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Fachleute erarbeiten Empfehlungen
Neue Promillegrenze für Radfahrer?
Fachleute erarbeiten Empfehlungen
Feiern, lachen, anstoßen und dann aufs Rad. Genau diese scheinbar alltägliche Heimfahrt rückt nun ins Visier der Experten. Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar steht zur Debatte, ob die bisherige Promillegrenze zu hoch ist und schärfere Regeln nötig sind.
Nach einer Feier wirkt das Fahrrad für viele wie die unkomplizierte Alternative – doch juristisch ist die Debatte längst nicht mehr „harmlos“. In Niedersachsen wird die bisherige 1,6-Promille-Schwelle zunehmend als Risiko gesehen. Der Niedersächsische Richterbund hält den Wert für problematisch, weil bereits erhebliche Ausfallerscheinungen auftreten können. Die Folge: Das Unfallrisiko steigt spürbar.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert eine Reform und hält es für schwer vermittelbar, dass die 1,6-Promille-Grenze für Radfahrer weiterhin gilt. Die Empfehlung: mindestens auf 1,1 Promille absenken – also auf den Grenzwert, der Autofahrern aus dem Bereich Alkohol am Steuer bereits bekannt ist.
Wenn in Goslar der Verkehrsgerichtstag zusammenkommt, hört die Fachwelt genau hin. Die Tagung findet seit 1963 jährlich statt – meist in der letzten Januarwoche – und bringt rund 1.500 bis 2.000 Expertinnen und Experten aus Justiz, Anwaltschaft, Wissenschaft und Praxis an einen Tisch.
In Arbeitsgruppen werden aktuelle Fragen des Verkehrsrechts diskutiert, verdichtet und am Ende als Empfehlungen an die Politik formuliert. Rechtlich bindend sind die Ergebnisse aus Goslar nicht – politisch können sie dennoch zum Startsignal werden.
Immer wieder haben Empfehlungen später spürbare Reformen angestoßen und den Verkehrsalltag verändert. Zu den bekannten Beispielen zählen Impulse zur Gurtpflicht, aber auch Regeln wie das Verbot von Handy am Steuer oder der „Führerschein mit 17“.
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