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Rote Ampel überfahren
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3 einfache Schritte

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Füllen Sie das Formular aus und übermitteln Sie Ihr Schreiben der Bußgeldstelle.

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Ihrer Verstoß wird auf Messfehler und Formfehler der Behörden kostenlos geprüft.

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Laut VUT Studie:

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Lassen sich Bußgelder und Fahrverbote vermeiden?

Ja, durch Einspruch oder rechtliche Prüfung können Bußgelder und Fahrverbote in vielen Fällen vermieden werden. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und informieren Sie über Ihre Erfolgschancen für einen Einspruch.

56%
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  • Dann ist das der ideale Zeitpunkt einen Einspruch prüfen zu lassen. Unsere Kanzlei für Bußgeldrecht kann nach kurzer Ansicht des Behördenschreibens in der Regel schon abschätzen, ob es bei der Blitzermessung zu Fehlern gekommen ist.
  • Bei der Feststellung von Abstandsverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen werden zwar standardisierte Messverfahren eingesetzt – diese sind jedoch anfällig für Fehler. Die häufigsten Ursachen für Fehlmessungen sind u.a. Messungen außerhalb des gültigen Auswertebereichs, undeutliche Blitzerfotos sowie ungenaue Messdaten. Das kann dazu führen, dass Geschwindigkeit und Rotzeit zu hoch und ein Abstand zu niedrig angezeigt werden oder die Messung gar nicht zugeordnet werden kann. Außerdem speichern einige Blitzer keine Rohmessdaten, weshalb die Blitzermessung wegen fehlender Nachvollziehbarkeit häufig anfechtbar ist.
  • Die Einspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids.
  • Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, die Geldbuße zu bezahlen oder Einspruch einzulegen. Andernfalls kann ein Vollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Reagieren Sie also auf jeden fall zügig.
  • Theoretisch können Sie den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auch ohne Anwalt durchführen. Allerdings kennen sich Verkehrsrechtsanwälte erfahrungsbedingt sehr gut mit möglichen Angriffspunkten aus. Ohne Anwalt müssen Sie außerdem die Akteneinsicht bei der zuständigen Bußgeldstelle vor Ort duchführen – oder in begründbaren Fällen bei der Polizeidienststelle in der nähe Ihres Wohnorts.
  • Ja, die Ersteinschätzung ist völlig unverbindlich und kostenfrei. In der Regel erhalten Sie bereits innerhalb von wenigen Minuten Rückmeldung zu Ihren Chancen für einen Einspruch. Auf Wunsch können Sie den Einspruch bundesweit einlegen – ohne das ein Termin vor Ort notwendig ist.

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