Bußgeldkatalog 2025: Aktuelle Regelungen und Strafen - (Stand: November 2025)

Bußgeldkatalog 2025: Aktuelle Regelungen und Strafen. Entdecken Sie den aktuellen Bußgeldkatalog 2025! Informieren Sie sich über neue Bußgelder und Punkte – jetzt alles auf einen Blick!
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Bußgeldkatalog 2025: Aktuelle Regelungen und Strafen

SEO-Küche Logo Autor: Saad Bouziane | Veröffentlicht am: 08.01.2025 | Lesezeit: 3 min

Bußgeldkatalog 2025: Aktuelle Regelungen und Strafen
Bußgeldkatalog 2025: Aktuelle Regelungen und Strafen

„Bußgeldkatalog 2025“

Entdecken Sie den aktuellen Bußgeldkatalog 2025! In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Wir erklären, welche Strafen bei verschiedenen Verkehrsverstößen drohen, was Fahranfänger in der Probezeit beachten müssen und wie Sie sich bei einem Bußgeldbescheid richtig verhalten. Außerdem teilen wir praktische Tipps – von Einspruch gegen den Bescheid bis hin zu nützlichen Tools wie einem Bußgeldrechner. Unser Ziel: Ihnen mit fachkundiger, aber freundlicher Unterstützung durch den Bußgeld-Dschungel zu helfen.

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Die wichtigsten Fragen:

1. Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung 2025?

Innerorts:

  • Bis 10 km/h: 30 €
  • 11–15 km/h: 50 €
  • 16–20 km/h: 70 €
  • 21–25 km/h: 115 € + 1 Punkt
  • Ab 31 km/h: ab 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • Außerorts:

  • Bis 10 km/h: 20 €
  • 11–15 km/h: 40 €
  • 16–20 km/h: 60 €
  • 21–25 km/h: 100 € + 1 Punkt
  • Ab 31 km/h: ab 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Was droht bei einem Rotlichtverstoß?

  • Rotlicht unter 1 Sekunde: 90 € + 1 Punkt
  • Rotlicht über 1 Sekunde: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Gefährdung oder Unfall: bis 360 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 3. Was kostet das Handy am Steuer?

  • Erstverstoß: 100 € + 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

  • Überblick über den Bußgeldkatalog

    Definition und Zweck des Bußgeldkatalogs

    Der Bußgeldkatalog ist eine bundesweit einheitliche Richtlinie, die festlegt, welche Sanktionen bei Verkehrsverstößen verhängt werden. Juristisch gesprochen handelt es sich um den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, herausgegeben vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Dieses Dokument listet alle gängigen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr auf – vom Geschwindigkeitsverstoß bis zum Rotlichtvergehen – und ordnet ihnen standardisierte Bußgelder, Punkte in Flensburg und ggf. Fahrverbote zu.

    Dadurch ist gewährleistet, dass ein Verkehrssünder für das gleiche Vergehen in ganz Deutschland dieselbe Strafe zu erwarten hat. Einfach ausgedrückt: Der Bußgeldkatalog sorgt für Gerechtigkeit und Transparenz, indem er die Ahndung von Verstößen vereinheitlicht.

    Für uns Autofahrer bedeutet der Bußgeldkatalog auch Orientierung. Bereits bevor ein Bescheid ins Haus flattert, kann man im Katalog (oder online in Bußgeldtabellen) nachschlagen, welche Konsequenzen ein bestimmtes Fehlverhalten typischerweise hat. So weiß man beispielsweise im Voraus, ob ein Punkt in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot droht, wenn man z. B. innerorts 25 km/h zu schnell gefahren ist.

    Aktualisierungen und Änderungen für 2025

    Die Regelungen im Bußgeldkatalog werden regelmäßig an aktuelle Entwicklungen angepasst. Ein großer Umbruch erfolgte zuletzt im November 2021 mit der 14. Auflage des Katalogs.

    Damals wurden viele Bußgelder spürbar erhöht, um die Verkehrssicherheit zu steigern. Insbesondere Geschwindigkeitsverstöße und Parkverstöße ziehen seither deutlich höhere Strafen nach sich. So kostet etwa das unerlaubte Parken auf Geh- oder Radwegen heute bis zu 110 € (vorher oft nur 20–30 €), und auch das Nichtbilden der Rettungsgasse wird nun mit 200–320 € Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot sanktioniert.

    Diese Verschärfungen aus 2021 sind im Bußgeldkatalog 2025 selbstverständlich enthalten. Neuere Änderungen, die 2024/2025 relevant wurden, betreffen beispielsweise technische Vorschriften: Winterreifen müssen ab Winter 2024 das Alpine-Symbol tragen – wer bei winterlichen Bedingungen ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 60 € und einen Punkt.

    Außerdem wurden Umweltzonen weiter ausgeweitet (etwa in Städten wie Siegen und Offenbach) – das Fahren ohne gültige grüne Umweltplakette in einer solchen Zone kostet nun 100 € Bußgeld.

    Insgesamt spiegelt der Bußgeldkatalog 2025 also die verschärften Regeln der letzten Jahre wider und legt weiterhin einen Fokus auf Verkehrssicherheit und Umweltschutz.

