Das Wichtigste in Kürze
- Die Bußgeldkatalog-Verordnung legt Regelsätze für typische Verkehrsverstöße fest.
- Bei Pkw-Geschwindigkeit droht ein Punkt meist ab 21 km/h zu schnell; die Bewertung richtet sich nach Anlage 13 FeV.
- Ein Regelfahrverbot beginnt bei Pkw-Geschwindigkeit typischerweise ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts.
- Bei zweimal mindestens 26 km/h zu schnell kann nach § 4 Abs. 2 BKatV ein einmonatiges Fahrverbot drohen.
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Lassen Sie früh prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll sein kann.
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Was berechnet der Bußgeldrechner?
Der Bußgeldrechner schätzt typische Rechtsfolgen eines Verkehrsverstoßes: Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot. Bei Geschwindigkeitsverstößen berücksichtigt der Rechner vor allem Ort, erlaubte Geschwindigkeit, gemessene Geschwindigkeit und Wiederholung.
Die Berechnung ist bewusst als erste Einordnung angelegt. Sie ersetzt nicht den Blick in den Bußgeldbescheid, weil dort Tatbestand, Messwert, Toleranzabzug, Zustellung und Rechtsfolgen verbindlich zusammengeführt werden.
Muss der Messwert vor oder nach Toleranzabzug eingegeben werden?
Wenn im Bußgeldbescheid bereits ein vorwerfbarer Geschwindigkeitswert steht, sollte dieser Wert nach Toleranzabzug eingegeben werden. Der Rechner zieht die Toleranz nicht selbst ab. Der Tachowert des Fahrzeugs ist für die Berechnung nicht geeignet.
Der Toleranzabzug kann darüber entscheiden, ob ein Verstoß noch im Bereich ohne Punkt liegt oder ob Punkte, Fahrverbot oder die Wiederholungstäterregel relevant werden. Bei Unsicherheit ist der Bescheid mit Messfoto und Messunterlagen aussagekräftiger als der reine Rohwert.
Welche Folgen kann ein Verkehrsverstoß haben?
Ein Verkehrsverstoß kann ein Verwarnungsgeld, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot auslösen. Die Regelsätze stehen in der Bußgeldkatalog-Verordnung und ihrer Anlage. Sie gehen grundsätzlich von gewöhnlichen Tatumständen aus, § 1 Abs. 2 BKatV.
| Prüfpunkt | Warum dieser Punkt wichtig ist |
|---|---|
| Bußgeld | Der Regelsatz zeigt, welcher Betrag bei typischen Tatumständen angesetzt wird. |
| Gebühren und Auslagen | Im Bußgeldbescheid können zusätzliche Kosten nach § 107 OWiG hinzukommen. |
| Punkte | Punkte können langfristige Folgen für die Fahrerlaubnis haben. |
| Fahrverbot | Ein Fahrverbot trifft besonders Berufspendler, Selbstständige und Fahrer mit dienstlicher Nutzung. |
| Probezeit | Fahranfänger müssen bei bestimmten Verstößen mit Probezeitmaßnahmen rechnen. |
Beispiele: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeit
Bei Geschwindigkeitsverstößen steigen die Folgen stufenweise: Zunächst geht es meist um Geld, danach um Punkte und bei höheren Werten um ein Regelfahrverbot. Die folgenden Beispiele zeigen typische Pkw-Konstellationen ohne zusätzliche Gebühren und Auslagen.
| Beispiel | Typische Folge | Warum wichtig? |
|---|---|---|
| 21-25 km/h zu schnell innerorts | 115 Euro und 1 Punkt | Ab hier wird die Punktefrage praktisch relevant. |
| 21-25 km/h zu schnell außerorts | 100 Euro und 1 Punkt | Auch außerorts kann ab dieser Stufe ein Punkt eingetragen werden. |
| 31-40 km/h zu schnell innerorts | 260 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot | Innerorts ist ab 31 km/h ein Regelfahrverbot vorgesehen. |
| 41-50 km/h zu schnell außerorts | 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot | Außerorts beginnt hier typischerweise das Regelfahrverbot. |
| Zweimal mindestens 26 km/h zu schnell | 1 Monat Fahrverbot möglich | § 4 Abs. 2 BKatV kann die Wiederholungstäterregel auslösen. |
Warum kann das Ergebnis vom Bußgeldbescheid abweichen?
Das Rechnergebnis kann vom Bußgeldbescheid abweichen, wenn der Vorwurf anders eingeordnet wird oder besondere Umstände vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel Vorsatz, Gefährdung, Sachbeschädigung, Voreintragungen oder ein wiederholter Geschwindigkeitsverstoß.
Auch formale Fragen sind wichtig: Wurde der Fahrer richtig identifiziert? Sind Messfoto und Messdaten schlüssig? Wurde der Bescheid rechtzeitig zugestellt? Läuft die Einspruchsfrist noch?
