Burcu Bostan
    Burcu Bostan 21.07.2026 5 Minuten

    Für Autofahrer bedeutet die Ferienzeit auf Deutschlands Straßen oft: mehr Verkehr und längere Fahrzeiten. Um die Belastung an den Wochenenden zu begrenzen, dürfen Lastwagen in den Sommerferien zu bestimmten Zeiten nicht auf vielen Autobahnen und einigen Bundesstraßen fahren. Das Lkw-Fahrverbot gilt auch 2026. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Zwangspausen.


    Das Wichtigste in Kürze:
    • Seit dem 1. Juli gilt wieder das zusätzliche Lkw-Fahrverbot für die Ferienreisezeit.
    • Der erste Verbots-Samstag im Jahr 2026 fällt auf den 4. Juli.
    • Betroffen sind zahlreiche Lkw über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen.
    • Die Sperrzeit gilt an Samstagen jeweils von 7 bis 20 Uhr.
    • Für Halter kann ein Verstoß teuer werden: Bei einer angeordneten oder zugelassenen Fahrt können 570 Euro Bußgeld fällig werden.


    Wann Lkw auf Ferienrouten pausieren müssen

    Für Lastwagen gelten während der Sommerferien zusätzliche Einschränkungen. Die entsprechende Regelung ist in der Ferienreiseverordnung festgehalten. Demnach gilt das besondere Fahrverbot vom 1. Juli bis einschließlich 31. August jeweils samstags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Allerdings sind nicht sämtliche Straßen betroffen. Die Sperre gilt ausschließlich für bestimmte Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte, die während der Ferienzeit besonders stark vom Reiseverkehr genutzt werden.

    Auf der Liste finden sich unter anderem Teile der A1, A3, A5, A7, A8 und A9. Hinzu kommen ausgewählte Strecken auf Bundesstraßen, beispielsweise der B31 und B96. Für Lkw-Fahrer und Speditionen ist deshalb eine sorgfältige Planung entscheidend: Neben dem Wochentag und der Uhrzeit sollte vor allem geprüft werden, ob die vorgesehene Route von der Sperrung betroffen ist.



    Warum manche Lastwagen trotzdem unterwegs sind

    Ein Lkw auf einer gesperrten Ferienroute ist nicht automatisch ein Hinweis auf einen Verstoß. Die gesetzlichen Regelungen sehen mehrere Ausnahmen vom Ferienfahrverbot vor. Dazu zählen unter anderem bestimmte Transporte im kombinierten Verkehr, bei denen Waren über verschiedene Verkehrsträger wie Straße, Schiene oder Hafen befördert werden.

    Auch für bestimmte Lebensmitteltransporte gelten Sonderregelungen. Dazu gehören frische Milch, Fleisch und Fisch sowie Obst und Gemüse. Ebenfalls weiterfahren dürfen Bergungs- und Abschleppfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Pannenhilfe, sofern sie für einen dringenden Einsatz benötigt werden.



    Sonntags wird es für viele Lkw noch schwieriger

    Wer die Sperrzeit am Samstag abwartet, kann seine Fahrt nicht zwangsläufig am nächsten Morgen fortsetzen. Denn zusätzlich zum Ferienfahrverbot gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 StVO. Für die betroffenen Lkw besteht an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich zwischen 0 und 22 Uhr ein Fahrverbot.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Strecke zu den ausgewiesenen Ferienrouten gehört. Das allgemeine Fahrverbot gilt deutschlandweit. Für die Disposition bedeutet das: Eine Route, die am Samstag durch eine Umfahrung noch möglich ist, kann am Sonntag trotzdem nicht befahrbar sein. Beide Regelungen müssen daher bei der Planung einer Wochenendtour berücksichtigt werden.



    Wie teuer ein Verstoß werden kann

    Bei den möglichen Sanktionen kommt es darauf an, welches Fahrverbot missachtet wurde. Die häufig genannte Bußgeldhöhe von mehreren hundert Euro bezieht sich nicht automatisch auf das zusätzliche Ferienfahrverbot am Samstag. Für einen Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot sieht der Bußgeldkatalog 120 Euro für den Fahrer vor. Der Halter muss mit 570 Euro rechnen. Punkte werden dafür demnach nicht eingetragen.

    Beim Ferienfahrverbot liegen die Regelsätze niedriger. Trotzdem kann eine Kontrolle für den betroffenen Fahrer erhebliche Folgen haben. Denn die Behörden können die Weiterfahrt bis zum Ende der jeweiligen Sperrzeit untersagen. Wer früh am Samstag auf einer betroffenen Strecke angehalten wird, riskiert damit nicht nur ein Bußgeld, sondern möglicherweise auch eine mehrstündige Unterbrechung seiner Fahrt.





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