    RechtAktuell.org
    Laura R.
    Wisst ihr, wie ärgerlich es ist, wenn man überzeugt ist, dass man nicht zu schnell gefahren ist, aber dennoch ein Bußgeld zahlen muss? Mit dem Bußgeldeinspruch-Check von RechtAktuell könnt ihr genau das kostenlos prüfen und euch dagegen wehren!

    Aufbau und Struktur des Bußgeldkatalogs

    Der Bußgeldkatalog ist nach Verstoßarten gegliedert. Jede Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist mit einer sogenannten Tatbestandsnummer (TBNR) erfasst. Hinter jeder Nummer stehen die entsprechenden Sanktionen: in der Regel eine Geldbuße (Bußgeld in Euro), gegebenenfalls Punkte im Fahreignungsregister (umgangssprachlich Flensburg) und eventuell ein Fahrverbot (Zeitraum in Monaten).

    Ebenso wird berücksichtigt, ob es sich um einen A-Verstoß oder B-Verstoß in der Probezeit handelt (dazu später mehr). Für praktische Zwecke sind die Informationen oft nach Kategorien sortiert, etwa Geschwindigkeit, Abstand, Ampelverstöße, Alkohol am Steuer usw.

    Innerhalb jeder Kategorie gibt es Tabellen, die genaue Bußgeldhöhen für verschiedene Schweregrade des Verstoßes ausweisen. Beispielsweise sind bei Geschwindigkeitsüberschreitungen feine Staffelungen nach km/h zu viel festgelegt. Auch Besonderheiten wie Wiederholungsfälle (z. B. zweimaliges Rasen innerhalb eines Jahres) sind im Katalog vermerkt.

    Auf vielen Webseiten – auch beim Rechtaktuell und offiziellen Stellen – kann man diese Bußgeldtabellen einsehen oder PDF-Versionen des Katalogs herunterladen. Der Bußgeldkatalog deckt übrigens alle Verkehrsteilnehmer ab, nicht nur Autofahrer: Er enthält ebenso Tatbestände für LKW-Fahrer, Radfahrer, E-Scooter-Fahrer und sogar Fußgänger, falls diese gegen Verkehrsregeln verstoßen.

    Im Folgenden schauen wir uns die wichtigsten Verstoßarten und deren Konsequenzen genauer an.

    Verstöße und deren Konsequenzen

    In diesem Abschnitt geben wir einen Überblick über häufige Verkehrsverstöße und was laut Bußgeldkatalog 2025 jeweils an Strafen droht. Ob zu schnelles Fahren, rote Ampel überfahren oder Handy am Steuer – jeder Fall ist klar geregelt. Wir beleuchten auch, welche Punkte in Flensburg anfallen können und ab wann ein Fahrverbot im Raum steht.

    Anwaltlicher Erfahrungsbericht:

    RechtAktuell.org
    Kay Stolle
    Anwalt für Verkehrsrecht
    „In den letzten Jahren habe ich unzählige Bußgeldbescheide geprüft – und in über der Hälfte der Fälle konnten wir tatsächlich etwas dagegen unternehmen. Oft liegt der Fehler im Detail: mangelhafte Messprotokolle, falsch positionierte Blitzer oder formale Fehler im Bescheid. Genau deshalb biete ich eine kostenlose Ersteinschätzung an – inklusive Blitzer-Check. Viele Mandanten waren überrascht, wie häufig sich ein Einspruch lohnt.“ - Kay Stolle I Fachanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung

    Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Zu schnelles Fahren gehört zu den häufigsten Verkehrsvergehen – und die Bußgelder hierfür wurden zuletzt deutlich erhöht. Das Tempolimit zu ignorieren gefährdet die Sicherheit massiv, daher greifen hier empfindliche Strafen. Wie hoch diese ausfallen, hängt davon ab, um wie viele km/h Sie das Limit überschreiten und ob der Verstoß innerorts (z. B. in der Stadt) oder außerorts (Landstraße/Autobahn) passiert.

    Innerorts sind die Strafen strenger, weil hier das Unfallrisiko für Fußgänger und Radfahrer höher ist. Die folgende Tabelle zeigt eine Auswahl der Regelsätze gemäß Bußgeldkatalog 2025 für Pkw (bis 3,5 t) ohne Anhänger. Aufgeführt sind typische Geschwindigkeitsbereiche und die dafür vorgesehenen Bußgelder sowie Punkte im Fahreignungsregister:

    Tabelle für Bußgeld Geschwindigkeit Außerorts & Innerorts:

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Bußgeld innerorts Bußgeld außerorts Punkte in Flensburg
    bis 10 km/h30 €20 €0 Punkte
    11–15 km/h50 €40 €0 Punkte
    16–20 km/h70 €60 €0 Punkte
    21–25 km/h115 €100 €1 Punkt
    26–30 km/h180 €150 €1 Punkt
    31–40 km/h260 €200 €2 Punkte
    41–50 km/h400 €320 €2 Punkte
    51–60 km/h560 €480 €2 Punkte
    61–70 km/h700 €600 €2 Punkte
    über 70 km/h800 €700 €2 Punkte

    Quelle: Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog (Stand 2025)

    Hinweis: In der Tabelle sind nur Bußgelder und Punkte dargestellt. Fahrverbote drohen zusätzlich bei groben Verstößen: Innerorts gibt es ab 31 km/h zu schnell in der Regel einen Monat Fahrverbot (außerorts ab 41 km/h). Außerdem gilt eine Wiederholungsfall-Regel: Wer zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 25 km/h zu schnell fährt, dem droht ebenfalls ein Monat Fahrverbot

    – selbst wenn es jeweils “nur” knapp über 25 km/h waren. Zur Veranschaulichung: 25 km/h zu schnell innerorts kosten 115 € und ziehen 1 Punkt nach sich, während 40 km/h zu schnell außerorts mit 200 € und 2 Punkten geahndet werden.

