Burcu Bostan
    Burcu Bostan 23.10.2026 5 Minuten
    Wegen möglicher Batteriebrände ruft der VW-Konzern bestimmte ID.-Modelle und Cupra Born zurück. Für Betroffene gilt zunächst: maximal 80 Prozent laden, die Fahrzeugbetroffenheit prüfen und die weiteren Maßnahmen mit dem Servicepartner abstimmen.

    Das Wichtigste in Kürze:
    • Bei bestimmten VW ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz und Cupra Born besteht wegen fehlerhafter Batteriezellen ein mögliches Überhitzungs- und Brandrisiko.
    • Betroffene Fahrzeuge sollen zunächst höchstens bis 80 Prozent geladen werden. Diese Grenze ist eine Sicherheitsmaßnahme und keine abgeschlossene Reparatur.
    • Die drei Aktionen tragen die Codes 93MF, 93MV und 93W4. Welche davon das eigene Auto betrifft, klärt der Servicepartner anhand der FIN.
    • Je nach Aktion und Befund kommen weitere Batterieprüfungen, Softwaremaßnahmen oder ein Austausch von Komponenten infrage.
    • Bleiben Nutzungseinschränkungen bestehen, sollten Käufer den Verlauf dokumentieren und den Verkäufer informieren. Weitergehende Ansprüche hängen vom Einzelfall ab.


    VW-Rückruf: Warum die Ladegrenze jetzt wichtig ist

    Ein Elektroauto bis 80 Prozent zu laden, kann im Alltag eine freiwillige Einstellung sein. Beim aktuellen Rückruf hat diese Grenze jedoch einen anderen Hintergrund: Sie ist eine Sicherheitsmaßnahme für bestimmte Fahrzeuge mit möglicherweise fehlerhaften Hochvolt-Batteriezellen.

    Nach Angaben von Volkswagen entsprechen einzelne Zellen nicht den erforderlichen Qualitätsstandards. Ursache sind Produktionsfehler bei Zulieferern. Die betroffenen Batterien können überhitzen und im Extremfall einen Brand verursachen. Deshalb soll der maximale Ladestand vorerst begrenzt werden.

    Die Tagesschau berichtet über drei Rückrufaktionen mit einem Umfang von rund 72.700 Fahrzeugen weltweit. In Deutschland geht es um knapp 10.000 Elektroautos.

    Die Ladebegrenzung ist eine vorläufige Maßnahme. Ob weitere Prüfungen, Softwaremaßnahmen oder der Austausch von Batteriekomponenten erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen Aktion und dem konkreten Fahrzeug.


    Welche VW-ID.-Modelle und Cupra Born sind betroffen?

    Die Aktionen erfassen bestimmte VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sowie den Cupra Born. Zwei Vorgänge betreffen Volkswagen, ein weiterer die Marke Cupra. Die Übersicht nennt die jeweiligen Produktionszeiträume und Rückrufkennungen.

    Betroffene Modelle Produktionszeitraum Rückrufcode KBA-Referenz
    VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz 13.07.2022 bis 06.06.2025 93MF 17137R
    VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz 18.09.2023 bis 27.06.2025 93MV 17101R
    Cupra Born September 2022 bis Mai 2024 93W4 17103R

    Die Zugehörigkeit zu einer Modellreihe oder einem Bauzeitraum genügt nicht als Nachweis. Betroffen sind jeweils bestimmte Fahrzeuge. Auch aus den teilweise überlappenden Produktionszeiträumen lässt sich keine sichere Zuordnung des eigenen Autos ableiten.

    Die KBA-Rückrufdatenbank hilft, die Aktionen anhand der Referenznummern nachzuvollziehen. Für die individuelle Fahrzeugprüfung ist der Hersteller oder eine Vertragswerkstatt zuständig.


    Was unterscheidet die Aktionen 93MF, 93MV und 93W4?

    Bei der Volkswagen-Aktion 93MF stehen zunächst das 80-Prozent-Limit und Warnhinweise im Vordergrund. Bei 93MV ist zusätzlich eine Überprüfung der Hochvoltbatterie in einer Volkswagen-Vertragswerkstatt vorgesehen.

    Beim Cupra Born mit dem Rückrufcode 93W4 soll die Ladebegrenzung bis zur Bereitstellung einer Softwarelösung gelten. Falls erforderlich, können einzelne Batteriemodule oder die gesamte Hochvoltbatterie ersetzt werden.

    Ein neuer Akku ist somit nicht für jedes betroffene Fahrzeug vorgesehen. Ebenso wenig lässt sich vorab zusagen, dass ein Softwareupdate in jedem Fall ausreicht. Welche Abhilfe erforderlich ist, muss im Rahmen der zugeordneten Aktion geklärt werden. Die Rückrufmaßnahmen sollen für Halter kostenlos erfolgen.

