Burcu Bostan
    Burcu Bostan 20.02.2026 5 Minuten

    Trotz glatter Straßen sind viele Autofahrer nicht wintertauglich unterwegs. Die Polizei setzt deshalb auf verstärkte Verkehrskontrollen. Im Visier stehen fehlende Winterreifen ebenso wie vereiste Scheiben und Schneereste auf dem Dach.


    Das Wichtigste in Kürze:
    • Mangelnde Sicht durch Schnee oder Eis am Fahrzeug kann zusätzliche Sanktionen nach sich ziehen.
    • Entscheidend sind die aktuellen Straßenverhältnisse, nicht das Kalenderdatum.
    • Ohne Winterreifen drohen 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
    • Ohne Winterreifen drohen 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt.


    Kontrollen decken fehlende Winterreifen auf

    Schnee, Eis und Schneematsch sorgen vielerorts für schwierige Straßenverhältnisse. Dennoch sind bei Verkehrskontrollen immer wieder Fahrzeuge ohne Winterreifen aufgefallen. Dabei gilt die situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) immer dann, wenn winterliche Glätte herrscht – unabhängig vom Kalenderdatum.

    Wer ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zu einer Behinderung oder Gefährdung, können die Sanktionen weiter steigen. Winterreifen verbessern bei niedrigen Temperaturen die Haftung deutlich und sorgen für mehr Sicherheit auf glatter Fahrbahn.



    Vereiste Scheiben und Schneereste im Visier

    Neben der Bereifung nimmt die Polizei auch den Zustand der Fahrzeuge genauer in den Blick. Verschneite oder vereiste Scheiben schränken die Sicht erheblich ein. Auch Schnee auf dem Autodach kann während der Fahrt abrutschen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

    Bereits eingeschränkte Sicht wird ab 25 Euro geahndet. Bei einer Gefährdung oder einem Unfall fallen die Beträge deutlich höher aus. Vor Fahrtantritt sollten daher alle Scheiben sowie das Dach vollständig von Schnee und Eis befreit werden, um sicher und regelkonform unterwegs zu sein.


      Bußgeldern im Winter im Überblick:

      Gerade in der kalten Jahreszeit führen Verstöße wie fehlende Winterreifen oder verschneite Fahrzeugezu Bußgeldern.

      Mehr zu den Bußgeldern im Winter


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