    Bereits ab 21 km/h Überschreitung kassiert man also Punkte. Bei sehr hohen Tempoverstößen (>70 km/h drüber) sind 800 € Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot vorgesehen – hier ist man schon knapp im Bereich einer Straftat (Vorsatz könnte unterstellt werden). Im Extremfall kann sogar der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllt sein, was den Führerscheinverlust bedeuten würde.

    Tipp: Viele Fahrer sind überrascht, dass schon geringe Überschreitungen teuer sind. Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner unten, um im Zweifel direkt auszurechnen, welche Strafe bei einer bestimmten Überschreitung droht.

    So können Sie Ihr Fahrverhalten frühzeitig anpassen.


    Bußgeldkatalog 2025: Aktuelle Regelungen und Strafen
    Bußgeldkatalog 2025: Aktuelle Regelungen und Strafen

    Überfahren roter Ampeln: Strafen und Regelungen

    Ein Rotlichtverstoß kann schwerwiegende Folgen haben – entsprechend streng sind die Sanktionen. Man unterscheidet zwischen einem einfachen Rotlichtverstoß (die Ampel war weniger als 1 Sekunde rot) und einem qualifizierten Verstoß (länger als 1 Sekunde rot).

    Einfache Rotlichtverstöße

    Wenn Sie bei gerade umspringender Ampel noch rüberhuschen und sie war schon rot (weniger als 1 Sekunde), kostet das 90 € und gibt 1 Punkt. Kam es dabei zu einer Gefährdung anderer, steigt das Bußgeld auf 200 € plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei Sachbeschädigung (z. B. Unfall verursacht) werden 240 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig.


    Nutzererfahrung aus Google Bewertungen:

    „Ich war mir unsicher, ob ich überhaupt etwas gegen den Bußgeldbescheid tun kann. Über die Website eines Fachanwalts für Verkehrsrecht konnte ich eine kostenlose Ersteinschätzung bekommen – inklusive Blitzer-Check. Am Ende stellte sich heraus, dass der Blitzer nicht korrekt positioniert war. Der Einspruch hatte Erfolg. Ohne den Experten hätte ich einfach gezahlt!“ - Lars V.

    Qualifizierte Rotlichtverstöße

    Wer eine Ampel überfährt, die bereits länger als 1 Sekunde rot leuchtete, begeht eine noch schwerere Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt 200 €, hinzu kommen 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot selbst ohne Gefährdung.

    Bei Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 320 € (weiterhin 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot), und bei Unfallfolge auf 360 € (2 Punkte, 1 Monat).

    Man sieht: Spätestens wenn die Ampel schon länger rot war, ist ein Fahrverbot praktisch garantiert.

    Wichtig zu wissen: Auch Radfahrer müssen bei Rot halten!

    Wer als Radfahrer eine rote Ampel missachtet, zahlt 60 € (einfacher Verstoß) bis 180 € (qualifiziert mit Gefährdung) und bekommt ebenfalls einen Punkt in Flensburg.

    Die Punkte können sogar Einfluss auf die Kfz-Fahrerlaubnis haben – sammelt ein Radler zu viele Zähler, riskiert er seinen Führerschein.

    Alles in allem gilt: Rote Ampeln sind kein Kavaliersdelikt. Neben den Bußgeldern sind Unfälle an Kreuzungen oft besonders schlimm. Unser Rat lautet daher: Lieber einmal mehr bremsen, auch wenn es eilt. Im Zweifel können ein paar Minuten Wartezeit Leben retten – und Sie sparen sich mindestens ein saftiges Bußgeld.


    Bußgeldkatalog 2025: Aktuelle Regelungen und Strafen
    Bußgeldkatalog 2025: Aktuelle Regelungen und Strafen

    Abstandsregelungen im Straßenverkehr

    Nicht nur Rasen und Rotlichtverstöße sind gefährlich – auch Drängeln und zu geringer Abstand führen häufig zu Unfällen, vor allem auf Autobahnen. Daher kennt der Bußgeldkatalog klare Vorgaben: Wer den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden unterschreitet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

    Der Richtwert für den Abstand lautet bekanntlich „Abstand gleich halber Tacho“ – bei 100 km/h also 50 m. Gemessen wird der Abstand häufig mit Brücken-Kameras (Abstandskontrolle VKS). Die Sanktionen staffeln sich nach dem Prozentsatz des erforderlichen Abstands, der tatsächlich eingehalten wurde.

    Einige Beispiele:

  • Weniger als 50 % des angemessenen Abstands (also deutlich zu dicht aufgefahren): Ab ca. 80 € Bußgeld und 1 Punkt.
  • Weniger als 30 % des erforderlichen Abstands: Hier drohen 160 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot (bei Tempo über 100 km/h).
  • Extrem dichtes Auffahren (unter 20 % des notwendigen Abstands, z. B. „Stoßstange an Stoßstange“ auf der Autobahn): Bis zu 400 € Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot sind möglich.
  • Die genaue Staffelung richtet sich auch nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Generell gilt: Je höher das Tempo und je dichter man auffährt, desto drastischer die Strafe. Drängeln (Nötigung) kann in schweren Fällen sogar als Straftat verfolgt werden.

