Hinweis: Das entspricht 73 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften. Hier finden Sie Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und wichtige Prüfpunkte. Mehr dazu im Blitzer-Check.
Sie wurden in einer Zone 30 mit 103 km/h geblitzt? Hier sehen Sie kompakt, welches Bußgeld, welche Punkte und welches Fahrverbot drohen können.
Bei 73 km/h zu schnell in der Zone 30 richten sich Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach dem vorwerfbaren Wert nach Toleranzabzug. Entscheidend sind außerdem Messung, Fahrerfoto, Beschilderung und die Angaben im Bußgeldbescheid.
Hinweis: Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen: Mehr dazu im Blitzer-Check.
Ab 71 km/h Überschreitung liegt der Verstoß in der höchsten offenen Bußgeldstufe für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts. Bei einem solchen Vorwurf sollten Messung, Fahreridentifizierung, Beschilderung und Verfahrensunterlagen besonders sorgfältig geprüft werden.
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder LKW: Für die Einschätzung zählt nicht nur die gemessene Geschwindigkeit, sondern auch die Fahrzeugart. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Folgen auf einen Blick und kann Gebühren im Bußgeldverfahren ein- oder ausblenden.
| FahrzeugtypTyp | Punkte | Fahrverbot | Einspruch | |
|---|---|---|---|---|
| PKW | 800,00 Euro | 2 Punkte | 3 Monate Fahrverbot | Kostenlos prüfen |
| Motorrad | 800,00 Euro | 2 Punkte | 3 Monate Fahrverbot | Kostenlos prüfen |
| PKW mit Anhänger** | 800,00 Euro | 2 Punkte | 3 Monate Fahrverbot | Kostenlos prüfen |
| LKW über 3,5 t** | 800,00 Euro | 2 Punkte | 3 Monate Fahrverbot | Kostenlos prüfen |
* Gebühren und Auslagen können im Bußgeldbescheid zusätzlich anfallen.
** Für PKW mit Anhänger und LKW/Kraftfahrzeuge über 3,5 t werden die strengeren Regelsätze der Fahrzeuggruppe nach BKatV Tabelle 1 Buchstabe a verwendet. § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a StVO nennt Personenkraftwagen mit Anhänger ausdrücklich.
*** 1 Monat Fahrverbot nur nach der Wiederholungstäterregel: Das gilt, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wurde, § 4 Abs. 2 BKatV.
Punkte: Für diesen Verstoß werden 2 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
Für Motorräder gelten in der Zone 30 dieselben Regelsätze wie für PKW. Bei 103 km/h in einer Tempo-30-Zone kommt es deshalb vor allem auf den vorwerfbaren Wert nach Toleranzabzug an. Zusätzlich ist bei Motorrädern häufig die Fahreridentifizierung ein eigener Prüfpunkt.
Wichtiger Aspekt: Motorräder haben kein vorderes Kennzeichen. Helm, Visier und Sitzhaltung können die Zuordnung erschweren. Deshalb sollte geprüft werden, ob das Messfoto den Fahrer wirklich sicher erkennen lässt.
Tempo-30-Zonen werden häufig dort angeordnet, wo besondere Rücksicht nötig ist: Wohngebiete, Schulen, Kitas, enge Straßen oder unübersichtliche Kreuzungen. Schon wenige km/h mehr können den Anhalteweg verlängern und die Bewertung des Vorwurfs verschärfen.
Nach § 3 StVO muss die Geschwindigkeit immer an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasst werden. In einer Zone 30 kann deshalb auch die konkrete Beschilderung und der genaue Messort wichtig sein.

Nach einer Messung in der Zone 30 kommt nicht immer sofort der endgültige Bußgeldbescheid. Häufig verschickt die Behörde zunächst einen Anhörungsbogen oder, wenn der Fahrer noch unklar ist, einen Zeugenfragebogen. Erst später kann der Bußgeldbescheid folgen.
| Schreiben | Was bedeutet das? | Was prüfen? |
|---|---|---|
| Anhörungsbogen | Die Behörde teilt den Vorwurf mit und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. | Fahrerzuordnung, Messfoto, Tatzeit, Messort und Aktenzeichen. |
| Zeugenfragebogen | Der Halter soll häufig helfen, den Fahrer zu ermitteln. | Ob Auskunftspflichten bestehen und ob der Fahrer tatsächlich erkennbar ist. |
| Bußgeldbescheid | Bußgeld, Punkte, Gebühren und ein mögliches Fahrverbot werden festgesetzt. | Zustellung, 14-Tage-Frist, Messdaten, Toleranzabzug und Rechtsfolgen. |
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Messung zweifelhaft ist, der Fahrer nicht eindeutig zugeordnet werden kann oder die Rechtsfolgen besonders schwer wiegen. Das gilt vor allem bei Punkten in Flensburg, Fahrverbot oder Probezeitmaßnahmen.
Prüfbar sind zum Beispiel Messgerät, Eichung, Messprotokoll, Beschilderung, Toleranzabzug, Aktenlage und Zustellung. Entscheidend ist immer der konkrete Messvorgang.
Bei einem Geschwindigkeitsvorwurf in einer Zone 30 prüfe ich nicht nur den Geldbetrag. Wichtig sind die genaue Beschilderung, der Messort, der Toleranzabzug, das Fahrerfoto und die Zustellung des Bescheids.
Lassen Sie früh prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll sein kann, bevor Fristen verstreichen oder Angaben gemacht werden, die später schwer zu korrigieren sind.
Kostenlos prüfen lassenEin Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 20 km/h gilt in der Probezeit regelmäßig als A-Verstoß. Beim ersten einschlägigen A-Verstoß ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Kommt nach dem Seminar ein weiterer A-Verstoß hinzu, folgt in der gesetzlichen Stufenfolge eine schriftliche Verwarnung mit Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein weiterer A-Verstoß nach Ablauf der entsprechenden Frist kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Bewahren Sie den Umschlag des Bescheids auf. Er kann wichtig sein, um die Zustellung und damit die 14-Tage-Frist für einen Einspruch sauber zu berechnen.
In Tempo-30-Zonen werden vor allem mobile und semistationäre Messsysteme eingesetzt. Für die Prüfung ist wichtig, welches Gerät konkret verwendet wurde.
Maßgeblich ist der vorwerfbare Wert nach Toleranzabzug. Auf dieser Seite entspricht der Vorwurf 73 km/h zu schnell. Mehr dazu im Blitzer-Check.
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Messung unklar ist, das Fahrerfoto Zweifel lässt, ein Fahrverbot droht oder Fristen und Unterlagen nicht nachvollziehbar sind.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids beträgt die Einspruchsfrist in der Regel 14 Tage.