Burcu Bostan
    Burcu Bostan 29.10.2026 5 Minuten
    Wird ein Blitzerfoto 2027 teurer? Bislang ist keine allgemeine Erhöhung der Pkw-Regelsätze im Bußgeldkatalog beschlossen. Trotzdem ändern sich einzelne Sanktionen: Ab März müssen insbesondere E-Scooter- und Radfahrer bei bestimmten Verstößen mehr zahlen.

    Das Wichtigste in Kürze:
    • Eine pauschale Erhöhung der Geschwindigkeits-Regelsätze für Pkw ist für 2027 bislang nicht beschlossen.
    • Bereits festgelegt sind Änderungen zum 1. März 2027, insbesondere bei einzelnen Verstößen mit E-Scootern und Fahrrädern.
    • Für unerlaubtes Gehwegfahren mit einem E-Scooter steigt der Grundbetrag von 15 auf 25 Euro. Zusätzliche Folgen erhöhen die Sanktion.
    • Ein höherer Betrag im Bescheid beweist keine Bußgelderhöhung: Auch andere Tatumstände können zu einer höheren Sanktion führen.


    Geblitzt 2027: Steigen die Bußgelder für zu schnelles Fahren?

    Für Pkw-Fahrer ist zum Recherchestand vom 29. Oktober 2026 keine pauschale Anhebung der Geschwindigkeits-Regelsätze für 2027 beschlossen. Eine Nachricht über einen geänderten Bußgeldkatalog bedeutet deshalb nicht, dass jede Überschreitung des Tempolimits künftig mehr kostet.

    Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bleibt zunächst zu klären, wie viel Tempo nach dem Toleranzabzug vorgeworfen wird, wo der Verstoß stattfand und welche Fahrzeugart betroffen ist. Die bloße Jahreszahl 2027 ändert diese Einordnung nicht.

    Wer konkrete Beträge sucht, findet sie im aktuellen Bußgeldkatalog. Dieser Beitrag behandelt die beschlossenen Neuerungen und ihre Bedeutung für den Straßenverkehr.



    Änderungen im Bußgeldkatalog 2027: Was ab März tatsächlich teurer wird

    Ein Teil der neuen Sanktionen geht auf die bereits verkündete Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zurück. Sie führt Verhaltensregeln für E-Scooter in der Straßenverkehrs-Ordnung zusammen und gleicht sie stärker an den Radverkehr an.

    Die Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung treten am 1. März 2027 in Kraft. Das regelt Artikel 5 Absatz 2 der Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 32. Es handelt sich damit um verbindliche Vorschriften mit einem festgelegten Starttermin.

    Für ausgewählte einfache Verstöße sind folgende Beträge vorgesehen:


    Verstoß Regelsatz ab März 2027 Was sich ändert
    Unerlaubtes Gehwegfahren mit einem E-Scooter 25 Euro Bislang 15 Euro; künftig Angleichung an den Radverkehr.
    Vorgeschriebenen Radweg mit dem Fahrrad nicht benutzt 25 Euro Der bisherige Grundbetrag steigt um 5 Euro.
    Unzulässige Personenmitnahme 25 Euro Bislang 5 Euro; Fahrräder und E-Scooter werden ausdrücklich genannt.

    Bei diesen Beträgen handelt es sich um Verwarnungsgelder. Die Vorschrift zur Personenmitnahme ist allgemein formuliert und nicht auf E-Scooter beschränkt. Für den Vergleich mit dem bisherigen Recht ist die geltende Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung maßgeblich.



    E-Scooter und Fahrrad: Wann bleibt es nicht beim Grundbetrag?

    Eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Sanktion erhöhen. Beim unerlaubten Gehwegfahren mit dem E-Scooter sind ab März 30 Euro bei Behinderung, 35 Euro bei Gefährdung und 40 Euro bei Sachbeschädigung vorgesehen.

    Dieselben Abstufungen gelten künftig beim Nichtbenutzen eines vorgeschriebenen Radwegs. Auch für das Befahren eines Radwegs in nicht zulässiger Richtung sieht der geänderte Katalog einen Grundbetrag von 25 Euro und erhöhte Beträge bei zusätzlichen Folgen vor.

    Die konkrete Situation entscheidet darüber, welcher Tatbestand passt. Ein freigegebener Radweg in Gegenrichtung ist anders zu beurteilen als ein verbotswidrig befahrener Weg. Ebenso lässt sich aus einem lediglich vorhandenen Radweg noch keine Benutzungspflicht ableiten.



    E-Scooter-Regeln ab März 2027: Welche Fahrten werden erlaubt?

    Zur Reform gehören auch neue Freigaben. Wo das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angebracht ist, dürfen künftig grundsätzlich auch E-Scooter fahren. Das betrifft beispielsweise entsprechend beschilderte Gehwege und Fußgängerzonen. Dort bleiben Schrittgeschwindigkeit und Rücksichtnahme auf Fußgänger vorgeschrieben.

    Außerdem dürfen E-Scooter-Fahrer den Grünpfeil für den Radverkehr nutzen. Vor dem Abbiegen bei Rot ist anzuhalten. Die Einzelheiten erläutert das Bundesverkehrsministerium zur Elektrokleinstfahrzeuge-Novelle.

    Aus den neuen Möglichkeiten folgt keine freie Fahrt auf allen Gehwegen. Wer einen Roller nutzt, muss weiterhin Beschilderung, Freigabe und örtliche Verkehrsführung beachten.



    Handy, Abstand und rote Ampel: Was bedeutet die Reform für Autofahrer?

    Die genannten Änderungen lassen sich nicht pauschal auf andere Verkehrsverstöße übertragen. Für Handy am Steuer, einen Abstandsverstoß oder das Überfahren einer roten Ampel muss weiterhin der jeweilige Tatbestand herangezogen werden.

    Wichtig beim Vergleich zweier Bescheide: Ein höherer Betrag belegt für sich genommen keine neue Bußgelderhöhung. Unterschiedliche Tatumstände können unterschiedliche Sanktionen auslösen. Nach § 1 BKatV sind die Katalogbeträge Regelsätze, die von gewöhnlichen Tatumständen ausgehen.



    Bußgeldbescheid 2027: Vorwurf prüfen und Einspruchsfrist beachten

    Liegt bereits ein Bescheid vor, sollte die Diskussion über neue Bußgelder nicht von der laufenden Frist ablenken. Ein Einspruch ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich. Das bestimmt § 67 OWiG.

    Hinweise zu Frist und Vorgehen finden Sie beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Einen konkreten Vorwurf können Sie über unseren kostenlosen Blitzer-Check prüfen lassen. Ob sich ein Einspruch empfiehlt, hängt von den Unterlagen und dem Einzelfall ab.

    Über die Sanktionen hinaus informiert der Überblick zu den Änderungen für Autofahrer 2027. Weitere spätere Bußgeldbeschlüsse sind möglich; eine allgemeine Verteuerung ist bislang jedoch nicht beschlossen.

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