    Als Autofahrer sollten Sie immer ausreichend Abstand halten – nicht nur wegen der Strafen, sondern vor allem zur eigenen Sicherheit. Im Bußgeldkatalog 2025 sind die oben genannten Werte verankert, um Raser und Drängler abzuschrecken.

    Unser Team hatte kürzlich einen Fall, in dem ein Mandant auf der Autobahn dicht aufgefahren war und geblitzt wurde. Ihm drohten 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Wir konnten im Einspruchsverfahren jedoch erreichen, dass zumindest das Fahrverbot wegfiel – unter anderem, weil die Messung in einer Kurve erfolgte und Zweifel an der Genauigkeit bestanden.

    Fazit: Es lohnt sich zwar, solche Fälle prüfen zu lassen, aber am besten fährt man so, dass es gar nicht erst dazu kommt.


    Wie viel Km/h zu schnell?

    Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen

    Alkohol am Steuer ist eine der häufigsten Unfallursachen mit Todesfolge. Daher versteht der Bußgeldkatalog hier keinen Spaß: Bereits ab 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, und unter 0,5 ‰ kann es ebenfalls Konsequenzen geben, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen (0,3 ‰ mit Schlangenlinien etwa).

    Die Sanktionen im Überblick:

  • 0,5 ‰ – 1,09 ‰ (erstmaliger Verstoß ohne Ausfallerscheinungen): 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal 1.000 € und 3 Monate Fahrverbot, beim dritten Mal 1.500 € und 3 Monate. Diese Werte gelten für Alkohol, ähnlich strenge Sätze greifen auch bei bestimmten Drogen, wenn nachgewiesen.
  • Ab 0,3 ‰ mit Auffälligkeiten (z. B. Unfall verursacht): Dies kann bereits als Straftat gewertet werden (relative Fahruntüchtigkeit). Die Konsequenzen wären dann Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe, je nach Schwere.
  • Ab 1,1 ‰ gilt absolute Fahruntüchtigkeit – hier liegt immer eine Straftat vor. Der Führerschein wird entzogen, es gibt 3 Punkte und meist eine Sperrfrist von vielen Monaten, bevor man die Fahrerlaubnis via MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, „Idiotentest“) zurückerlangen kann.

  • Nutzererfahrung aus Google Bewertungen:

    „Ich habe mich an Kanzlei Stolle gewandt, nachdem ich einen Bußgeldbescheid mit drohendem Fahrverbot bekommen habe. Die Ersteinschätzung war kostenlos und sehr transparent. Herr Stolle erklärte mir genau, welche Fehlerquellen bei Blitzern oft vorkommen. Durch den Blitzer-Check konnte mein Fall angefochten werden – mit Erfolg!“ - Marie F.

    Bei Drogen am Steuer

    (etwa Cannabis, Amphetamine etc.) gelten ähnliche Regeln wie bei 0,5 ‰ Alkohol: In der Regel 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot beim ersten Verstoß, bei Wiederholung deutlich mehr. Auch hier kann bei Ausfallerscheinungen oder harten Drogen die Fahrerlaubnis sofort entzogen werden.

    Wichtig: In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille! Ein Verstoß dagegen (z. B. 0,2 ‰) zieht 250 € Bußgeld, 1 Punkt und ein Aufbauseminar plus Probezeitverlängerung nach sich. Darauf gehen wir im Abschnitt Probezeit noch näher ein.

    Unser Team hat leider oft mit Fällen alkoholbedingter Fahrten zu tun. Ein Beispiel aus unserer Erfahrung: Ein Mandant mit 0,54 ‰ wurde erwischt. Für ihn stand viel auf dem Spiel, da er beruflich auf den Führerschein angewiesen war. Wir legten Einspruch ein, allerdings sind die Erfolgschancen bei klarer Beweislage (Atem- oder Bluttest) gering. In seinem Fall konnten wir die Geldbuße etwas reduzieren, weil Verfahrensfehler bei der Blutentnahme passiert waren – das Fahrverbot von einem Monat blieb jedoch bestehen.

    Unser Rat: Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen. Die Bußgelder sind hoch, aber das Risiko für Leib und Leben ist höher. Lassen Sie das Auto stehen, sobald Sie trinken.


    Handynutzung am Steuer: Bußgelder und Sanktionen

    Das Smartphone am Steuer zu nutzen, ist nicht nur gefährlich, sondern auch teuer. Seit einigen Jahren gelten verschärfte Regeln: Wer erwischt wird, wie er ein Handy oder ein elektronisches Gerät während der Fahrt in der Hand hält und nutzt, zahlt 100 € Bußgeld und erhält 1 Punkt in Flensburg.

    Kommt eine Gefährdung hinzu (weil man z. B. Schlangenlinien fährt), sind 150 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig. Bei Sachbeschädigung sogar 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

    Wichtig zu wissen: Das Verbot umfasst alle elektronischen Geräte, also auch Tablets, E-Book-Reader oder ein Handy, das als Navi benutzt wird – sobald es in der Hand gehalten wird.

