Was nach dem Blitzerfoto droht: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Probezeitfolgen und die wichtigsten Prüfpunkte beim Bußgeldbescheid.
Sie wurden mit exakt 57 km/h innerorts geblitzt? Hier sehen Sie kompakt, welches Bußgeld, welche Punkte und welches Fahrverbot laut Bußgeldkatalog drohen können.
Für 57 km/h innerorts zu schnell sieht der aktuell geltende Bußgeldkatalog einen Regelsatz von 560 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot vor. Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Toleranz; Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheids kommen zum Regelsatz hinzu.
In der Stufe 51 bis 60 km/h innerorts sind bei normalen Pkw zwei Punkte und zwei Monate Regelfahrverbot vorgesehen. Eine Aktenprüfung sollte besonders Messfoto, Gerät und Toleranzabzug erfassen.
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder LKW: Für die Einschätzung zählt nicht nur die gemessene Geschwindigkeit, sondern auch die Fahrzeugart. Die Tabelle zeigt deshalb die wichtigsten Folgen auf einen Blick und kann die Gebühren im Bußgeldverfahren ein- oder ausblenden.
| FahrzeugtypTyp | PunkteP | FahrverbotFV | Einspruch | |
|---|---|---|---|---|
| PKW | 560,00 Euro | 2 Punkte | 2 Monate Fahrverbot | Kostenlos prüfen |
| Motorrad | 560,00 Euro | 2 Punkte | 2 Monate Fahrverbot | Kostenlos prüfen |
| PKW mit Anhänger** | 700,00 Euro | 2 Punkte | 3 Monate Fahrverbot | Kostenlos prüfen |
| LKW über 3,5 t** | 700,00 Euro | 2 Punkte | 3 Monate Fahrverbot | Kostenlos prüfen |
* Gebühren und Auslagen können im Bußgeldbescheid zusätzlich anfallen.
** Für PKW mit Anhänger und LKW/Kraftfahrzeuge über 3,5 t werden die strengeren Regelsätze der Fahrzeuggruppe nach BKatV Tabelle 1 Buchstabe a verwendet. § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a StVO nennt Personenkraftwagen mit Anhänger ausdrücklich.
BG = Bußgeld ohne Gebühren, P = Punkte, FV = Fahrverbot.
Punkte: Für diesen Verstoß werden 2 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
Für Motorräder gelten innerorts dieselben Sätze wie für PKW: Bei 57 km/h zu viel liegt das Bußgeld bei 560,00 Euro. Entscheidend ist für Biker jedoch oft nicht nur die Sanktion, sondern auch die Frage, ob das Blitzerfoto den Fahrer überhaupt sicher identifizieren kann.
Wichtiger Aspekt: Motorräder haben kein vorderes Kennzeichen und der Fahrer ist durch Helm und Visier oft schwer identifizierbar. Deshalb lohnt sich eine Prüfung der Beweismittel fast immer. Ein erfahrener Anwalt kann Akteneinsicht fordern und prüfen, ob das Blitzerfoto für eine gerichtsfeste Identifizierung ausreicht.
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Verkehrslage oft unübersichtlich. Kreuzungen, Ampeln, parkende Fahrzeuge, Radwege und Fußgängerüberwege sorgen dafür, dass schon wenige km/h mehr den Anhalteweg verlängern können. Deshalb werden Geschwindigkeitsverstöße innerorts häufig strenger bewertet als vergleichbare Verstöße außerorts.
Nach § 3 StVO muss die Geschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasst werden. Auch wenn eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist, kann im Einzelfall eine niedrigere Geschwindigkeit geboten sein.
Nach einer Messung kommt nicht immer sofort der endgültige Bußgeldbescheid. Häufig verschickt die Behörde zunächst einen Anhörungsbogen oder, wenn der Fahrer noch unklar ist, einen Zeugenfragebogen. Erst später kann der Bußgeldbescheid folgen.
| Schreiben | Was bedeutet das? | Was prüfen? |
|---|---|---|
| Anhörungsbogen | Die Behörde teilt den Vorwurf mit und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. | Fahrerzuordnung, Messfoto, Tatzeit, Messort und Aktenzeichen. |
| Zeugenfragebogen | Der Halter soll häufig helfen, den Fahrer zu ermitteln. | Ob Auskunftspflichten bestehen und ob der Fahrer tatsächlich erkennbar ist. |
| Bußgeldbescheid | Bußgeld, Punkte, Gebühren und ein mögliches Fahrverbot werden festgesetzt. | Zustellung, 14-Tage-Frist, Messdaten, Toleranzabzug und Rechtsfolgen. |
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Messung zweifelhaft ist, der Fahrer nicht eindeutig zugeordnet werden kann oder die Rechtsfolgen besonders schwer wiegen. Das gilt vor allem bei Punkten in Flensburg, Fahrverbot oder Probezeitmaßnahmen.
Prüfbar sind zum Beispiel Messgerät, Eichung, Messprotokoll, Beschilderung, Toleranzabzug, Aktenlage und Zustellung. Pauschale Fehlerquoten ersetzen diese Akteneinsicht nicht; entscheidend ist immer der konkrete Messvorgang.
Bei einem Geschwindigkeitsvorwurf reicht der Blick auf den Geldbetrag nicht aus. Ich prüfe insbesondere, ob Fahrer, Messung, Toleranzabzug und Zustellung nachvollziehbar dokumentiert sind. Erst die Akte zeigt, ob konkrete Einwände bestehen.
Lassen Sie früh prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll sein kann, bevor Fristen verstreichen oder Angaben gemacht werden, die später schwer zu korrigieren sind.
Kostenlos prüfen lassenEin Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 20 km/h gilt in der Probezeit regelmäßig als A-Verstoß. Beim ersten einschlägigen A-Verstoß ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Kommt nach dem Seminar ein weiterer A-Verstoß hinzu, folgt in der gesetzlichen Stufenfolge eine schriftliche Verwarnung mit Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein weiterer A-Verstoß nach Ablauf der entsprechenden Frist kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Bewahren Sie den Umschlag des Bescheids auf. Er kann wichtig sein, um die Zustellung und damit die 14-Tage-Frist für einen Einspruch sauber zu berechnen.
Innerorts werden vor allem mobile und semistationäre Messsysteme eingesetzt, etwa an Einfallstraßen, Kreuzungen, Gefahrenstellen oder in Tempo-30-Bereichen. Für die Prüfung ist wichtig, welches Gerät konkret verwendet wurde.
Der Regelsatz beträgt 560,00 Euro. Gebühren und Auslagen können im Bußgeldbescheid zusätzlich berechnet werden.
Ja, bei dieser Stufe sind 2 Punkte vorgesehen.
Bei dieser Stufe ist 2 Monate Fahrverbot vorgesehen. Zusätzlich können Voreintragungen und besondere Umstände für die Bewertung wichtig sein.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Wichtig sind Bußgeldbescheid, Umschlag, Anhörungsbogen, Messfoto, Aktenzeichen und alle weiteren Schreiben der Behörde.