verkehrsverstoß bereits so viel Zeit vergangen ist, dass Verfolgungsverjährung geprüft werden sollte.

Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia ObrazovaFachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und SpeditionsrechtVeröffentlicht: 10.08.2026 · Fachlich geprüft: 10.08.2026 · Lesezeit: etwa 4 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung bei typischen Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG grundsätzlich sechs Monate.
  • Bestimmte behördliche Maßnahmen können die Verjährung unterbrechen; danach beginnt die Frist neu zu laufen.
  • Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid und Zustellung sind für die Einschätzung der Verjährung besonders wichtig.
  • Der Rechner liefert eine erste Orientierung; eine sichere Bewertung kann Akteneinsicht erfordern.

Bußgeld-Verjährungsrechner direkt nutzen

Bußgeld-Verjährungsrechner

Prüfen Sie, ob ein Bußgeldverfahren wegen eines Verkehrsverstoßes voraussichtlich noch nicht oder möglicherweise schon verjährt ist. Der Rechner gibt nur eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.
Hinweis: Gilt für typische Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeit, Abstand, Handy etc.), nicht für Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt.

Wie lange beträgt die Verjährungsfrist bei einem Bußgeld?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung bei typischen Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG grundsätzlich sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG. Die Verjährung kann jedoch durch bestimmte behördliche Maßnahmen unterbrochen werden und anschließend neu beginnen. Deshalb lässt sich allein anhand des Tatdatums nicht immer sicher feststellen, ob ein Verfahren bereits verjährt ist.

Was berechnet der Bußgeld-Verjährungsrechner?

Der Bußgeld-Verjährungsrechner prüft anhand Ihrer Angaben, ob Verfolgungsverjährung bei einem Verkehrsverstoß naheliegt. Er berücksichtigt das Tatdatum, bekannte Schreiben der Behörde und den Bußgeldbescheid.

Die Berechnung ersetzt keine Akteneinsicht. In der Bußgeldakte können weitere Maßnahmen stehen, die die Verjährung nach § 33 OWiG unterbrochen haben.

Wann wird die Verjährung unterbrochen?

Die Verjährung kann unter anderem durch die erste Vernehmung, die Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens, den Erlass eines Bußgeldbescheids oder bestimmte gerichtliche Schritte unterbrochen werden. Welche Maßnahme im Einzelfall wirkt, richtet sich nach § 33 OWiG.

Praktisch wichtig ist deshalb nicht nur die Frage, wann der Verkehrsverstoß begangen wurde. Genauso wichtig ist, wann die Behörde gehandelt hat und ob diese Handlung wirksam dokumentiert ist.

VerfahrensschrittBedeutung für die Verjährung
TatdatumAb diesem Zeitpunkt beginnt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich zu laufen.
AnhörungsbogenEin Anhörungsbogen kann relevant sein, wenn dadurch eine wirksame Unterbrechung ausgelöst wurde.
BußgeldbescheidDer Erlass oder die Zustellung kann für Verjährung und Einspruchsfrist entscheidend sein.
AkteneinsichtDie Akte zeigt, ob weitere Unterbrechungshandlungen vorliegen, die im Rechner nicht bekannt sind.

Was gilt seit dem 1. Juli 2026?

Seit dem 1. Juli 2026 nennt § 26 Abs. 3 StVG für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG eine Verfolgungsverjährung von sechs Monaten. Für bestimmte Sonderfälle sieht die Norm längere Fristen vor.

Bei Verkehrsverstößen rund um den Stichtag sollte besonders genau geprüft werden, welche Fassung der Vorschrift gilt und ob bereits eine Unterbrechung eingetreten ist.

Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle

Bei der Verjährung genügt es nicht, nur sechs Monate ab dem Tattag abzuzählen. Entscheidend ist auch, ob und wann die Behörde die Verjährung wirksam unterbrochen hat. Gerade bei mehreren Schreiben lohnt sich deshalb ein Blick in den genauen Verfahrensablauf.

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Kay Stolle

Rechtsanwalt · seit 2003 zugelassen · Fachliche Prüfung: 10.08.2026

Verjährung prüfen lassen?

Wenn der Rechner auf eine mögliche Verjährung hinweist oder mehrere Behördenschreiben vorliegen, kann eine Prüfung der Akte helfen.

Kostenlose Erstberatung anfragen

Passende Themen

FAQ zum Bußgeld-Verjährungsrechner

Wann verjährt ein Bußgeld 2026?

Bei typischen Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung seit dem 1. Juli 2026 grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungen können die Frist neu starten.

Beginnt die Verjährungsfrist nach einem Anhörungsbogen neu?

Das kann der Fall sein, wenn der Anhörungsbogen oder die zugrunde liegende behördliche Maßnahme die Voraussetzungen einer Unterbrechung nach § 33 OWiG erfüllt.

Unterbricht ein Anhörungsbogen die Verjährung?

Ein Anhörungsbogen kann eine Rolle spielen. Entscheidend ist aber der konkrete Verfahrensschritt und dessen Dokumentation in der Akte.

Wann beginnt die Verjährung eines Verkehrsverstoßes?

Die Verfolgungsverjährung beginnt grundsätzlich mit der Beendigung der Tat. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß ist das regelmäßig der Tattag.

Ist ein Bußgeldbescheid nach sechs Monaten automatisch verjährt?

Nein. Vor Ablauf der sechs Monate kann die Behörde die Verjährung unterbrochen haben. Dann beginnt die Frist neu zu laufen.

Wie kann ich feststellen, ob die Verjährung unterbrochen wurde?

Das lässt sich meist erst anhand der Bußgeldakte sicher beurteilen. Dort stehen die behördlichen Maßnahmen und Daten.

Was gilt bei Verkehrsverstößen rund um den 1. Juli 2026?

Bei Verstößen rund um den Stichtag sollte geprüft werden, welche Rechtslage anwendbar ist und ob die Behörde bereits wirksam gehandelt hat.