    Freisprechanlagen und Handyhalterungen darf man nutzen, solange man nur kurz blickt und tippt (z. B. „Ok“ drücken). Aber längere Texte tippen oder ohne Halterung telefonieren ist tabu – selbst an der Ampel im Leerlauf.

    Die Praxis zeigt: Viele Autofahrer unterschätzen die Gefahr durch Ablenkung. Schon 3 Sekunden Blick aufs Handy bei 50 km/h bedeuten 40 Meter Blindflug! Der Bußgeldkatalog setzt hier bewusst ein Zeichen mit den 100 € Strafe.

    Unser Tipp: Nutzen Sie Do-Not-Disturb-Modi oder Apps, die während der Fahrt eingehende Nachrichten stumm schalten. Legen Sie das Handy außer Reichweite. So kommen Sie gar nicht erst in Versuchung – und vermeiden Punkte.

    Lohnt sich der Einspruch gegen Bußgeldbescheide?
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    Bußgeldkatalog für Geschwindigkeit:



    Parkverstöße: Halten, Parken und ihre Strafen

    Auch falsches Halten und Parken wird geahndet – wenn auch mit kleineren Beträgen als die bisher genannten Verstöße. Doch Achtung: Seit der Reform 2021 sind auch Parkverstöße deutlich teurer geworden.

    Beispiele:

  • Einfaches Falschparken (etwa im Halteverbot ohne Behinderung): ab 20 € Verwarnungsgeld bis 55 € Bußgeld je nach Dauer und Ort.
  • Parken auf Geh- oder Radwegen oder auf einem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung: 55 € Bußgeld.
  • Wenn dadurch eine Behinderung oder Gefährdung entsteht, kann 1 Punkt hinzukommen.
  • Parken in zweiter Reihe oder auf einem Schutzstreifen für Radfahrer: bis 110 € Bußgeld möglich, bei Behinderung ebenfalls mit Punkt.
  • Halten in einer Feuerwehrzufahrt oder vor einer solchen: 55 € – 100 €, je nach Situation.
  • Überschreiten der Parkzeit (bei Parkscheibe / Parkuhr): gestaffelt von 20 € (bis 30 Min drüber) bis 40 € (über 3 Stunden).
  • Halten in zweiter Reihe und auf Radwegen ist eine Unsitte, die Radler gefährdet – daher mittlerweile so teuer. Parkverstöße bringen zwar keine Fahrverbote mit sich, können aber im Flensburger Konto auftauchen: Immer wenn durch falsches Parken jemand behindert oder gefährdet wurde oder ein Sachschaden entstand, gibt es einen Punkt oben drauf.

    Unser Team hat schon manches Bußgeld fürs Parken angefochten – manchmal stehen die Chancen gut, z. B. wenn Beschilderungen unklar waren. In einem Fall konnte eine Mandantin 15 m vor einer Kreuzung nicht erkennen, dass dort ein Halteverbot galt, da das Schild von einem Baum verdeckt war. Wir legten Einspruch ein und tatsächlich wurde das Verfahren eingestellt, da die Beschilderung mangelhaft war.

    Das sind zwar Ausnahmen, aber es zeigt: Wenn Sie meinen, zu Unrecht ein Knöllchen bekommen zu haben, lohnt sich eine Prüfung. Ansonsten gilt: Lieber ein paar Schritte mehr laufen als riskant irgendwo parken.



    Bußgeldrechner

    * Geben Sie die benötigten Daten ein, um Ihr Bußgeld zu berechnen.



    Besondere Regelungen und Ausnahmen

    Einige Vorschriften im Verkehrsrecht gelten nicht für alle gleichermaßen, sondern betreffen spezielle Personengruppen oder Situationen. Hier beleuchten wir besondere Regelungen – etwa für Fahranfänger in der Probezeit, für das Fahren in Umweltzonen sowie Vorschriften zu neuen Fortbewegungsmitteln wie E-Scootern.

    Probezeit und die damit verbundenen Risiken

    Fahranfänger erhalten mit Bestehen der Führerscheinprüfung ihre Fahrerlaubnis zunächst „auf Probe“. Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erteilung des ersten Führerscheins. In dieser Zeit sollen Neulinge im Straßenverkehr besonders umsichtig fahren – entsprechend gibt es strenge Regeln und Konsequenzen bei Verstößen.

    Verstöße werden in zwei Kategorien eingeteilt: A-Verstöße (schwerwiegend) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend). Beispiele für A-Verstöße sind z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h, Alkohol/Drogen am Steuer, Rotlichtverstöße, Nötigung, Handy am Steuer etc. B-Verstöße sind z. B. Handyverstoß (je nach Auslegung), kleine Vorfahrtsfehler, oder Fahrzeugmängel.

    Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße in der Probezeit führen zu: Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (auf insgesamt 4) und verpflichtende Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar für Fahranfänger.

    Begeht man erneut einen A-Verstoß (oder zwei B) in der verlängerten Probezeit, wird eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen und es wird empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (freiwillig). Passiert danach noch ein weiterer A-Verstoß (oder zwei B), also die dritte „Stufe“, wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen.

    Besonders Alkohol ist absolut tabu: 0,0 Promille-Grenze in der Probezeit (und bis zum 21. Geburtstag) – ein Verstoß dagegen zählt als A-Verstoß (250 € und ein Punkt plus Aufbauseminar).

