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- StVG-Novelle in Kraft seit Juli 2026
Die wichtigsten Änderungen
StVG-Novelle im Juli gestartet: Das gilt
Die wichtigsten Änderungen
Seit dem 1. Juli 2026 gelten unter anderem neue Vorgaben zum Punktehandel und zur Verjährung; Scancars und digitale Führerscheindaten werden zunächst rechtlich vorbereitet.
Wer Punkte, ein Fahrverbot oder andere Folgen auf eine unbeteiligte Person verlagern will, riskiert seit dem 1. Juli 2026 ein zusätzliches Verfahren. Die Neuregelung betrifft nicht nur bewusst falsche Angaben gegenüber der Behörde. Auch die Vermittlung, Planung oder das Angebot solcher Absprachen kann geahndet werden. Als Höchstbetrag sieht das Gesetz ein Bußgeld von 30.000 Euro vor.
Für zahlreiche Verkehrsordnungswidrigkeiten läuft seit Juli zunächst eine sechsmonatige Verjährungsfrist. Damit verdoppelt sich der frühere Zeitraum von grundsätzlich drei Monaten. Behörden haben nun mehr Spielraum, um den verantwortlichen Fahrer festzustellen und das Verfahren weiterzuführen. Schreiben der Bußgeldstelle können deshalb auch mit größerem zeitlichem Abstand zum Verstoß eingehen.
Die Reform eröffnet Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Parkberechtigungen mithilfe spezieller Kontrollfahrzeuge zu überprüfen. Die sogenannzen Scancars erfassen Kennzeichen und gleichen sie mit digital gespeicherten Parkscheinen oder Genehmigungen ab. Eine sofortige Einführung in allen Kommunen ist damit jedoch nicht verbunden. Ob die Technik genutzt wird, hängt von den Entscheidungen und Vorbereitungen vor Ort ab.
Auch beim Führerscheinnachweis setzt die Novelle auf Digitalisierung. Perspektivisch sollen Autofahrer ihre Fahrerlaubnis innerhalb Deutschlands über eine App auf dem Smartphone nachweisen können. Dafür reicht die neue Rechtslage allein allerdings nicht aus. Erst nach Abschluss der technischen Entwicklung und dem offiziellen Start kann der digitale Nachweis praktisch verwendet werden.
Für bestimmte Wiederholungstäter gilt bereits seit dem 1. Juni 2026 eine veränderte Frist. Erfüllen sie die gesetzlichen Bedingungen, kann zwischen der Rechtskraft der Entscheidung und der Abgabe des Führerscheins ein Zeitraum von bis zu einem Monat liegen. Damit lässt sich der Beginn des Fahrverbots begrenzt planen. Ein allgemeiner Anspruch für sämtliche Wiederholungstäter besteht jedoch nicht.
Während die Regeln zum Punktehandel, zur Verjährung und zum Antritt bestimmter Fahrverbote bereits angewendet werden können, bleiben andere Teile der Reform zunächst Zukunftsprojekte. Vor allem Scancars und der digitale Führerschein setzen weitere technische, personelle und organisatorische Schritte voraus. Wann diese Neuerungen im Alltag ankommen, kann daher regional und zeitlich unterschiedlich ausfallen.
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