Abstandsverstoß bei mehr als 130 km/h

Der Vorwurf lautet: Bei mehr als 130 km/h wurde der erforderliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Der Abstand betrug weniger als 4/10 des halben Tachowertes.

Update 10.09.2026
Abstandsverstoß bei mehr als 130 km/h

Zu dicht aufgefahren? Hier sehen Sie kompakt, welches Bußgeld, welche Punkte und welches Fahrverbot bei diesem Abstandsvorwurf drohen können.

Julia Obrazova, Autorin des Beitrags
Redaktionell erstellt von: Julia Obrazova Fachlich geprüft von: Kay Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht Veröffentlicht: 29.07.2026 · Fachlich geprüft: 10.09.2026 · Lesezeit: etwa 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei mehr als 130 km/h wurde ein Abstand von weniger als 4/10 des halben Tachowertes vorgeworfen.
  • Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Bußgeld, Punkte und je nach Stufe ein Fahrverbot vor.
  • Ein Fahrverbot ist in dieser Stufe nicht als Standardfolge angegeben. Trotzdem können Punkt und Bußgeld relevant sein, etwa für Probezeit, Fahreignungsregister oder Voreintragungen.
  • Messvideo, Fahrspur, Geschwindigkeit und mögliche Einscherer sollten zusammen geprüft werden.

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Welche Rechtsfolgen drohen?

180,00 Euro Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen: Kein Fahrverbot 1 Punkt in Flensburg

Warum ist der halbe Tachowert wichtig?

Bei schweren Abstandsunterschreitungen arbeitet der Bußgeldkatalog mit Bruchteilen des halben Tachowerts. Entscheidend ist deshalb nicht nur der Abstand in Metern, sondern auch die gefahrene Geschwindigkeit.

Erklärgrafik zum halben Tachowert bei 140 km/h und 4/10 Abstandsstufe
@zuschnell.org - KI generiert - bei 140 km/h beträgt der halbe Tachowert 70 m; 4/10 entsprechen 28 m.

Wie wird 4/10 des halben Tachowerts berechnet?

Bei 140 km/h beträgt der halbe Tachowert 70 Meter. 4/10 davon sind 28 Meter.

Die Rechnung lautet: 140 ÷ 2 = 70 Meter. Davon werden 4/10 angesetzt. Liegt der gemessene Abstand unter 28 Metern, passt der Vorwurf rechnerisch zu dieser Abstandsstufe.

Warum ist ein Abstandsverstoß bei mehr als 130 km/h besonders kritisch?

Bei mehr als 130 km/h wirkt sich eine Abstandsunterschreitung besonders stark aus, weil Reaktionsweg und Bremsweg sehr lang sind. Deshalb steigen Bußgeld und Nebenfolgen in dieser Geschwindigkeitsgruppe deutlich.

Bei dieser Geschwindigkeit sollte besonders geprüft werden, ob die Geschwindigkeit korrekt festgestellt wurde und ob das Messvideo den Verkehrsablauf vollständig zeigt.

Was bedeutet weniger als 4/10 des halben Tachowerts?

Bei weniger als 4/10 des halben Tachowerts liegt eine deutliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands vor. Ein Fahrverbot steht meist noch nicht im Mittelpunkt, Punkte und Bußgeld aber schon.

Ein Fahrverbot ist in dieser Stufe nicht als Standardfolge angegeben. Trotzdem können Punkt und Bußgeld relevant sein, etwa für Probezeit, Fahreignungsregister oder Voreintragungen.

Vergleich: Abstandsstufen bei mehr als 130 km/h

AbstandBußgeldPunkteFahrverbot
< 5/10 halber Tachowert 100 Euro 1 Punkt Kein Fahrverbot
< 4/10 halber Tachowert 180 Euro 1 Punkt Kein Fahrverbot
< 3/10 halber Tachowert 240 Euro 2 Punkte 1 Monat
< 2/10 halber Tachowert 320 Euro 2 Punkte 2 Monate
< 1/10 halber Tachowert 400 Euro 2 Punkte 3 Monate

Warum droht hier noch kein Fahrverbot?