    Unser Team klärt in Beratungsgesprächen oft auf: „Wenn du jetzt mit 22 km/h zu schnell geblitzt wurdest, bedeutet das nicht nur 1 Punkt und 115 € Bußgeld, sondern auch ein Aufbauseminar und Probezeit-Verlängerung.“

    Zum Glück haben wir auch positive Beispiele: Eine Kundin in der Probezeit hatte einen Rotlichtverstoß (A-Verstoß). Durch unseren Einspruch konnten wir erreichen, dass ihr nur ein Verwarnungsgeld wegen „nicht an Haltelinie angehalten“ auferlegt wurde – somit blieb es ein B-Verstoß.


    Nutzererfahrung aus Google Bewertungen:

    „Ich hätte nie gedacht, dass ein Einspruch wirklich was bringt. Herr Stolle hat den Bescheid kostenlos geprüft und auch die Blitzer-Messung analysiert. Seine Einschätzung war fundiert und nachvollziehbar – das gab mir Vertrauen. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt.“ - Markus D.

    Umweltzonen und die Umweltplakette: Anforderungen und Strafen

    Um die Luftqualität in Städten zu verbessern, gibt es in vielen Orten Umweltzonen. Dort dürfen nur Fahrzeuge mit einer entsprechenden Umweltplakette (meist grün) hineinfahren. Diese Regelung betrifft vor allem ältere Fahrzeuge ohne moderne Abgastechnik.

    Ohne gültige Plakette in die Umweltzone zu fahren, ist verboten – und das Bußgeld wurde angehoben. Aktuell (2025) kostet es 100 €, wenn Sie ohne (oder mit falscher) Plakette in einer grünen Umweltzone unterwegs sind.

    Punkte in Flensburg gibt es dafür seit 2014 nicht mehr.

    Beispiele: In Großstädten wie Berlin, München, Köln etc. sind die Innenstadtbereiche Umweltzonen. Fährt man als Fremder versehentlich ohne Plakette rein (z. B. Mietwagen aus dem Ausland), kann es diesen Strafzettel geben.

    Auch das Parken in der Umweltzone ohne Plakette ist ein Verstoß – wer also denkt „ich fahr ja nicht, ich parke nur“, irrt: Auch dafür kann man zur Kasse gebeten werden.

    Um das Bußgeld zu vermeiden, besorgen Sie sich rechtzeitig eine grüne Plakette – erhältlich bei Zulassungsstellen, TÜV, Dekra oder online. Auch ausländische Fahrzeuge benötigen eine.

    Es gibt Ausnahmen (z. B. für Oldtimer mit H-Kennzeichen), die man beantragen muss. Achten Sie auf die runden Schilder mit rotem Rand und dem Autosymbol + „Umwelt“ drauf. Die Zahl (4) in der grünen Plakette zeigt an, was nötig ist.

    Andernfalls kann der Städtetrip unfreiwillig teuer werden.

    • Innerorts:

    • bis 10 km/h: 30 €
    • 11–15 km/h: 50 €
    • 16–20 km/h: 70 €
    • 21–25 km/h: 115 € + 1 Punkt
    • ab 31 km/h: 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    • Außerorts:

    • bis 10 km/h: 20 €
    • 11–15 km/h: 40 €
    • 16–20 km/h: 60 €
    • 21–25 km/h: 100 € + 1 Punkt
    • ab 31 km/h: 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    • unter 1 Sekunde rot: 90 € + 1 Punkt
    • länger als 1 Sekunde rot: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    • mit Gefährdung oder Schaden: bis zu 360 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    • Erstverstoß: 100 € + 1 Punkt
    • Mit Gefährdung: 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    • Mit Sachbeschädigung: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    • Über 80 km/h: ab 75 € + 1 Punkt
    • Über 100 km/h & Abstand unter 15 m: 160 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    • Blockieren: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    • Ausnutzen: ab 240 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    • Zweite Reihe: 110 €
    • Geh-/Radweg: 120 €
    • Schwerbehindertenplatz: 55 €



    Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern

    Seit einigen Jahren prägen Elektro-Tretroller (E-Scooter) das Stadtbild. Auch für sie gibt es Regeln, die teilweise im Bußgeldkatalog verankert sind. Zwar brauchen E-Scooter-Fahrer keinen Führerschein, aber sie müssen sich an die Verkehrsordnung halten wie Radfahrer – inklusive Promillegrenzen!

    Hier ein paar wichtige Punkte:

  • Alkohol: Die 0,5-Promille-Grenze gilt auch auf dem E-Scooter. Viele wissen das nicht und nutzen nach dem Feiern einen E-Scooter als „Alternative“. Doch Vorsicht: Wer mit 0,7 ‰ auf dem Scooter erwischt wird, zahlt ebenfalls 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot – und das Fahrverbot betrifft natürlich die Fahrerlaubnis fürs Auto! Auch 0,0 Promille gilt für unter 21-Jährige auf Scootern genauso.
  • Zu zweit auf einem E-Scooter fahren: verboten. Gibt zwar „nur“ 10 € Verwarngeld, aber riskant ist es allemal.
  • Fahren auf Gehwegen: streng verboten. E-Scooter gehören auf Radwege oder die Straße. Wer auf dem Gehweg rollert, riskiert 15–30 € Strafe.
  • Missachten von Verkehrsregeln: Ein E-Scooter-Fahrer, der etwa eine rote Ampel überfährt oder entgegen der Einbahnstraße fährt, wird ähnlich behandelt wie ein Radfahrer (Bußgelder wie beim Fahrrad, ggf. Punkte bei groben Verstößen).
  • Interessant: Viele Verstöße mit E-Scootern können Auswirkungen auf den Führerschein haben, sofern man einen hat oder mal einen beantragen will. Ein Beispiel: Jemand fährt betrunken (1,2 ‰) E-Scooter. Das ist eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr). Folge: Fahrerlaubnisentzug oder Sperre, obwohl er nur Scooter fuhr.