Warum ist der Zahlbetrag im Bescheid oft höher?
Der Betrag im Bußgeldbescheid kann höher sein als das reine Bußgeld aus dem Katalog, weil Gebühren und Auslagen hinzukommen können. Nach § 107 OWiG werden im Verfahren der Verwaltungsbehörde Gebühren nach der festgesetzten Geldbuße erhoben; außerdem können Auslagen wie Zustellungskosten anfallen.
Wer nur den Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog vergleicht, übersieht deshalb manchmal den Unterschied zwischen Bußgeld und Gesamtbetrag im Bescheid.
Was bedeutet ein Verstoß in der Probezeit?
Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde nach § 2a StVG die Teilnahme an einem Aufbauseminar an; mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Deshalb ist bei Fahranfängern nicht nur die Höhe des Bußgeldes wichtig. Entscheidend ist auch, ob der Vorwurf als A-Verstoß oder als relevanter B-Verstoß eingeordnet wird.
Wann sollte ein Bußgeldbescheid geprüft werden?
Eine Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn Punkte, ein Fahrverbot, Probezeitfolgen oder ein hoher Gesamtbetrag drohen. Auch bei unklarem Fahrerfoto, mehreren Fahrzeugen auf dem Messbild, fehlenden Unterlagen oder knapp laufender Einspruchsfrist sollte der Bescheid nicht nur anhand des Bußgeldbetrags bewertet werden.
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden, § 67 OWiG. Für die Entscheidung über einen Einspruch sind deshalb Datum der Zustellung, Bescheidinhalt und Aktenlage wichtig.
Der Bußgeldrechner ist ein guter erster Anhaltspunkt. Für die Entscheidung über einen Einspruch reicht der Betrag allein aber nicht aus. Ich prüfe vor allem Messung, Fahreridentifizierung, Zustellung, Voreintragungen und die konkrete Rechtsfolge.
Bußgeldbescheid prüfen lassen?
Wenn Punkte, Fahrverbot, Probezeitfolgen oder eine kurze Frist im Raum stehen, kann eine frühe Prüfung helfen.
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FAQ zum Bußgeldrechner
Muss ich den Messwert vor oder nach Toleranzabzug eingeben?
Wenn der Bescheid einen vorwerfbaren Wert nennt, sollte dieser Wert nach Toleranzabzug eingegeben werden. Liegt nur der Rohmesswert vor, bleibt das Ergebnis eine grobe Orientierung.
Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?
Bei Pkw-Geschwindigkeit kommt ein Punkt typischerweise ab 21 km/h zu schnell in Betracht. Die genaue Bewertung richtet sich nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem und Anlage 13 FeV.
Wann gilt die Wiederholungstäterregel?
Nach § 4 Abs. 2 BKatV kommt ein Regelfahrverbot in Betracht, wenn bereits wegen mindestens 26 km/h zu schnell rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird.
Wie genau ist der Bußgeldrechner?
Der Rechner liefert eine erste Orientierung auf Basis typischer Regelsätze. Der konkrete Bußgeldbescheid kann wegen Tatumständen, Voreintragungen oder Verfahrensfragen abweichen.
Warum ist der Betrag im Bußgeldbescheid höher als im Rechner?
Zum eigentlichen Bußgeld können Gebühren und Auslagen hinzukommen. Deshalb ist der Gesamtbetrag im Bescheid oft höher als der reine Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog.
Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot droht insbesondere bei schweren Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen mit Gefährdung oder bestimmten wiederholten Verstößen.
Welche Rolle spielt die Probezeit?
Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen wird nach § 2a StVG ein Aufbauseminar angeordnet; mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Wann läuft die Einspruchsfrist?
Der Einspruch muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden. Entscheidend ist die Zustellung, nicht nur das Datum auf dem Bescheid.
Ersetzt der Bußgeldrechner eine Prüfung des Bescheids?
Nein. Der Rechner ersetzt keine Prüfung des Bußgeldbescheids und keine Einsicht in die Bußgeldakte.
- § 1 BKatV - Bußgeldkatalog und Regelsätze, abgerufen am 12.08.2026
- § 4 BKatV - Regelfahrverbot, abgerufen am 12.08.2026
- Anlage zur BKatV - Bußgeldkatalog, abgerufen am 12.08.2026
- Anlage 13 FeV - Fahreignungs-Bewertungssystem, abgerufen am 12.08.2026
- § 2a StVG - Fahrerlaubnis auf Probe, abgerufen am 12.08.2026
- § 24 StVG - Verkehrsordnungswidrigkeit, abgerufen am 12.08.2026
- § 67 OWiG - Form und Frist des Einspruchs, abgerufen am 12.08.2026
- § 107 OWiG - Gebühren und Auslagen, abgerufen am 12.08.2026