Das Wichtigste in Kürze
- Die Messstelle liegt innerhalb geschlossener Ortschaft in Potsdam.
- Innerorts können schon geringere Überschreitungen höhere Bußgelder auslösen als außerorts.
- Wichtig sind vor allem Messort, Beschilderung, Messfoto, Fahreridentifizierung und Zustellung.
- Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids läuft regelmäßig eine zweiwöchige Einspruchsfrist.
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Diese Messstelle befindet sich innerorts bei Potsdam. Für die Prüfung eines Vorwurfs sollten die Standortdaten mit Anhörungsbogen, Messfoto und Bußgeldbescheid zusammenpassen.
| Messstelle | Potsdam, Heinrich-Mann-Allee, Humboldt-Gymnasium, Fahrtrichtung Rehbrücke |
|---|---|
| Ort | Potsdam |
| Fahrtrichtung | Rehbruecke |
| Bereich | Innerhalb geschlossener Ortschaft |
Warum sollte der innerörtliche Messort genau geprüft werden?
Innerorts kommt es besonders auf Beschilderung, Fahrspur und genaue Standortangabe an. Messstellen liegen oft an Kreuzungen, Schulen, Baustellen, Hauptstraßen oder Gefahrenstellen. Schon kleine Unklarheiten können wichtig sein, wenn mehrere Tempolimits oder Fahrtrichtungen in Betracht kommen.
Prüfen Sie deshalb, ob der angegebene Messort, die Fahrtrichtung und das Messfoto zusammenpassen. Bei Zweifeln zeigt erst die Akteneinsicht, welche Messunterlagen vorliegen und ob die Dokumentation den Vorwurf trägt.
Praxis-Hinweis: Antworten Sie nicht vorschnell zur Fahrereigenschaft, wenn unklar ist, wer gefahren ist oder ob die Messstelle korrekt bezeichnet wurde. Angaben im Anhörungsbogen können später schwer zu korrigieren sein.
Welche Folgen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts?
Innerorts richten sich die Rechtsfolgen nach der Höhe der Überschreitung. Je nach Messwert kommen Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte in Flensburg und ab bestimmten Grenzen auch ein Fahrverbot in Betracht. In der Probezeit können zusätzliche Maßnahmen hinzukommen.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Prüfung |
|---|---|---|---|---|
| 21 km/h | 115 € | 1 Punkt | Nein | Prüfen |
| 22 km/h | 115 € | 1 Punkt | Nein | Prüfen |
| 23 km/h | 115 € | 1 Punkt | Nein | Prüfen |
| 24 km/h | 115 € | 1 Punkt | Nein | Prüfen |
| 25 km/h | 115 € | 1 Punkt | Nein | Prüfen |
| 26 km/h | 180 € | 1 Punkt | 1 Monat Fahrverbot* | Prüfen |
| 27 km/h | 180 € | 1 Punkt | 1 Monat Fahrverbot* | Prüfen |
| 28 km/h | 180 € | 1 Punkt | 1 Monat Fahrverbot* | Prüfen |
| 29 km/h | 180 € | 1 Punkt | 1 Monat Fahrverbot* | Prüfen |
| 30 km/h | 180 € | 1 Punkt | 1 Monat Fahrverbot* | Prüfen |
Welche Unterlagen sind bei einem Einspruch wichtig?
Ein Einspruch lässt sich meist erst nach Akteneinsicht belastbar einschätzen. Relevant sind unter anderem Messfoto, Messprotokoll, Eichnachweis, Beschilderung, Standortdokumentation und die Frage, ob der Fahrer sicher identifiziert werden kann.
- Stimmen Messort, Fahrtrichtung und Beschilderung mit dem Vorwurf überein?
- Ist das Fahrzeug auf dem Messfoto eindeutig zuzuordnen?
- Wurde das Messgerät geeicht und entsprechend der Gebrauchsanweisung eingesetzt?
- Sind Fahrerfoto, Messdaten und Aktenvermerk vollständig?
- Wurde der Bußgeldbescheid rechtzeitig zugestellt?
Bei innerörtlichen Messstellen prüfe ich besonders genau, ob Tempolimit, Beschilderung und konkreter Messort zusammenpassen. Innerorts liegen Messpunkte häufig in Bereichen mit wechselnden Verkehrssituationen. Erst die Akte zeigt, ob Messfoto, Messprotokoll und Standortangaben ein schlüssiges Bild ergeben.
Bußgeldbescheid zu dieser Messstelle erhalten?
Wenn Punkte, Fahrverbot, Probezeitfolgen oder eine kurze Frist im Raum stehen, kann eine frühe Prüfung helfen.
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FAQ zur Blitzerstelle innerorts
Was prüfe ich zuerst nach einem Blitzer innerorts?
Prüfen Sie zuerst Messort, Datum, Uhrzeit, Kennzeichen, Fahrerfoto, angegebene Geschwindigkeit und die Frist im Schreiben.
Ist ein Anhörungsbogen schon ein Bußgeldbescheid?
Nein. Der Anhörungsbogen dient zunächst der Sachverhaltsklärung. Ein Bußgeldbescheid setzt dagegen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot fest und löst die Einspruchsfrist aus.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids beträgt die Einspruchsfrist grundsätzlich zwei Wochen. Maßgeblich ist der Zustellungstag, nicht nur das Datum auf dem Bescheid.
Quellen und weiterführende Informationen:
Straßenverkehrs-Ordnung bei Gesetze im Internet, abgerufen am 05.10.2026
§ 67 OWiG - Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, abgerufen am 05.10.2026