    Oder: Ein 18-Jähriger ohne Führerschein macht das Gleiche – bei der Führerscheinstelle wird das registriert, und er muss ggf. zur MPU, bevor er den Autoführerschein bekommt.

    Also bitte: E-Scooter nicht unterschätzen – es sind keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge nach Gesetz. Im Bußgeldkatalog 2025 sind E-Scooter-Regeln integriert, meist analog zum Fahrrad.

    Unser Tipp aus Erfahrung: Wer E-Scooter fährt, sollte sich ähnlich verhalten wie ein Radfahrer: Verkehrsregeln beachten, nicht auf dem Gehweg brettern, nicht zu zweit, und niemals betrunken. Dann kommt man auch ohne Knöllchen sicher an.


    Punkte in Flensburg: Das Punktesystem erklärt

    Viele Autofahrer denken beim Bußgeldkatalog sofort an die Punkte in Flensburg. Dieses Punktesystem – offiziell Fahreignungsregister (FAER) – ist ein zentrales Element der Verkehrsüberwachung in Deutschland. Doch wie genau funktioniert das System?

    Wie Punkte vergeben und abgezogen werden

    Im aktuellen System (seit der Reform von 2014) gibt es für Verkehrsverstöße ein bis drei Punkte – mehr nicht.

  • 1 Punkt gibt es für schwere Ordnungswidrigkeiten, z. B. Tempoverstoß ab 21 km/h, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß, Vorfahrt missachtet. Voraussetzung: Bußgeld ab 60 €.
  • 2 Punkte bei sehr schweren Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder bestimmten Straftaten, z. B. qualifizierter Rotlichtverstoß, Alkohol ab 0,5‰, Abstandsunterschreitung.
  • 3 Punkte bei Straftaten mit Führerscheinentzug: z. B. Trunkenheitsfahrt >1,1‰, Unfallflucht, illegales Autorennen.
  • Einen Punkteabzug gibt es nur durch Zeitablauf oder durch Fahreignungsseminare (FES) – nur einmal in 5 Jahren und nur bei max. 5 Punkten.

    Beispiel: Tempoverstoß mit 28 km/h = 1 Punkt. Dann Handy am Steuer = nochmal 1 Punkt. Macht 2 Punkte. Solange unter 4, passiert nichts Weiteres – außer Speicherung.

    Tilgungsfristen für Punkte im Verkehrszentralregister

  • 2,5 Jahre: für 1-Punkt-Verstöße, z. B. Handy am Steuer.
  • 5 Jahre: bei 2 Punkten, z. B. qualifizierter Rotlichtverstoß.
  • 10 Jahre: für Straftaten mit Führerscheinentzug.
  • Die Frist beginnt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder Urteils. Danach: Tilgung + 1 Jahr Überliegefrist.

    Tipp: Punktestand kostenlos beim KBA abfragen über das Fahreignungsregister.

    Konsequenzen bei Erreichen bestimmter Punktestände

  • 1–3 Punkte: Vormerkung, keine Maßnahmen.
  • 4–5 Punkte: Ermahnung, Empfehlung FES zur Punktereduzierung.
  • 6–7 Punkte: Verwarnung, keine Reduzierung mehr möglich.
  • 8 Punkte: Führerscheinentzug. Sperrfrist + meist MPU.
  • Wichtig: Die Entziehung erfolgt automatisch, egal ob Ermahnung oder Verwarnung vorher zugestellt wurden.

    Unser Rat: Warten Sie nicht, bis die Behörde eingreift. Bei 3–4 Punkten defensiv fahren und Punkteabbau durch Seminar nutzen.

    Beispiel aus der Praxis: Mandant mit 5 Punkten nahm am Seminar teil – danach 4 Punkte. Später ein neuer Verstoß: statt 6 Punkte nur 5Führerschein gerettet.


    Mit wie viel Km/h in Zone 30 oder Zone 100 geblitzt?

    Bußgeldbescheid und rechtliche Möglichkeiten

    Was tun, wenn der „Blitzerbrief“ kommt? Ein Bußgeldbescheid in der Post kann für Herzklopfen sorgen – aber keine Panik. In diesem Abschnitt erklären wir, was Sie tun sollten, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie ein Einspruch abläuft.

    Was tun bei Erhalt eines Bußgeldbescheids?