Für die ersten Abstandsstufen dieser Geschwindigkeitsgruppe sieht der Bußgeldkatalog noch kein Fahrverbot als Standardfolge vor. § 4 BKatV nennt bei Abstandsunterschreitungen vor allem die höheren Stufen ab weniger als 3/10 des halben Tachowerts.

Der konkrete Vorwurf gehört zur laufenden Nummer 12.7.2 der Tabelle 2 zum Bußgeldkatalog. Schon eine falsche Zuordnung der Geschwindigkeit oder Abstandsstufe kann deshalb die Rechtsfolge verändern.

Was bedeutet dieser Abstandsverstoß in der Probezeit?

Verstöße gegen § 4 Abs. 1 StVO zählen nach Anlage 12 FeV zu den A-Verstößen. Da diese konkrete Stufe mit einem Punkt bewertet wird, können bei einer entsprechenden rechtskräftigen und registerrelevanten Entscheidung zusätzlich Probezeitmaßnahmen nach § 2a StVG relevant werden.

Welche Prüfpunkte sind bei diesem Abstandsverstoß wichtig?

PrüfpunktWas sollte geprüft werden?
AbstandswertWurde der konkrete Abstand nachvollziehbar festgestellt und richtig der Sanktionsstufe zugeordnet?
GeschwindigkeitWelche Geschwindigkeit wurde der Berechnung zugrunde gelegt?
MessvideoIst der relevante Verkehrsablauf vollständig erkennbar?
EinschererHat ein anderes Fahrzeug kurz vor oder während der Messung die Spur gewechselt?
FahreridentifikationIst sicher nachweisbar, wer gefahren ist?
Hohe GeschwindigkeitWurde die Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h sicher festgestellt und richtig in die Abstandsstufe eingeordnet?

Bußgeldbescheid wegen Abstand erhalten?

Lassen Sie prüfen, ob Messung, Videoauswertung, Fahrerzuordnung und Fristen stimmen.

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Häufige Fragen zum Abstandsverstoß

Was kostet dieser Abstandsverstoß?

Für diesen Abstandsvorwurf sind 180,00 Euro, 1 Punkt und Kein Fahrverbot vorgesehen. Maßgeblich ist die konkrete Kombination aus Geschwindigkeit und Abstandsstufe.

Droht bei diesem Abstandsverstoß ein Fahrverbot?

Nach dieser Stufe ist kein Fahrverbot als Standardfolge angegeben. Trotzdem können Bußgeld und Punkte relevant sein, insbesondere in der Probezeit, bei Voreintragungen oder wenn Sie beruflich auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind.

Was bedeutet weniger als 4/10 des halben Tachowerts?

Die Abstandsstufe beschreibt, wie stark der tatsächliche Abstand vom halben Tachowert abweicht. Je kleiner der Bruchteil ist, desto schwerer wird der Abstandsverstoß bewertet.

Kann ein Einscherer den Abstandsverstoß beeinflussen?

Ja. Wenn ein anderes Fahrzeug kurz vor oder während der Messung eingeschert ist, kann der gemessene Abstand kurzfristig entstanden sein. Deshalb ist das Messvideo für die Prüfung besonders wichtig.

Welche Unterlagen sind bei einer Abstandsmessung wichtig?

Wichtig sind vor allem Messvideo, Messprotokoll, Eichnachweis, Auswertung, Fahrerfoto, Angaben zur Fahrspur und der Bußgeldbescheid mit Zustellnachweis.

Wie lange kann ich Einspruch einlegen?

Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für die Frist zählt die Zustellung, nicht nur das Datum auf dem Bescheid.

Quellen und weiterführende Informationen:

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