Hinweis: Das entspricht 54 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften. Hier finden Sie Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und wichtige Prüfpunkte. Mehr dazu im Blitzer-Check.
Sie wurden in einer Zone 50 mit 104 km/h geblitzt? Hier sehen Sie kompakt, welches Bußgeld, welche Punkte und welches Fahrverbot drohen können.
Auf dieser Seite bezeichnet 104 km/h bereits den vorwerfbaren Wert nach Toleranzabzug. Mit „Zone 50“ meinen wir einen innerörtlichen Bereich mit zulässigen 50 km/h; anders als bei einer Tempo-30-Zone handelt es sich nicht um eine eigene Zonenregelung.
Hinweis: Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen: Mehr dazu im Blitzer-Check.
Bei 54 km/h zu schnell in einer Zone 50 sind die Folgen erheblich. Vor einer Stellungnahme sollte geprüft werden, ob Messung, Fahrerfoto, Eichung und Zustellung nachvollziehbar dokumentiert sind.
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder LKW: Für die Einschätzung zählt nicht nur die gemessene Geschwindigkeit, sondern auch die Fahrzeugart. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Folgen auf einen Blick und kann Gebühren im Bußgeldverfahren ein- oder ausblenden.
| FahrzeugtypTyp | Punkte | Fahrverbot | Einspruch | |
|---|---|---|---|---|
| PKW | 560,00 Euro | 2 Punkte | 2 Monate Fahrverbot | Kostenlos prüfen |
| Motorrad | 560,00 Euro | 2 Punkte | 2 Monate Fahrverbot | Kostenlos prüfen |
| PKW mit Anhänger** | 700,00 Euro | 2 Punkte | 3 Monate Fahrverbot | Kostenlos prüfen |
| LKW über 3,5 t** | 700,00 Euro | 2 Punkte | 3 Monate Fahrverbot | Kostenlos prüfen |
* Gebühren und Auslagen können im Bußgeldbescheid zusätzlich anfallen.
** Für PKW mit Anhänger und LKW/Kraftfahrzeuge über 3,5 t werden die strengeren Regelsätze der Fahrzeuggruppe nach BKatV Tabelle 1 Buchstabe a verwendet. § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a StVO nennt Personenkraftwagen mit Anhänger ausdrücklich.
Punkte: Für diesen Verstoß werden 2 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
Für Motorräder gelten bei erlaubten 50 km/h innerorts dieselben Regelsätze wie für PKW. Bei 104 km/h kommt es deshalb vor allem auf den vorwerfbaren Wert nach Toleranzabzug an. Zusätzlich ist bei Motorrädern häufig die Fahreridentifizierung ein eigener Prüfpunkt.
Wichtiger Aspekt: Motorräder haben kein vorderes Kennzeichen. Helm, Visier und Sitzhaltung können die Zuordnung erschweren. Deshalb sollte geprüft werden, ob das Messfoto den Fahrer wirklich sicher erkennen lässt.
Innerorts gilt häufig Tempo 50. Trotzdem können Kreuzungen, Fußgänger, Radverkehr, parkende Fahrzeuge und kurze Reaktionswege den Vorwurf besonders relevant machen.
Nach § 3 StVO muss die Geschwindigkeit immer an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasst werden. Bei einem Vorwurf in einer Zone 50 sind deshalb Messort, Beschilderung, Toleranzabzug und Fahrerfoto wichtig.

Nach einer Messung in der Zone 50 kommt nicht immer sofort der endgültige Bußgeldbescheid. Häufig verschickt die Behörde zunächst einen Anhörungsbogen oder, wenn der Fahrer noch unklar ist, einen Zeugenfragebogen. Erst später kann der Bußgeldbescheid folgen.
| Schreiben | Was bedeutet das? | Was prüfen? |
|---|---|---|
| Anhörungsbogen | Die Behörde teilt den Vorwurf mit und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. | Fahrerzuordnung, Messfoto, Tatzeit, Messort und Aktenzeichen. |
| Zeugenfragebogen | Der Halter soll häufig helfen, den Fahrer zu ermitteln. | Ob Auskunftspflichten bestehen und ob der Fahrer tatsächlich erkennbar ist. |
| Bußgeldbescheid | Bußgeld, Punkte, Gebühren und ein mögliches Fahrverbot werden festgesetzt. | Zustellung, 14-Tage-Frist, Messdaten, Toleranzabzug und Rechtsfolgen. |
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Messung zweifelhaft ist, der Fahrer nicht eindeutig zugeordnet werden kann oder die Rechtsfolgen besonders schwer wiegen. Das gilt vor allem bei Punkten in Flensburg, Fahrverbot oder Probezeitmaßnahmen.
Prüfbar sind zum Beispiel Messgerät, Eichung, Messprotokoll, Beschilderung, Toleranzabzug, Aktenlage und Zustellung. Entscheidend ist immer der konkrete Messvorgang.
Bei einem Geschwindigkeitsvorwurf in einer Zone 50 prüfe ich nicht nur den Geldbetrag. Wichtig sind die genaue Beschilderung, der Messort, der Toleranzabzug, das Fahrerfoto und die Zustellung des Bescheids.
Lassen Sie früh prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll sein kann, bevor Fristen verstreichen oder Angaben gemacht werden, die später schwer zu korrigieren sind.
Kostenlos prüfen lassenEin Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 20 km/h gilt in der Probezeit regelmäßig als A-Verstoß. Beim ersten einschlägigen A-Verstoß ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Kommt nach dem Seminar ein weiterer A-Verstoß hinzu, folgt in der gesetzlichen Stufenfolge eine schriftliche Verwarnung mit Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein weiterer A-Verstoß nach Ablauf der entsprechenden Frist kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Bewahren Sie den Umschlag des Bescheids auf. Er kann wichtig sein, um die Zustellung und damit die 14-Tage-Frist für einen Einspruch sauber zu berechnen.
Innerorts werden vor allem stationäre, mobile und semistationäre Messsysteme eingesetzt. Für die Prüfung ist wichtig, welches Gerät konkret verwendet wurde und ob Messort, Foto und Beschilderung zusammenpassen.
Maßgeblich ist der vorwerfbare Wert nach Toleranzabzug. Auf dieser Seite entspricht der Vorwurf 54 km/h zu schnell. Mehr dazu im Blitzer-Check.
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Messung unklar ist, das Fahrerfoto Zweifel lässt, ein Fahrverbot droht oder Fristen und Unterlagen nicht nachvollziehbar sind.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids beträgt die Einspruchsfrist in der Regel 14 Tage.