    Batterierisiken waren auch bei anderen Herstellern Anlass für Sicherheitsmaßnahmen. Über einen solchen Fall informiert unser Beitrag zum Rückruf des Ford Kuga Plug-in-Hybrid. Dessen besondere Nutzungsvorgaben gelten allerdings nicht automatisch für Volkswagen oder Cupra.


    So finden Sie heraus, ob Ihr Auto erfasst ist

    Betroffene Halter werden schriftlich benachrichtigt. Wer noch kein Anschreiben erhalten hat, kann bereits mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer nachfragen. Die FIN steht unter anderem im Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.

    Bitten Sie den Servicepartner um eine klare Auskunft: Ist das Fahrzeug betroffen, welcher Aktionscode gilt und welche Vorgaben sind bis zur technischen Abhilfe einzuhalten? So vermeiden Sie, Informationen zu einer anderen Rückrufaktion auf das eigene Auto zu übertragen.

    Fragen Sie außerdem, ob bereits ein Termin vorgesehen ist oder zunächst weitere Herstellerinformationen folgen. Bewahren Sie die Auskunft und später auch die Bestätigung der durchgeführten Arbeiten auf.


    Was sollten Fahrer bis zur weiteren Abhilfe beachten?

    Soweit technisch möglich, kann die maximale Ladung systemseitig auf 80 Prozent begrenzt werden. Ist das bei Ihrem betroffenen Fahrzeug nicht erfolgt, beachten Sie die Herstelleranweisung zur manuellen Einstellung im Fahrzeug oder in der App.

    • Ladelimit einhalten: Vorerst höchstens bis 80 Prozent laden und die Begrenzung nicht umgehen.
    • Herstellervorgaben umsetzen: Rückrufschreiben, Warnaufkleber und ergänzende Sicherheitshinweise beachten.
    • Fahrten anpassen: Bei längeren Strecken zusätzliche Ladestopps einplanen, soweit erforderlich.
    • Warnmeldungen klären: Hinweise zur Hochvoltbatterie ernst nehmen und unverzüglich die Vertragswerkstatt kontaktieren.

    Ob und unter welchen Bedingungen das Fahrzeug weiter genutzt werden darf, richtet sich nach den individuellen Herstelleranweisungen. Bei Rauchentwicklung oder einem Brand gilt: soweit gefahrlos möglich sicher anhalten, das Fahrzeug verlassen, Abstand halten und die Feuerwehr über 112 verständigen.

    Die Begrenzung des Ladestands ist außerdem von einem dauerhaften Kapazitätsverlust zu unterscheiden. Ein Auto, das vorerst nur bis 80 Prozent geladen werden darf, hat nicht zwangsläufig 20 Prozent seiner Batteriekapazität verloren.


    Welche Möglichkeiten bestehen bei dauerhaften Einschränkungen?

    Ein Rückruf allein begründet keinen automatischen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Liegt ein Sachmangel vor, können aber die gesetzlichen Käuferrechte nach § 437 BGB greifen.

    Zunächst kommt regelmäßig Nacherfüllung in Betracht. Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz setzen weitere Voraussetzungen voraus. Dabei können die Dauer der Einschränkung, erfolgte Reparaturversuche und verbleibende Probleme eine Rolle spielen.

    Kaufrechtliche Ansprüche richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. Informieren Sie diesen deshalb auch dann, wenn die Rückrufabwicklung über eine andere Vertragswerkstatt läuft. Dokumentieren Sie seit wann das Limit besteht, welche Maßnahmen angeboten wurden und wie sich die Einschränkung konkret auswirkt.

    Bei längerem Stillstand der Mängelbeseitigung kann eine Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht helfen, die nächsten Schritte einzuordnen. Bei Leasing- oder Finanzierungsverträgen sind zusätzlich die jeweiligen Vertragsbedingungen zu berücksichtigen.


    Fazit: Das Ladelimit ersetzt nicht die weitere Rückrufabwicklung

    Für betroffene VW- und Cupra-Fahrer ist die 80-Prozent-Grenze zunächst verbindlich zu beachten. Daneben bleiben die Fahrzeugprüfung und die jeweils vorgesehenen Folgemaßnahmen wichtig.

    Klären Sie Ihren Rückrufstatus anhand der FIN und halten Sie die Absprachen mit dem Servicepartner fest. Dauern Einschränkungen an, sollten auch der Verkäufer und mögliche Käuferrechte in den Blick genommen werden.

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    Quellen & weiterführende Hinweise

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