  • In Ruhe prüfen: Stimmen Name, Kennzeichen, Tatvorwurf?
  • Fristen notieren: 14 Tage ab Zustellung.
  • Entscheiden: Zahlen oder Einspruch?
  • Nicht ignorieren: sonst wird der Bescheid rechtskräftig – schlimmstenfalls droht Erzwingungshaft.
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Verfahren und Fristen

  • Form: schriftlich, formlos reicht.
  • Frist: innerhalb 14 Tage bei der Behörde.
  • Danach: Prüfung durch Behörde / ggf. Weitergabe ans Amtsgericht.
  • Risiko: Bußgeld kann erhöht werden, Gerichtskosten möglich.
  • Rücknahme: möglich bis zur Gerichtsentscheidung.
  • Besonders häufig: Fahrverbot abwenden durch höheres Bußgeld. Gerichte haben hier Ermessensspielraum.


    Nutzererfahrung aus Google Bewertungen:

    „Ich habe mich an Kanzlei Stolle gewandt, nachdem ich einen Bußgeldbescheid mit drohendem Fahrverbot bekommen habe. Die Ersteinschätzung war kostenlos und sehr transparent. Herr Stolle erklärte mir genau, welche Fehlerquellen bei Blitzern oft vorkommen. Durch den Blitzer-Check konnte mein Fall angefochten werden – mit Erfolg!“ - Albert F.
    „Dank der kostenlosen Ersteinschätzung durch den erfahrenen Anwalt Herr Stolle konnte ich rechtzeitig Einspruch einlegen. Der Blitzer-Check ergab, dass die Messung angreifbar war. Mein Bußgeld wurde erlöscht und ich konnte meinen Führerschein behalten.“

    Rechtsberatung und Unterstützung für Betroffene

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht: Einschätzung, Akteneinsicht, Vertretung.
  • Automobilclubs: z. B. Kanzlei Bussgeld bietet kostenlose Erstberatung und Bußgeldhilfe online.
  • Bußgeldstellen-Auskunft: keine Rechtsberatung, aber Infos zu Fristen etc.
  • Rechtsschutzversicherung: prüfen, ob Verfahren abgedeckt.
  • Beispiel: Mandant sollte 160 € zahlen + Fahrverbot. Messfehler beim Abstand – Freispruch.

    Beispiel: Verjährung wegen verspäteter Zustellung – Verfahren eingestellt.

    Tipp: Bei technischen Zweifeln, Identitätsfragen oder Formfehlern lohnt Einspruch oft.

    Spezielle Verkehrsgruppen und deren Regelungen

    Im Bußgeldkatalog 2025 gibt es eigene Abschnitte für Lkw-Fahrer, Radfahrer, Fahranfänger.

    Lkw-Fahrer: Strengere Vorschriften

  • Tempoverstöße: höhere Bußgelder als Pkw.
  • Abstandspflicht: mind. 50 m ab 50 km/h.
  • Überholverbot: Missachtung = 70 € + 1 Punkt.
  • Ruhe-/Lenkzeiten: EU-Vorschriften, Bußgelder auch für Unternehmer.
  • Überladung: gestaffelt nach % – teuer + 1 Punkt.
  • Abbiegen innerorts: nur Schrittgeschwindigkeit – sonst 70 € + 1 Punkt.
  • Radfahrer: Rechte und Pflichten

  • Rotlichtverstoß: 60–180 € + ggf. 1 Punkt.
  • Ohne Licht: 20 € Verwarnung.
  • Handy am Rad: 55 €.
  • Alkohol am Fahrrad: ab 1,6 ‰ = Straftat + MPU.
  • Hinweis: Auch Radler ohne Führerschein bekommen Punkte – relevant für spätere Fahrerlaubnis!


    Unsere Empfehlung für gute rechtliche Beratung:


    Fazit

    Im Grunde genommen liegt ein besonderer Fokus auf der Möglichkeit, Bußgeldbescheide auf Fehler zu überprüfen. Es wird auf eine Studie hingewiesen, die besagt, dass 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein sollen. Daher bieten wir einen kostenlosen Blitzer-Check an, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zu prüfen.


    Quellen: rechtaktuell.org derbussgeldkatalog.de derbussgeldkatalog.de kanzlei-bussgeld.de



    So funktioniert's:

    1. Anfrage senden: Klicken Sie auf Kostenlose Erstberatung, füllen Sie das Formular aus und senden Sie uns im Idealfall das Behördenschreiben zu.

    2. Kostenlose Ersteinschätzung: Wir nehmen uns gerne Zeit, um Ihren Fall im Detail zu prüfen, und werden uns zeitnah telefonisch bei Ihnen melden.

    3. Schnelles Ergebnis: Sie erhalten von uns eine Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen den Verstoß. Ihnen entstehen dabei keine Kosten. Danach können Sie selbst oder mit unserer Hilfe Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen.

    Lohnt sich der Einspruch gegen Bußgeldbescheide?
    * Laut VUT-Studie sollen 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein!
    Hier kostenlos prüfen
    Saad Bouziane Autor Zuschnell.org

    Als Autor bei Zuschnell.org ist es meine Mission, Lesern dabei zu helfen, sich in den Bereichen Verkehrs-, Arbeits-, Insolvenz- und Transportrecht zurechtzufinden. Basierend auf meine langjährige Erfahrung und mein fundiertes Wissen strebe ich danach, komplexe rechtliche Themen verständlich zu erklären und Lesern die Informationen zu geben, die sie brauchen, um gut informierte Entscheidungen zu treffen.

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