Zone 30 mit 135 km/h geblitzt

Hinweis: Das entspricht 105 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften. Hier finden Sie Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und wichtige Prüfpunkte. Mehr dazu im Blitzer-Check.

Zone 30 mit 135 km/h geblitzt
Update18.09.2026

Sie wurden in einer Zone 30 mit 135 km/h geblitzt? Hier sehen Sie kompakt, welches Bußgeld, welche Punkte und welches Fahrverbot drohen können.

Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia ObrazovaFachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und SpeditionsrechtVeröffentlicht: 18.09.2026 · Fachlich geprüft: 18.09.2026 · Lesezeit: etwa 5 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei 105 km/h zu schnell zählt der Wert nach Toleranzabzug, nicht nur der abgelesene Tachowert.
  • Je nach Höhe der Überschreitung drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot.
  • Wichtig sind Messfoto, Fahrerzuordnung, Beschilderung, Eichung und die 14-Tage-Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Zone 30 mit 135 km/h geblitzt

Bei 105 km/h zu schnell in der Zone 30 richten sich Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach dem vorwerfbaren Wert nach Toleranzabzug. Entscheidend sind außerdem Messung, Fahrerfoto, Beschilderung und die Angaben im Bußgeldbescheid.

Zone 30 mit 135 km/h: Das droht
800,00 EUR

Hinweis: Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen: Mehr dazu im Blitzer-Check.

3 Monate Fahrverbot
2 Punkte in Flensburg
Kostenlos prüfen lassen
Wichtig: Mehr als 70 km/h zu schnell

Ab 71 km/h Überschreitung liegt der Verstoß in der höchsten offenen Bußgeldstufe für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts. Bei einem solchen Vorwurf sollten Messung, Fahreridentifizierung, Beschilderung und Verfahrensunterlagen besonders sorgfältig geprüft werden.

Strafen nach Fahrzeugtyp bei 135 km/h in Zone 30

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder LKW: Für die Einschätzung zählt nicht nur die gemessene Geschwindigkeit, sondern auch die Fahrzeugart. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Folgen auf einen Blick und kann Gebühren im Bußgeldverfahren ein- oder ausblenden.

FahrzeugtypTypPunkteFahrverbotEinspruch
PKW800,00 Euro2 Punkte3 Monate FahrverbotKostenlos prüfen
Motorrad800,00 Euro2 Punkte3 Monate FahrverbotKostenlos prüfen
PKW mit Anhänger**800,00 Euro2 Punkte3 Monate FahrverbotKostenlos prüfen
LKW über 3,5 t**800,00 Euro2 Punkte3 Monate FahrverbotKostenlos prüfen

* Gebühren und Auslagen können im Bußgeldbescheid zusätzlich anfallen.

** Für PKW mit Anhänger und LKW/Kraftfahrzeuge über 3,5 t werden die strengeren Regelsätze der Fahrzeuggruppe nach BKatV Tabelle 1 Buchstabe a verwendet. § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a StVO nennt Personenkraftwagen mit Anhänger ausdrücklich.

*** 1 Monat Fahrverbot nur nach der Wiederholungstäterregel: Das gilt, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wurde, § 4 Abs. 2 BKatV.

Punkte: Für diesen Verstoß werden 2 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.

Strafen für Motorradfahrer

Für Motorräder gelten in der Zone 30 dieselben Regelsätze wie für PKW. Bei 135 km/h in einer Tempo-30-Zone kommt es deshalb vor allem auf den vorwerfbaren Wert nach Toleranzabzug an. Zusätzlich ist bei Motorrädern häufig die Fahreridentifizierung ein eigener Prüfpunkt.

Identifizierungs-Check für Biker

Wichtiger Aspekt: Motorräder haben kein vorderes Kennzeichen. Helm, Visier und Sitzhaltung können die Zuordnung erschweren. Deshalb sollte geprüft werden, ob das Messfoto den Fahrer wirklich sicher erkennen lässt.

Warum ist Zone 30 besonders kritisch?

Tempo-30-Zonen werden häufig dort angeordnet, wo besondere Rücksicht nötig ist: Wohngebiete, Schulen, Kitas, enge Straßen oder unübersichtliche Kreuzungen. Schon wenige km/h mehr können den Anhalteweg verlängern und die Bewertung des Vorwurfs verschärfen.

