Das Wichtigste in Kürze
- § 4 StVO verlangt so viel Abstand, dass auch bei plötzlichem Bremsen des Vorausfahrenden gehalten werden kann.
- Als Orientierung wird häufig der halbe Tachowert genutzt: Bei 100 km/h sind das etwa 50 Meter.
- Für Sanktionen ist entscheidend, wie stark der Abstand im Verhältnis zum halben Tachowert unterschritten wurde.
- Der Rechner ersetzt keine Prüfung von Messvideo, Messstrecke, Fahrerverhalten und Bußgeldbescheid.
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Was berechnet der Abstandsrechner?
Der Abstandsrechner vergleicht den gemessenen Abstand mit dem halben Tachowert. Daraus ergibt sich eine erste Einordnung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsätze, Punkte und Regelfahrverbote.
Der Rechner ist besonders für Pkw-Fälle mit gemessener Geschwindigkeit und Abstand gedacht. Er stellt keine amtliche Berechnung dar und ersetzt nicht die Prüfung der Messunterlagen.
Welche Rechtsgrundlage gilt beim Abstand?
Die Grundregel steht in § 4 Abs. 1 StVO. Der Abstand muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug gehalten werden kann, wenn dieses plötzlich bremst.
Bei Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Kraftomnibussen gilt auf Autobahnen bei mehr als 50 km/h zusätzlich ein Mindestabstand von 50 Metern. Diese Sonderregel ist in § 4 Abs. 3 StVO geregelt.
Was bedeutet halber Tachowert?
Der halbe Tachowert ist eine verbreitete Orientierungshilfe: Geschwindigkeit halbieren und als Meterwert verstehen. Wer 100 km/h fährt, kommt so auf ungefähr 50 Meter Abstand. § 4 StVO selbst nennt für Pkw keinen pauschalen Meterwert. Entscheidend ist, dass auch bei plötzlichem Bremsen des Vorausfahrenden angehalten werden kann.
| Geschwindigkeit | Halber Tachowert | Einordnung |
|---|---|---|
| 80 km/h | 40 Meter | Faustformel, kein gesetzlicher Pauschalwert |
| 100 km/h | 50 Meter | typischer Referenzwert bei Autobahnfahrten |
| 130 km/h | 65 Meter | bei höheren Geschwindigkeiten besonders relevant |
Welche Folgen können bei zu geringem Abstand drohen?
Die Regelfolgen hängen vor allem von Geschwindigkeit und Abstand im Verhältnis zum halben Tachowert ab. Dabei sind die Grenzen bis 80 km/h, mehr als 80 km/h, mehr als 100 km/h und mehr als 130 km/h wichtig. Genau 100 km/h sind rechtlich nicht dasselbe wie mehr als 100 km/h.
| Beispiel | Abstandsstufe | Regelfolge |
|---|---|---|
| 100 km/h, weniger als 15 m | weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 Euro, 1 Punkt, kein Regelfahrverbot |
| 120 km/h, weniger als 18 m | weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Regelfahrverbot |
| 140 km/h, weniger als 7 m | weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 400 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Regelfahrverbot |
Was muss bei einem Abstandsverstoß geprüft werden?
Wichtig sind Messvideo, Messstrecke, Geschwindigkeit, Fahrerverhalten und die Frage, wie die Abstandsunterschreitung entstanden ist. Nicht jede kurze Unterschreitung ist automatisch gleich zu bewerten.
- Wurde der Abstand über eine ausreichende Strecke dokumentiert?
- Gab es ein Einscheren eines anderen Fahrzeugs?
- Wurde die Geschwindigkeit zutreffend ermittelt?
- Sind Messfoto, Messvideo und Messdaten vollständig?
- Ist die Fahreridentifizierung belastbar?
Warum können kurze Abstandsunterschreitungen trotzdem relevant sein?
Eine Abstandsunterschreitung ist nicht automatisch unbeachtlich, nur weil sie kurz war. Entscheidend bleibt, wie die Situation entstanden ist, ob ein anderes Fahrzeug eingeschert ist und ob der Fahrer rechtzeitig reagieren konnte. Das OLG Hamm hat betont, dass es keine allgemeine starre Mindestdauer für jede vorwerfbare Abstandsunterschreitung gibt.
Bei Abstandsmessungen ist nicht nur die Meterzahl wichtig. In der Praxis muss geprüft werden, wie der geringe Abstand entstanden ist, über welche Strecke er bestand und ob ein anderes Fahrzeug eingeschert ist. Eine belastbare Einschätzung ist meist erst nach Sichtung der Messunterlagen möglich.
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FAQ zum Abstandsrechner
Wie berechnet sich der halbe Tachowert?
Der halbe Tachowert ist die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit als Meterwert. Bei 100 km/h sind das 50 Meter, bei 120 km/h 60 Meter.
Wann droht wegen zu geringem Abstand ein Fahrverbot?
Ein Regelfahrverbot beginnt bei mehr als 100 km/h, wenn der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerts beträgt. Bei noch geringeren Abständen oder mehr als 130 km/h können längere Regelfahrverbote vorgesehen sein.
Was passiert bei genau 100 km/h?
Genau 100 km/h sind nicht „mehr als 100 km/h“. Bei weniger als 3/10 des halben Tachowerts drohen bei 100 km/h regelmäßig 160 Euro und 1 Punkt, aber noch kein Regelfahrverbot.
Was gilt, wenn ein anderes Fahrzeug vor mir einschert?
Ein Einscheren kann die Bewertung verändern. Entscheidend ist, ob der Abstand nur durch das Einscheren entstanden ist und ob Sie realistisch reagieren konnten.
Welchen Geschwindigkeitswert muss ich in den Rechner eingeben?
Geben Sie den vorwerfbaren Wert nach Toleranzabzug ein. Wenn Sie nur den ursprünglichen Messwert kennen, sollte zuerst der Toleranzabzug geprüft werden.
- § 4 StVO - Abstand, abgerufen am 01.10.2026
- Tabelle 2 des Anhangs zur BKatV - Abstand, abgerufen am 01.10.2026
- Anlage 13 FeV - Bewertung von Verkehrsverstößen mit Punkten, abgerufen am 01.10.2026
- OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2014 - 3 RBs 264/14, abgerufen am 01.10.2026