Nach § 3 StVO muss die Geschwindigkeit immer an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasst werden. In einer Zone 30 kann deshalb auch die konkrete Beschilderung und der genaue Messort wichtig sein.

Zone-30-Verkehrsschild in einem Wohngebiet
@zuschnell.org Shutterstock, ID 2273065133 - Zone-30-Verkehrsschild in einem Wohngebiet; bei einem Geschwindigkeitsvorwurf ist die konkrete Beschilderung am Messort wichtig.

Was passiert nach dem Blitzer?

Nach einer Messung in der Zone 30 kommt nicht immer sofort der endgültige Bußgeldbescheid. Häufig verschickt die Behörde zunächst einen Anhörungsbogen oder, wenn der Fahrer noch unklar ist, einen Zeugenfragebogen. Erst später kann der Bußgeldbescheid folgen.

SchreibenWas bedeutet das?Was prüfen?
AnhörungsbogenDie Behörde teilt den Vorwurf mit und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme.Fahrerzuordnung, Messfoto, Tatzeit, Messort und Aktenzeichen.
ZeugenfragebogenDer Halter soll häufig helfen, den Fahrer zu ermitteln.Ob Auskunftspflichten bestehen und ob der Fahrer tatsächlich erkennbar ist.
BußgeldbescheidBußgeld, Punkte, Gebühren und ein mögliches Fahrverbot werden festgesetzt.Zustellung, 14-Tage-Frist, Messdaten, Toleranzabzug und Rechtsfolgen.

Lohnt sich ein Einspruch bei Zone 30 mit 135 km/h?

Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Messung zweifelhaft ist, der Fahrer nicht eindeutig zugeordnet werden kann oder die Rechtsfolgen besonders schwer wiegen. Das gilt vor allem bei Punkten in Flensburg, Fahrverbot oder Probezeitmaßnahmen.

Prüfbar sind zum Beispiel Messgerät, Eichung, Messprotokoll, Beschilderung, Toleranzabzug, Aktenlage und Zustellung. Entscheidend ist immer der konkrete Messvorgang.

Das sagt Rechtsanwalt Kay StolleFachliche Einordnung zum Geschwindigkeitsverstoß in der Zone 30Zum Anwaltsprofil
Bei einem Geschwindigkeitsvorwurf in einer Zone 30 prüfe ich nicht nur den Geldbetrag. Wichtig sind die genaue Beschilderung, der Messort, der Toleranzabzug, das Fahrerfoto und die Zustellung des Bescheids.

Bußgeldbescheid wegen 135 km/h in Zone 30 erhalten?

Lassen Sie früh prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll sein kann, bevor Fristen verstreichen oder Angaben gemacht werden, die später schwer zu korrigieren sind.

Kostenlos prüfen lassen

Probezeit: Was gilt für Fahranfänger?

Ein Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 20 km/h gilt in der Probezeit regelmäßig als A-Verstoß. Beim ersten einschlägigen A-Verstoß ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Kommt nach dem Seminar ein weiterer A-Verstoß hinzu, folgt in der gesetzlichen Stufenfolge eine schriftliche Verwarnung mit Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein weiterer A-Verstoß nach Ablauf der entsprechenden Frist kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Expertentipp

Bewahren Sie den Umschlag des Bescheids auf. Er kann wichtig sein, um die Zustellung und damit die 14-Tage-Frist für einen Einspruch sauber zu berechnen.

Weitere Geschwindigkeitsverstöße

Messgeräte, die in Zone-30-Bereichen häufig eingesetzt werden

In Tempo-30-Zonen werden vor allem mobile und semistationäre Messsysteme eingesetzt. Für die Prüfung ist wichtig, welches Gerät konkret verwendet wurde.

FAQ zu Zone 30 mit 135 km/h

Wie schnell war ich wirklich zu schnell?

Maßgeblich ist der vorwerfbare Wert nach Toleranzabzug. Auf dieser Seite entspricht der Vorwurf 105 km/h zu schnell. Mehr dazu im Blitzer-Check.

Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Messung unklar ist, das Fahrerfoto Zweifel lässt, ein Fahrverbot droht oder Fristen und Unterlagen nicht nachvollziehbar sind.

Wie lange habe ich Zeit?

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids beträgt die Einspruchsfrist in der Regel 14 Tage.